Beiträge von Flotoja

    Ich schicke dir Kraft für diese miese Situation :knuddel

    Der Erzieherin würde ich sagen, dass dein Kind durch diese Auseinandersetzung wahrscheinlich stark belastet ist, dann kann sie entsprechend auf dein Kind eingehen.

    Hallo Vollbio, die Stadtbücherei Nürnberg verlangt bei unter 16 jährigen den Ausweis eines Erziehungsberechtigten und nicht den Ausweis des Kindes! Nachzulesen auf deren Homepage. Diesen Punkt kannst du also von deiner langen Liste streichen :winken:

    Ich bin absolut für eine weit reichende Impfpflicht! In Gemeinschaftseinrichtungen ist dies in meinen Augen absolut notwendig, auch um die Menschen zu schützen, die aus alters/medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

    All die Märchen, dass Aluminium, Pestizide, Föten usw in den Impfstoffen wären, glaube ich nicht und halte ich für Impfgegnergeschwurbel!

    Dieses Vorgehen , ein Ausschluss ohne jede schriftliche Begründung, geht in meinen Augen gar nicht! Wer ist denn der Träger eurer OGS ?

    Es muss die Möglichkeit einer Anhörung und eines Widerspruch geben.

    Früh und Spätbetreuung hat einen anderen Träger? Sehr seltsam das alles.

    Meine OGS ist in städtischer Trägerschaft, im Schulamt sitzen unsere rechtlichen Vorgesetzten ( unsere Schulleiterin ist rechtlich uns Erzieherinnen gegenüber nicht weisungsbefugt! Gefühlt ist sie unsere Chefin, da wir auch Teil des Kollegium sind:))

    Darf ich fragen, in welchem Bundesland ihr lebt?

    Ich würde definitiv in der Schule und beim OGS Träger Einspruch gegen dieses Ausschluss einlegen und auf eine schriftliche Begründung bestehen .

    danke für die Erklärung :thanks:

    Ich würde nicht auf die Idee kommen, das Kind an den Tisch ranzuschieben :hae:

    Mit dem Kind kurz rausgehen, die Situation klären, fragen was los ist ( so vermeiden, dass das Kind vor den anderen Kindern ( den Provokanten?) sprechen muss. Kind beruhigen, anderen Platz erlauben : deeskalierend einwirken und später aufarbeiten. Ausschluss ist da sicher die falscheste aller Lösungen

    Ich bin Erzieherin in der OGS und frage mich grad:

    Wer begleitet das Mittagessen? Bei uns sind das ausschließlich die Gruppenerzieherinnen .

    Der Vorfall hat sich im Ganztag ereignet und die "Betreuerin" weiß den Grund des Ausschusses nicht?

    Einem Ausschluss müssten mehrere massive und dokumentierte Vorfälle vorangehen = wenn ich für jeden fallenden Stuhl und schlecht gelaunten Schüler die Eltern anrufen würde, hätte ich viel zutun!

    War die Klassenlehrerin in der besagten Situation dabei?

    Einen Ausschluss aus dem Ganztag habe ich noch nie erlebt und das kann ganz sicher nicht "einfach so" erfolgen! Ich würde da garantiert noch einmal nachfragen und Widerspruch einlegen!

    Hallo Friday, lebst du in NRW?

    Wenn ja, dann steht immer auch die Gesamtschule als Empfehlung auf dem Zeugnis ( per Gesetz aus den 70er Jahren ), das bedeutet aber NICHT, dass du auch zuerst an einer Gesamtschule anmelden musst! Du hast in NRW als Eltern die freie Schulwahl. Selbst ohne Gymnasialempfehlung könntest du z.b. dein Kind am Gymnasium anmelden ( ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt Papier). In NRW steht der Elternwille ganz weit oben.

    Guten Abend zusammen,
    ich bin frisch registriert, danke dafür, und möchte mich kurz vorstellen:
    Meine Kinder sind eigentlich keine Kinder mehr ;)und ich keine junge Mutter , sondern eine fast noch frische Oma :love

    Da ich aber viele jahre alleinerziehend war, würde ich gern hier mitmachen und evtl hier und da auch helfen ( wenn ich kann)

    Beruflich habe ich mit Kindern zutun und bin quasi uptodate, wie es jungen Familien, in allen möglichen Konstellationen, heute so ergeht.

    Ganz liebe Grüße an alle:blume