Hallo Rick.Grimes,
irgendwie hast Du eine drollige Auffassung von den Pflichten eines betreuenden Elternteils.
Betreuende Elternteile (das sind diejenigen, die mitgeschwängert und das Kind dann bei der Trennung behalten haben), haben die Alltagssorge. Sie leisten ihren Beitrag zum Unterhalt durch die Betreuung. Sie sind dafür zuständig, die Probleme ihrer Kinder zu lösen. Das sind gesundheitliche Probleme, pädagogische Probleme, schulische Probleme - mal haben sie Hilfe durch den umgangsberechtigten Elternteil, mal nicht.
Haben die betreuenden Elternteile nicht genug Geld für z.B. Klassenfahrten, ist es ihre Aufgabe, dieses Geld zu beschaffen. Ist beim umgangsberechtigten Elterneil nichts zu holen, weil der nun einmal nicht zahlen kann, müssen die betreuenden Elternteile eigene Wege finden. Man kann Geld zurücklegen, beantragen beim Jobcenter oder beim Förderverein. Man kann Geld verdienen oder sich schenken lassen. Schaffen die betreuenden Eltern es nicht, das Geld aufzutreiben, kann das Kind eben nicht an der Klassenfahrt teilnehmen.
Aha bei der Trennung behalten. ALs ob ein Kind eine Sache ist. Und wer sagt das ich mich um die Alttagssorge kümmere ? Nur weil ich um eine Kostenbeteiligung bitte ? Nur weil ich arbeiten gehe heißt das nicht das ich auf allen Kosten alleine sitzen bleiben muss. Aber ich würde es natürlich für mein Kind in Kauf nehmen.
Umgangsberechtigte Eternteile sind diejenigen, die mitgeschwängert haben und bei der Trennung dann das Kind nicht behalten haben. Sie haben nicht die Alltagssorge, dafür sind sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten barunterhaltspflichtig. Man darf ihnen aber nicht beliebig viel Geld wegnehmen (weil sie mal geschwängert haben), sondern sie dürfen etwas davon behalten - den so genannten Selbstbehalt. Haben die umgangsberechtigten und zum Kindesunterhalt verpflichteten Elternteile mehrere Kinder, wird das Geld über dem Selbstbehalt auf diese Kinder aufgeteilt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der betreuende Elternteil das nicht richtig findet.
Wer sagt das ich ihm Geld wegnehmen will ?
So man denn mit seiner Rolle nicht zufrieden ist in diesem Gefüge, kann man das ändern. Man geht dann auf den anderen Elternteil zu und bespricht, ob nicht ein Umzug des Kindes eine Möglichkeit wäre, gefühlte Ungerechtigkeiten zu beenden.
Dann wäre das Kind echt aufgeschmissn wenn es beim KV leben müsste.
Beste Grüße
FrauRausteiger