Beiträge von tegami

    Kann mir mal jemand erklären warum bis 12 und wie das gemeint ist? Ist jetzt nicht die einzige Seite die ich im Netz gefunden habe die was von 14 Tagen erzählt.


    https://www.scheidung.org/umgangsrecht/



    Ich hoffe, Du lässt Dir von diesem Forum die rechtlichen Grundlagen ihrer Erklärungen geben. Ihre Aufzählung über "Umgangszeiten" gemäss Alter der Kinder haben sich diese Leute aus den Fingern gesogen, damit sie Menschen wie Dich hinters Licht führen und eventuell dazu bringen, vor Gericht zu gehen.


    Nochmal : es gibt kein "Leitmodell" zum Umgang. Genau das hat der BGH im Februar 2017


    Luchsie hat eine wunderbare Lösung für Euren Fall gefunden.



    2 Wochen bei Papa, eine bei der Mama, eine bei Papa, und dann zwei bei Mama


    Was ist daran auzusetzen ?

    Suizid ist aus medizinischer Sicht in der absoluten Mehrheit der Fälle das Symptom einer Behandlungsbedürftigen psychischen Störung wie Depression, bipolaren Störungen, Schizophrenie oder eine (verzweifelte) Reaktion auf starke Schmerzen, (zum Tode führende) Krankheit, schwerste Behinderung, die der betroffene Mensch nicht mehr ertragen will. Hier das Thema in eine Diskussion einzuführen über Sorge- und Umgangsrecht sowie über die behauptete Frechheit des Staates, nicht die Allgemeinheit, sondern tatsächlich Eltern die finanzielle Verantwortung für ihre Kinder tragen zu lassen, halte ich für ausgesprochen grenzwertig.


    Hallo,


    Dann sind die wissenschaftlichen Studien, welche sich mit den Risikogruppen beschäftigen und welche immer wieder daraufhinweisen, dass Trennung und Scheidung vor allem für Männer, ein Suizidrisiko darstellen überflüssig ?


    Übrigens übernimmt der Themenöffner die finanzielle Verantwortung für das Kind seit dessen Geburt. Er sorgt auf seine Weise auch für die Zukunft des Kindes (Wohneigentum). Bei letzterem stellt er sich die Frage, ob dieses seinem Sohn als Erbe jemals zu Gute kommen wird, denn die familie der Mutter isr wohlhabend. Und er fragt sich, ob dieses Erbe seinen Sohn wenigstens später ein bisschen an den Vater erinnern wird. Was ist daran falsch ?


    So wie er es beschreibt, kommt die Allgemeinheit für die Kindesmutter auf, welche HarzIV bezieht.

    So kann es auch gehen.
    Für das Kind bedeutet das eine "scheidungsbedingte Vaterlosigkeit". Das Kind ist dafür natürlich nicht verantwortlich.


    Viele Kommentatoren hier bezeichnen den Themenöffner als den "Schuldigen", als lieblos, egoistisch, materialistisch, geizig, unfähig etc. Alle diese Leute sehen ihre Kinder regelmässig oder die Kinder leben bei ihnen. Viele können sich nie und nimmer vorstellen, dass das Kind nicht mehr bei ihnen lebt. Nicht einmal, wenn das Kind erwachsen ist und vielleicht umziehen will.


    Zwölf Jahre lang hat sich dieser Vater um sein Kind bemüht und zwölf Jahre lang wurden ihm alle möglichen Hindernisse in den Weg gestellt. Dann wurde er körperlich angegriffen. Hilfe von aussen bekam er wenig oder nicht. Dann musste er eine Entscheidung treffen.


    Viele getrennte oder geschiedene Väter schrauben den Kontakt zu ihren Kindern schon nach zwei Jahren drastisch herunter - vor allem, wenn sich der Kontakt jedesmal hart erkämpft werden muss - um sich vor den Gefühlen von Trauer und Verlust zu schützen, welche sie bei jedem Treffen von Neuem überwältigen, sagen die Studien.


    Diejenigen Väter, die vor der Scheidung/Trennung wichtige Bezugspersonen für ihre Kinder und aktiv an ihrer Pflege und Erziehung beteiligt waren, haben stärkere, längeranhaltende Symptome, wie Depressionen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen bei der Arbeit und Beziehungsstörungen. Bei diesen Männern führen ihre intensiven Verlustgefühle und die Abwertung ihrer Vaterschaft zu Krankheit und Existenznot. Sie sehen als einzigen Ausweg für sich den Rückzug aus der Beziehung zu ihren Kindern.

    Das sind ebenfall Erfahrungswerte und nicht gesetzlich verankert?


    So werden oft bei Gericht die Urlaubszeiten ausgeurteilt, wenn strittige Eltern sich nicht wegen der Zeiten einigen können.


    Es ist nirgends gesetzlich verankert, wie lange Eltern mit ihren Kindern im Urlaub sein dürfen. Darum kümmert sich der Gesetzgeber nicht und wird es , hoffentlich, auch nie tun.

    Hallo,


    Es gibt im allgemeinen keinen vorrangigen und keinen nachrangigen Elternteil.


    Das sind veraltete Themen. Vor nicht allzu langer Zeit, sagte man, dass Mütter erst ab dem 15. Lebensjahr eine Teilzeitstelle annehmen sollen um das Kind "richtig" betreuen zu können (wenn überhaupt) ohne dass es Schaden nähme. Dann sagten die Experten, dass das Kind schon ab zwölf Jahre emotional soweit wäre auch in einen Hort gehen zu können, später war es ab sechs Jahren ... heute "darf" die Mutter ab drei Jahren einer Erwerbsarbeit nachgehen. Den Vätern wurde sowieso nicht zugetraut, eine Bindung zum Kind aufbauen zu können. Und all die Väter, welche die Familie als Alleinverdiener finanziell über Wasser hielten, waren sowieso zu nichts anderem fähig, wenn es um kindliche Belange ging. Und es wurde bei einer Scheidung nicht anerkannt, ausser wenn es um das Geld ging.


    Heute ist nachgewiesen, dass auch Säuglinge in der Lage sind, Bindungen zu mehreren Bezugspersonen herzustellen.


    Wenn getrennte und geschiedene Väter und Mütter ihrer Sorgepflicht (Erziehung und Pflege ...) dem gemeinsamen Kind gegenüber nachkommen wollen, was spricht dagegen ?


    Wenn Ihr es einrichten könnt, sollten alle Ferien hälftig geteilt werden.
    Weihnachten 2017 : erste Hälfte Mama / zweite Hälfte Papa (2018 umgekehrt)
    Februar 2017 : erste Hälfte Papa / zweite Hälfte Mama (2018 umgekehrt)
    Ostern etc.


    Sind nur eine Woche Ferien, kann man sagen Ostern 2017 bei Mama, Pfingsten 2017 bei Papa (2018 umgekehrt) ...


    Was hindert Euch, die Ferien aufzuteilen und Euch redlich abzusprechen ? Es gibt vielleicht auch Grosseltern auf beiden Seiten, es gibt Cousins und Cousinen, welche ein paar Tage mit dem Kind verbringen könnten. Ich verstehe das Problem nicht. Und auch nicht diese fadenscheinigen Begründungen mit dem sogenannten Kindeswohl.


    Nichts für ungut.


    VG,
    tegami.

    Hallo Pauli,


    Wie gesagt, nicht die Kindesmutter muss sich an Euch wenden, wenn das Kind schon volljährig ist, sondern das Kind selbst. Die Kindesmutter vertritt nicht mehr das Kind in dieser Sache.


    Schreibt die KM an, mit der Bitte Euch die Adresse des Kindes zu geben oder findet selbst diese Adresse heraus. Die Überweisung auf das Konto der KM würde ich sofort einstellen, da das Kind anscheinend nicht mehr in ihrem Haushalt lebt. Das Geld sollte der Kindesvater zur Seite legen, für das Kind.


    Solltet Ihr die Adresse bekommen, sollte der Kindesvater einen netten Brief an das Kind schreiben, es anrufen etc. Er kann ihm dann die rechtliche Lage erklären. Die Kindesmutter muss natürlich auch mit ins Boot geholt werden und ihr Einkommen offenlegen. Und das Kind muss plausibel darlegen, wie es sich seine Zukunft "in etwa" vorstellt. Studiert es z.B. muss geprüft werden, ob Bafög beantragt werden könnte. Auch da wird das Einkomlen beider Elternteile in Betracht gezogen.


    Eine Mail von der Kindesmutter "überweise das Geld wie gehabt auf mein Konto", geht nicht. Wie geschrieben, sind Vater und Mutter sind jetzt barunterhaltspflichtig.


    Das Allerwichtigste ist den wkontakt mit dem Kind herzustellen.


    VG,
    tegami.

    Hallo,


    Es ist richtig, dass ab dem 18. Lebensjahr die Eltern gemeinsam zum Barunterhalt verpflichtet sind. Letzterer kann nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden, welche aber nicht bindend ist. Die Eltern zahlen gemäss ihres Einkommens jeder seinen Anteil.


    Richtig ist, dass der Ansprechpartner für Vater und Mutter das Kind ist. Es muss ihnen seine Bedürftigkeit nachweisen. Der Kindesunterhalt wird auf das Konto des Kindes überwiesen. Das Kind kann aber auch schriftlich darum bitten, es z.B. weiterhin auf das Konto des Elternteils zu überweisen, wo es wohnt. Es kann dann mit diesem Elternteil aushandeln, ob es zum täglichen Leben etwas beizusteuern hat und wieviel.


    Gibt es einen unbefristeten Titel, muss dieser weiter bedient werden. Gibt es einen befristeten Titel, kann man das Zahlen einstellen und warten, ob das Kind reagiert, sollte aber den Unterhalt ansparen, da irgendwann bezahlt werden muss.


    Die Eltern können sich vor dem 18. Geburtstag des Kindes an einen Tisch setzen und sich überlegen, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Wieviel kann/will der eine und der andere zahlen ? Wieviel braucht das Kind ? Können sie sich nicht einigen, dann wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Es ist wichtig, ob das Kind Schüler, Auszubildender etc. ist und ob das Kind bei einem Elternteil lebt oder eine eigene Wohnung hat.


    Mit dem 18. Geburtstag ändert sich vieles. Hat ein Elternteil einen unbefristeten Titel, sollte er, wenn man miteinander reden kann, das Kind bitten, ihm den Titel auszuhändigen, damit ein neuer Titel ausgestellt werden kann. Will das Kind nicht, muss der Elternteil Klage auf Aushändigung des Titels einreichen.


    Ist ein Elternteil nicht in der Lage Barunterhalt zu zahlen, muss er das nachweisen. Genauso wie der Unterhaltspflichtige regelmässig Auskunft über sein Einkommen vor der Volljährigkeit des Kindes geben musste, müssen dies jetzt beide Elternteile tun. Nur so kann festgestellt werden, wer zahlen muss und wieviel jeder zahlen muss.


    VG,
    tegami.

    Hallo FrauRausteiger,


    Bitte erkläre dem Kölner Jugendamt, dass in dem besprochenen Fall, wenn das Scheidungsverfahren bereits vor Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater und die Mutter und der Ehemann sich einig sind, einer bekundeten Anerkennung (schwebend bis zur rechtskräftigen Scheidung) des leiblichen Vater vor der Geburt nichts im Wege steht.


    Dies leitet sich aus den den §§ 1599 Abs. 2, 1594 BGB ab und wird in Deutschland täglich getätigt.


    VG,
    tegami

    Es war vollkommen klar, dass das jetzt so ausgelegt wird. Könnt Ihr, Loewe und tegami, Eure Hände dafür ins Feuer legen, dass Herrmanns Ex sich nicht zu sehr bedrängt gefühlt hat?


    Ich wüsste, bevor ich mir hier so sicher bin, schonmal gerne, wie das genau ausgesehen hat. Das "versucht hab in unsere sehr schlecht laufende Ehe etwas liebe und zärtlichkeit und vielleicht sogar Leidenschaft hineinzubringen, aber es hat sich immer im Rahmen des Normalen bewegt, und ich hab mich nie uber ein nein hinweggesetzt.
    Und ich habe mich versucht ihr zu nähern obwohl ich sie zuletzt euigentlich kein bisschen mehr gern hatte,"


    Nochmal deutlich - ich sage nicht, dass tatsächlich eine Vergewaltigung stattgefunden hat...


    Hallo Coco,


    Ich schätze sehr oft Dein grosses Einfühlungsvermögen, welches sich in Deinen Nachrichten widerspiegelt.


    Für mich ist ein grosser Unterschied zwischen "Bedrängen" und "Vergewaltigen". Stell Dir einmal vor, Hermann wäre eine Frau, Coco. "Bedrängt" eine Frau den Mann, wenn sie versucht, Liebe und Zärtlichkeit in die Ehe zu bringen ? "Bedrängt" sie ihn, wenn sie versucht sich ihm zu nähern ? ich möchte hier keine Details wissen.


    Ich finde es äusserst couragiert von dem Themenöffner hier öffentlich als Mann zu diesen intimen Fragen Stellung zu nehmen.
    Bedrängen ? Drängen ? In einer Beziehung bemüht sich oft abwechselnd der eine oder der andere Partner darum, die Sexualität, den Elan, die Lust, am Leben zu halten. Das ist sehr natürlich.

    Hallo Volleyball,


    Vielen Dank für Deine Antwort.


    Was H. Sünderhaufs Buch anbelangt, teile ich Deine Meinung nicht. Ich schreibe also "We agree to disagree".


    VG,
    tegami

    Naja, mit Briefen am beide adressiert halte ich persönlich für weggeschmissenes Geld.



    Naja, mit dem Anwalt sprechen glaube ich auch nicht, dass das viel Sinn hat. Außer das ich geduld haben soll und keine Sorgen machen muss, wird nicht viel kommen. Warum auch?


    Der Anwalt hat eine Beratungs-und Aufklärungspflicht gegenüber seinem Mandaten. Nach einem Gespräch mit Dir, könnte er vielleicht auf Deine Ehefrau einwirken, dass es besser wäre sofort geordnete Verhältnisse herzustellen. Nach einer Geburt gibt es erstmals Trubel und Erschöpfung und und und

    Tomtomsen,


    Ich weiss, ich schreibe immerzu das Gleiche , aber der Rechtsanwalt darf mit beiden Ehegatten Gespräche führen und ihnen allgemeine Hinweise über den Ablauf des Scheidungsverfahrens geben, auch wenn er nur einen vertreten darf. Warum nimmst Du nicht den Telefonhörer und rufst ihn an und erklärst ihm das Problem und fragst ihn, wie er das händeln wird ?


    Es bringt doch nur Probleme, wenn Du den Next über seine Schwester auf fb kontaktierst ?


    Schicke den werdenden Eltern ein Einschreiben (Gratulation nicht vergessen) mit Fristsetzung (wegen des sicheren Versands mit dem Nachweis der Zustellung und der Dokumentierung, wann und wo Du die Sendung eingeliefert hast und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde).

    Hallo,


    Warum bis zum 31. Januar ? Zwei Wochen reichen doch. Bei dem Termin beim JA muss Du, meiner Meinung nach, auch präsent sein.


    Nochmal :


    Du hast drei Möglichkeiten:


    - Du versuchst, eine Härtefallscheidung durchzusetzen. Dies bedeutet, dass Eure Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden wird und damit auch vor Geburt des Kindes. Hier weisst Du nicht, ob das Gericht tatsächlich einen Härtefall anerkennt oder nicht.


    -Du kannst die Vaterschaft gerichtlich anfechten.


    Hierfür gilt eine zweijährige Anfechtungsfrist ab dem Zeitpunkt, in welchem Du als der Ehemann von den Umständen Kenntnis erhält, welche gegen Deine Vaterschaft sprechen. Die Vaterschaftsanfechtung ist allerdings erst nach der Geburt möglich.


    -Wenn Ihr Euch alle Drei einig seid, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen, auch schon vor der Geburt des Kindes. Allerdings muss hierzu bereits ein Ehescheidungsverfahren eingeleitet sein. Der leibliche Vater muss die Anerkennung spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erklären. Bei früherer Anerkennung wird diese erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.
    Der Vaterschaftsanerkennung müssen sowohl die Mutter als auch der Ehemann, das bist Du ! zustimmen. Die öffentliche Beglaubigung, zum Beispiel beim Jugendamt oder Standesamt, ist dabei zwingend. D.h. Ihr Drei gemeinsam müsst einen Termin bim Jugendamt wahrnehmen.

    Hallo,


    Ich kann den Erlebnispark Puy du Fou in der Vendée empfehlen. Nicht nur beide Kinder werden den Aufenthalt geniessen, auch die Eltern. Nach ein paar Tagen könntet ihr dann nach Les Sables d'Olonnes (etwa 100 km) mit dem Auto fahren. Das liegt zwischen der Vendée und Les Pays de la Loire am Atlantik. Und dort chillen (Hotel, B&B oder ein Ferienhäuschen oder -Wohnung mieten.


    VG,
    tegami.

    Tomtomsen,


    Im Grunde kommt es auf das Datum an, an dem der Scheidungsantrag gestellt wurde ; ab dann fängt das Trennungsjahr an. Fällt der Schwangerschaftsbeginn in diese Zeit und der leibliche Vater, die Mutter und Du seid Euch einig, geht es ab zum JA oder zum Notar und das noch ungeborene Kind wird schriftlich und óffentlich von dem leiblichen Vater anerkannt.


    Wie ich oben schrieb, wird die Anerkennung erst rechtskräftig, wenn auch die Scheidung rechtskräftig wird. Aber Du musst Dich in der Zeit nicht damit herumquälen, ob Deine Noch-Frau ihren Pflichen nachkommt. Eine solche Schwangerschaft kann übrigens durchaus als Härtefall gelten um eine Scheidung zu beschleunigen. Informiere Dich doch darüber beim Anwalt Deiner Noch-Frau, welcher auch Dich bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt. Und zwar sehr schnell.


    Wollen die Leute das nicht, können sie Dich natürlich hinhalten und sagen, nach der Geburt, blablabla. Sollten erstere sofort nach der Geburt dazu immer noch nicht in der Lage sein (der leibliche Vater und die Mutter haben ein Jahr Zeit ihre Hintern hochzukriegen), bleibt Dir nichts anderes übrig als allerschnellstens eine Vaterschaftsklage auf den Weg zu bringen. Informiere Dich doch auch darüber beim Anwalt Deiner Noch-Ehefrau. Du hast zwei Jahre Zeit zu dieserKlage.


    Lasse Dich nicht mit Schuldzuweisungen hinhalten : die Schwangerschaft ist ermüdend etc. Die werdenden Eltern haben neun Monate Zeit das abzuklären.

    Die Anerkennung ist auch vor der Geburt möglich (wenn die drei Beteiligten sich einig sind), bei JA oder Notar und wenn die Scheidung schon vor der Schwangerschaft beantragt wurde. Die Anerkennung bleibt aber schwebend ( genau wie Frau Rausteiger schreibt) bis die Scheidung rechtskräftig ist.

    Hallo,


    Der Anstand sollte den glücklichen, werdenden Eltern vorschreiben, dass sie diejenigen sind, welche alles unternehmen sollten um nicht in Deine Privatsphäre zu drängen und es Dir in dieser für Dich sehr heiklen Situation so einfach wie möglich zu machen, in dem sie die Vaterschaft des neuen Erdenbürgers klären und auf eine sichere rechtliche Basis stellen. Sie müssten hier das Gespräch mit Dir suchen. Sie sind in der Bringschuld. Und ja, Anstand gilt auch für werdende Mütter und Väter.


    Da sich offensichtlich von deren Seite nichts tut, würde ich vom schlimmsten ausgehen. Das heisst, Du solltest Dich informieren, auch bei einem guten Familienanwalt, wie Du am besten vorgehen solltest. Die Schwangerschaft könnte als Beschleunigungsgrund gelten.


    Gleichzeitig würde ich mit der werdenden Mutter sehr schnell das Gespräch suchen, wie sie sich und der werdende Vater die Zukunft vorstellen. Natürlich freundlich und sachlich. Dann weisst Du auch, woher der Wind weht.


    Dass Du Dein Kind öfter sehen wirst, weil die KM ein zweites Kind erwartet, halte ich für eine Illusion.


    VG,
    tegami


    P.S. Da Ihr die Scheidung vor der Geburt des Kindes beantragt habt, steht dem werdenden Vater nichts im Wege das Kind beim Notar oder beim Jugendamt anzuerkennen mit Zustimmung der werdenden Mutter natürlich. Er muss es nur tun. Das wûrde für Dich vieles erleichtern