Beiträge von Janina Becker

    Es handelt sich hier um ein Notebook welches täglich in allen Unterrichtseinheiten benutzt wird.
    Mein Sohn besucht eine Körperbehinderten Schule muss ich dazu erwähnen und ja es ist erstmal nur der mittlerer Bildungsabschluss angestrebt.
    Da auf diesen Pc eine spezielle Software eingespielt wird und bestimmte Technische Voraussetzungen und Speicherplatz etc. gegeben sein müssen macht den Preis natürlich so hoch.
    Es soll auch gar nicht darum gehen was er für ein PC hat -Fakt ist er ist Voraussetzung für den Realschulabschluss mit Wirtschaftszweig.
    Und der Vater hat nicht zum Schulbesuch zugestimmt da das alleinige Sorgerecht für vorliegt.
    Und nebenbei Jobben für einen Menschen der eine körperliche Behinderung hat ist ziemlich schwierig.
    Mir geht es lediglich darum ob ich hier Sonderbedarf gelten machen kann oder nicht.
    Da es sich hier um eine Anschaffung für die Schule war die Voraussetzung war - und die Ihm natürlich auch beruflich weiter bringen wird wenn er diesen Abschluss erreichen wird.

    Hallo zusammen,
    mein Sohn geht seit September auf eine Wirtschaftsschule um dort seinen Realschulabschluss zu machen (16 Jahre), hat im Juli den Hauptschulabschluss gemacht und kein Ausbildungsplatz bekommen.
    Jetzt ist es so das die Zusage der Schule im August 16 erfolgt ist und auch ein Schreiben bei der Zusage beilag das für diese Schulart zwingend die Anschaffung eines Notebooks zu erbringen ist.
    Dieser sollte bestimmte Technische Ausstattungen besitzen, da die Schüler täglich im Unterricht mit diesen Arbeiten und auch dieser im Unterricht verlangt wird.
    Dieser PC mit allem Zubehör hat 950 Euro gekostet , die Schule hat ihn mit 300Euro bezuschusst.
    Meine Frage ist es ob ich hier Anspruch auf Sonderbedarf habe und der Kindsvater sich an den Kosten beteiligen sollte.
    Es besteht kein Kontakt zu ihm der Unterhalt wird regelmäßig gezahlt (Titel 115%) und es läuft alles über die Beistandschaft.
    Es war kein Betrag mit dem ich gerechnet habe und auch mit der Anschaffung nicht ,da dies bei der Anmeldung in der Schule nie im Gespräch war.
    Es handelt sich somit um unerwartete und überraschende Kosten, die für ein erfolgreichen Abschluss notwendig sind.
    Die Beistandschaft wurde darüber noch nicht informiert, ich möchte erstmal vor ab mir Informationen einholen.
    Ich danke im Voraus allen die mir helfen können.


    J.B.