Beiträge von phinemuc

    Ja ich weiss das eine Steurerstattung zum Einkommen dazugerechnet wird. Leider behauptet seine Anwältin, dass er keine Steuerklärung gemacht hat und mein Anwalt sagt ja, wie schon geschrieben, seit drei Wochen nichts dazu. Ich bin sicher das er eine gemacht hat, weil er für die Anlage zum Unterhalt eine Unterschrift von mir wollte. Er hat auch nicht verstanden, dass Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzbar ist, Betreuungsunterhalt hat er nie gezahlt, weil ich immer voll arbeiten war.


    Mein Einkommen ist gefragt, weil seine Anwältin gern den Mehrbedarf neu berechnen will. Sie glaubt nämlich, dass der Vater (mit 2200 Euro unbereinigtem Netto) keinen Mehrbedarf zahlen muss, weil ich deutlich mehr verdiene als er (mit 1900 unbereinigtem Netto)....


    Es wäre halt schön wenn mein Anwalt sich mal äussern würde.Aber leider geht es ja nur um 192 Euro im Jahr.


    Aber danke für den Tipp mit der verfestigten Lebensgemeinschaft. Ob er bereits wieder geheiratet hat, weiss ich leider nicht. Ich weiss auch nicht ob er darüber zur Auskunft verpflichtet wäre....er sagt es ja trotzdem nicht freiwillig.

    wir haben uns damals vom Jugendamt beraten lassen und die haben es uns so gesagt. Und er konnte ja seine Gläubiger bedienen und trotzdem Unterhalt zahlen.


    Es hatte damals auch niemand von bereinigtem Nettogehalt gesprochen. Nur jetzt, weil ich letzten Jahr den erhöhten Kinderbetreuungsbeitrag von ihm wollte und er inzwischen eine Frau hat, die MIR keinen Cent zuviel geben will, kam überhaupt die Diskussion auf. Versteht halt immer niemand, das der Kindesunterhalt für das Kind ist und nicht für die Mutter....und sie ist selbst lange alleinerziehnd gewesen.


    Ich find halt nur witzig, dass er jetzt nach Insolvenz knapp 800 Euro weniger für die Unterhaltsberechnung zur Verfügung hat, obwohl mehr Nettogehalt auf sein Konto kommt als vorher. Ich werde aber sicher nicht anfangen für zwei Jahre die Unterhaltsberechnung nachzuziehen. Mir gehts eher um die Zukunft und um die nächsten mindestens 14 Jahre, in denen er dann höher eingestuft wird, als der momentane Titel besagt.


    Und deshalb ist es wichtig zu wissen, ob der Mehrbedarf nun vom Netto abgezogen werden kann oder nicht. Genau der ist nämlich für uns das Zünglein ander Waage. Und zusätzlich die Steuererstattung, von der seine Anwältin behauptet dass es sie nicht gibt. Ich fürchte aber, um zu wissen ob er überhaupt eine Steuererklärung gemacht hat, muss ich tatsächlich vor Geriht gehen. Freiwillig zugene wird er das natürlich nicht.

    Weil natürlich nun nichts mehr an den Insolvenzverwalter geht und somit mehr Netto übrig bleibt Lena.


    Ich weiss schon das der Anwalt mir nicht ewig dankbar ist, es ist sein Job für mein Geld zu arbeiten :-D . Ich bin gespannt wann was passiert. Danke trotzdem schonmal. Vielleicht weiss noch jemand mehr....


    PS: Sorry fürs Doppelposting oben. ich muss mich erst einfinden

    Ja derzeit wird nur um den Unterhalt gestritten und ja, es geht nur um eine Stufe der DDT mehr. Konkret 192 Euro im Jahr


    Den Autokredit gab es nur, weil ich ein Auto für ihn finanziert hatte, damit er zur Arbeit kommt. Da er in der Privatinsolvenz war, konnte er ja keinen Kredit aufnehmen. Wir waren aber nie verheiratet. Es gibt dieses Urteil: OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011 - 6 UF 47/11. Da steht, das in der Kilometerpauschale bereits die Anschaffungskosten für das Auto einberechnet sind. Ganz egal ob nun der Kredit schon vor der Beziehung bestand oder innerhalb der Beziehung abgeschlossen wurde. Inzwischen ist der Kredit auch nicht auf ihn umgeschrieben, sondern auf seine neue Frau.


    Zum Mehrbedarf sagt seine Anwältin, dass dieser nur bezahlt wird, wenn er von Einkommen abgezogen werden kann. Anderenfalls möchte sie gern eine Mehrbedarfsberechnung machen. Mein Anwalt hat Angst, dass das dann zu meinen Ungunsten ausgeht. Das kann aber gar nicht sein, weil ja auch mein Einkommen bereinigt werden muss und ich eh schon von vorn herein weniger verdiene als er. Die Arbeitswege sind fast gleich lang und für mich ist der Kindergarten kein Mehrbedarf des Kides, sondern eine berufsbedingte Aufwendung, weil ich ja verpflichtet bin voll arbeiten zu gehen (unser Kind ist fast 4).


    Mir ist schon klar das es wenig Anreiz für meinen Anwalt gibt, allerdings hat er auch schon viel Geld im letzten Jahr bekommen. Und es zieht sih schon seit Januar. So langsam ist mal gut mit warten....


    Ich bin schon soweit, dass ich wirklich vor Gericht gehe. Dann hat jemand Recht gesprochen und alle müssen sich daran halten. Egal wie ungünstig das dann für wen auch immer ist. Wir diskutieren über 16 Euro im Monat (und jetzt dann leider wahrscheinlich auch wieder um die Erhöhung der Kindergartenbeitrage, was 10 Euro pro Monat für ihn sind). Und das immer mit dem netten Kommentar: Sie ist mir mehr wert, als alles Geld der Welt......er kann sichs leisten, ehrlich.

    Die Anwältin vom Kindsvater sagt, dass der Mehrbedarf nur bezahlt wird, wenn er abgezogen wird und das tut sie dann auch. Das steht so aber nirgens. Sie will eher eine wirkliche Berechnung des Mehrbedarfs, weil sie davon ausgeht, dass der KV dann gar keinen mehr zahlen muss. Sie geht, wie auch der Kindsvater, irrtümlich davon aus, dass ich noch alle meine Jobs habe, die ich zu Beziehungszeiten hatte. Das ist schon lange nicht mehr der Fall.


    Nötig waren die ganzen Jobs, weil der KV in Privatinsolvenz war und wir so mehr Geld zur Verfügung hatten. Sämtliche Kreditverträge liefen auf meinen Namen (alle zum Glück inzwischen ausgelaufen, bis auf das Auto). Wir waren nicht verheiratet und der Kredit für das Auto lief ursprünglich auf meinen Namen. Inzwischen läuft er glücklicherweise auf den Namen seiner neuen Frau und das noch bis Oktober. Dieses Urteil: OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011 - 6 UF 47/11 sagt auch, das in der Kilometerpauschale bereits die Anschaffungskosten für das Auto einbegriffen sind, auch wenn diese geleast oder anderweitig finanziert sind.


    Bei uns geht es genau um 192 pro Jahr, die uns aber sehr helfen würden. Ich bin mir schon bewusst, das es für einen Anwalt wenig Anreiz gibt. Allerdings hat er auch schon einiges an Geld bekommen....


    Ich bin soweit, dass ich wirklich wegen diesen 16 Euro im Monat vor Gericht ziehe, dort dann den Mehrbedarf dann auch gleich noch berechnen lasse. Dann hat jemand Recht gesprochen und alle müssen sich fügen, wie auch immer das dann ausgeht.


    Wie immer ist es nur schade, das 16 Euro im Monat mehr zu monatelange Streit führen, auch wenn es dem KV wirklich nicht weh tun würde finanziell und er immer sagt, das unser Kind ihm mehr Wert ist, als alles Geld der Welt. Immer irgendwie das gleiche.....und ich bin wirklich eine Mutter, die es super findet, dass die Rechte der Väter gestärkt wurden. Mein KV nutzt das aber leider aus und wirft Gebirge in den Weg wo er nur kann.

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und bitte zu verzeihen, falls es schon tausende Threads mit diesem Thema gab und ich nur die Suchfunktion nicht vernünftig benutzt habe.


    Ich streite mich gerade über Anwalt mit dem Kindsvater wegen des Unterhalts. Seine Anwältin zieht vom Einkommen Fahrtkosten ab (das darf sie), den Mehrbedarf des Kindes (bei uns ist das die Grundgebühr des Kindergartens) und die Kreditrate für sein Auto (diese läuft noch bis Oktober in diesem Jahr)


    Meines Wissens nach darf sie die Kreditrate nicht abziehen, weil diese schon mit den Fahrtkosten abgegolten ist. Stimmt das?


    Ausserdem schreibt sie, dass der Mehrbedarf nur unter der Bedingung gezahlt wird, wenn dieser vom Einkommen abziehbar ist. Es gibt zwar keine offizielle Berechnung zum Mehrbedarf, aber bereits einen pfändbaren Titel dafür. Also kann dieser doch auch nicht abgezogen werden oder? Und wo könnte es stehen, dass der Mehrbedarf nur unter Vorbehalt gezahlt wird, ausser in den Schreiben der Anwältin?


    Es gibt auch einen Titel für den Unterhalt. Allerdings stimmt dieser nicht mehr, weil der KV nun nicht mehr in der Privatinsolvenz ist und somit ein höheres Gehalt hat. Seine Anwältin schreibt, dass eine Abänderung des Unterhaltstitels nicht angezeigt ist, weil es ja nur um eine Stufe mehr geht.


    Leider werde ich seit drei Wochen von meinem Anwalt "ignoriert", deshalb stelle ich die Frage hier.