Beiträge von Herzwärts

    bei unterschiedlichen Behörden unterschiedliche Regelungen, ob man das nun mag, oder nicht... :-) Hier mal die Kopie unseres Amtes zum Thema Kinderreisepass
    Kinderreisepass



    Deutsche Kinder unter 12 Jahren benötigen für den Grenzübertritt einen Kinderreisepass.
    Der
    Antrag ist von beiden Elternteilen zu stellen. Sollte ein Elternteil
    nicht mit beantragen können, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
    Außerdem werden die Geburtsurkunde
    und ein Passbild (biometrisch)
    benötigt. Ab dem 10.Lebensjahr ist die Unterschrift durch das Kind bei
    der Beantragung zu leisten. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist
    zulässig,
    sofern dieses das 6.Lebensjahr vollendet haben.
    Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro.
    Eine Änderung im Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro.
    Achtung:
    Einige außereuropäische Länder verlangen auch für Kinder unter 12
    Jahren einen Reisepass. Ein Kinderreisepass wird nur noch bis zum 12.
    Lebensjahr ausgestellt.
    Zwingend erforderlich ist die Anwesenheit des Kindes.

    Hier war es für niemanden von uns allein zu machen ohne Vollmacht des anderen. Das Kind ist seit 5 Jahren bei mir gemeldet und dennoch wurde die Vollmacht gebraucht...Finde ich aber auch gut und richtig, keine Frage...

    und das ging nicht ohne den Vater...Ich brauchte seine Vollmacht und auch seine Ausweiskopie...Die Geburtsurkunde soll sie zusätzlich mitnehmen, weil sie ja einen anderen Namen trägt, als das Kind...Die Vollmacht hat der Vater ja mit seinem Namen unterschrieben und die Mutter heißt glaube ich anders...also hilft die Geburtsurkunde dabei, sich zumindest als Mutter zu identifizieren...Das kann einem schon mal helfen, dazu die fehlerhafte Vollmacht und es sieht ganz gut aus :-)

    Dazu kannst du dich beim Jugendamt beraten lassen...Wir haben das auch gemacht, weil es bei uns immer wieder dazu kam, dass der Vater seine Termine anpasste, oder kurzfristig umlegte...Alle Daten wurden für ein Jahr festgelegt, damit jeder auch seine Kinderzeiten gut planen kann...anfangs fand ich diesen Weg befremdlich, aber wir haben so nichts mehr abzusprechen und das entspannt die Stimmung ganz deutlich...Zudem hast du dann auch was schriftliches, wenn es mal vor Gericht gehen sollte...


    Die Sache mit seiner neuen Freundin kenne ich zu gut, mein Ex hat meine Tochter und seine Neue gleich am ersten Umgangswochenende bekannt gemacht..Ich war auch sauer weil ich es nicht ahnte, aber rückblickend betrachtet wäre es egal gewesen, wann es passiert, für Kinder ist das immer komisch. Und dennoch haben wir Mamas meist noch viel größere Probleme damit...Du hast auch keine Chance, ihm vorzuschreiben, was er während des Umgangs tun darf...Er kann sich treffen mit wem er will, gehen wohin er will und sein Ding durchziehen, solange er das Wohl des Kindes nicht gefährdet...


    Glaub mir, ich habe am Anfang gelesen und gelesen, dachte nicht, dass es so sein kann, dass er so viele Rechte hat, obwohl er kein Interesse mehr an Familie hat...Aber es ist so, er muss bei uns nicht betteln um sein Kind, muss uns nicht um unsere Meinung oder unsere Zustimmung bitten...Es ist hart, aber es wird leichter im Laufe der Zeit und es wird leichter, wenn man mehr locker lässt und darauf vertraut, dass es für uns oft schlimmer ist, als für die Kinder...Sie lieben den Papa noch immer und sie genießen den Kontakt, auch wenn da vieles anders läuft als bei uns...


    Versuche es nicht so nahe an dich ranzulassen, auch wenn es so schmerzt und so wütend macht...Es kostet Kraft, immer dagegen zu kämpfen und es bringt leider meist doch nichts, denn die Papas haben Rechte, die auch eine sehr führsorgliche Mama nicht absprechen kann...Ich war so oft verzweifelt, weil ich den ganzen Alltag stemme und der Papa dann der Sonnenscheinpapa ist, der nur die tollen und prima Dinge unternimmt..aber nach fast 5 Jahren muss ich sagen, dass meine Tochter mich trotzdem sehr sehr liebt und sich davon nicht blenden lässt...Hab Vertrauen in dich und dein Kind!

    Da steht ja nochmal genau drin, dass er der Vater ist und du die Mutter...ist vielleicht sogar mehr wert, als die Vollmacht...in Kombi mit dem Reisepass solltest du damit dann reisen können, denn den Reisepass kriegt man ja auch nur mit Unterschrift des Vaters... Zum Jugendamt würde ich aber dennoch, wenn du glaubst, er machts mit Absicht...Vielleicht hilft euch ein Elternvertrag? In dem könnt ihr unter anderem eben auch vereinbaren, dass der andere verpflichtet ist, eine korrekte Vollmacht auszuhändigen usw... dann habt ihr demnächst nicht mehr so viele Dinge zu diskutieren...Lg