Beiträge von Cassiopeia

    Ein kleines Update zum Fall....

    Kurzversion JImmy hatte recht....


    Nach Juni ist aber noch einiges passiert ich umreise nur mal:


    Thema Jugendamt:

    Im Juli haben wir eine neue Umgangsvereinbarung abgeschlossen, die ab Augsut gelten sollte inkl. Feiertagsregelung Ferien usw.. Hier war ein erweiterter Umgang geregelt alle 2 Wochen von Freitag bis Dienstag früh und Dienstag nachmittag alle 2 Wochen vereinbart, damit er mal mitbekommt dass zu einem Leben mit Kind und Verantwortung mehr dazu gehört als 3 nachmittage pro Woche zu bespassen ...Im Juli abgeschlossen, gedacht es wäre jetzt für erste alles geklärt. Pustekuchen 2 Tage später ohne das die Regel jemals auch nur einmal durchgeführt wurde rennt er zum Jugendamt und behauptet er hat ihn ja jetzt 6 von 14 Tagen und das ist ja dann mehr als 1/3( Freitag bis Dienstag = 5 Tage und Dienstag nachmittag = 1 Tag) und Oh Wunder UVG wurde wieder eingestellt, Widerspruch mit einer kurzen Einführung in die Prozentrechnung und einen Ausflug in die philosophische Erklärung was Tage sind....Wollten sie eine Erklärung wer welche Aufwendungen fürs Kind trägt abgegben usw. Hab ich persönlich dort vorgetragen und dachte jetzt haben Sie es endlich verstanden.
    Mündliche Zusage dass die Weiterzahlung kommende Woche anläuft. Ein paar tage später bekomme ich von meinem Ex eine Nachricht wir hätten einen termin beim Jugendamt um das mit dem UVG zu klären. auf telefonische Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass Sie 3 Monate Zeit haben um den Widerspruch zu bearbeiten, der KV wieder da war und die Teamleitung mit uns beiden gemeinsam sprechen möchte. Mittlerweile ist mir wegen diesem Eiertanz wirklich der Kragen geplatzt und ich habe eine Senatsbeschwerde bzw. eine Beschwerde bei der Stadträtin eingereicht und die Situation erklärt. Langsam war mir das echt zu blöd und es reichte mir auch. Nunja 2 tage später ruft mich die Leitung des Jugendamtes und bat mich förmlich nochmal darum, dass ich mich zu einem Gespräch mit ihr treffe und entschuldigte sich bereits im Telefonat über das handeln des Beistandes.

    Zeitlich wollte sie sich ganz nach mir richten. naja ich willigte ein und war dann dort, allerdings nicht alleine habe diesmal eine Freundin mitgenommen.

    - Eine ruhende Beistandschaft gibt es nicht.

    - Die Stadträtin hat anscheinend angerufen und ein riesen Faß aufgemacht


    Ende vom Lied eine Woche später hatte ich die Nachzahlung aufm Konto und den Bescheid im Briefkasten. Seitdem bis heute keine Probleme mehr an dieser Baustelle.



    Thema Umgang:

    Wie bereits erwähnt Juli neue Umgangsregelung alle 2 Wochen Freitag nachmittag bis Dienstag morgen und alle 2 Wochen einen Dienstag nachmittag. War ein Kompromiss er wollte das Wechselmodell verinbaren ich erstmal sehen ob sein Sohn sich auch auf ihn verlassen kann und er es zeitlich gebacken bekommt sich auch Nachts, abends und morgens um seinen Sohn zu kümmern, wenn man nicht frei hat sondern ganz normal arbeiten muss. da ich ihm sagte wenn er erstmal schafft den Alltag mit seinem Sohn zu erleben und auch eine gewisse Verlässlichkeit zeigt können wir über eine echte 50/50 regel gerne nochmal sprechen. Nunja es kam wie es kommen musste, sein Hobby kam ihm dazwischen. Er
    hat den Lütten von August bis Dezember alle 2 Wochen von Samstag nachmittag bis Montag früh abgeholt, weil seine Ausbildung bei der Feuerwehr dazwischen kam....Und als Krönung habe ich Anfang Januar Post vom Gericht, dass er mit seinem Anwalt der ihn beim Unterhaltsverfahren vertritt PKH beantragt um ein Wechselmodell als Umgangsregelung durchzusetzen, Begründung er hat seit der Trennung die Hauptbetreuung. Meine Stellungnahme ist raus inkl. derzeitiger Regelung und ich warte mal was da so kommt.


    Thema Unterhalt:

    *wie erwartet Einwände des KV gegen das vereinfachte Verfahren

    *Überleitung ins streitige Verfahren mithilfe meine Ra'in

    *PKH wurde mir bewilligt

    *er beantragte auch PKH wurde jedoch noch nicht entschieden.

    *hat erst seite Ende September einen Anwalt, der versucht es so zu drehen als hätten wir seine Betreuungstage (3mal pro Woche und jedes 2. Wochenende) vereinbart in seinen Sachvortrag wird bezweifelt dass ich die Hauptbetreuende bin und egal was ich anbringe es wird bestritten, obwohl er es ganz genau weiß, dass es so ist.Er behauptet der Lütte würde nur ab und zu bei mir schlafen usw. aufjedenfall haufenweise lügen. Und die Hauptlüge ist er wäre der Hauptbetreuuende. Was ja nunmal definitv nicht stimmt.


    Nunja alles was er bestritten hat, habe ich durch schriftliche Zeugenaussagen, Kitabelege usw. glaubhaft gemacht und warte jetzt auf den Gerichtstermin. Aufjedenfall werde ich ihn sollte es der Richter nicht machen, wegen (je nach dem wie das Urteil ausfällt) (versuchten) Prozessbetrug anzeigen.

    Wenn man gemeinsam ein Kind bekommt hatte man sich meistens mal gern ob es nun wenige Minuten oder mehrere Jahre waren spielt im Nachhinein wenn einer von beiden das Gefühl hat ihm wird was weggenommen eine eher untergeordnete Rolle wenn es um Streitigkeiten nach einer Trennung geht. Ganz wichtig ist das sollte er damit einverstanden sein dass du mit den Kindern umziehst es dir schriftlich geben zu lassen. Es findet keine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht es auf dich statt sondern ihr behaltet es gemeinsam da ihr euch einig seid wo die Kinder leben werden. Wenn er nicht einverstanden ist muss es gerichtlich geklärt werden d.h. Du müsstest um mit den Kindern ausziehen zu dürfen beantragen das a ufenthaltsbestimmungsrecht auf dich zu übertragen von ihm wird dann ein gegenläufiger Antrag kommen und es wird vom Gericht entschieden wo die Kinder zukünftig wohnen bzw. wer darüber entscheiden darf wo sie wohnen.


    Letztlich wäre es am einfachsten ihr einigt euch schriftlich dann gibt es danach am wenigstens Konfliktpotenzial.

    Zitat von »Cassiopeia«




    Wortwörtlich wurde mir gesagt dass sie sich nicht in der Lage sieht zu beurteilen ob ein Wechselmodell vorliegt oder nicht. Solange beide Parteien gegenteiliger Ansicht sind darf sie nach ihrer Aussage nicht tätig werden und es bleibt nur das Gericht.

    Auch hier bin ich nicht sicher, aber ich denke die Beistandsschaft ist dafür da den Unterhalt beizubringen. Wenn zwei Leute gegenteiliges behaupten ohne das ein offizielles Schriftstück vorliegt, kann auch gut sein, dass die sagen bin raus bis ein amtliches Dokument vorliegt.

    Zitat von »Cassiopeia«




    .Ich finde es nur etwas bedenklich, dass jeder daher kommen kann und sagt „ach übrigens wir haben ein Wechselmodell sorry Beistand ab sofort bist du raus“ und der Antragsteller der Beistandschaft schaut in die Röhre.

    Wenn Umgang vor Unterhalt geregelt ist über JA Vereinbarung oder Gericht kann da keiner mit kommen und Beistandsschaft macht ihre Arbeit.

    Zitat von »Cassiopeia«




    Nach dem Telefongespräch weiß ich übrigens auch warum sie keine Lust auf ein Gerichtsverfahren hatte und mich vor finanziellen Nachteilen bewahren wollte...
    Er ist in Uniform zu ihr marschiert und hat behauptet er macht eine Ausbildung bei der Feuerwehr...
    Das ist nichtmal gelogen...nur das es die Ausbildung Ber der freiwillige Feuerwehr ist und er Vollzeit arbeitet hat er unter den Tisch fallen lassen.....

    Und wenn er als Pabst verkleidet da auftaucht, macht das normalerweise keinen Unterschied. Als würden Feuerwehrler oder Polizisten nicht unterhaltspflichtig. Ich denke daran wird es eher nicht liegen, sondern dass sie als Beistandsschaft nicht in ein strittiges "Verfahren" eingreifen will.

    Also es gibt eine JA Vereinbarung den Umgang betreffend vom September 2017... Und es gab zu dem Zeitpunkt als mir nahegelegt wurde mich selbst an das Gericht zu wenden kein strittiges Verfahren,nur die Aussage vom KV er hätte ein Wechselmodell .... und das Sie nichtmal weiß dass er ganz normal berufstätig ist und eben keine Ausbildung macht sagt mir Sie hat nichtmal drauf bestanden dass er sein Einkommen offen legt.
    spielt aber alles keine Rolle mehr. Beistandschaft ist vorerst raus und ich habe mich jetzt selbst gekümmert.
    Vom Antrag auf Beistandschaft und UVH im Januar 2018 bis jetzt sind auch erst 6 Monate vergangen, ist alles zeitlich im Rahmen und ich werde erstmal nichts überstürzen was eventuelle streitige gerichtliche Auseinandersetzungen(wie von Jimmy vorgeschlagen) angeht.

    Neben allen Infos hier ist eine Aussage der Beistandschaft wichtig: Die Beistandschaft hat die um Mithilfe bei der Aufklärung des derzeitigen Standes gebeten. Deine schriftlichen Eingaben und deine Telefonate haben ihr nicht gereicht. Das kann man bewerten, wie man will. Aber sie hat die Konsequenz gezogen und die Arbeit - entsprechend den Revhtsvorgaben - eingestellt. Nimmst du den vielfach erbetenen Termin wahr und kannst deine Argumente ueberzeugend darlegen, wird die Beistandschaft die Arbeit wieder aufnehmen. Das Beratungsgespräch beim Anwalt ist dafür irrelevant.

    Über die Beistandschaft rege ich mich gar nicht mehr auf. Wortwörtlich wurde mir gesagt dass sie sich nicht in der Lage sieht zu beurteilen ob ein Wechselmodell vorliegt oder nicht. Solange beide Parteien gegenteiliger Ansicht sind darf sie nach ihrer Aussage nicht tätig werden und es bleibt nur das Gericht. Wie die Zeiten genau gelagert sind ist dabei nicht relevant er hat dazu auch keine Angaben gemacht. Nur dass er ihn 3 mal die Woche sieht und jedes 2. Wochenende..


    .Ich finde es nur etwas bedenklich, dass jeder daher kommen kann und sagt „ach übrigens wir haben ein Wechselmodell sorry Beistand ab sofort bist du raus“ und der Antragsteller der Beistandschaft schaut in die Röhre.


    Nach dem Telefongespräch weiß ich übrigens auch warum sie keine Lust auf ein Gerichtsverfahren hatte und mich vor finanziellen Nachteilen bewahren wollte...
    Er ist in Uniform zu ihr marschiert und hat behauptet er macht eine Ausbildung bei der Feuerwehr...
    Das ist nichtmal gelogen...nur das es die Ausbildung Ber der freiwillige Feuerwehr ist und er Vollzeit arbeitet hat er unter den Tisch fallen lassen.....

    Das wäre aber die Bedingung gewesen dass ich auf den Unterhalt verzichte und er weiterhin ganz unverbindlich Umgang wahrnehmen kann und ich mich um alles weitere kümmere. Ich muss auch einen Schritt weiter denken. Und diese Klausel wäre eben wichtig um keine weiteren rechtlichen Streitigkeiten austragen zu müssen. Von mir aus auch beschränkt auf 50km Umkreis ware mir auch egal. Mir wäre nur wichtig dass es in einem halben Jahr dann nicht wieder eine Diskussion zum Thema gewöhnlicher Aufenthaltsort von Kind gibt.


    Das Thema aufenthaltsbestimmungsrecht war aber nicht sein Problem an der Regel sondern dass er verpflichtet wäre eben auch mal Kind krank zu machen und Urlaub zu nehmen wenn die Kita zu hat. :S


    Also habe ich Dich schon richtig verstanden. Allerdings muss ich persönlich sagen, dass ich der Übertragung des ABR auch nicht zugestimmt hätte

    Jedenfalls scheint der Umgang gerade nicht einvernehmlich geklärt zu sein.



    Da gibt es wohl noch ein offenes Thema

    Eigentlich nicht... Ich habe ihm auch wenn ich mich wiederhole angeboten seinen Umgang auf 50 Prozent zu erhöhen ihn in die kita zu bringen, nachts zu betreuen und sich ebenso um kind kümmert wenn er krank ist und nicht mal eben abgesagt wird wegen irgendwelchen Ausreden....er hätte sich auch aussuchen können ob wir wochenweise wechseln oder 2 tage die woche er und ich 2 tage und wochenende immer im Wechsel. Das ganze dann via Elternvereinbarung schriftlich festhalten und vom Gericht billigen lassen. Er wollte nicht... Für ihn ist das was wir haben ein Wechselmodell und er ist der Ansicht Unterhalt muss er nicht zahlen. Habe ihm auch angeboten vollständig auf Unterhalt zu verzichten wenn er sich grundsätzlich mindestens 30%beteiligt und auch Krankheit Brückentage und Schliesszeiten mit abdeckt. Das ist nämlich nach wie vor nur meine Aufgabe. Ausserdem wollte ich dass er zustimmt dasAufenthaltsbestimmungsrecht auf mich zu übertragen under dann aber schriftlich das Recht erhält seinen Umgang auf maximal 50% ausdehnen darf.In Absprache mit. Einer Vorlaufzeit von 7 Tagen. Wurde alles abgelehnt. Es soll so. Bleiben wie es ist. 3 Nachmittage in. Der Woche und jedes zweite Wochenende von. Freitag 16.00 uhr bis sonntag 18.00Uhr. Von mir aus aber dann ister auch verpflichtet Unterhalt zu zahlen. r


    Also jetzt mal so aus der Luft gegriffen gefragt:
    Wenn das Wechselmodell für gescheitert erklärt wird, dann muss doch eigentlich Kinds Verbleib neu geklärt werden.
    Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
    Vielleicht ist es nicht die wahrscheinlichste Option, aber KV könnte theoretisch BET werden.
    Schon mal in Betracht gezogen ?

    Warum sollte KV BET werden?
    Es gibt keinen Prozess um den Umgang zu klären...
    Und wer sollte das Wechselmodell als gescheitert erklären? Es gibt kein Wechselmodell weder vereinbart noch praktiziert. Er ist ausgezogen und hat Kind da gelassen.



    Ja, aber möglicherweise wird ja eine Verweigerungshaltung gesehen.
    Wie gesagt: Nicht die wahrscheinlichste Option, aber auch nicht ausgeschlossen.
    Vor Gericht kann alles passieren

    Wo bitte soll vor Gericht in einem Prozess den Unterhalt betreffend eine Vereeigerungshaltung gesehen werden? Umgang und Unterhalt sind getrennte Verfahren. Wenn er ein echtes Wechselmodell mit gleichen Abständen will soll er es selbst im Rahmen einer Umgangsklage versuchen. Ich habe es ihm im März angeboten. Er wollte an den Zeiten nix ändern. Sondern seinen jetzigen Umgang den er bereits als wechselmodell sieht beibehalten.

    Wir haben das doch jetzt schon zig mal durchgekaut. Das Jugendamt hat die Beistandschaft beendet. Und dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, spätestens nachdem du per Anwalt Klage auf Unterhalt erhoben hast. Damit ist das Jugendamt außen vor. Die machen nix.


    Die Beistandschaft ruht aktuell.
    Nach einem Telefonat wurde mir gesagt, dass es weder von meiner noch von Ihrer Seite beendet wurde.
    Nochmal zur Klarstellung....Ich habe den natrag selbst ohne Beiordnung eines RA eingereicht. Ich habe mich für 190€ beraten lassen ohne das Mandat zu übertragen oder Sie auch nur einen Schriftsatz verfassen lassen.
    Ich kann das streitige Verfahren erst beantragen wenn mir über den Rechtspfleger mitgeteilt wird, dass kein Beschluss im Rahmen des vereinfachten Verfahren zustande kommen kann.
    Wenn ich direkt das streitige Verfahren beantrage ist das vereinfachte hinfällig, Antrag wird abgewiesen, da nicht mehr zulässig, kosten werden mir auferlegt....

    Die Sache dümpelt seit Monaten vor sich hin.

    Also ich muss ehrlich sagen, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Unterhaltsgeschichte vom Beistand geklärt wird. Und ich habe versucht mit klaren Argumenten dafür zu sorgen, dass der Beistand tätig wird. Das dies nicht passiert ist, gut ist zum teil auch meine Schuld weil ich nicht ebenso persönlich wie KV dort war und rumgejammert habe. Aber ich ich ahbe wirklich nciht damit gerechnet dass von Anfang an das Argument Wechselmodell ohne Grundlage dafür sorgt, dass es in diese Richtung geht.
    Ich muss jetzt erstmal darauf abwarten, dass mir schriftlich die Einwendungen des KV in Abschrift zugestellt werden.
    Ich habe einstweilen einfach gehofft, dass er endlich zum Anwalt geht und der ihm seine Chancen um den Unterhalt rumzukommen, objektiv darlegt und vorallem was es für ihn finanziell im Hinblick auf die Auferlegung der Kosten bedeutet wenn er mich zwingt das ganze als reguläre Unterhaltsklage durchzuziehen.


    Und ganz ehrlich dass ich es nicht möglichst kostengünstig und Schritt für Schritt und immer darauf bedacht keine unnötigen Kosten zu verursachen angegangen bin kann mir niemand vorwerfen.
    Zuerst Jugendamt, dann vereinfachtes Verfahren und jetzt wird es falls dem Rechtspfleger die Erstellung eines Beschlusses trotz dem unbewissenen Sachvortrag zu gefährlich erscheint, eben ein reguläres Klageverfahren mit Anwaltspflicht. Ich werde keinem Vergleich ohne das ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt werden zustimmen und bei einem Urteil müssen ihm nach FamG die Kosten auferlegt werden, da er jede Chance sich freiwillig zu Unterhalt zu verpflichten ungenutzt verstreichen lies. (FamG §81 Abs. 2 Nr.1)

    Und die Idee, ganz einfach gerichtlich klären zu lassen, ob ein Wechselmodell vorliegt oder nicht, ist immer noch keine Alternative ?




    Na, dann mal weiter so ! :)


    Im Rahmen des Unterhaltsverfahren wird gerichtlich geklärt ob eine Unterhaltspflicht besteht oder nicht. Bzw. präziser wo die Obhut fürs Kind liegt.


    Wie soll den eine gerichtliche Klärung aussehen ob ein Wechselmodell vorliegt oder nicht?
    Wie würde so ein Antrag beim Gericht lauten?
    Klage auf Feststellung ob es ein Wechselmodell gibt? :rolleyes2:
    Klage auf das alleinige ASR brauch ich nicht einreichen, es gibt keinen Grund ihm das ASR zu entziehen.
    Und was soll bei einem Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs raus kommen? Der Umgang ist einvernehmlich geklärt.

    Nochmal Cassiopeia:
    So denn nicht der Rechtspfleger in der Lage ist, zu entscheiden ob Wechselmodell oder nicht, und sollte eine Anhörung stattfinden, musst du wissen, was du beantragst. Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich meine, am Ende des vereinfachten Verfahrens stünde der Mindestunterhalt. Möchtest du mehr als den Mindestunterhalt haben, bzw. den Unterhalt exakt berechnet haben, dann wäre das ein normale Unterhaltsverfahren mit Einkommensprüfung, womöglich Stufenklage etc. "Ich will ihn nicht schröpfen, er soll genug haben, aber Kindergeld reicht nicht" kommt man nicht wirklich weiter.


    Die Vermutung das er bestärkt wurde, legen seine Äußerungen nachdem er die Abschrift des Antrages vom Gericht zugestellt bekommen hat.
    O-Ton: "Na hat beim Jugendamt nicht geklappt mit deinem Unterhalt versuchst es jetzt übers Gericht?" Meine Antwort nur du willst deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen ich muss es übers Gericht klären.....Seine Antwort dazu "Die werden zu dem selben Ergebnis kommen wie das Jugendamt, das ich Recht habe."


    Ich habe nur den Mindestunterhalt nach Stufe 1 beantragt. Dieser darf auch bei erweiterterter Betreuung niemals
    unterschritten werden, sodann keine anderen Bedarfsdeckenden Leistungen
    die mich finanziell entlasten in Abzug gebracht werden können. Höherstufung in Stufe 2 die normalerweise fällig wäre, da nur einer Person zu Unterhalt verpflichtet habe ich um der erweiterten Betreuung Rechnung zu tragen sein gelassen. Also bentragt ist der Mindestunterhalt nach DT Stufe 1 Alterstufe 1 und die automatische Anpassung bei Errreichen der jeweiligen Alterstufe, natürlich immer abzüglich des hälftigen KG.


    Und ehrlich gesagt ist Mindestunterhalt bzw. aktuell UHV definitv besser als nichts.

    Guten Morgen FrauRausteiger,
    also ganz so stehen lassen kann ich das jetzt nicht:

    Also eine Prüfung ihrerseits ob Sie als Beistand zuständig ist hat ja objektiv betrachtet eher nicht stattgefunden. Ich meine jetzt mal im Ernst, wenn sich diese Praxis durchsetzt, was wäre die Folge:
    Jeder Elternteil der eine Beistandschaft einrichten möchte muss damit rechnen, dass der andere Elternteil bei GsR behauptet ohne dass er dafür irgendwelche Belege vorlegen muss es gibt ein Wechselmodell und der Beistand sagt dann Entschuldigung sie müssen erstmal vor Gericht ziehen um zu klären ob es ein Wechselmodell gibt oder nicht. :hae: Und es gibt auch keine rechtliche Grundlage für einen Prozess um Betreuungsanteile ,im speziellen den Umgang, zu klären wir waren uns darüber wer den Kleinen wann hat ja ohne Diskussion einig. Er will wollte ihn ja auch nie häufiger zu sich nehmen und innerhalb der Woche über Nacht schon gar nicht da dies bedeutet er würde ihn zwischen 4.30 und 5.00 Uhr zu mir bringen weil die Kita erst um 6 öffnet und ich sollte ihn dann zur Kita bringen.


    Beide zitierten Textstellen stammen von der Anwältin. Die Frau vom Jugendamt hat nie auch nur ansatzweise darauf gedrängt einen Prozess um Teile des Sorgerechts zu führen. Wäre ja auch Quatsch. Wir haben die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht ja nicht unterschreiben weil wir an dem Tag gerade nichts anderes vorhatten. Es ist schon so das mir bewusst ist ,dass wir gemeinsam ein Kind bekommen haben und ich auch gern hätte dass er den gleichen Anteil und auch die gleichen Rechte und Pflichten hat wie ich.


    Es gibt und gab von Anfang an eigentlich nur Streit darüber ob das was wir Leben ein Wechselmodell ist oder nicht. Und es gibt dazu eine Klare Rechtssprechung.
    Ich habe mal ein Handout der DIJUF vom Beistandstag 2016 angehängt. Da sind eigentlich sehr interessante Punkte die eine Wertung von Umgangszeiten betrifft aufgeführt.

    Damit hast du der Beistandschaft mitgeteilt, dass du andere Wege gehst (Anwalt) und bereits ein Verfahren anhängig ist, das bedeutet: Du entziehst der Beistandschaft das Mandat.


    Außerdem bestätigst du interessanterweise sogar die Befürchtung der Beistandschaft, Kindesvater könnte in den Konflikt gehen falls Unterhalt einfach festgesetzt wird, ohne dass sein Einwand "Wechselmodell" qualifiziert geprüft wird. Das meinte die Beiständin mit dem Satz "um sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren".

    Das habe ich eben ganz klar nicht. Da ich der Anwältin eben kein Mandat zugeteilt habe, sondern die Festsetzung des Unterhaltes selbst beantragt habe ohne eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu beantragen. Ich habe lediglich ein Beratungsgespräch wahr genommen und mich vorerst dagegen entschieden.

    Erstens: Ganz sicher ist an der Zerstrittenheit nicht die Beistandschaft schuldig, sondern ihr Eltern seid das. Der eine sagt "ist Wechselmodell", der andere sagt "ist kein Wechselmodell" und beide wollen via Beistandschaft diesen Zustand festgestellt haben. Die Beistandschaft hat euch aber nun wirklich oft genug gesagt, dass sie sich hierzu nicht in der Lage sieht weil es hierfür keine verbindlichen Richtlinien gibt (das von dir verlinkte Urteil ist die Grundlage zur Feststellung Alleinerziehung im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz, das kann man heranziehen, muss es aber nicht). Es wurden Beratungsgespräche angeboten, die du aber nicht wahrnehmen wolltest.


    Die Zerstrittenheit hätte man jedoch verhindern können indem ihm nicht vermittelt wird er wäre bei 1/3 Betreuung nicht mehr Unterhaltspflichtig und ihn dahingehend einfach ungerechtfertigterweise bestärkt hätte.Egal wie man es dreht und wendet seine Betreuungszeiten ergeben maximal 30%.
    Das von mir verlinkte Urteil war auch nur ein Hinweis an die UVG Stelle das es keinen Grund gibt UVG nicht zu bewilligen. Zur Frage ob eine Unterhaltspflicht besteht und ab wann ein Wechselmodell vorliegt hat sich ja der BGH bereits (und viele andere Gerichte in 1. sowie 2. Instanz) positioniert. In dem verlinkten Handout auf Seite 6 Kapitel 2 Thematik zu finden.

    Kleiner Hinweis von meiner Seite: So denn eine Anhörung stattfinden wird, solltest mit deinem Anwalt noch besprechen, ob du eine Berechnung des Unterhalts wünschst (Einkommensauskunft, womöglich Stufenklage, Düsseldorfer Tabelle etc.) oder ob du mit dem Mindestunterhalt zufrieden bist, der dann vielleicht tatsächlich noch im Zuge des vereinfachten Verfahrens tituliert werden könnte.

    Ich will ihn nicht schröpfen.


    Er soll für sich selbst und für Unternehmungen noch genug über haben um nciht knausern zu müssen.


    Wir arbeiten beide aber er kann doch nicht davon ausgehen, dass ich nur weil ich das Kindergeld beziehe alles alleine zahlen kann.

    Frage mich nur, wofür/weswegen die nach der Gerichtsverhandlung wieder aktiv werden wollen?


    Das habe ich sie im Telefonat auch gefragt....Da kam keine wirkliche Antwort :rolleyes2:


    Das die Beistandschaft nicht aktiv wird, ist klar. Du hast denen ja quasi das "Mandat" entzogen.


    Naja eigentlich habe ich aktiv gar nichts entzogen, da ich zu einem Beratungsgespräch beim Anwalt war. Ich bin dann ,nach ihrem Hinweis ich sollte alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen ,von der Absicht ihr das Mandat zu übertragen ganz schnell abgekommen. Nach dem Stress wegen dem Unterhalt habe ich definitiv keine Lust auf einen Sorgerechtsstreit. :whistling:


    Die Beistandschaft hat sich eher geweigert tätig zu werden und immer wieder von einer gerichtlichen Klärung bezüglich des Wechselmodells gesprochen.

    Im Grunde machst du gerade deren Arbeit und sorgst dafür, dass sie ihren Vorschuss zurück bekommen.

    Das Problem ist der UHV wurde erst bewilligt nachdem ich mitgeteilt habe das ich den Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes beim FamG gestellt habe. Und einen Widerspruchsfähigen Beschluss benötige. Die Zeiten erneut eingereicht habe, die nachweislich keine 1/3 Betreuung darstellen und auf das Urteil vor dem VG Berlin vom 27.09.2016 ( 21 K 111.16) verwiesen habe.


    Vorher ist da ja gar nichts passiert. :huh:

    Ich danke euch erstmal allen für eure Antworten. Es ergab sich in den letzten Tagen abermals eine neue Entwicklung.


    Der KV hat wie erwartet Einwendungen erhoben und erklärt das Verfahren ist unzulässig weil ihm durch seine umfangreiche Betreuung selbst Kosten entstehen und seine Betreuung, als Wechselmodell gewertet werden muss :hae: und er deswegen keinen Unterhalt zahlen will.....


    Der Rechtspfleger ist derzeit im Urlaub, ich bin echt gespannt was daraus gemacht wird.
    Mit der Beistandschaft habe ich telefoniert, Sie will die Beistandschaft ruhen lassen bis das Wechselmodell im streitigen Verfahren geklärt ist , sobald aber der Unterhalt festgesetzt ist würde Sie wieder einsteigen wollen. :tuedelue
    Und es gibt auch hervorragende Neuigkeiten UVG ist endlich vollumfänglich bewilligt, die Nachzahlung bereits auf dem Konto und somit mein Dispo wieder ausgeglichen :-D

    Sei froh das du in Berlin wohnst.
    "Aufgrund von Herrn Agrippas Vollzeitberufstätigkeit und des daraus resultierenden hohen Anteil an Fremdbetreuung sieht das OLG XXX eine Erziehungsfähigkeit nicht gegeben"


    Freu dich das sie überhaupt noch so nett ist.
    Arbeit ist VÖLLIG(!) wurscht wenn das Gericht oder das Jugendamt ruft.
    Wie machste das denn im Falle einer Gerichtsverhandlung "Ey Richter, du spinnst wohn die Verhandlung Dienstag morgen an zu setzen! Samstag gegen 16:00 wäre ok" :D

    Da es bei der Prüfung der Erziehungsfähigkeit darum geht wer mehr geeignet ist und wir beide vollzeit arbeiten spielt das hierbei keine Rolle. Da die hohe Fremdbetreuung egal bei wem er lebt zum Alltag gehört und wenn es ums Kind bei Krankheit oder ähnlichen geht ist Arbeit wurst aber da ich finanziell nunmal allein auf mich gestellt bin gibt es keine andereMöglichkeit als arbeiten zugehen.Natürlich kann ich auch aufhören zu arbeite und Betreuungsunterhalt verlangen aber darum geht es mir nicht. Mal ganz davon abgesehen dass er eh nicht leistungsfähig ist
    Gericht ist eine ganz andere Sache als ein Satz im Brief man solle bitte zu den Sprechzeiten vorbeikommen um persönlich zu klären ob ein Wechselmodell vorliegt.

    Die Klage auf Unterhalt habe ich ja bereits Mitte Mai eingereicht und sobald die Einwände vom Vater bei Gericht angekommen sind werde ich in das streitige Verfahren überleiten. Die Sache landet so oder so vor Gericht. Und ehrlich gesagt wäre es natürlich angenehmer wenn das Jugendamt in dieser Sache tätig werden würde ohne das ich mich damit befassen muss und es zu einem Streit zwischen dem Vater und mir wird statt einer Klärung von Unterhaltsansprüchen zwischen Vater und Kind vertreten durch Beistand. Im Zuge der ganzen Unterhaltsgeschichte sind wir also der Vater und ich bereits so zerstritten, daß wir kein normales Wort mehr miteinander. Und ich denke sowas wäre einfach vermeidbar gewesen. Und da wir uns ja offensichtlich nicht über den regulären Aufenthalt einigen können werde ich parallel noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen müssen.
    So rät es mir zumindest der Rechtsanwalt mit dem ich heute gesprochen habe. Obwohl ich eigentlich keinen Streit über Teile des Sorgerecht führen wollte.
    Das ganze mutiert zu einem riesige Rattenschwanz der kein Ende nimmt.

    Ich hab mit der SB genau 10 Minuten gesprochen als ich den Antrag auf Beistandschaft gestellt habe. Danach sind wir uns persönlich nie wieder begegnet. Unter anderen weil ich Vollzeit berufstätig in der öffentlichen Verwaltung die nunmal die gleichen Sprechzeiten wie nahezu alle Berliner Ämter haben und noch keinen Urlaubsanspruch da noch in der probezeit und zudem alleinerziehend bin. (obwohl nein, dass muss ja noch gerichtlich geprüft werden)


    Und entschuldige dass ich nach einem halben Jahr Nichtstun langsam wirklich sauer werde. Und ihr persönlich h vorgebrachtes rumgejammer von meinem Ex (ohne stichhaltig Nachweise) anscheinend glaubwürdiger erscheint alseine schriftliche Umgangsvereinbarung und nachgewiesene Betreuungszeiten.Und sie ihre Verantwortung ans Familiengericht abtreten will.Das macht mich mittlerweile wirklich wütend. Das hat aber nichts mit dir oder anderen im Forum zu tun. Ich verstehe nur immer noch nicht wie man ein Wechselmodell gerichtlich feststellen lassen will und aus welchem Grund ich das in die Wege leiten sollte wo das Zauberwort wechselmodell nichtmal von mir kam.

    Ich verlange auch nicht das Sie die kreuzritterin für mich spielt sondern dass Sie ihren Job macht und das ist die Geltendmachung von Unterhalt und das scheint Sie auch erkannt zu haben. Nur passierte dahingehend summa sumarum nichts.


    Was soll ein persönliches Gespräch mit dem selben Inhalt mehr bringen als hieb und stichfeste Beweise die ich ihr schriftlich zukommen lassen habe. Und nicht ich sage ihr wie was zu laufen hat sondern das Gesetz und ihre Funktion als Beistand.


    Meinst du nicht dass ich weiß das ein 3 Zeiler zur Beendigung der Beistandschaft reicht um Sie loszuwerden? Wenn ich das die letzten Monate gewollt hätte wäre das bereits geschehen.

    Und es gibt mal wieder eine neue Entwicklung... Das Jugendamt hat sich ziemlich zeitnah zu meinem letzten Schreiben geäußert.


    Sehr geehrte Frau.....


    Ich habe Ihre Nachricht vom 07.06.2018 erhalten.


    Wenn eine Beistandschaft möglich ist (gemeinsames Sorgerecht spielt keine Rolle) wäre der mir übertragene Wirkungskreis
    -die Geltendmachung von Unterhalt( Bescheinigung vom 09.01.2018


    Das heißt ich bin für die finanzielle Prüfung zur Zahlung von Unterhalt zuständig, nicht für Umgangsfragen. Da Herr xxx vehement einwenden, ihr Kind ebenso zu betreuen, ist die Möglichkeit der Beistandschaft zu prüfen.
    Mehrmals bat ich Sie die Einwendungen, die der Vater erhebt, auf die ich eingehen muss auszuräumen.
    Leider haben Sie das Angebot, im Jugendamt zu den Sprechzeiten Rücksprache zu nehmen nicht angenommen. Um Sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren, hätte ich die Festsetzung des Unterhaltes nicht beantragt, bevor nicht der Betreuung anteil geklärtworden wäre. Da sie sich nun so entschieden haben, gehe ich davon aus, dass im strittigen Verfahren auch das Wechselmodell geprüfte wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Xxxxxx


    .
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    .


    Langsam verzweifle ich mit dieser Frau. Ist sie wirklich so dumm oder tut Sie nur so.Ich verstehe wirklich nicht was da für ein wechselmodell geprüfte werden soll? Es gibt kein Wechselmodell und somit auch nichts zu prüfen. Und ich habe von ihr nie verlangt sich um eine Umgangsvereinbarung mit meinem Ex zu kümmern. Ihr einziger verdammter Job ist zu prüfen ob sie als Beistand zuständigist. Sich falls nötig Nachweise vorlegen zu lassen. Der Umgang ist zeitlichzwischen uns geregelt das einzige Problem ist das mein werter Exfreund denkt er würde sich genauso wie ich um unser Kind kümmern.Er lebt einfach auf einem anderen Planeten und sieht nicht das er nichtmal annähernd soviel zu Schultern hat wie ich. Was will sie nur ständig vor Gericht ein Wechselmodell prüfen?Das was vor Gericht geprüfte wird ist ob sich der Kleine in meiner Obhut befindet und inwieweit sein Betreuungsanteil Unterhaltsmindernd zu berücksichtigen ist. Ein gerichtlicher Prozess der das Ziel hat den Umgang in Form eines Wechselmodells oder eben nichtzu regeln ist ja nun mehr als unnötig. Wir sind uns ja über den Umfang der Betreuung einig nur eben nicht dahingehend dass es sich hierbei um jeweils hälftige Betreuung handelt.