Beiträge von *eule*

    (Nun schmückt das bloss net alles zu sehr aus, sonst kommen wieder die Leute, die sagen "so gut wie ein Hartz 4 Empfänger möchte ich es auch haben..." :rolleyes2: )


    War nur ein Hinweis, für die, die sich damit etwas schwer tun.
    Diejenigen, die mit Vergnügen Alg2 beziehen, die tun es auch so

    Und falls die Kleine in der Krippe isst - da gibt es auch Vergünstigungen.


    So hatte ich, als meine Jungs noch im Hort waren, einiges mehr an Essenskosten gespart, als mir an Wohngeld bewilligt wurde.

    War das nicht so, dass bei Unterhaltspfändungen andere Pfändungsfreigrenzen als bei sonstigen Schulden gelten?
    Wäre interessant wie es sich dann mit dem P-Konto verhält.


    Und wenn er über dieses Konto nicht mehr viel laufen lässt, kann man über den Gerichtsvollzieher einen Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern veranlassen.
    Geht allerdings nur (ab 500,00 Euro) zusammen mit dem Vermögensverzeichnis und kostet etwas.


    Ansonsten würde ich die Beistandschaft machen lassen - Weniger Aufwand für dich und aus meiner Sicht weniger Konflikte mit dem KV (bekommst ja UV und "musst" sie deswegen machen lassen)

    Hallo Tiziana,


    wünsche dir viel Kraft, nicht nur für die Verhandlung.


    Komme auch aus der Nähe von Stuttgart.
    Und auch wenn meine Jungs schon älter sind (16 und 14) könnten wir uns vielleicht austauschen?


    Habe mich vor vier Jahren getrennt und bin zwischenzeitlich geschieden, aber manchmal hat mein Ex immer noch Phasen, dass es wieder wie früher wird.


    LG

    Gibt es eigentlich Graustufen zwischen Legastheniker und Leuten, die perfekt schreiben? Oder ist das, wie schwarz und weis, man hat es oder nicht?


    Das oben geschriebene betrifft meinen Großen.
    Der Kleine wurde auch getestet, liegt aber etwas unter dem "Diagnose-Level"


    Unser Arzt hat es mir folgendermaßen erklärt:
    Man stelle sich eine Diagonale von wenig bis ganz viele/starke Symptome
    und ingendwo in der Mitte (beispielhaft) kann die Diagnose gestellt werden.

    Tut mir leid :-(


    Aber ich vertrete die Meinung, dass es dann eben nicht der richtige war.
    Jetzt brauchst erstmal Zeit für dich


    Fühl dich gedrückt


    P.S.: ich schaffe es bestimmt nicht besser. Allerdings habe ich die Messlatte des Machbaren runtergesetzt

    Hallo Annika,


    bin auch recht neu hier und habe ähnliche Probleme: zwei Pubertierende, Vollzeitjob (schon vor der Trennung), die eigene Familie und seit einiger Zeit mein Freund.
    Meist bleibt die Wohnung auf der Strecke, aber auch die anderen kommen immer wieder zu kurz.


    Aber du siehst es schon richtig, man muss Prioritäten setzen.
    Und auch mal die anderen fordern (fällt mir nicht leicht) und an sich selbst denken.


    Es tut schon gut, dass man hier im Forum unter "seiner gleichen" ist.


    Alles Gute und viele informative Beiträge

    Und was ist, wenn mein Ältester in ca 1,5 Jahren volljährig wird?


    [


    Als ich damals die II bekommen habe, hieß es dass es nur bis zur Volljährigkeit meines Großen gilt.
    Das is auch in 1,5 Jahren


    Bin gespannt, obs Ausnahmen gibt.
    Aber heutzutage ist der Unterschied zwischen II und I nicht mehr wirklich spürbar.
    Das war bei meiner Mutter vor knapp 20 Jahren noch anders

    Hallo zusammen,


    bin seit kurzem hier dabei und aus näherer Umgebung.


    Mich würde nun doch interessieren, ob es mit einem Treffen geklappt hat.
    Oder ist es schier unmöglich so viele unterschiedliche Terminkalender unter einen Hut zu kriegen?


    LG

    ein welchen Ordner ich das hingelegt habe und vor allem unter welchen Buchstaben


    Das Problem hatte ich schon im Sommer, als ich die Nummer für den Ferienjob vom Großen gebraucht habe.
    Aber ein Anruf beim FA und paar Tage später hatte ich (sicherheitshalber beide) im Briefkasten.

    Hallo zusammen,


    bin auch im öffentlichen Dienst.


    Und wegen diesem ganzen Durcheinander wurde bei meinem Arbeitgeber auf der Intranet-Seite heute darüber informiert, dass die Landesfamilienkasse des KVBW die Daten (in den Fällen, wo sie noch nicht vorliegen) automatisch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen wird.
    Somit brauchen wir als Empfänger hier nichts machen.


    Vielleicht handhaben es andere Bundesländer auch so.
    Der jeweils zuständige Sachbearbeiter kann bestimmt vernünftige Auskunft erteilen, bevor man grübelt wie die eine oder andere Info aus dem Internet einen selbst betrifft

    Hallo sonnenschein,


    würde auch zum Anwalt raten.


    Als ich mich damals getrennt habe, lag mein Einkommen knapp drüber, so dass Wohngeld abgelehnt wurde.
    Trotzdem hat es mit dem Teilhabepaket wegen dem Schulessen geklappt (War bei mir der Antragsgrund, da es mir klar war, dass es nicht viel Wohngeld wird bei meinem Einkommen. Bei zwei Kindern, die 3-4 mal die Woche in der Schulmensa gegessen haben, war die Ersparnis spürbar!)
    Und trotzdem bekam ich die Prozesskostenhilfe bewilligt.
    Meinen (Riester-)Bausparvertrag hatte ich angegeben. Der wurde mir belassen.


    Überleg es dir nochmals.
    Habe hier schon gelesen, dass "dein" Anwalt erstmal Fristverlängerung beantragen kann.
    Also nicht zu sehr von der Frist unter Druck setzen lassen.
    Denn wenn er jetzt schon mit solchen Sachen ankommt, kann es nur besser (Ironie-Schild hochhält) werden.


    Denn auch wenn es ausreicht, dass nur eine/r der beiden Seiten einen Anwalt hat, solltest du schauen, dass deine Rechte nicht zu kurzkommen.


    LG

    Zitat von »Tuxianer«



    @Karamellka : 3-4 Jahre können sehr lang werden!


    Meinst du? Ich habe erst mit den Gedanken gespielt so lange dort zu bleiben, bis mein Großer 15 wird


    Kann es nicht empfehlen, Pubertät ist etwas ganz unberechenbares :radab


    Der Tipp von Loewe kann dagegen wohl nicht nur von mir als praxistauglich bestätigt werden ;)

    Möchte niemanden angreifen, aber es hört sich etwas abwertend an, wenn man liest, dass es für dieses Gehalt überhaupt nicht lohnt zu arbeiten.
    Es gibt eine Menge Leute, die das machen.


    Außerdem hat sie "netto" mehr, weil ihr Chef die Kinderbetreuung zahlt. So einen Chef muss man erst finden!
    Wenn ich daran denke, was der Ganztags-Platz für meinen Kleinen gekostet hat. Und der Hortplatz für gerade eingeschulten Großen kam noch dazu.


    Der Kleine war gerade drei, als ich damals meine Ausbildung nachgeholt habe.
    Mittlerweile ist er 14 und ich verdiene mehr netto als TS brutto.
    Aber so im nachhinein hätte ich gern mehr Zeit für meine zwei gehabt.


    Würde an der Stelle der TS die Stunden reduzieren, da auch die anderen Sachen (Trennung, Ex, sonstige Bürokratie) sehr kraftraubend sind.
    Aber es muss jeder für sich entscheiden.