Beiträge von Rick.Grimes

    Ursprünglich ging es um das Thema Unterhalt wenn die neue Partnerin schwanger ist :wand

    Also mir zu unterstellen ich hätte kein Interesse ist echt unverschämt. Du kennst micht nicht aber meinst du könntest das beurteilen.

    Bei uns werden die in der Regel 2 Jahre vorher angekündigt - auch der Kostenrahmen und es gibt ein Klassenkonto auf dem man ansparen kann - mit 10 Euro Moinat ist man dabei - das reicht in der Regel auch bis zur Oberstufe als Budget.

    Dann habt ihr Glück. Bei uns wird es nicht 2 Jahre vorher angekündigt. Hatte vor kurzem im Bekanntenkreis jemand da ging die Abschlussfahrt nach Italien (1 Woche) und da bist du mit 10,- € im Monat nicht dabei

    Ja, ich :winken: .


    3 Pullis, 2 Langarmshirts, 1 Fleecejacke und 1 schwarze Jeans.


    Wenn Du magst fotografiere ich es morgen früh und schreibe die genauen Größe dazu. Die Langarmshirts sind Gr.152 z.B.


    Guten Morgen,


    wäre super wenn du sie mal fotografieren und mir die Bilder dann zukommen lassen könntest.


    Frage ist auch, ob du verschicken könntest ? Also die Kleidung :lach

    Hast du dich ans Jugendamt gewandt ?


    Und verstehe ich das richtig das er dir die Sachen schriftlich mitteilt ?


    Dann könntest du das dort vorzeigen als "Beweis" das er dich unter Druck setzt.


    Und warum will er überhaupt das Kind zu sich holen ?

    Guten Morgen zusammen,


    ich hatte mir schon vor längerer Zeit überlegt meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Das ist ja auch meines Wissens nach möglich nach der Scheidung.


    Wie sieht es denn aus wenn man möchte das das Kind (in der Ehe geboren) auch den Mädchennamen annimmt ? Ich denke das bei geteiltem Sorgerecht der andere Elternteil zustimmen muss. Aber gibt es auch die Möglichkeit das ohne die Zustimmung des anderen zu machen ?


    Und was ist wenn das Kind möchte, aber der andere Elternteil nicht zustimmt ? Kann das Kind ab einem gewissen Alter selber entscheiden ?

    Meine Tochter ist 12. Ich habe keinen direkten Kontakt zu der Oma. Außerdem ist sie für den Umgang nicht zuständig. Ich finde schon toll, dass meine Tochter zumindest zu ihr kann aber
    sie wird sicher nicht gegen den Willen ihres Sohnes handeln.


    Die Oma ist zwar nicht für den Umgang zuständig (zum KV), aber wenn doch deine Tochter zu ihr kann (und auch möchte) weil du z.b. beruflich Termine wahrnehmen musst verstehe ich jetzt das Problem nicht.


    Und sie handelt in meinen Augen auch nicht gegen den Willen des KV. Soweit ich das richtig im Kopf habe haben Großeltern auch ein Recht auf Umgang. Und wenn das dem KV nicht passt dann ist es ehrlich gesagt sein Problem

    Ich erwarte ja auch nicht das KV die kompletten Kosten übernimmt sondern sich beteiligt (wenn möglich). Schließlich habe ich mich nicht allein geschwängert.


    Zumindest kam diese Aussage von dir so rüber, dass KV alle Kosten alleine übernehmen soll.