Da er sich bis vor 3 Monaten geweigert hat sich ein eigenes Konto ohne meinen Namen zu erstellen bzw. Die Kündigung für das gemeinsame Konto zu unterschreiben und weiterhin unseres gemeinsames Konto genutzt hat und ich über den Kontostand einblicke hatte weiß ich das er das 3 fache des Freibetrages für Barvermögen auf dem Girokonto liegen hatte. Somit muss ich ganz ehrlich sagen dass er keine Schwierigkeiten haben wird das ganze zu zahlen und trotzdem Unterhalt für sein Kind zahlen kann.
Beiträge von Cassiopeia
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Ich habe derzeit wirklich keine Lust mehr mich beim Jugendamt zu rechtfertigen was den hohen Anteil der Betreuung betrifft. Ich werde sollte es zum Verfahren kommen ebenfalls einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Zahlung von Kindesunterhalt stellen und dann kann es von mir aus auch Jahre dauern. Es wird für ihn nur immer teurer und für seine Blödheit geschieht ihm das Recht. Mal ganz davon abgesehen habe ich seit der Trennung Steuerklasse 2 und nur weil der Herr plötzlich der Meinung ist anzweifeln zu lassen dass der kleine Hauptsächlich bei mir wohnt, werde ich bei der Steuererklärung nicht drauf zahlen. Ich werde immer wütender wegen der ganzen Geschichte und vermutlich wird es dank dem ganzen Theater, keine Grundlage für ein gemeinsames Miteinander geben. Von einer gütlichen Einigung sind wir sehr sehr weit entfernt.
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Dieser Satz hat auch nur den Zweck zu erfahren ob mein Ex in Verzug gesetzt wurde. Dies ist zum 11.01.2017 geschehen dass der sehr hilfreiche Beistand danahc nur noch Däumchen gedreht hat ändert ja an der Tatsache nicht, dass er in Verzug gesetzt wurde. Die vereinfachte Form der Unterhaltsklage ist bereits anhängig. Es wird nur dann ein ordentliches Gerichstverfahren geben wenn er weiterhin behauptet wir leben ein Wechselmodell und er ist deswegen nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Und die Beistandschaft beende ich dann schriftlich und beauftrage einen Anwalt.
Und dann will ich mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. es raubt mir nur den letzten Nerv :kopf -
Zitat von »Cassiopeia«
Und immer mit dem Verweis, dass ich persönlich vorbei kommen soll um das im "persönlichen Gespräch" zu klären.
Du musst aufpassen das dir das nicht negativ ausgelegt wird.
"Sie wollen ein Kind erziehen und sind nicht in der Lage einen Termin bei uns wahr zu nehmen? Da sehe ich ein Problem"
Nett
Zur Dienstaufsichtsbeschwerde:
Per Gesetz haben Bürgermeister und Landräte die Dienstaufsicht über Jugendämter. Diese Dienstaufsicht ist allerdings wenig praktikabel, da gerade jenen Personen nur in Ausnahmen das Kinder- und Jugendhilfegesetz bekannt ist. Da das Handeln der Jugendämter nur mit Kenntnis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) überprüft werden kann, hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde nur selten weiter.Im Gegenteil die SB wird dann einen schönen Hals auf dich schieben
Das Problem sehe ich hierbei eher nicht, da ich weder Hilfe zur Erziehung noch Beratung was Umgang/ Betreuung /Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht in anspruch genommen habe. Es ist kein Sorgerechtsstreit/ kein Streit über den Umgang (er will gar nicht dass der kleine bei ihm schläft ihm reicht dass so, seine Antwort zu meinen Vorschlägen zur Erstellung einer Umgangsvereinbarung war eindeutig) noch wollen weder er noch ich das alleinige Sorgerecht beantragen oder durchsetzten. Unterhaltsverfahren sind losgelöst von der Thematik des Sorgerechts/Umgangsrechts sowohl beim Jugendamt als auch beim Familiengericht. Deswegen kommt das SGB VIII nur in Abschnitt 4 bei dieser Thematik zum tragen.
Mein Verhalten in den letzten Monaten sollte verhindern, dass die SB einen Hals auf mich schiebt und ich wollte das ganze möglichst friedlich und ohne Gericht klären. Und vorallem ohne mich so aufzuplustern wie mein Ex. :angry Er droht immer direkt mit Gericht und Anwalt ohne auch nur jemals einen Fuss in das Büro eines Anwaltes oder Gerichts gesetzt zu haben.Ich weiß mittlerweile wie ich damit umgehe, und das da mehr heiße Luft als alles andere dahinter ist. :hm...Man sieht ja wie gut es funktioniert hat, dass ganze friedlich lösen zu wollen. :bldgt:
Jetzt ist mir egal ob Sie einen Hals auf mich schiebt. Ob ich freundlich zu ihr bin oder nicht, eine Hilfe ist oder gar Unterstützung ist sie nicht.
Nunja über eine Fachaufsichtsbeschwerde muss definitiv jemand entscheiden, der die entsprechenden fachlichen Kenntnisse besitzt da vertraue ich auf unser Rechtssystem.Diese soll auch nur als letztes Mittel da sein, da ich niemanden die Zukunft verbauen will oder dafür verantwortlich sein will, dass sie an einen ganz besonderen anderen weniger angenehmen Arbeitsplatz versetzt wird. (Alles schon erlebt...mal eben eine Versetzung ins LaGeSo z.b.)
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Nachdem ich den Brief erhalten habe, dass ich mich ans Gericht wenden soll , da der sozialpädagogische Dienst auch nicht dafür zuständig ist zu prüfen ob ein Wechselmodell vorliegt.
Sehr geehrte Frau XXXXX,
vielen Dank für ihren Brief.
Mich würde aber interessieren,welche gerichtliche Entscheidung ich forcieren
soll damit eine Beistandschaft für XXXXXXX, geb. xx.xx.2015, in
Betracht kommt.Ich habe bereits bei der Beantragung der Beistandschaft die aktuellen
Betreuungszeiten von Oktober bis Dezember mit eingereicht. Ich frage
mich natürlich, ob es neuerdings die normale Vorgehensweise
ist, dass Väter sobald sie über Beistandschaft des Jugendamtes
informiert werden, telefonisch einwenden können sie würden das
Wechselmodel praktizieren und sind somit von jeglichen weiteren
rechtlichen Verpflichtungen befreit, solange keine gerichtliche
Entscheidung worüber auch immer vorliegt. Anbei überlasse ich zu ihrer
Kenntnisnahme, die Betreuungszeiten für XXXX vom 01.01.2018 bis
18.03.2018. Hierbei bitte ich Sie auch zu berücksichtigen, dass Herr XXXX Ende Januar über die Beistandschaft informiert
wurde und seinen Umgang im Februar aus diesem Grund gesteigert hat und
trotzdem rechnerisch nicht annähernd eine 50%ige Betreuung von XXXX sicher stellen kann. Und auch bei Krankheit seines Sohnes sieht
er es nicht in seiner Verantwortung ihn zu betreuen.Letztlich würde ich gern noch erfahren ob Sie Herrn XXXX bereits zur
Unterhaltszahlung bzw. zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse
aufgefordert haben ?Antwort per Mail vom JA:
Sehr geehrte Frau XXXXX,Sie haben bei mir die Beistandschaft am 08.01.2018 beantragt. Während des
Beratungsgespräches habe ich Ihnen eindeutig gesagt, dass
keine Beistandschaft geführt werden kann, wenn der Vater des Kindes das
Wechselmodell einwendet. Da Sie der Meinung waren, dass er dies
beanspruchen wird, wurden Sie darauf hingewiesen, dass dann solange
keine Beistandschaft geführt werden kann. Herr XXXXX
hat seine Einwendung nicht nur telefonisch sondern am 08.02.18
persönlich vorgetragen. Die Betreuungszeiten habe ich (vor der heutigen
e-mail) weder von Ihnen noch vom Kindesvater erhalten, weil ich
nicht für die Feststellung des Wechselmodells zuständig
zeichne. Wenn Sie sich nicht einigen können, ist die gerichtliche
Feststellung zu beantragen.Herr XXXXX wurde mit Schreiben vom 11.01.2018 aufgefordert, ab 01.01.2018
Unterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes zu zahlen. Da
er wie oben erwähnt, das Wechselmodell einwendet, muss der Sachverhalt
(gerichtlich) geprüft werden, wenn Sie sich nicht einigen können.Sollte das Wechselmodell bestätigt werden, ist die Beistandschaft nicht möglich.
Letzte Original E-Mail vom JA.
Das war der vorherige Schriftverkehr und da hat sie eindeutig geschreiben dass die Beistandschaft nicht fortgeführt werden kann, der gleiche Hinweis kam ebenso schriftlich bestätigt bekommen, per Post--> sie kann keine Beistandschaft führen kann solange er sagt es gibt ein Wechselmodell und wir bzw. ich eine gerichtliche Entscheidung erwirken müssen, die das Wechselmodell feststellt. Darüber war ich ja auch schon sehr erbost, da ich nur weil ich Unterhalt für mein Kind möchte haben möchte vor Gericht ziehen muss um etwas feststellen zu lassen was faktisch nicht existiert, damit die Dame ihren Hintern hochbekommt.
Und immer mit dem Verweis, dass ich persönlich vorbei kommen soll um das im "persönlichen Gespräch" zu klären.
Wo ich genau was dass jeglicher Schriftverkehr (auch e-mails) archiviert und gespeichert werden und man in Gesprächsvermerke die unter 4 Augen stattfinden reintippen kann was man will. :wand -
Also die Schreiberei mit dem Jugendamt hat ja fast kafkaeske Züge. Da ich nicht selbst betroffen bin, kann ich dem schon gewisse humoristische Aspekte abgewinnen.
Langsam finde ich das ganze wirklich nicht mehr witzig. Sowas faules hab ich wirklich noch nie erlebt.Du bist doch ganz offensichtlich nicht auf den Mund gefallen. Und helle wirkst du auch. Was hindert dich daran, das Jugendamt einfach außen vor zu lassen und die Regelung des Unterhalts mit einem fähigen Fachanwalt für Familienrecht SELBST in die Hand zu nehmen.
ich habe ja in dem Brief ans Jugendamt eher darum ihr auf ihr nettes Schreiben zu antworten und ihr zumindest ansatzweise vor Augen zu führen, dass ihre Arbeitsweise so nicht akzeptabel ist. Und die die Dienstaufsichtsbeschwerde soll in meinem Fall nicht mehr motivieren sondern dafür Sorgen, dass sie sich nicht nur vor mir für ihr Vorgehen rechtfertigen muss. Sowas landet in der Personalakte und ist nicht förderlich beim Jahresgespräch.
Ich habe mich schon darauf eingestellt, dass ich das ganze selbst klären muss und Gerichte damit beschäftigen werde. PKH erhalte ich ziemlich sicher, habe im Vorfeld bereits eine Berechnung durchgeführt. ich wollte nur den für alle Parteien billigsten Weg gehen. Dies ist nunmal die Beistandschaft.
Aber dieser Weg hat mich nur Monate an Nerven, Warterei und Diskussionen mit meinem Exfreund gekostet. :kopf -
Es gibt neue Entwicklungen. Dem KV wurde der Antrag zugestellt und er hat jetzt einen Monat zeit sich zu äußern, da ich davon ausgehe dass dies zu einem Rattenschwanz an Rechtsstreit werden wird bin ich shon dabei alles zu sortieren und zu ordnen.
Vom Jugendamt (Beistand) kam derweil auch wieder Post.
ich hatte vor ein Tagen per E-Mail an das Jugendamt geschrieben:Sehr geehrte Frau XXXXX,
ich möchte Sie bitten mir schriftlich eindeutig zu bestätigen zu welchem
Zeitpunkt und aus welchen Gründen sie die Beistandschaft beendet haben
und die gerichtliche Geltendmachung
des Unterhaltsanspruches von Kind ablehnen.Mit freundlichen Grüßen
Mutter
Als Antwort erhielt ich dann:
Sehr geehrte Frau XXXX,
ich hatte Ihnen in der unteren e-mail alles erläutert. Da Sie weitere
Fragen haben bzw. meine e-mail nicht richtig deuten, bitte ich
Sie zu den Sprechzeiten im Jugendamt vorzusprechen.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXX
_____________________________________________________________________________
Auf diese E-Mail habe ich dann nicht mehr geantwortet und alles weitere fürs Gericht vorbereitet.Vorgestern erhielt ich dann per Post folgende Nachricht:
Sehr geehrte Frau XXXX,ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie sich mit Herrn Vater hinsichtlich der Betreuungszeiten einigen konnten. ich hatte Ihnen ein gespräch im jugendamt zu den Sprechzeiten angeboten, welches Sie bis jetzt noch nicht wahrgenommen haben. ich gehe davon aus, dass Sie eine Lösung gefunden haben bzw. Schritte eingeleitet haben um die Feststellung des Wechselmodells zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXX
____________________________________________________________ich habe wirklich langsam die Faxen dicke.:wand
Ich habe ihr mehrfach gesagt,dass ich es zeitlich nicht schaffe da anzutanzen, da meine Arbeitszeit immer mit den
Öffnungszeiten des Jugendamtes kollidiert. Das ich ebenfalls im öffentlichen Dienst übers Land angestellt bin habe ich allerdings noch nicht erwähnt, weil es keine Rolle spielt und Sie grundsätzlih auch nichts angeht.
War natürlich immer sehr nett freundlich und habe Verständnis für Ihre Überlastung gezeigt habe keinen Affentanz da veranstaltet wie mein werter Exfreund, aber es reicht mir wirklich.Habe gestern die Unterlagen also
- die realen Betreuungszeiten inkl. dem Nachweis, dass er keine Betreuung im Krankheitsfall wahrnimmt wenn es die Zeiten der Berufstätigkeit berührt.
- Vereinbarung der Nachmittagsbetreuung im Jugendamt von September letzten Jahres ,
- Schriftwechsel mit dem Vater um eindlich eine privatrechtliche Vereinbarung bezüglich einer Betreuung die entweder
- 50:50 mit wöchentlichem Tausch,
- 50:50 mit festen Wochentagen (MO +DI= er MI+DO=ich und Wochenende immer im Wechsel an den wir uns abwechseln oder
- Obhut und Aufenthaltsbestimmungsrecht kommt schriftlich festgelegt zu mir er stimmt zu, und er erhält uneingeschränkten Umgang, wenn er diesen auch zu mind. 30% verlässlich wahrnimmt stelle ich ihn von Unterhaltansprüchen frei, Krankheit /Schließtage/Feiertage/Kitaferien werden geteilt
- Seine Stellungnahme zu allen 3 Dingen
- sowie den Ausdruck von Nachrichten in denen er sich egal wann ich gefragt habe immer weigert die Krankheitsbetreuung am vormittag zu übernehmen.
mal an die Dame vom Jugendamt gesendet inkl. folgendem Anschreiben:
Sehr geehrte Frau XXXX,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.06.2018.
Es gibt keine Einigung mit Herrn Vater hinsichtlich
der Deutung seiner hervorgebrachten hälftigen Betreuung. Es ist und bleibt bei
dem Stand, dass er keinen Unterhalt zahlen will, da er weiterhin der Meinung ist,
dass eine annähernde 1/3 Betreuung bereits dem Wechselmodell entspricht und er,
unter anderem durch das bestärken ihrer Behörde laut seiner Aussage, nicht
verpflichtet ist finanziell für sein Kind aufzukommen. Dahingehend gibt es auch
keinerlei Kompromisse.Ich sehe weiterhin keinen Grund ein teures
Gerichtsverfahren anzustrengen, um eine Feststellung des Wechselmodells zu
erwirken, damit Sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 1712 BGB alsBeistand für meinen Sohn XXXX nachkommen.
Nach § 1713 BGB Satz 1 bin ich eindeutig berechtigt,
trotz gemeinsamen Sorgerecht eine Beistandschaft einzurichten. Herr Vater ist im Mai
2017 aus dem ehemaligen gemeinsamen Haushalt in XXXX ausgezogen und hat
Kind in meiner Obhut gelassen sein, der Hauptwohnsitz von XXX befindet sich
nach meinem folgenden Umzug ebenfalls bei mir. Nur weil Herr Vater ein
erweitertes Umgangsrecht in Anspruch nimmt befreit ihn dies nicht von seiner
Verpflichtung nach § 1601 BGB ff.Sie haben weder den Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB
für Kind, noch haben Sie den, am 11.01.2018 angemeldet, Anspruch auf Unterhalt,
nach § 1612 BGB durch Gespräche mit Herrn Vater oder notfalls die
gerichtliche Geltendmachung, zu der sie ebenfalls verpflichtet sind,
durchgesetzt. Ich habe ihnen schriftlich im Antrag zur Einrichtung der
Beistandschaft bestätigt, dass Kind sich in meiner Obhut befindet und
definitiv kein Wechselmodell vorliegt.Des Weiteren habe ich Ihnen sowie auch der UVG Stelle
die Betreuungszeiten von Herrn Vater vorgelegt. Es gab kein Wechselmodell,
es gibt kein Wechselmodell und aufgrund der Unfähigkeit von Herrn Vater mit
mir über grundlegende Dinge die XXXX betreffen zu kommunizieren, wird es auchkein Wechselmodell geben.Ich habe am 15.03.2018 versucht im Rahmen eines
Vorschlags zur Erstellung einer Elternvereinbarung ein echtes Wechselmodell
bzw. die Umgänge außergerichtlich mit Herrn Vater zu klären (Siehe
Schriftwechsel im Anhang). Er wäre hierzu nur unter Bedingungen die Kind
definitiv nicht guttun, bzw. die Ihn weiterhin aus der Verantwortung entlassen,
nicht nur am sonnigen Spielenachmittagen für seinen Sohn Sorge zu tragen bereit.
Sollte er ein echtes Wechselmodell wünschen, kann er dies gerne selbst im
Rahmen einer Umgangsklage versuchen durchzusetzen.Eine Ihnen im Anhang als Kopie vorliegende schriftliche
Umgangsvereinbarung, vor Zeugen des Jugendamtes, wurde am 06.09.2017 persönlich
fixiert. Diese sieht aktuell tatsächlich ausdrücklich nicht eine
gleichberechtigte Betreuung im Wechsel mit annähernd gleichen zeitlichen
Abständen vor, sondern eine geregelte stundenweise werktägliche Betreuung durch
Herrn Vater während meiner Fortbildung.Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, noch eine mündliche
oder schriftliche Vereinbarung bezüglich einer wechselseitigen Betreuung durch
uns beide. Kind verbringt im Monat 4 bis 7 Nächte im Haushalt seines
Vaters. Die Obhut ist somit subjektiv sowie objektiv eindeutig in meinen
Händen.Ihre Pflicht war es im Sinne des Kindes zu handeln und
als Beistand ihre gesetzlichen Pflicht ,der Sie bis auf eine Aufforderung
zur Zahlung von Mindestunterhalt, nicht
ansatzweise nachgekommen sind, den Unterhaltsanspruch von Kind
durchzusetzen. Und nicht Herrn Vater in seiner Zahlungsunwilligen Art und
Weise, durch ihre Untätigkeit und ihrer Aussage zu einer 1/3 Regel, welcher
jeglicher rechtlichen Grundlage und derzeitiger Rechtsprechung widerspricht, zu
bestärken.Ich möchte ihnen empfehlen sich das Urteil des BGH mit
dem Beschluss vom 12. März 2014 - XII ZB 234/13 genauer anzusehen und ihre
Aussagen, vor allem in Bezug auf die Beratung zukünftiger Fälle, bezüglich
einer 1/3 Betreuung (was mind. 33,3 % entspricht) zu hinterfragen.Derzeit liegt der Fall noch als Antrag auf einen
Beschluss zur vereinfachten Unterhaltsfestsetzung unter dem Aktenzeichen XXXXX beim Gericht in XXXX, da ich davon ausgehe, dass Herr Vater
Einwände bezüglich der Zulässigkeit des Verfahrens erheben wird, werde ich nach
Zugang dieser, den Fall ins streitige Verfahren, mit gezwungener Maßen
anwaltlicher Vertretung, überleiten lassen. Sollte es hierzu kommen werde ich ebenfalls
die Beistandschaft von meiner Seite schriftlich beenden, falls dies noch nötig
sein sollte. In Ihrem Schreiben haben Sie ja bereits deutlich gemacht dass Sie
nicht gewillt sind für Kind als Beistand tätig zu werden solange Herr Vater weiterhin sein Märchen vom Wechselmodell, ohne jegliche Nachweise oder
rechtliche Grundlage, bei Ihnen vorträgt.Mit freundlichen Grüßen
Mutter
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Derzeit überlege ich ob ich ebenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde inkl. Dienstaufsichtsbeschwerde beim Senat einreiche.
Aber vorerst warte ich ab was jetzt da kommen mag. Ich bin mir schon im klaren, dass sie auf Grundlage eines Urteils vor dem Verwaltungsgericht am 27.09.2016 (VG 21 K 111.16, dass Berlin Mitte verloren hat weil 30% eben nicht reichen :motz: ) so auf diese bescheuerte 1/3 Regel kommen und nach dem Wohngeldgesetz beurteilen wollen. Dies widerspricht aber jeglichen vorherigen Urteilen vor dem FG bzw. vor dem BGH und ehrlich gesagt bin ich mittlerweile soweit, dass ich es bis zum letzten kommen lassen würde. Mal ganz davon abgesehen,dass nach Sumierung aller Zeiten, er maximal 29% Anteil an der Betreuung erreicht und das auch nur weil er von Donnerstag bis Montag mit dem kleinen zu seinen Eltern in den Urlaub gefahren ist. -
Mir wurde mitgeteilt es wäre nicht Aufgabe der UHV Stelle Detektiv zu spielen
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Sowie ich es gelesen habe muss die TO ja auch für die Zeiten bei Papa fast alles finanziell zur Verfügung stellen.
btw.: Stattet der Papa denn das Kind für den Urlaub entsprechend aus oder präsentiert er dir dafür auch noch eine Rechnung?
Also seit Januar muss ich ihm keine Windeln mehr bringen.Ehrlich gesagt hoffe ich nicht, dass er dafür noch eine Rechnung anschleppt, aber wenn ich die Tasche fürs Wochenende fertig mache fehlen am Sonntag immer wieder Sachen die auch nicht wieder ausftauchen.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt. :hae:
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Das sehe ich nicht so - auch ich möchte meine Urlaubsziele nicht vorher von meinem Ex genehmigen lassen.
In Ägypten wren wir mit 10 Monaten und die Reisewarnungen gelten nur für bestimmte Gebiete in denen er mit Kleinkind sicher nicht rumturnt.
Wenn er Paß und Nachnamen des Kindes hat, sollte das auch kein Problem sein.
Nein das ist rechtlich definitv nicht so. Ob man etwas möchte oder nicht spielt hierbei defnitiv keine Rolle. Wenn er mit ihm bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht ins Ausland will muss er mit mir sprechen und nicht einfach buchen. Punkt.
Ich habe die Zustimmung 5 Tage nachdem er es mir mitgeteilt hat gegeben.Dienstag Nachmittag Information dass er nach Agypten fliegen wird. anscheinnd direkt einen Termin beim Jugendamt gemacht und Sonntag habe ich ihm gesagt dass es ok ist wenn er mit mir spricht.Und am Montag flattert mir der Brief ins Haus.Natürlich kannst du das Kind nicht von der Spielplatz-Zeit mit Papa ernähren, aber es verschafft dir Freiräume - zum arbeiten,
zur Fortbildung oder zur Erholung - das ist schon sehr viel wert. Viele scheitern an dieser Entlastung.
Grundsätzlich muss ich sagen, dass es keine wirkliche Entlastung ist, außer dass ich ihn nach der Arbeit nicht von der Kita abhole. Der stressige Teil mit einem 2 Jährigen also zumindest mit meinem, ist nunmal am Morgen wenn es ans fertig machen für die Kita geht unter Zeitdruck weil man zur Arbeit muss, der kleine aber gerade keine Lust hat los zu gehen. Man eine Halbe Stunde mit Kinderwagen am morgen zur Kita läuft weil es in direkter Umgebung keinen Kita Platz gab.
Am Nachmittag wenn ich ihn abhole bin ich auch entspannt und kann gemütlich bummelnd(hilft auch mir beim runterkommen von der Arbeit) an dem ein oder anderen Spielplatz anhalten, mit ihm einkaufen und dann am Abend essen machen.Schlafen vor 21.00 Uhr bei der Helligkeit passiert sowieso nicht und ihn dann ins Bett zu bekommen ist auch kaum drin, da er sich auch seine 3 Stunden Mittagsschlaf in der Kita gönnt und demzufolge noch fit ist, während Mama eigentlich völlig müde ins Bett fällt weil der Wecker 4.30 klingelt um dann erstmal sich selbst fertig zu machen, den gröbsten Haushalt vom Vorabend zu entsorgen, und dann gegen 6.00-6.30 Uhr den Lütten zu wecken, und mit ihm zu Frühstücken und spätestens 7:00 loszulaufen und ihn in die Kita zu bringen. Dann habe ich noch meinen Arbeitsweg von ca. 45 Minuten wenn ich aus der Kita raus bin. Dann arbeite ich meine 8 Stunden und hole ihn dann zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr ab. Und wenn mein Ex ihn abholt gegen 16.00 Uhr und ich nicht zum Unterricht gehe bringt er ihn neuerdings spätestens 18.00 Uhr und wenn ich nach der Arbeit zum Unterricht fahre hole ich ihn bei ihm zwischen 19.00 und 20.00 Uhr ab.
Also um ehrlich zu sein, es mag sich vielleicht undankbar anhören, aber ich persönlich empfinde das ganze nicht als sonderliche Entlastung meinerseits bzw. sehe ich noch nicht wo sein Umgang dafür sorgt dass ich entlastet bin. Ok er verbringt Zeit mit seinem Sohn, spielt mit ihm und für den kleinen ist es Super nicht solange in der Kita zu sein, aber mich persönlich entlastet es keineswegs
OK ich habe den Freiraum den ganzen Tag zu arbeiten um alleine für den Lebensunterhalt von ihm aufkommen zu können. :thanks:
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Zitat von »Cassiopeia«
Ehrlich gesagt weiß ich nicht was dieser Artikel mit dem Problem meines EX der fehlenden finanziellen Verantwortung zu tun hat?
Eigentlich sollte dir das Mut machen da dein Ex ja auch so ein Mann ist und von daher eh keine Chance vor Gericht hat.
Ehrlich gesagt wäre es mir definfitv lieber wenn es nicht vor Gericht landen müsste, ABER das hat er sich selbst zuzuschreiben.Zitat von »Agrippa«
ich alter Jammerlappen auch :love Formlos Fruchtlos Fristlos :love :love :love :love
Aaaaaaber wir haben ja gelernt das wir als Männer das nicht mehr dürfen da es eh nur Weichei Jammerei ist.
Das ist doch keine Jammerei, dass ist eine gewaltfreie Form der steinzeitlichen Keule, oder wie heisst es so schön: "Das gebe ich dem Anwalt" ist die erwachsene Form von "das sag ich meinen Eltern" :amok:Mit normalen Argumenten kommt man nunmal definitv nicht voran bei ihm zumindest. Und da er
es jetzt seit einem Jahr schafft sich erfolgreich vor Unterhalt zu
drücken und dies auch weiterhin so laufen wird, da ein normales Gespräch
zwischen uns nicht möglich ist, wenn es nicht nach seinem Kopf geht, gibt es keinen anderen Weg mehr.Aktuellstes Beispiel: Wir haben im März besprochen dass er im Juni mit dem kleinen 2 Wochen in den Urlaub fahren wird. Auf die Frage wohin hies es nur mal sehen, vielleicht Mallorca oder so mal schauen.
Ich sage gut ok, kein Problem. Vor 2 Wochen erzählt er mir plötzlich, dass er Ägypten gebucht hat. (Mit einem 2 Jährigen!!!)
Habe ihm mitgeteilt, dass man sowas absprechen muss und er nicht einfach Urlaub ins Ausland buchen kann ohne mit mir darüber zu sprechen.Und dass er defnitiv mein Einverständnis braucht um mit ihm die EU, in ein Land für das eine Teilreisewarnung existiert, zu verlassen.
Seine Argumentation war nur er hat meinen Nachnamen ich hätte da gar nichts zu sagen und er nimmt ihn mit.
Ich habe ihm dann viel Erfolg beim Grenzbeamten gewünscht.Am Sonntag schließlich als er ihn gebracht hat, habe ich ihm gesagt dass er die Unterschrift für das Formular bekommt damit er nicht stornieren muss, aber zukünftig mit mir darüber, bevor er bucht, sprechen soll.
Montag Nachmittag hatte ich eine Einladung vom Jugendamt zu einem Gesprächstermin bezüglich des Umgangs/ Sorgerechts im Briefkasten.
Seine Kommentar dazu nur, das hat sich erledigt es ging nur um den Urlaub. :wow
Statt den Dialog mit mir zu suchen vereinbart er einen Termin beim Jugendamt.Und letztendlich sieht es so aus als hätte ich eingelenkt weil er beim Jugendamt wieder mal rumgeheult hat. :radab
Ich habe wirklich die Faxen dicke, und da das Jugendamt in den letzten Monaten definitv alles andere als hilfreich war reicht es mir.
Es geht nur noch der Weg übers Gericht, meine gesparten Reserven sind zu 90% aufgebraucht und von Luft und der Zeit die der Herr mit ihm am Nachmittag auf dem Spielplatz verbringt kann ich den Lütten weder einkleiden noch ernähren. -
Zitat von »Rockabilly_74«
Hmm,wisst ihr was ich zu dem Thema "Beamtenmikado" so sehr mag: Dienstaufsichtsbeschwerden.. ich liebe so etwas.. :nawarte:
ich alter Jammerlappen auch :love Formlos Fruchtlos Fristlos :love :love :love :loveAaaaaaber wir haben ja gelernt das wir als Männer das nicht mehr dürfen da es eh nur Weichei Jammerei ist.
Ganz netter Artikel zum Thema Umgänge:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/um…n-15608655.html....nur gejammer und geflenne
Ehrlich gesagt weiß ich nicht was dieser Artikel mit dem Problem meines EX der fehlenden finanziellen Verantwortung zu tun hat?
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Das würde ja die ganze Beistandschaft ad absurdum führen, wenn man als Zahlungspflichtiger einfach nur behaupten müsse, es gäbe ein Wechselmodell.
Ja udn das finde ich auch ziemlich unmöglich und die antwort die von der Dame per E-Mail kam habe ich euch ja gezeigt.Nunja ich bin wirklich gespannt was, der Rechtspfleger entscheidet und was letzendlich, wenn er weiterhin der Meinung ist 6 Nachmittage und 2 Übernachtungen in 14 Tagen in der Woche rechtfertigen, dass ich unser Kind vom Kindergeld ernähren soll, ein Richter entscheidet.
Meine Vorgehensweise bisher Beistandschaft benantragt--> keinerlei Unterstützung bis auf in Verzugsetzung durch Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse und Zahlung des Mindestunterhalts....Rückzug nach Auftritt meines Ex als Rumpelstilzchen
UVG beantragt--> telefonischer Hinweis dass es abgelehnt wird, wenn wir uns nicht einigen
vV zur Unterhaltsfestsetzung--> beim Familengericht eingegangen wird gerade barbeitet
nächste Schritte nach seinen Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens.
wenn der Rechtspfleger seine Einwendungen als unbegründet ansieht
- Erhalte ich meine Urkunde und lasse ihn pfänden
danach direkt Beschwerde gegen UVG Stelle sowie die feige Beistandschaftwenn der Rechtspfleger die Einwendungen als begründet ansieht-->*Überleitung ins streitige Verfahren
*Anwalt nehmen*Antrag auf Prozesskostenhilfe
*Antrag auf einstweilige Anordnugn zur Zahlung von Kindesunterhalt
--> Gerichtsverfahren durchstehenMal sehen was passiert ....
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Habe ich gerade noch ein entsprechendes Urteil gefunden ich glaube dieses Urteil entspricht recht passend meinem Fall. Ich hoffe das sein Anwalt dieses Urteil auch kennt. Und ihm den Kopf wäscht. BGH vom 12. März 2014 XII ZB 234/13
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Ich werde auf jedenfall Verfahrenskosten beantragen. Sollte es wirklich auf ein streitiges Verfahren hinauslaufen.
Das keine Einigung über den Beistand zustande kommen konnte liegt allerdings nicht in meiner Verantwortung.
Wenn er auf die Idee kommt auf ABR oder Umgang zu klagen wird er nicht ganz so gute Karten haben. Die Klage mutwillig auf Umgang zu erweitern macht keinen Sinn da er ein umfangreiches Umgangsrecht jederzeit bekommt. Und das ABR kann er ja auch versuchen auch da wird er relativ Chancenlos sein. Da es keinen Grund gibt ihm dieses zu übertragen.Das ich den Weg übers Gericht gehen muss liegt allein an seinem Unwillen und der Passivität des Jugendamtes. Ich habe das Gefühl dass die ihn bestärken indem jedesmal wenn er anfängt über das Wechselmodell zu sprechen sofort drum rumkommt irgendwas zu zahlen und. Das seit fast einem halben Jahr.
Ich habe keine andere Möglichkeit mehr als es über das Gericht einzuklagen egal was es jetzt für ein Kostenrisiko gibt.
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Bei uns ist es Standard, dass derjenige, der sich weigert Auskunft zu geben oder gar nicht zahlt, die Kosten aufgebrummt bekommt.Meinen KV hat die einstweilige Anordnung und das darauf folgende Hauptverfahren zusammen ca 6000 Euro gekostet. Wobei er bei der einstweiligen die Kosten komplett aufgebrummt bekommen hat, beim Hauptverfahren habe ich einem Vergleich zugestimmt.
So habe ich es auch an verschiedenen voneinander unabhängigen Stellen gelesen.
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Edit: Dein JA-Schreiben und mein Posting haben sich gekreuzt. Ergänzend also: Die schriftliche Aufforderung der Beistandschaft zur Zahlung besteht. Doch Ex zahlt nicht. Damit steht die UVG-Kasse im Senkel. Sie hat zu zahlen, Ex kann klagen.
Dass die Beistandschaft sich so zurückzieht, kenne ich eigentlich nur aus Berlin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Aber wer hat den Nerv, gegen das JA in der Sache zu klagen. Rat besteht auch hier: Einspruch einlegen und wie oben begründen.
Und da ihr ja sogar eine schriftliche Umgangsregelung habt, ist die Sache noch einfacher. Wenn hier nicht ein genau hälftiger Umgang festgeschrieben ist (und die Unterhaltsfrage geklärt, was sinnstiftend wäre), gibt es keine Begründung für das Jugendamt, als Beistandschaft nicht den Unterhalt durchzusetzen. Du bist Betreuungselternteil, Ex ist Umgangselternteil. Betreuungselternteil betreut, Umgangselternteil leistet finanziellen Unterhalt. Punkt. Der Zettel bricht die Behauptung des Ex.
Dies habe ich eben erst gesehen.Dreimal darfst du Raten in welchem Bundesland ich wohne. :rolleyes2:
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Es wird gern genutzt, wenn ein Unterhaltspflichtiger schlurig ist. Ist aber Ex nicht. Er sieht dich vielmehr Beistandschaft und Unterhaltskasse als nicht auskunftsberechtigt, weil Kind halt im Wechselmodell betreut wird
Er wird ja nicht im Wechselmodell betreut wie von ihm behauptet.Ja er wird Einwendungen einlegen weil er der Meinung ist dass er keinen Unterhalt zahlen muss, trotz Aufforderung meinerseits und Aufforderung durch das Jugendamt.
Bezüglich der Kosten darfst du dir leider nicht so sicher sein. Grundsätzlich werden die Verfahrenskosten in Familiensachen hälftig geteilt. Jede Seite zahlt die eigenen Anwaltskosten, jeder die Hälfte der Verfahrenskosten.
Das stimmt zwar insofern wenn es um Umgang bzw. Sorgerecht geht. Hier geht es jedoch um Unterhalt und dabei zahlt, derjenige der Anlass zur Klage gegeben hat oder derjenige der verliert.
der billigere Weg wäre das in meinem ersten Posting beschriebene Widerspruchsverfahren (gewesen). Wenn das beschleunigte Verfahren wie von mir Unke befürchtet tatsächlich platzt, musst du gut überlegen, ob du da nicht wieder einsteigen willst. Eine Beistandschaft kann ohne Kosten für dich anwaltlich tätig werden
Wogegen soll ich Widerspruch einlegen? Es gibt keinen ablehnenden Bescheid bezüglich des UVG der Antrag ist immer noch nicht abschließend beschieden. Die Informationen kam von der SB nur per Telefon.
Und ehrlich gesagt möchte ich nicht, dass die besagte Dame die mir die Mail geschrieben hat als Beistand für den Kleinen tätig ist.Sojemanden gerichtlich für das Kind agieren lassen ist mit Sicherheit nicht zielführend.
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Zitat von »Cassiopeia«
dann muss ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen, denn er dann bezahlen muss.Ich habe in allen bisherigen Verfahren meinen Anwalt selbst bezahlen müssen, egal wer Klage eingereicht hat. Deshalb verstehe ich nicht, inwieweit Du davon ausgehst, dass KV "Deinen" Anwalt bezahlen müssen wird :frag
Nunja er wurde bereits im Vorfeld dazu aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen sowie Mindestunterhalt zu zahlen, da er dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist befindet er sich in Verzug, und hat er Anlass zur Klage gegeben und ist somit für diese Kosten haftbar.
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Zitat von »Cassiopeia«
In Unterhaltssachen herrscht Anwaltszwang für beide Parteien. Das Dankeschön ist an Zypries, SPD zu richten. Keine Ahnung, ob schon der Antrag durch einen Anwalt zu stellen ist, oder ob es reicht, wenn man den später dazu zieht. :frag
Soweit ich weiß herrscht bei dem vereinfachten Verfahren noch keine
Anwaltspflicht, erst bei Überleitung ins streitige Verfahren wenn er
weiterhin dabei bleibt das wir bereits ein Wechselmodell leben und die Zulässigkeit des Verfahrens einwendet weil sein Sohn ja bei ihm "lebt", dann muss ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen, denn er dann bezahlen muss. Wobei es mir lieber wäre das geld kommt unserem Kind zugute anstatt es für ein sinnloses Gerichtsverfahren auszugeben, nur weil er völlig an der Realität vorbei lebt. :kopf