Beiträge von lalelu784

    Hihi ist ja witzig, lalelu du hast den selben Artikel dazu gelesen wie ich Leider dauert es immer etwas bis ein Beitrag mit Link veröffentlicht wird, deshalb konntest du meinen bestimmt nicht sehen.
    Aber jetzt mal wirklich, ob diese Variante der Namensänderung auch vorkommt?

    Ja das ist es wahrhaftig. :-) Ich befinde mich nämlich selbst demnächst in einem Scheidungsverfahren und habe viel im Internet dazu gelesen. Ich trage den Namen meines Noch-Ehemannes und unser Kind hat auch den Namen. Ich werde den Namen behalten, auch weil ich das nicht noch alles Ändern will. Der Aufwand ist mir zu groß und ich möchte doch ganz gerne wie mein Kind heißen. Und heiraten werde ich bestimmt nicht nochmal also von daher...

    Ist es auch schonmal vorgekommen, dass jemand nach der Scheidung den Namen des Expartners angenommen hat und mit seinem eigenem Mädchennamen einen Doppelnamen gebildet hat? Also bei der Hochzeit haben beide den Namen behalten und die Kinder heißen nur wie einer der Eheleute. Damit dann der andere Partner auch den Nachnamen der Kinder in seinem hat nimmt er den Namen von dem Expartner an. Das es geht weiß ich schon (Quelle: https://www.scheidungsrecht.or…aenderung-nach-scheidung/) aber wird das auch tatsächlich gehandhabt?

    Nein das wird beim Bafög nicht berücksichtigt. Es macht keinen unterschied ob die beiden Elternteile zusammen leben oder nicht. Es gibt einen Bedarfssatz und davon wird das anzurechnende Einkommen abgezogen natürlich unter Berücksichtigung von Freibeträgen usw. Bei Bafög wird einfach erstmal davon ausgegangen, dass beide Elternteile für den Unterhalt des studierenden Kindes aufkommen. Wohnt das Kind dann nicht mehr zuhause gibt es noch die Wohnpauschale.


    Also kurz gesagt, die Mietsituation der Eltern wird nicht berücksichtigt...das wäre dann das Wohngeld was beantragt werden muss. Das Bafög Amt interessieren nur Vermögen und die Einkommensnachweise.

    Zitat von »Summerjam«




    Vielleicht hilft dir der Gedanke, dass du bei Aufnahme einer Sozialversichungspflichtigen Tätigkeit jeden zweiten Rentenpunkt an deinen in Trennung lebenden Ehemann "überweist"?


    Das fand ich ziemlich hart damals, denn die Ex-Frau hat überhaupt nicht gearbeitet und dementsprechend hat sie auch bei "nur" vier Jahren Ehe entsprechend von den "überwiesenen" Rentenpunkten profitiert - aber besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Welche Gründe würden aus Deiner Sicht dafür sprechen, sich nicht scheiden zu lassen? Mir war es damals wichtig, klare Verhältnisse zu schaffen. Wäre das nicht ein ausreichendes Argument, auch für Dich?

    Klar sind klare Verhältnisse zu schaffen wichtig, sehe ich auch genauso, ich hatte lediglich finanzielle Bedenken, weil ich schon oft Sprüche gehört habe wie "Eine Scheidung kostet oft mehr als die Hochzeit selbst" usw.
    Da ihr mir nun aber von dieser VKH eine Menge Infos gegeben habt, sind meine Bedenken auch weniger geworden.

    Diese Aussage in Klammern hatte etwas damit zu tun, dass mein Ex in der Vergangenheit immer von heute auf morgen mit Sachen auftaucht, die dann sofort umgesetzt werden müssen ohne weiter darüber nachdenken zu müssen. Das hat ihn in der Vergangenheit auch oftmals geschadet, manchmal auch uns beiden. Daher meine Aussage, ich war etwas gereizt.


    Ich würde die Scheidung niemals ohne einen eigenen Anwalt durchziehen, dass wurde mir auch von Bekannten geraten so etwas nicht zu machen, auch wenn es keinen Rosenkrieg gibt.
    Ob er Rentenpunkte bekommt und Trennungsunterhalt bekommt bleibt abzuwarten.
    Ich habe nichts gegen eine Scheidung ich bin sogar dafür, denn dann ist das Kapitel endgültig abgeschlossen, ich war nur so aufgewühlt, weil ich Angst habe dass damit einfach mal Kosten auf mich zu kommen, die ich einfach nicht tragen kann.

    :wink Hallo zusammen, folgende Situation


    Ich - alleinerziehend beziehe ALG 2 + Aufstockung, Kind (7) wohnt bei mir
    Noch Ehemann - bezieht Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit


    Wir sind noch verheiratet leben aber schon seit zwei Jahren getrennt. Er möchte jetzt plötzlich die Scheidung einreichen (keine Ahnung wer ihn wieder auf diese Idee gebracht hat) jedenfalls, ich kenne mich mit Gerichtskosten und so überhaupt nicht aus. Ich weiß nur, dass man so einen Antrag beim Gericht stellen kann, wegen Kostenübernahme. Gilt das auch bei Scheidung? Ich kann es mir nicht erlauben da noch irgendwelche Anwälte zu bezahlen, kann ich mich auch gegen die Scheidung stellen oder soll ich es mitmachen?