Beiträge von Tom17

    Hallo. Bin neu hier und auch einer von denen die sehnsüchtig auf das neue Gesetz zum 01.07.2017 gewartet haben. Habe zwei Töchter (13 und 17 Jahre) und habe wie so viele hier noch nie einen einzigen Cent Unterhalt gesehen. In Berlin stehen jetzt die neuen Formulare zum Download bereit. Habe ich gleich gemacht und mir die Voraussetzungen noch einmal angesehen. Eine Sache irritiert mich gewaltig. Hoffe jemand kann mich da beruhigen ...


    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
    Ihr Kind, das Sie allein erziehen, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es
    noch nicht 18 Jahre alt ist,
    bei Ihnen in Deutschland lebt,
    und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    Sie oder Ihr Kind erhalten kein Arbeitslosengeld II
    Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
    Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II


    Gibt es den Vorschuss ab 12 Jahren wirklich nur wenn ich zwar einen Job habe, aber zusätzlich ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehe ???? Das habe ich so noch nie verstanden. Ich habe noch nie "ergänzendes Arbeitslosengeld II" erhalten. Bin ich damit jetzt raus ?
    Wäre schön wenn mich da jemand aufklären könnte. Das macht mich doch ziemlich nervös .... ?-(