Wenn ich das richtig verstehe gibt es bei dieser Scheidung einige Baustellen. Der größte Brocken dürfte die Immobilie sein. Und weil dazu noch nicht viel geschrieben wurde, gibt's von mir ein paar Anmerkungen.
Vermutlich steht ihr beide zu gleichen Teilen im Grundbuch und haftet für die Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch. Wenn das so ist, dann gibt es verschiedene Szenarien, wie man das aufdröseln kann:
1. Ihr bleibt einfach auch nach der Scheidung weiterhin BEIDE gemeinsame Eigentümer zu gleichen Teilen. Die Kosten und Erträge werden abgerechnet. Über die Immobilie bleibt man dann möglicherweise noch Jahrzehnte lang "verheiratet". Das ist also nur sinnvoll, wenn man sich gut verträgt.
2. Man behält die Immobilie gemeinsam aber einer zieht in das Haus ein und bewohnt es. Dann muss der bewohnende Ehegatte die laufenden Kosten (z.B. Heizung, Strom, städtische Abgaben) allein tragen und er muss dem anderen Ehegatten eine Nutzungsentschädigung für dessen Hälfte zahlen. Die übrigen Kosten (Instandhaltung, Tilgung etc.) werden geteilt. Auch hier ist Einvernehmen eine wichtige Voraussetzung.
3. Der eine Ehegatte kauft dem anderen seine Hälfte ab. Das ist meist mit hohem Kapitaleinsatz verbunden. Die Frage ist, ob man die Belastung allein "stemmen" kann und ob es gelingt, die Bank davon zu überzeugen, dabei mitzumachen, etwa durch Kreditvergabe. Insbesondere muss man durchsetzen, dass der andere Ehegatte von der Bank aus der Haftung entlassen wird. Möglich ist das schon.
4. Man versucht gemeinsam, die Immobilie auf dem Markt zu verkaufen. Die Immobilienpreise sind zur Zeit zwar hoch ... aber ob man das Haus in diesem Zustand mit Gewinn verkaufen kann, das muss man halt prüfen.
5. Wenn sich die Eheleute nicht einigen, dann kann jeder Ehepartner, die "Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft" beantragen. Dann kommt die Hütte unter den Hammer ... (der andere Ehepartner kann sich dagegen allerdings eine Weile zur Wehr setzen) ... und der Erlös wird nach Abzug der Kosten geteilt. Wenn es denn einen Erlös gibt. Sonst werden die verbleibenden Schulden geteilt. Das kann sehr teuer werden.
Den wichtigsten Rat zum Schluss: versucht die Scheidung EINVERNEHMLICH hinzubekommen. Wenn es Streit gibt und die Hütte zwangsversteigert wird, dann freuen sich die Immobilienmakler und zurück bleiben geschiedene Eheleute, die möglicherweise in die Privatinsolvenz getrieben werden oder gar lebenslang Schulden an der Backe haben.
Ein wichtiger Hinweis: Das ist meine PRIVATE Meinung ohne jede Gewähr. Rechtsberatung gibt's nur beim Anwalt !
Liebe Grüße
Jimmy