Ja ich weiss das eine Steurerstattung zum Einkommen dazugerechnet wird. Leider behauptet seine Anwältin, dass er keine Steuerklärung gemacht hat und mein Anwalt sagt ja, wie schon geschrieben, seit drei Wochen nichts dazu. Ich bin sicher das er eine gemacht hat, weil er für die Anlage zum Unterhalt eine Unterschrift von mir wollte. Er hat auch nicht verstanden, dass Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzbar ist, Betreuungsunterhalt hat er nie gezahlt, weil ich immer voll arbeiten war.
Mein Einkommen ist gefragt, weil seine Anwältin gern den Mehrbedarf neu berechnen will. Sie glaubt nämlich, dass der Vater (mit 2200 Euro unbereinigtem Netto) keinen Mehrbedarf zahlen muss, weil ich deutlich mehr verdiene als er (mit 1900 unbereinigtem Netto)....
Es wäre halt schön wenn mein Anwalt sich mal äussern würde.Aber leider geht es ja nur um 192 Euro im Jahr.
Aber danke für den Tipp mit der verfestigten Lebensgemeinschaft. Ob er bereits wieder geheiratet hat, weiss ich leider nicht. Ich weiss auch nicht ob er darüber zur Auskunft verpflichtet wäre....er sagt es ja trotzdem nicht freiwillig.