Meine Tochter ist auch noch Schulpflichtig, ich weiß aber nicht wie es da aussieht weil sie zum Schuljahr start grade den Sprössling haben wird.
In NRW können schulpflichtige Mütter sich beurlauben lassen, quasi Elternzeit nehmen. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch in Bayern möglich ist.
Ich würde jedoch rechtzeitig abklären, an welcher Schule/ Schulform sie nach der Elternzeit weitermachen kann. Am besten nimmst du zeitnah Kontakt zum zuständigen Schulamt/ Bezirksregierung auf, um abzuklären, wie es schulisch weitergehen kann. Sie muss ja zum kommenden Schuljahr auf jeden Fall an einer Schule angemeldet sein, unabhängig davon, ob sie Elternzeit nimmt, oder nicht.