Der Spruch ist mir durchaus bekannt...Aber es ist ja nicht so, dass er mir den Schmuck geschenkt hätte...sondern den Mädels...und ich habe in meiner Funktion als Sorgeberechtigte für meine Kinder entschieden, dass ich den Schmuck nicht zurückgeben werde...Nun könnte er ja aber auch behaupten, dass er für die Kinder den Schmuck aufbewahren will, er hat ihn ja auch schließlich gekauft...Dazu muss ich erwähnen, daß mein Exmann Empfänger von Sozialleistungen ist und somit offiziell mittellos...beziehe seit 4 Jahren Unterhaltsvorschuss und er bedroht mich, wo er nur kann, hat auch schon gerichtliche Wegweisung erhalten, sich 2 Jahre komplett garnicht um die Kinder gekümmert...folglich ist auch die Bindung zum KV nicht besonders gross...er setzt mich unter Druck...Sagt, wenn ich den Schmuck nicht rausgehe, will er mich wegen Unterschlagung anzeigen und die Kinder ebenfalls mit reinziehen...üble Nachrede...Verfremdung etc. pp. ... :nanana
Beiträge von Erdbeere
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Also meinst du, das es da keine rechtliche Grundlage für gibt? Bei der Polizei habe ich schon nachgefragt...die meinten, dass es keine öffentlich-rechtliche Grundlage gibt...das also wenn dann nur eine Privatklage (Zivilklage) in Frage käme....das Internet habe ich schon durchforstet...Nichts einschlägiges gefunden...Anwalt mag ich noch nicht anrufen...Habe gerade erst 500 Euro wegen Umgang und Sorgerecht dort gelassen (für 1.5 h Beratung!!!).
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Wie schon in der Überschrift beschrieben, fordert mein Exmann, Schmuck, den er den Kindern 6 und 8 Jahre alt) geschenkt und mir persönlich übergeben hat von mir zurück mit der Androhung von juristischen Folgen, sollte ich seiner Aufforderung nicht nachkommen. Nun meine Frage: Gibt es hierfür rechtliche Grundlagen? Wir haben geteiltes Sorgerecht...