Beiträge von ella1981

    wow, vielen lieben dank für die vielen Antworten, insbesondere auch an volleybap.ich denke, ich bin argumentativ nun ausreichend gerüstet, um nochmal das Gespräch zu suchen. Vielen dank nochmal!!!

    guten Abend! Ich bitte um Erfahrungen des Forums zu folgendem Problem: ich wollte für mein Kind gerne ein Sparkonto einrichten, auf dem ich monatlich einen kleinen Betrag erspare und auf dass ich Geldgeschenke von dritten einzahle. Ich bin allein sorgeberechtigt und ledig. Die Bank verlangt jedoch die Unterschrift des Vaters für die Kontoeröffnung. Darauf hingewiesen, das dieser ja nicht sorgeberechtigt ist, da weiß man immer wieder darauf dass er ja aber der Vater sei und die Unterschrift beider Eltern benötigt wird. Handelt es sich hier um ein lokales Problem mit meiner Bank oder hatten andere auch schon das Problem?

    Wir haben in stuttgart die Mütze - also Mütterzentrum aber auch offen für Väter. Da kann man mit anderen Eltern in Kontakt treten. Was man da hört bestätigt das was ich sage. Natürlich soll man vertrauen haben aber Väter versuchen nur allzu häufig den Müttern die Kinder wegzunehmen.

    die Sorge kenne ich gut und sie begleitet auch mich. wenn du jedoch, unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen, aus Sorge davor, dass dir das Kind weggenommen wird den Kontakt erschwerst / dich unersetzlich machst, hat das gleich mehrere Nachteile: du bürdest deinem Kind auf, bei jedem treffen mit den ambivalenten Gefühlen klarzukommen. Du verhinderst ggf eine gute papa-kind-beziehung, was für dein Kind jedoch ein unschätzbarer Vorteil ist, z. B. für das Selbstbewusstsein, wenn andere Kinder von der tollen xy-aktionen mit Papa erzählen. Kein Kind möchte das Gefühl haben von einem Elternteil ungeliebt zu sein. Das verfolgt ein Leben lang. Ferner natürlich der Vorteil, ab und an Entlastung zu haben. Wenn du einen KV an der Hand hast, der eine gute Beziehung aufbauen möchte, dann musst du es zulassen und fördern. Alles andere wäre unfair deinem Kind ggü. Ich denke, deine Angst vor Kontrollverlust wird sich reduzieren, sobald du siehst, dass dir dein Kind nicht weggenommen wird, sondern ist lediglich eine weitere wichtige Bezugsperson neben dir bekommt.

    Dankeschön (ich habe mich oben etwas unklar ausgedrückt:ich möchte aktuell nix ändern, selbst wenn es der Kostenoptimierung dienen würde...alles direkt klären zu können ist ein großer Vorteil...)

    Bei uns kam der positive Durchbruch in Sachen Umgang, als die Umgänge kann in häuslicher Umgebung stattfanden. Ich habe mich dann immer dazu gesetzt, Kaffee getrunken, irgendwas geschrieben /gelesen und bin absolut passiv geblieben und habe Kind deutlich gemacht, dass ich zum spielen nicht zur Verfügung stehe. Ferner keinerlei Einmischung / Ratschläge. Spielzeug mitbringen. Das gab Kind (und ggf auch kV) Sicherheit. Und dann bin ich mal für 5 min Weg, dann für 10min etc... Wenn Großeltern dabei waren, habe ich das kommentarlos hingenommen.

    also nun doch noch mal ergänzend:ich bin Beamtin und beihilfeberechtigt, mein Kind bekommt ebenfalls beihilfe. Es hat immer ausschließlich bei mir gewohnt und war auch nur bei mir gemeldet . Die aktuelle Versicherung ist aus Sicht kV und auch aus meiner ok, so dass, auch aus Gründen der Kostenoptimierung , derzeit keine Bestrebungen bestehen, da was zu ändern. Ob ich über einer mir bis dato unbekannten bemessungsgrenze liege, weiß ich gar nicht

    guten morgen! Ich bin verunsichert und habe eine Frage an das forum:ich bin selber pribatversichert und alleinerziehend "von Anfang an" . Mit Zustimmung des gesetzlich Versicherten kV habe ich mein Kind von Anfang an privat bei mir mitversichert. ich hatte erst in Elternzeit und arbeite nun Teilzeit. Mir wurde nun zugetragen, dass Kind müsse zwangsweise bei dem Elternteil, der mehr verdient versichert sein. Habe ich vorher nie gehört. Hat da jemand Kenntnis? Viele grüße

    vielen dank für deine Antwort. Als Ergänzung vllt noch: der kleine wird im Dezember 3, ist also eher 3 als 2 (aber natürlich immer noch ein kleines Kind). Hälftiges aufteilen ist -aus unterschiedlichen Gründen- weder für kV noch für mich aktuell eine Option.

    Liebes Forum, mich interessiert, wie Dauer / Häufigkeit der umgangstermine bei euch ausgestaltet sind. Zur Situation: der kleine wird in diesem Winter 3jahre und der kV und ich wohnen im selben Ort (Fahrtzeiten spielen also keine Rolle). Das Verhältnis zwischen kV und mir ist nicht gut, wir bemühen uns jedoch, eine Einigung zu erzielen und besprechen gerade, "wo wir hin wollen". Ich las/hörte immer, alle 2wochenenden zzgl Hälfte der Feiertage sei die regel. Da frage ich mich: von wann bis wann geht das Wochenende denn? Samstag Morgen bis Sonntag Abend? Oder schon Freitag Abend? Und was ist mit den Feiertagen wie Ostern und Weihnachten? Wäre eine Alternative anstatt alle zwei Wochenenden ggf ein Tag jedes Wochenende (das wäre dann ohne übernachtung)? Mir ist schon klar, dass es DIE Lösung nicht gibt und wir individuell schauen müssen, aber ich fände es für mich als Diskussionsgrundlage angenehm, als Hintergrund zu wissen was als "normal" gilt und was überdurchschnittlich "viel" bzw "wenig" Umgang wäre. Ferner wäre ich dankbar, ggf weitere Anregungen für eine organisatorische Ausgestaltung zu bekommen. Vielen dank und viele grüsse!

    Danke für deine Antwort. Da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. ich meinte tatsächlich, ob sich die Anzahl der Tage, an denen der Dienstherr wegen erkranktem Kind Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge gewährt, erhöht hat.

    Liebe Floristen,

    nach einiger Zeit als stille Mitleserin möchte auch ich mich an dieser Stelle gerne vorstellen : ich bin 38 Jahre alt, Mutter einer kleinen wundervollen Tochter und ungeplant alleinerziehend "von Anfang an". Es gibt leider noch einige Baustellen, unser Alltag hat sich jedoch bereits gut eingespielt. Ich hoffe hier auf Tipps und freue mich auf vielfältige Sichtweisen!

    Viele Grüße und einen angenehmen Abend ,

    Ella