Beiträge von Tomtomsen

    Tomtomsen, im Streitfall bekommt einer schon die Wohnung zugewiesen, wen sich die Mieter nicht einigen können. Nur wer?

    Alternativ müssen beide ausziehen und die Abstandszahlungen leisten. Geht alles heutzutage bei Gericht. Wobei der gesunde weg ist zu sagen: Ich gehe. Lass uns die Folgen klären.


    Und nicht: Wir bleiben beide. Schaun mer mal, was draus wird ... Das ist, wie gesagt, irgendwie krank.

    Wen erzählst du das? Wenn ich mich erinnere wo die ex nebenan dann eingezogen war und sogar auf meinen Balkon schauen konnte. Wohl gefühlt hatte ich mich da tatsächlich nicht und pausenlos beobachtet...bis dann die wohnung auf mich allein geschrieben war und ich das geld für einen umzug zusammen hatte....war ein Scheiß Jahr. Mir läuft es immer noch eiskalt den Rücken runter wenn ich daran denke wie ich vor der Tür Sylvester mit Freunden und Kind gefeiert habe und die im dunklen Zimmer uns am Fenster beobachtet haben.... das alles nochmal gesteigert a la wer darf heute im ehemaligen ehebett nit seinen neuen partner vögeln stelle ich mir echt anstrengend vor.....

    sorry, Autokorrektur. Heißt natürlich Wohnungszuweisung.

    Meinst du das funktioniert nachdem die gemeinsam und geschieden über Jahre in der Wohnung lebten?


    Wohnungszuweisungen finden auch nicht mal einfach so statt, weil der eine keine Miete mehr zahlt. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben ( vermute ich mal) Im Außenverhältnis haften beide. Das Innenverhältnis ( wer zahlt wieviel) interessiert doch keinen.


    Unzumutbare Härte sehe ich hier nicht, vor allem nicht bei dem Hintergrund, dass die Wohnung "so schön billig ist"

    Das habe ich so nicht geschrieben, Ich würde hier auch gern wieder auf die "Netiquette" für das Forum verweisen... :) Es ist eine Tatsache, dass die AFD in einigen ostdeutschen Bundesländern stärker im Parlament vertreten ist als im westlichen Teil. Warst Du schon mal einige Wochen im Osten und hast mit einigen Menschen dort gesprochen? In der Gartenanlage meiner Eltern hängt beim Nachbarn eine Reichsfahne weithin sichtbar seit Monaten und niemand sagt etwas... so etwas wäre hier in Frankfurt und Umgebung nicht denkbar...

    Dann gehe bitte mal zu einem Heimspiel der Eintracht, ich war dort schon öfter als Gästefan. Da lernst du ganz schnell was in Frankfurt und Umgebung alles möglich ist und was nicht. ;)


    Zum Thema " der böse Ossi". Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda und Chemnitz sind allgegenwärtig. Mölln und Solingen praktisch vergessen. Waren bestimmt Akte der Nächstenliebe.


    Ja, es gibt viele Rechte im Osten. Geholfen ist aber niemanden wenn man mit dem Finger auf andere zeigt.

    ja. Ehrlich gesagt motzt mich das an. Alles was man freiwillig gibt wird übersehen aber wehe du Verdienst einen Cent zu viel, da sind sie sofort da.


    Ich zahle mit allem Pipapo wenn sie bei mir ist knapp 800 Euro im Monat. Kaufe Klamotten, Schuhe. Hab ihr hier mittlerweile ein eigenes Zimmer eingerichtet.


    Das ist alles so bescheuert. Die 20 euro mehr wirken sich positiv aufs Kindeswohl aus, das Bett bei mir nicht, da tut's auch die hundedecke.....


    Die Kleene bekommt fast 600 jeden Monat inklusive gesamten Kindergeld aber da darf man ja nicht fragen was mit dem Geld passiert und die beiden sitzen arbeitslos zu Hause rum und essen zum Monatsende gebratene Möhren und das heißt dann Kindeswohl.....


    Naja, trotzdem danke.

    Hallo zusammen,


    ich erwähnte ja mal dass das JA mich überprüfen wollte auf meine Rückfrage aber verleugnete dass es hier einen Fall gibt.


    Nun gut, in der Zwischenzeit haben die sich doch gemeldet ( mit Plan B wie es auf mich wirkt. Gewinnmaximierung würde das man wohl in der freien Wirtschaft nennen :-P)


    Also haben die alle Unterlagen bekommen und rumgerechnet. Blieben erwartungsgemäß aber in der gleichen Stufe hängen.


    Soweit, so gut.


    Zeitgleich mit der Mitteilung dass ich in der Stufe bleibe, teilten Sie mir aber mit, mich nochmals im Januar überprüfen zu wollen.


    Meine Frage ist: Ist das Rechtens? Ich meine meine Gehaltserhöhung bzw den neuen Arbeitsvertrag haben Sie ja mitbekommen ( und anscheinend damit auch gerechnet denn alte Unterlagen wollten Sie nicht)


    ich vermute hier das höhere Weihnachtsgeld dahinter, mit denen die rechnen wollen. Das dürfte aber nicht ausreichen um "glaubhaft zu machen" das ich mehr verdiene oder?


    Kann ich verweigern?

    Vorausgesetzt, der Vater hat das entsprechende Einkommen, steht dir eine Zahlung für die Betreuung zu. Ob eure Beistandschaft da rangeht, muesstest du in der Praxis ausprobieren.

    Sicher? Der Schulhort fällt doch auch nicht unter Mehrbedarf, warum sollte dies hier dann?


    Kein Mehrbedarf sind diese Kosten, soweit deren Aufwendung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

    Bitte was ist es denn für eine Art, wenn jemand Neues im Forum kommt,
    um Rat bittet und dann von Jimmy durch argwöhnische Gedankengänge in Frage gestellt wird ?
    Letztendlich wissen wir nicht, wie es bei jedem unterm Sofa aussieht, was auch unwichtig ist.
    Wer Fragen hat, sollte doch vernünftige Antworten bekommen...darum geht es und nicht darum,ob der
    Fragende uns die Wahrheit erzählt...


    Aber doch gerade als mündiger Bürger sollte doch das fragen erlaubt sein. Gerade wenn man tatsächlich fragen hat. Wie will man denn sonst helfen?


    Der Mensch ist nunmal die Summe seiner Erfahrungen und warum sollte man dann auch nicht seine eigenen Erfahrungen einbringen dürfen? Es ist doch toll wenn man auch mal die anderen Perspektiven und Erfahrungen zulässt.


    Ehrlich gesagt habe ich diese beiden Sätze mehr als einmal gelesen:


    "Gleichzeitig hat es mir aber auch gezeigt, dass er in den Kindern eher Objekte sieht, die man produziert und dann für die eigenen Zwecke benutzen kann. "


    Ich bin alleinerziehend mit einem anderthalbjährigen Kind. Der Vater wohnt weit weg und ich habe mich in der Schwangerschaft getrennt. (...) Bisher hat er das Kind noch nicht kennen gelernt.


    Aber um mal zum Thema zurückzukommen denn auf einen Nenner kommen wir nie:


    Man kann sich gar nciht darauf vorbereiten, wie auch. Man kann sichaber hier im Forum für 5 minuten auskotzen und dann zu versuchen, das zu beeinflussen, was man kann. Der Rest ist Wohl oder Übel so wie er ist. :frag

    Tom du hast Recht, aber genauso gibt es Frauen die schlimmes erleben, aber das blendet Jimmy ja komplett aus. Für den existiert nur der arme geknechtete Papi.


    Natürlich gibt es die und die verdienen auch jede mögliche Hilfe. Jeder kennt wohl solche Fälle in seinem Umfeld. Ob bei Müttern oder Vätern. Das es beides gibt, zu negieren, halte ich für fragwürdig. Und um nichts anderes geht es hier.


    @ volleybap:


    Tut mir leid, das war einfach zu sehr von oben herab ( ich weiß nicht was du für leute kennst stößt mir da richtig dolle auf. Eigentlich kriminalisierst du Jimmy über sein Umfeld .) Und es liest sich so als ob Väter selbst schuld sind wenn das Gericht und oder ähnliches die Kinder der Mutter zusprechen.
    Meine Güte, bis vor 6 Jahren bekamen Väter gg den Willen der Mutter nicht mal das GSR.
    Oft gehört auch Glück dazu im Gerichtssaal. Als meine ex das alleinige abr wollte hat die Richterin das ihr eben nicht gegeben. Und es gab keinen Vergleich und ich habe auch nicht zurückgezogen. Bei einem anderen Richter hätte das ganz anders ausgehen können. Trotzdem wäre ich doch der gleiche Vater oder?


    Vielleicht ist Jimmy einer dieser Fälle ( wovon ich sogar überzeugt bin) .


    Da hätte von öffentlicher Seite eventuell eine PN mit der frage: Hey wie geht's dir? Magst mal erzählen? Vielleicht mehr bewirkt als die Sau durchs Dorf zu treiben.

    Im Gegenteil! fand ich den Beitrag von Volley so, wie ich das von einem erfahrenen Menschen, in seiner Position erwarte.


    Ach, das ist genau das gleiche was Jimmy gemacht hat. Nur in weiß anstatt schwarz. Während für Jimmy alle AE von Grund auf böse sind, sind bei volleybap alle Ae praktisch Märtyrer.


    Ich persönlich empfinde es als Hohn, so zu tun als gäbe es solche Fälle nicht wie von Jimmy erwähnt. Ich kann locker 4 aus meinem Freundeskreis nennen. Mal schlimmer, mal weniger schlimm.
    Aber wahrscheinlich hänge ich auch einfach nur mit den falschen Leuten ab. C'est la vie.

    Naja, jimmy klammert doch den Fall explizit aus. So kann man auch Leute mundtot machen. :rolleyes3:


    Im übrigen finde ich volleybaps Antwort keinen Deut niveauvoller als die Beiträge von Jimmy. Schade. Chance verpasst.

    Zitat

    Nachtrag: bei Tom wird (weil er KV ist) nämlich deinerseits gar nichts in Frage gestellt. Wer sagt, dass er das nicht falsch darstellt???


    darf man gerne. Ich stehe ja da mit runtergelassenen Hosen da und nur die objektiven Fakten sprechen ja, für alle anderen und wenn man will, für die Version der KM.


    Und ich könnte es sogar verstehen.


    Du kannst Dir im Übrigen kaum die Anfeindungen vorstellen deswegen oder die abwertenden Blicke bei Veranstaltungen in der Kita von anderen Müttern. Da ist man nämlich genauso vorverurteilt und egal was ich mache, ich verliere. tauche ich auf den Veranstaltungen auf, mach ichs wegen der Ex. Tauche ich da nicht auf, interessiert mich das Kind nicht. Man gewöhnt sich aber dran und ich habe nie das Bedürfnis gehabt mich vor Nachbar(innen) oder den anderen Müttern in der Kita zu rechtfertigenund bin damit ganz gut gefahren. :)



    mal etwas zum drüber nachdenken:


    Ex hat mir befohlen, dass ich sie im telefon entblocke, also die Anrufoption. Damit Sie mich in Notfällen anrufen kann ( wohlgemerkt wenn die Kleene bei mir ist).


    Man stelle sich mal die gleiche Anfrage von mir an die KM vor, wat hier los wäre :D

    Ein bisschen off topic. Ich habe das mal anders gelernt. Es gibt im akuten Fall die unter dem Begriff Platzverweis u.ä. polizeiliche Aktion, die Wohnungsverweis oder Näherungsverbot bedeuten kann. In selteneren Fällen gibt es den richterlich angeordneten Eilentscheid, der aber sofort vom mit Näherungsverbot Belegten in ein Hauptverfahren umgewandelt werden kann, wenn er Einspruch einlegt. Und es gibt die klassischen, in einem ganz normalen Verfahren laufenden Entscheide (die oft mit einem Vergleich enden) oder aber hier anscheinend mit einem Beschluss. Und dieser Beschluss hat dann schon seinen juristischen Wert. U.a. ist davon ja fundamental der Umgang betroffen bzw. die Art, ob und wie ein Kind hier dem Vater zum Umgang übergeben werden könnte. Das kann nur in dem durch den Beschluss gesetzten Rahmen erfolgen. Hier wäre also zu vermuten, dass der Vater keine andere Chance hat als zu versuchen, einen begleiteten Umgang zu erwirken und damit viel Absprache mit dem Jugendamt treffen müsste.
    Bei aller verständlicher Sorge von Madame Faber sehe ich hier schon eine bereits gestärkte Position.


    Genau das scheint ja passsiert zu sein, bzw. nicht.


    Aber um mal abzudriften:


    Nehmen wir mal meinen Fall:


    Was meinst du wem man mehr geglaubt hätte bei uns beiden. Nur mal die harten fakten betrachtend.


    Ex zieht nebenan ein und sagt Sie macht es wegen dem Kind, weil es den Papa braucht. Ich sage weil sie kaputt ist und nicht über die Trennung hinweg ist. Auch hatte Sie allein die Scheidung eingereicht ( obwohl das gemeinsam angedacht war. Ich kam aber aus dem Urlaub und hatte die Papiere im Briefkasten). Da ist man(n) schnell in einer subjektiven Schublade....
    Und nun stelle dir noch vor, nachdem ich ein Jahr Auszeit gemacht hatte und die kleene praktisch allein betreut hatte, durfte ich die kleene nach den ersten, ruhigeren Wochen nach der Trennung im Juni im August nur noch 3x sehen. Natürlich mache ich da Radau....nie über die Trennung weg, darum benimmt er sich sound versucht nur übers Kind an mich ran.


    Und jetzt sag mir, ich bin kein Stalker :lach


    Sie war da viel geschickter als ich und das nötigt mir noch heute respekt ab, meisterlich. e-mail, Post und soziale medien waren längst gehackt. Alles was mir lieb und wichtig war, entweder geklaut oder zerstört, das Kind manipuliert ( klappte aber nur Anfangs, dank der guten Bindung lief das irgendwann ins Leere)

    Du wirst hier im Forenbereich "Umgang" zahlreiche Erfahrungsberichte finden. Dabei wirst du feststellen, dass du bei allem Übel, das du am Hacken hast, einen grossen "Erfolg" verbuchen kannst: Du hast einen richterlichen Kontakverbotsentscheid erwirken können. Damit haben Dritte entschieden, wer hier im Recht ist und wer nicht. Damit hast du bei allem, was da bei dir kommen mag, schon mal ein starkes Standing. Entsprechend brauchst du dir bezüglich der Dinge, die noch kommen mögen, nicht gar so viele Gedanken zu machen.



    Naja, so einfach ist das nicht. Ich hatte darüber auch mal nachgedacht und mich informiert. Man bekommt den Beschluss ja ohne Anhörung vom Antragsgegner. Hat also überhaupt keine Aussagekraft Wer, wo, wie böse ist.

    Naja, zumindest was die Erlaubnis des anderen ET anbelangt stellt sich eben auch die Frage, was einfacher ist, wenn man bspw zu denen gehört, die keinen /kaum Kontakt zum UET haben. Oder wo der UET bspw den Schrieb verweigert, im Zuge von Machtspielchen, die ja auch hier so ähnlich immer wieder im Forum geschildert werden. (...)


    Meine EX darf auch nicht mit unserer Tochter in Ihr Geburtsland einreisen und das hat gar nichts mit Machtspielchen, Schengen-Abkommen o.ä. zu tun. ;)

    Translator, damit sollen die mir mal kommen. Die Kinder sollen eine neue SPRACHE lernen. Auf einen Knopf drücken können die meist schon....


    was aber wenn der eine ET das Umgangsrecht des Kindes torpediert? Absatz 2 und 3 gibt es nicht ohne Grund


    (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.


    (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.