Beiträge von werner031138

    Bei der Einführung und der Idee zum UVG ging man davon aus, dass eine Familie mit (fast) zwölfjährigem Kind schon ein Einkommen hat und damit Unterhalt fließt. Und das Durchschnittseinkommen reicht bei ALG 1 auch für den Mindestunterhalt. Reicht es nicht und steht bloederweise auch der Betreuungselternteil nicht in Lohn und Brot, dann muss es halt über andere Sozialgelder gehen. UVG ist per Definition für die schnelle und unbürokratische Ueberbrueckungshilfe gedacht. Nicht für das pauschale Giesskannenprinzip.


    Hallo, ich stehe in Lohn und Brot und es reicht nicht. Bekomme ergänzendes ALGII. Für mich grenzwertig, da ich dadurch gezwungen werde außer dem Betreuungsunterhalt auch noch den Barunterhalt, für den ja eigentlich die Mutter zuständig ist, zu erwirtschaften. Alles mit den netten Zugaben, die das SGBII so bietet, wie Sanktionen, Meldetermine usw. Das soll gerecht sein? Ich bin nicht mal sicher, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da ich dadurch für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werde. Also die Sache mit den anderen Sozialgeldern hat mehr als einen schlechten Nachgeschmack.