Hallo,
Es ist richtig, dass ab dem 18. Lebensjahr die Eltern gemeinsam zum Barunterhalt verpflichtet sind. Letzterer kann nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden, welche aber nicht bindend ist. Die Eltern zahlen gemäss ihres Einkommens jeder seinen Anteil.
Richtig ist, dass der Ansprechpartner für Vater und Mutter das Kind ist. Es muss ihnen seine Bedürftigkeit nachweisen. Der Kindesunterhalt wird auf das Konto des Kindes überwiesen. Das Kind kann aber auch schriftlich darum bitten, es z.B. weiterhin auf das Konto des Elternteils zu überweisen, wo es wohnt. Es kann dann mit diesem Elternteil aushandeln, ob es zum täglichen Leben etwas beizusteuern hat und wieviel.
Gibt es einen unbefristeten Titel, muss dieser weiter bedient werden. Gibt es einen befristeten Titel, kann man das Zahlen einstellen und warten, ob das Kind reagiert, sollte aber den Unterhalt ansparen, da irgendwann bezahlt werden muss.
Die Eltern können sich vor dem 18. Geburtstag des Kindes an einen Tisch setzen und sich überlegen, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Wieviel kann/will der eine und der andere zahlen ? Wieviel braucht das Kind ? Können sie sich nicht einigen, dann wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Es ist wichtig, ob das Kind Schüler, Auszubildender etc. ist und ob das Kind bei einem Elternteil lebt oder eine eigene Wohnung hat.
Mit dem 18. Geburtstag ändert sich vieles. Hat ein Elternteil einen unbefristeten Titel, sollte er, wenn man miteinander reden kann, das Kind bitten, ihm den Titel auszuhändigen, damit ein neuer Titel ausgestellt werden kann. Will das Kind nicht, muss der Elternteil Klage auf Aushändigung des Titels einreichen.
Ist ein Elternteil nicht in der Lage Barunterhalt zu zahlen, muss er das nachweisen. Genauso wie der Unterhaltspflichtige regelmässig Auskunft über sein Einkommen vor der Volljährigkeit des Kindes geben musste, müssen dies jetzt beide Elternteile tun. Nur so kann festgestellt werden, wer zahlen muss und wieviel jeder zahlen muss.
VG,
tegami.