Beiträge von MadameFaber

    Hallo an alle,


    ich habe eigentlich nur eine kurze Frage, um mich abzusichern.


    Für Kind 1 liegt ein Unterhaltstitel in Höhe des Mindestunterhalt vor. KV bekommt neues Kind und hat ein Einkommen von 2000 Euro.


    Die Beistandschaft kündigt an, dass es wohl zum Mangelfall kommen wird, weil ja auch die Mutter von Kind 2 nun unterhaltsberechtigt wird. Bitte korrigiert mich, aber ist es nicht so, dass Kindesunterhalt vor Betreuungsunterhalt geht? Bei knapp 2000 bereinigtem Netto sehe ich den Mindestunterhalt für beide Kinder als gesichert an. Hab ich bei dieser Sachlage was übersehen oder gibt es Fallstricke, die dazu führen, dass der Mindestunterhalt angefochten werden kann?


    LG und danke für euer Schwarmwissen 🤗

    Hallo!


    Es fand jetzt die Verhandlung statt und ich wollte euch das Ergebnis mitteilen.


    Wie gewünscht wurde ein monatlicher betreuter Umgang und Elterngespräche ausgehandelt. Das wars eigentlich schon. Herr Vater hat sehr viel Verständnis dafür bekommen, dass er so einen gemeinen Arbeitgeber hat und ihm wurde etwas auf die Finger gehauen, weil ja regelmäßiger Umgang wichtig ist und die gemachten Termine einzuhalten sind. Aber im Endeffekt lief es so, wie es mir schon öfter gesagt wurde. Die Richterin kennt die Akte nicht. Der Vater guckt traurig und alle schmelzen dahin.


    Ich habe wirklich die Hoffnung, dass der entstandene Beschluss bewirkt, dass er sich an die Termine hält. Noch zweifle ich, aber die Zeit wird zeigen, ob er das jetzt wirklich ernst nimmt oder wie die Monate davor auch wieder in der Versenkung verschwindet.


    Hinsichtlich der Elterngespräche bin ich frustriert. Er hat vorgegeben mir Briefe in den letzten Monaten geschickt zu haben. Bei mir kam nichts an. Auch in der Verhandlung hat er darauf bestanden. Wie soll man denn eine gewisse Vertrauensbasis aufbauen, wenn das Lügen weitergeht. Ich kam nicht zu der Gelegenheit, werde aber in der Elternberatung fordern, dass alle Schreiben an mich per Einschreiben erfolgen. Eigentlich finde ich das bedäppert aber irgendwie muss man diesem Lügen doch Einhalt gebieten :nanana


    Alles in allem bin ich selbst mit einem schlechten Gefühl rausgegangen, die Regelung ist zwar ok, aber dass mir keiner die Sicherheit gegeben hat, dass alles tatsächlich so wie vereinbart ablaufen wird, das nagt an mir. Im Hinterkopf hab ich immer, dass, sobald ich kooperieren, der Vater alles versucht um in die andere Richtung zu kommen. Was wird also passieren, wenn ich jetzt wieder artig mitmache?


    Das wars erstmal. Danke fürs lesen.


    Liebe Grüße von der Madame

    Hallo an alle!


    Ich wollte mal ein kleines Update geben...


    Die Verfahrensbeiständin hatte ihm nochmal eine Frist von zwei Wochen gegeben, um einen erneuten Termin für Umgang in ihrer Begleitung festzulegen. Er hatte ihr wohl unter Tränen am Telefon gesagt, dass ihm sein Arbeitgeber am Wochenende kein frei gibt, er sich aber melden wird. Er hat es nicht getan. Ich habe ihr daraufhin erklärt, dass ich nicht weiter kooperieren werde und das Ergebnis der Verhandlung abwarte. Ich habe mir jetzt Forderungen für die Verhandlung zurechtgelegt. Die findet in zwei Wochen statt und gedanklich bin ich nur am Kopfschütteln.


    Ich mein, er hat den monatlichen Umgang am Wochenende selbst beantragt, ich würde das mit entsprechenden Modifizierungen wie Begleitung und Elternberatung übernehmen, aber ich frage mich, was dabei rauskommt, wenn er schon die Verfahrensbeiständin mit ein bisschen Gesäusel am Telefon zu Mitleidstiraden bewegt. Wenn ich mir das selbst in der Verhandlung antun lassen muss, weiß ich nicht, ob ich die Contenance dafür besitze. Diese Situation gewinnt immer mehr an Absurdität. Hätte mir jemand sowas erzählt, bevor ich den Mann kennengelernt habe, ich hätte es nicht geglaubt.


    LG an euch

    Mittlerweile möchte ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Angeblich gibt ihm sein AG kein Wochenende frei, damit er Umgang wahrnehmen kann. Er hat im Umgangsantrag ein Wochenende im Monat gefordert. Wie soll das bei der Verhandlung werden?!


    Interessanterweise wird es ihm möglich sein, die 600 km zur Verhandlung anreisen zu können, aber Termine im Voraus zu planen, um Zeit mit dem Kind zu verbringen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Aaarrggghh:motz::motz::motz::motz:

    Das ist gut!


    Und wie läuft das im Endeffekt? Stell ich einen Antrag oder bringe ich das mündlich ein? Ich weiß, dass es auch eine Umgangspflegschaft geben kann, was meiner persönlichen Vorstellung entspricht, aber das ist sicher kostenintensiv. Ich gehe momentan davon aus, dass eine normale Eternebene nicht hergestellt werden, er lehnt ja auch die Elternberatung in der Beratungsstelle ab. Mir fällt es echt schwer, sein Umgangsansinnen mit alledem, was bisher von seiner Seite kam, ernst zu nehmen. Immer wieder einen Schritt auf den anderen zu zugehen, wenn dieser das abwehrt, zerrt an der Substanz.

    Ich danke euch für euren Input. Ich werde für die Verhandlung das, was die letzten Monate passiert - oder auch nicht passiert - ist, erstmal beiseite schieben und mich auf die Antragsschrift und meine Stellungnahme konzentrieren.


    Ich hatte bisher das Gefühl, das Richterin und Beiständin eng miteinander zusammenarbeiten und das mit der Hauptgrund ist, dass die Verhandlung erst so spät stattfindet.


    Meint ihr, es wäre zu viel, wenn ich fordere, dass die Termine halbjährlich im Voraus festgesetzt werden? Er will ja eh nur einmal im Monat, wenn überhaupt.


    Danke, dass ihr hier im Forum so schön helft :thanks:

    danke für die Antworten :winken:


    Die Dame vom Gericht ist der Verfahrensbeistand. Ich kam gestern nur auf den Begriff Verfahrenspflegschaft. Die Beiständin des Kindes meinte ich. Sie hatte sich bereit erklärt, die Umgänge zu begleiten und nach Möglichkeiten zu suchen, das ganze im schriftlichen Verfahren zu klären. Ich bin nach der Verfahrenseröffnung dem Antrag entgegengetreten, aber nicht den Umgang an sich ablehnend, sondern ich habe für das Kind zumutbare Bedingungen gefordert. Das war im Januar.


    Ich verstehe schlicht nicht, was hier passiert. Ich stelle mich dem Umgang nicht entgegen, allerdings möchte ich auch nicht, dass der Mann an meiner Tür klingelt, die nach wie vor die Schäden zeigt, die er da hinterlassen hat. Mir ist es recht, wenn eine für das Kind vertraute Person beim Umgang an meine Stelle tritt.


    Ich versteh es nur nicht. Die Verfahrensbeiständin hat mit der Richterin abgesprochen, dass sie mindestens drei Umgänge begleitet, bevor eine Umgangsregelung überhaupt in Angriff genommen wird, und jetzt kommt trotzdem der Verhandlungstermin, der Herr gibt keinerlei Regung wegen neuen Terminen von sich und ich habe keine Ahnung wie da eine Umgangsregelung entstehen soll. Mir ist durchaus bewusst, dass er sich primär streiten will. Aber wie lange soll ich das denn mitmachen? Es zerrt an den Nerven. Ich möchte mich auf feste Termine einstellen können und irgendwie zweifle ich doch sehr, dass die Verhandlung das ermöglicht, wenn er jetzt schon nicht mitarbeitet.


    Liebe Grüße

    Kleiner Nachtrag: da die Verfahrenspflegschaft ihn nicht erreichen konnte, hat sie nach drei Wochen seine Anwältin gebeten mit ihm Kontakt aufzunehmen, in der Hoffnung, dass sich dann was bewegt. Wir warten nun noch immer :rolleyes2:

    Hallo Liebe Gemeinde!


    Ich hätte vor einiger Zeit schon mal gefragt, was uns wohl noch erwarten könnte, angesichts des Verhalten des Vaters.


    Nun ist es so, dass er einen Antrag auf Umgang im Januar gestellt hat. Bisher gab es keine Verhandlung. Wir haben eine sehr engagierte Verfahrenspflegschaft bekommen, die zunächst eine Beziehung zum Kind aufgebaut hat. Dann ging es weiter mit Umgangstermin ausmachen, dass Vater und Kind sich ohne meine Anwesenheit aber mit der Verfahrenspflegschaft kennenlernen. Das ist auch passiert. Seitdem herrscht Stillstand. Der Vater reagiert nicht auf die Dame vom Gericht. Bereits vor dem ersten Umgang war das der Fall. Er hat sich schlicht nicht bei ihr gemeldet, um einen Termin auszumachen. Sie musste ihm wortwörtlich hinterherrennen, damit er einem Termin zustimmt.


    Nun wurde ein Verhandlungstermin anberaunt und ich stehe da wie am ersten Tag und weiß nicht, was passiert. Für den nächsten Umgangstermin, bzw. überhaupt regelmäßige Termine einzuplanen, meldet er sich nicht. Weder bei mir noch bei der Verfahrenspflegerin. Er hat extra dieses Verfahren angeleiert und trägt nichts dazu bei, dass auch Umgang stattfindet.


    Ich bin gerade völlig ratlos, was ich bei dieser Verhandlung tun oder sagen soll. Da kommt nichts von ihm, er möchte nicht kooperieren. Darf ich mir das erlauben, zu verlangen, dass ich die Umgangstermine im Voraus festgelegt haben möchte? Wir sprechen hier von 600 km die er selbst geschaffen hat und diese Distanz lässt idR nur monatliche Umgänge zu.


    Auch wenn jeder Fall einzigartig ist, hoffe ich, dass hier vielleicht schon jemand an so ein Exemplar geraten ist und jemand von euch meine Gedanken etwas ordnen kann.


    LG MadameF

    Ich habe ja nun einiges an Ratschlägen bekommen und Danke euch dafür.


    Wenn ich mal wieder was berichten kann, werde ich das hier tun, in der Hoffnung, dass jemand anderes das nicht erneut benutzt, um seine Ideologie durchzupressen.


    In diesem Sinne :winken: und :thanks:

    ass die Sache mit dem Gericht so heiß diskutiert wird, ist auch interessant...


    Dann geh ich auch mal offtopic ;)


    Bis ich den beantragt hatte, hab ich an unserem Rechtsstaat schon gezweifelt, weil der Polizei bis auf das Erteilen von Platzverweisen und Anzeigenaufnahmen, die Hände gebunden waren. Ich bin dann auf dem Höhepunkt seiner Handlungen zum FamG mit meiner eidestattlichen Aussage gegangen. Sie bestand aus der inhaltlichen Zusammenfassung meines Stalkingtagebuch, den Aktenzeichen der Polizeieinsätze und als Nachweis noch das Stalkingtagebuch in Kopie. Daraus hat der Rechtspfleger einen Antrag für mich ausgearbeitet. Das wurde dem Richter vorgelegt und ein paar Stunden später hatte ich den Beschluss der einstweiligen Anordnung. Hätte er dagegen vorgehen wollen, hätte er widerlegen müssen, dass meine Aussage den Tatsachen entsprach und auch die Polizeiberichte hätte er zu seinen Gunsten erklären müssen. Dieses Rechtsmittel ist ja nun nicht da um darüber zu verhandeln, ob man weiterhin Gewalt anwenden darf, sondern um vor weiterer Gewalt zu schützen.



    Es ist nach wie vor nicht relevant. Das Jugendamt hat bereits die Belange des Kindes im Blick und das mit Beginn der Vaterschaftsanerkennung. Ich hatte am Anfang bereits gesagt, dass das ganze sehr lang zu beschreiben ist. Ich könnte ein Buch darüber Schreiben, um bei den Redewendungen zu bleiben. Und ich möchte darauf verzichten, auf nähere Geschehnisse einzugehen. Ich habe gelernt, mir eine gewisse Sachlichkeit zu behalten und mich auf Nebenschauplätzen nicht einzulassen. Danke trotzdem für den Input.

    Ach du meine Güte...

    Wenn der Kindesvater zum Stalker wird, dann ist das NICHT zu tolerieren ! Aber es ist schon die Frage nach dem WARUM zu stellen !

    Die Beantwortung würde ich einem Psychologen überlassen...

    Und außerdem stelle ich fest, dass die Frage WER die Entfernung geschaffen hat, immer noch unbeantwortet geblieben ist.


    Das mag jetzt unhöflich klingen... Aber es ist schlicht nicht relevant für meine Fragestellung gewesen.

    Ich hab mich wohl eingangs nicht richtig ausgedrückt. Das Kontaktverbot hab ich in der Schwangerschaft durchgesetzt. Es galt für ein halbes Jahr. Hätte er danach genauso wie zuvor weitergemacht, hätte ich um einen weiteren Beschluss gekämpft.


    Mein großes Kind hat einen anderen Papa. Der ist "normal" und trotz Trennung können wir gut als Eltern miteinander. Das ist mit das schwierigste, da ich eigentlich meinen Kindern die gleichen Grundlagen im Leben mitgeben möchte, aber die Umstände bei beiden verschieden sind.


    Was Menschen in deiner Lage helfen kann, ist innere Gelassenheit, jederzeit präsente Notrufnummern und der Satz "er ist wie er ist, er kann nicht anders". Damit muss die Ursachensuche abgeschlossen sein und man konzentriert sich wieder auf das eigene Leben - und die Grenzen

    Das ist ein Prozess, für den ich noch brauche. Aber ja, das Abgrenzen ist einfach. Mein Mantra ist, dass ich nicht für ihn und sein Gefühle/Handlungdn verantwortlich bin.


    Jetzt wird er halt noch ein bisschen aufmucken - vielleicht auch immer wieder mal die nächsten Jahre, aber ich denke, es wird einschlafen.
    Wenn er auch noch so weit weg wohnt, nochmal Papa wird, stehen für Dich die Chancen ja nicht schlecht, dass ihr den nicht mehr zu Gesicht bekommen werdet.

    Das ist im Hinterkopf. Und diese Ansicht beruhigt mich, nur leider werden bis dahin wohl noch einige Steine fliegen...

    Danke für eure Antworten


    Das mit dem Stalking ist zum Glück eingedämmt. Ich habe mich an die Vorgaben gehalten und den Kontakt komplett unterbunden. Die Kommunikation findet ausschließlich postalisch statt und ich gehe ausschließlich auf das Thema Umgang und Kind ein. Alles andere ignoriere ich. Ich denke auch, dass er nach den ganzen Polizeieinsätzen und dem Gerichtsbeschluss endlich kapiert hat, dass ich durchgreife, wenn er meine Grenzen überschreitet.

    Bei uns zog sich das Ganze über ca. 5 Jahre. Dann wurde er wieder Vater, und fand in der Frau ein neues Opfer - und spulte dort das gleiche böse Schauspiel ab, welches nun auch schon 5 Jahre andauert.
    Das war zwar meine/unsere Rettung. Die andere Frau aber leidet immer wieder sehr.

    Weißt du... Das habe ich gehofft... Er hat jetzt seit einem Jahr eine Neue, die ebenfalls von ihm schwanger ist. Das lenkt ihn aber nicht ab. Ich denke vielmehr, dass wenn er Stress mit ihr hat, das an mir auslässt. Gleichzeitig hat es mir aber auch gezeigt, dass er in den Kindern eher Objekte sieht, die man produziert und dann für die eigenen Zwecke benutzen kann.


    Wobei Kinder schon den anderen Elternteil vermissen.

    Soweit sind wir zum Glück noch nicht. Mein großes Kind stellt ab und zu fragen und ich antworte dann, dass der Papa vom Geschwisterchen sehr weit weg wohnt und nicht da sein kann. Mir graut es schon davor, wenn diese Antwort nicht mehr ausreicht. Ich hoffe, dass ich mit den Jahren kindgerechte Antworten geben kann.


    Letztendlich lüge ich ja jetzt schon, weil er durchaus im Stande ist, trotz Entfernung regelmäßig aufzutauchen, nur halt nicht, um das Kind zu sehen.

    Hallo an alle!


    Ich habe die letzten Tage immer wieder versucht einen Betrag zu verfassen und jedes Mal aufgegeben, weil es mir schwer fiel, mich kurz zufassen. Um sie hier und aller Gänze niederzuschreiben, finde ich meine Geschichte schlicht zu lang, aber ich hoffe, dass auch in aller Kürze sich hier Leute finden, die ähnliches mit dem anderen Elternteil durchgemacht haben.


    Nun also kurz:


    Ich bin alleinerziehend mit einem anderthalbjährigen Kind. Der Vater wohnt weit weg und ich habe mich in der Schwangerschaft getrennt. Seine Kränkung über die Trennung hat er in einem solchen massiven Ausmaß ausgelebt, dass ich ein richterliches Kontaktverbot gegen ihn bewilligt bekommen habe. Bisher hat er das Kind noch nicht kennen gelernt. Die Elternberatung um betreuten Umgang zu ermöglichen, scheiterte daran, dass er den Trennungskonflikt aufrecht erhält, keinerlei Fokus auf das Kind hat und weiterhin versucht zu provozieren.


    Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass wenn wir bei der Elternberatung keine Einigung erzielen können, er den gerichtlichen Weg einschlägt. Jedenfalls hat er das angekündigt. Für mich selbst wäre das okay, da dann hoffentlich jemand neutrales die Sache überblickt und primär auf das Kind schaut und wie sich die beiden annähern können.


    Nun warte ich seit 4 Monaten darauf, dass ich ein Schreiben vom Gericht bekomme. Aber Pusteblume... stattdessen wurde eine "anonyme" Anzeige beim Jugendamt gemacht, dass ich abends, wenn das Kind schläft, das Haus verlasse und trinken gehe. Das Jugendamt ist seit der Vaterschaftsanerkennung involviert und hat auch bereits mit dem Verhalten des Vaters Erfahrung machen dürfen. Deswegen wurde die Anzeige nicht wirklich ernst genommen. Ich hatte ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin und sie hat die Anzeige selber nicht ernst genommen, jedoch müssen sie dem halt nachgehen, was ich verstehe.


    Jetzt kommt aber der Knackpunkt für mich. Es ist unzweifelhaft, dass der Vater die Anzeige gemacht hat und ich hab Sorge, dass er das jetzt als weiteres Mittel benutzt, um seinen Frust an mir auszulassen. Ich bin in Vollzeit tätig und es ist so schon nicht einfach, Kind und Arbeit unter einen Hut zu kriegen, wenn dann jetzt noch solche Sondersachen kommen, mit denen ich mich auseinandersetzen muss, hat er wohl sein Ziel erreicht, mich für die Trennung zu bestrafen.


    Ich hab das Bedürfnis, mich für die Sachen, die noch von ihm kommen, vorzubereiten. Und so blöd es auch klingt, aber ich wäre einfach daran interessiert, was andere noch erlebt haben mit dem anderen Elternteil in hochstrittigen Elternschaften. Letztendlich hab ich schon zu viel durch, bis zum Kontaktverbot hat er die Stalkingcheckliste mehrmals durchgearbeitet, aber es fällt ihm immer noch etwas ein. Und jedes Mal rege ich mich drüber auf und brauche ein paar Tage, um die Kraft zu Haben, besonnen zu reagieren. Aber es zehrt an den Nerven.


    Danke fürs Lesen und hoffentlich eure Antworten :)