Seit 3 Jahren überhäuft mich die KM auf Staatskosten mit Prozessen, diese sind mutwillig und entbehren jeder Vernunft...
Es gibt aber kein Mittel dagegen vorzugehen, Sie hat Harz und deswegen VKH...
Der Bezug von ALGII bedeutet nicht, dass man automatisch VKH erhält.
Ein Gericht entscheidet darüber, ob VKH gewährt wird oder nicht. Eine der Voraussetzungen für eine Bewilligung ist, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, den Prozess zu gewinnen. Gibt es diese Aussicht nicht, gibt es auch keine VKH. Mutwilligkeit wird ebenfalls vom Gericht überprüft.
Für jeden einzelnen Prozess muss man die VKH auf`s neue beantragen.
Wird VKH gewährt und man verliert den Prozess trotzdem, werden zwar die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt übernommen, die Kosten des gegnerischen Anwalts jedoch muss man dann selber tragen.
Wenn sie dich also drei Jahre lang mit Prozessen überhäuft hat, die alle mutwillig und völlig unvernünftig waren, müsste sie jetzt einen fetten Batzen Schulden bei deinem Anwalt haben.
Die Gutachterin kostet wohl ca. 13tsd €, davon muss ich wieder 6500 übernehmen und die anderen 6500€ zahlt wieder die Allgemeinheit...
S.o.
Ich soll nun wieder Auskunft erteilen, Kosten hierfür liegen bei ca. 6 bis 7 tsd € für Anwalt und Steuerberater....
Da hat dir Summjam jetzt schon mehrmals gute Ratschläge gegeben, wie das zu umgehen wäre.
Grob überschlagen habe ich in den letzten 3 Jahren 65tsd € auf den Tisch gelegt und es hat sich nichts geändert,
Ja. Mit Geld kann man nun mal nicht alles kaufen...