Hallo sonnenschein,
würde auch zum Anwalt raten.
Als ich mich damals getrennt habe, lag mein Einkommen knapp drüber, so dass Wohngeld abgelehnt wurde.
Trotzdem hat es mit dem Teilhabepaket wegen dem Schulessen geklappt (War bei mir der Antragsgrund, da es mir klar war, dass es nicht viel Wohngeld wird bei meinem Einkommen. Bei zwei Kindern, die 3-4 mal die Woche in der Schulmensa gegessen haben, war die Ersparnis spürbar!)
Und trotzdem bekam ich die Prozesskostenhilfe bewilligt.
Meinen (Riester-)Bausparvertrag hatte ich angegeben. Der wurde mir belassen.
Überleg es dir nochmals.
Habe hier schon gelesen, dass "dein" Anwalt erstmal Fristverlängerung beantragen kann.
Also nicht zu sehr von der Frist unter Druck setzen lassen.
Denn wenn er jetzt schon mit solchen Sachen ankommt, kann es nur besser (Ironie-Schild hochhält) werden.
Denn auch wenn es ausreicht, dass nur eine/r der beiden Seiten einen Anwalt hat, solltest du schauen, dass deine Rechte nicht zu kurzkommen.
LG