Beiträge von Helle

    Danke Summerjam, weiß nicht ob sie die Haft schon antreten musste. Nächste Woche stelle ich zwischen 6 und 7 neue Anträge auf Ordnungsmittel, denn es wurden seither weitere Umgänge vereitelt. Dass der Umgang eingestellt wird ist eher unwahrscheinlich, das Gericht ist ja der Meinung, dass der Umgang ganz wichtig für das Kindeswohl ist. Also gut, Kindergeld müsste ich dann ja bekommen, Kindesunterhalt muss ich nicht mehr an die KM bezahlen, da spar' ich dann auch schon das Geld, welches ich für eine größere Wohnung brauche. Hast Recht, unabhängig von der KM bleiben, ist ganz in meinem Sinne.


    Eine Frage hätte ich noch zu dem SB. Also SB, Selbstbehalt!? Wie ist das zu verstehen? Mit was hat das zu tun? Da steh' ich auf'm Schlauch jetzt.

    Hallo Helle,

    Hallo bap.

    zuerst einmal ein :welcome hier im Forum.

    Vielen Dank!


    Als grundsätzlicher Tipp: Du solltest recht genaue Vorstellungen davon haben, wie du den Alltag gestaltest, wenn euer Kind zu dir kommen sollte. Da wäre sicherlich die Absichtserklärung, eine größere Wohnung zu beziehen. Du könntest dir auch schon konkret Gedanken darüber machen, wo du diese Wohnung suchst. Eine Nähe zum sozialen Umfeld des Kindes, damit der bisherige Freundeskreis erreicht werden kann, Kind mit Kiga-Freunden eingeschult werden kann etc. wäre sicherlich gut.
    Über die mögliche Betreuung solltest du dir Gedanken machen, während du arbeiten gehst bzw. konkrete Vorstellungen haben, wie das sein soll.
    Du musst nicht schon auf alles eine ganz konkrete Antwort haben. Aber du solltest signalisieren, dass du dir der aufkommenden "Probleme" bewusst bist und rechtzeitig an einer Lösung arbeiten wirst.

    Ja, habe mir schon einige Gedanken gemacht um vorbereitet zu sein:


    Entscheidung bzgl. meinem Antrag noch vor September, damit kein Schulwechsel stattfinden muss. Gericht soll sich beeilen mit der Terminsbestimmung.
    Das Kind wurde schon von der KM in einer Schule angemeldet, natürlich ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung.
    Es hat leider so gut wie keine sozialen Kontakte, wird von der KM total abgeschirmt.
    Die Betreuung, ja also eine Schule wo das Kind auch über Mittag betreut werden kann, wäre gut.
    Mein Arbeitgeber bietet auch Teilzeitarbeit an (für einen begrenzten Zeitraum) und auch Telework, d. h. Arbeit am Computer von zu Hause aus.


    Zu Deinem letzten Satz kann ich sagen, genau das habe ich mir auch gedacht und werde darauf vorbereitet sein.


    Jedenfalls Danke für die Tipps.


    Helle

    Eine Ein-Zimmer Butze ist überhaupt kein Problem. Wenn das JA da anderer Meinung ist, beantrage die Erhöhung deines Selbstbehalts. Im SB sind 380 Euro WARMmiete eingerechnet. Wer bekommt dafür schon eine 2ZKB? Ansonsten kannst du das JA einfach reden lassen.


    Ob der Antrag auf ABR der richtige Weg war, also, ob dieser zum Erfolg führt?
    Hast du es vorher wenigstens mit Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft für die Umgangsboykottöse versucht?

    Danke für den Hinweis. Nun, wenn ich das alleinige ABR bekomme, bekomme ich auch das Kindergeld und muss keinen Kindesunterhalt mehr bezahlen, bekomme sogar welchen. Dann kann ich mir auch die größere Wohnung leisten. Derzeit hat das Kind bei der KM - wie schon gesagt - auch kein eigenes Zimmer.


    Ja, der Antrag musste sein. Ordnungshaft wurde verhängt, Umgangsboykott geht dennoch weiter. Das Gericht schrieb selbst, wenn die KM weiterhin die Umgänge verweigert, ist über die ESo neu nachzudenken.

    Hallo,


    ich habe Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmunsgrecht beim Familiengericht gestellt, da die KM gerichtliche Umgangsbeschlüsse ignoriert, weder unbegleiteten noch begleiteten Umgang akzeptiert. Ich habe gemeinsames Sorgerecht, bin ehelicher Vater. Bei mir hat sich nun das Jugendamt gemeldet, das wohl vom Gericht aufgefordert wurde, ein Statement abzugeben. Man will nun einen Hausbeuch bei mir durchführen. Da ich seit der Trennung von meiner Ex-Ehefrau 2011 erst mal in ein Ein-Zimmer Appartement eingezogen bin, frage ich mich jetzt, ob das ein Hindernis bzw. ein Problem werden kann, bei der Entscheidung bzgl. meines Antrags. Natürlich will ich mit meinem Kind, das bald auch in die Schule kommt, nicht in einer Ein-Zimmer Wohnung leben, mein Kind soll sein eigenes Zimmer, Bett und Schreibtisch bekommen (mein Kind hat derzeit bei der KM kein eigenes Zimmer). Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation bzw. wie kann man da am Besten bei Gericht argumentieren? Für mich ist es logisch, dass ich erst in eine größere Wohnung umziehen werde wenn mein Kind auch zu mir kommt, es macht keinen Sinn zuerst eine größere Wohnung anzumieten ohne dass das Kind zu mir kommt und noch nicht mal der Umgang funktioniert. Bin für jeden Tipp dankbar.


    Helle