Beiträge von Antharia

    Der Anwalt ist tatsächlich so schlecht, der erste Brief (in dem die Schwangerschaft angezweifelt wurde) ist ähnlich schlecht formuliert. Ich warte einfach mal die Reaktion des JA ab.


    Nach dem erneuten Durchlesen des Briefes, hab ich nun Bauchschmerzen vor Lachen. Ach ja...mein Kryogeniglabor verstecke ich im Übrigen in meinem Keller, damit ich den geraubten Mannessaft fachgerecht aufbewahren kann :radab :hae: :lgh

    Danke dir :)


    Was ich mir so zusammenreimen könnte ist, dass man versuchen will mich einzuschüchtern. Denn wenn ich jetzt z.B. schreiben würde, dass ich mit den Forderungen einverstanden Wäre (sei es nur um meine Ruhe zu haben), so würde ich - wenn auch ungewollt - eine Schuldanerkenntnis begehen. Dieses wiederum würde den Weg frei machen für einen zivilrechtlichen Prozess gegen meine Person und er könnte auf Regressansprüche klagen.


    Was mich aber so :angry macht, ist die Dreistigkeit von seiner Seite aus so was auch nur in Erwägung zu ziehen (nebenbei hat er aus seiner nun geschiedenen Ehe noch einen Sohn) und die erneute Verunglimpfung meiner Person.

    Hallo,


    ich bräuchte mal Eure Meinung bzw Erfahrung mit ähnlichem Erlebnis (falls vorhanden).


    Kurzform der Vorgeschichte:
    Ich habe mich vom KV knapp einen Monat bevor ich wusste, dass ich schwanger war getrennt (durch starken Stress u.a. mit ihm und einer verschleppten Erkältung sind sämtliche Schwangerschaftssymptome einfach untergegangen). Nachdem die Schwangerschaft nun offiziel vom FA bestätigt war bekam er dann auch bescheid. Unsere Kommunikation war da aber schon durch einige Vorfälle so stark gestört, dass sie gen Null lief. Ich bin dann noch während der Schwangerschaft erstmal zu meiner Mutter gezogen, damit ich nicht ganz allein da stehe. Zwischenzeitlich kam mal ein Brief vom Anwalt des KV, in dem er die Schwangerschaft anzweifelte, danach keine Reaktion mehr, was bis nach der Geburt (2014) so blieb. Die Reaktion erfolgte auch nur, da ich mich mit dem JA Zwecks Beistandstschaft, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld in Verbindung setzte. Kurz um, es ging vor Gericht zur Vaterschaftsanerkennung, die dort dann doch von ihm erfolgte (05/2015).
    Jetzt (10/2015) erhalte ich plötzlich einen Brief seines Anwaltes mit folgendem Text (den Namen des KV gebe ich mit "Kindsvater" bzw entsprechender grammatikalischer Form aus datenschutzrechtlichen Gründen an).


    ZITAT:


    "...hiermit zeigen wir an, dass uns Herr "Kindsvater", [...], beauftragt hat, an Sie zu schreiben. [...]
    Grund unserer Beauftragung ist das "gemeinsame" Kind (Name meines Sohnes), geboren am (Geburtdatum). Insoweit hat unser Mandant vom Amtsgericht (zuständiges Amtsgericht) am 19.05.2015 die Vaterschaft anerkannt, obwohl er an dem Zeugungsakt erhebliche Zweifel hat. Dieses deshalb, da das gemeinsame Kind bei einem natürlichen Zeugungsakt etwa zwei bis drei Monate vor dem (Geburtsdatum) zur Welt hätte kommen müssen, so dass unser Mandant erhebliche Zweifel daran hat, dass das Kind (Name meines Sohnes) durch einen gewöhnlichen Geschlechtsakt gezeugt zu haben.


    Dieses vorausgeschickt geht unser Mandant davon aus, dass Sie unseren Mandanten sozusagen des "Samens beraubt" haben. Wir haben Sie daher namens und in Vollmacht unsere Mandanten aufzufordern, zeitnah, spätestens aber bis zum (Datum) schriftlich zu unseren Händen zu erklären, dass Sie wegen des Kindes (Name meines Sohnes) an unseren Mandanten in keiner Weise herantreten werden. Unser Mandant möchte mit dem Kind schlicht und ergreifend gesetzlich nichts zu tun haben, also weder das gesetzliche Sorgerecht ausüben oder finanzielle Leistungen in Form von Unterhaltszahlungen tätigen.


    [...]..."


    ZITATENDE


    Anmerkung: Mein Sohn ist zwar 10 Tage vor ET gesund und munter zur Welt gekommen, aber die Parameter des Zeugungszeitraumes sind korrekt. Auch hat das JA bestimmte Parameter bei der Angabe des Zeugungs- und Geburtstages bzw alle Individualitäten berücksichtigt und selbst da ist der Zeitraum korrekt und kann mit den Angaben des Anwaltes bzw KV nicht übereinstimmen. Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn.


    Ich weiss echt nicht, ob ich grade :flenn oder in :lgh ausbrechen soll. Auf jeden Fall werde ich mich gleich am Montag mit meiner Sachbearbeiterin vom JA in Verbindung setzen.



    Bin auf Eure Meinungen echt mal gespannt


    Grüße Sanny und ihr größter Schatz

    Hallo,


    ich bin Sanny und Mitte dreißig. Seit einem Jahr stolze Mutter eines wundervollen Sohnes. Bereits seit der der Schwangerschaft bin ich alleine, da ich mich einen Monat vor Bekanntwerden der Schwangerschaft vom KV getrennt hatte. Freue mich auf einen netten Austausch von Erfahrungen unter gleichgesinnten.


    Liebe Grüße
    Sanny