Beiträge von Infos2015

    Hallo Julia,


    vermutlich ist das nicht mehr unbedingt aktuell!? Aber trotzdem:


    Grundsätzlich wäre das als wohnform schön :-) zum anderen würden sich meine Tochter, 17 Monate und ich (36 also ein bisschen älter...) über Kontakte hier in Harburg freuen.
    Ich wohne aktuell in Rönneburg.


    VG

    Ach so, die Gewalt ist in so fern "dokumetiert", dass die der arme, geläuterte Vater sogar zugibt...


    Das ist hier die Strategie.
    Ansonsten gibt es für die direkten Gewalttätigkeiten hinter den Türen keine "Megabeweise" aber er hat vor der Tür meiner Mutter mit Zeugen randaliert, stand mal mit dem Kind auf dem Arm im Einkaufszentrum (erstes Treffen nach der Flucht) im Treppenhaus und wollte los. Schubste bei der Gelegenheit seine Mutter und bedrohte sie mit zum Schlag erhobener Faust (Zeugin meine Freundin), usw.

    Das "mehr schaffe ich nicht" bezieht sich darauf (ja, wenn auch nicht "rechtlich relevant")


    - immer für den Umgang losfahren zu müssen - ich habe auch noch ein eigens Leben bzw. versuche es?
    - ich es emotional / Angst nicht ertragen kann, sie so viel bei ihm zu wissen


    de facto hat ein Vater also Anrecht auf alles was er willß Hier de facto dann das Wechselmodell?


    Der jugendamtsmensch findet den Vater toll, ach, er hat eine Therapie gemacht (hat er, hat nichts gebracht), ach, begleitet? Nein, er ist doch Erzieher...


    Sorry, ich schon jetzt "bedient"...Ich habe den vater übrigens in die Therapien "gequascht" in der hoffnung wieder in ihn als Vater, nicht mehr als Partner Vertrauen haben zu können. Das blieb ohne Erfolg. Er war auch kurz vor Ende noch gewalttätig.


    Was meinst Du mit, "kann man nicht begrenzen"?

    Hallo,


    vielleicht könnt ihr mir auf die Schnelle für die morgige Anhörung noch einen Tipp geben:


    Hintergrund:


    Ich bin aus dem gemeinsamen Haus mit dem Kindesvater wegen häuslicher Gewalt geflohen als das Kind 4 Monate alt war. Das ist nun 1 Jahr her.


    Er kifft zudem.
    Bei Übergriffen war das Kind anwesend, das letze Mal hatte es der Vater auf dem Arm als er mich trat.
    Dem Vater habe ich den Umgang immer ermöglicht.


    Für eine lange Zeit bis jetzt zwei Mal wöchentlich für je ca. 1,45 Stunden dann in "kommunalen Krabbelgruppenangeboten" erst war ich noch mit dabei (stillen), dann habe ich ihn in den Angeboten allein mit ihr gelassen. Sie aber gebracht und abgeholt.


    Nun hat der Vater eine Umgangsklage eingereicht. Übrigens "ohne Vorwarnung" für 2 Tage später war noch ein Termin in der Erziehungsberatungsstelle angesetzt.


    2 Gesprächstermine vorher im Jugendamt, auf die ich "mich eingelassen" hatte, blieben ohne Ergebnis.


    Er forderte dort Umgang 3 mal die Woche für 3 Stunden "allein".
    Im Antrag fordert er nun 3 mal die Woche 4 Stunden "allein".


    Ich möchte keine Grundsatzdiskussion zu häuslicher Gewalt + Cannabiskonsum führen. Ich denke es sollte anerkannt werden, dass meien Vertrauensbasis zu diesem Menschen zerstört ist.
    Er hat mir 5 Tage nach der Geburt einen Kopstoß versetzt, mich geohrfeigt als ich schwanger war.


    Ich werde mich den rechtlichen Erfordernissen beugen (müssen) auch wenn ich emotional anders fühle aber ich gebe damit auch einen Teil der Veramtwortung an den Staat ab.


    Der Mann arbeitet übrigens als Erzieher im Kindergarten.


    Soweit:


    Der Punkt ist, ein Abholen und Bringen an meiner Haustür ist für mich ausgeschlossen.
    Persönliche Übergaben kann ich nicht mehr leisten. Das vergangene Jahr ging auf meine Gesundheit. Ich habe das nur gemacht, weil es keine andere möglichkeit gab und ich mich nur noch im "geschützeren Rahmen" der kommunalen Angebote Übergaben gab.


    Meine RÄ fordert zunächst begleiteten Umgang doch damit ist dann ja auch Schluss.


    Mein Vorschlag wird sein, zunächst begeleiteter Umgang, sollte die Empfehlung dann lauten "allein geht", dann: (der Vater arbeitet nur 30 Stunden - bis ca. 15h...)


    Mo + Do - Übergabe in der Bahnhofsmission - 15:30-17:00h
    Zweimal
    die Woche ist aus meiner Sicht ausreichend, mit Abstand 3 bzw. 4 Tage.
    Dreimal die Woche ist für mich nicht umsetzbar, weder wenn 3 Wochentage
    belegt wären, noch jedes WE.Das gilt umsomehr während der Krippeneingewöhnungszeit, bei der das Kind wissen soll wo sie "zu Hause" ist.



    Wenn das Kind in der Krippe ist:

    Sollte die skiziierte Regelung trotzdem möglich sein.
    Daher ggf erst einmal unbefristet in Kraft setzen


    Wenn in Krippe -
    Mo
    + Do - Abholung ca. 14:45/15h - Rückgabe bei der Krippe um 16:50h (Weg
    zur Bahnhofsmission würde entfallen, ich werde in einem hinteren Raum
    warten)


    Es wurde und wird vom JA massiv Druck auf mich ausgebübt 3 mal die Woche Umgang zu ermöglichen und länger.
    Es gibt aber keine "längeren Zeitfenster" bei dem Kind und mehr "schaffe" ich einfach nicht.


    Kann mich noch jemand "stärken"?


    Danke und vG