Die Anwältin vom Kindsvater sagt, dass der Mehrbedarf nur bezahlt wird, wenn er abgezogen wird und das tut sie dann auch. Das steht so aber nirgens. Sie will eher eine wirkliche Berechnung des Mehrbedarfs, weil sie davon ausgeht, dass der KV dann gar keinen mehr zahlen muss. Sie geht, wie auch der Kindsvater, irrtümlich davon aus, dass ich noch alle meine Jobs habe, die ich zu Beziehungszeiten hatte. Das ist schon lange nicht mehr der Fall.
Nötig waren die ganzen Jobs, weil der KV in Privatinsolvenz war und wir so mehr Geld zur Verfügung hatten. Sämtliche Kreditverträge liefen auf meinen Namen (alle zum Glück inzwischen ausgelaufen, bis auf das Auto). Wir waren nicht verheiratet und der Kredit für das Auto lief ursprünglich auf meinen Namen. Inzwischen läuft er glücklicherweise auf den Namen seiner neuen Frau und das noch bis Oktober. Dieses Urteil: OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011 - 6 UF 47/11 sagt auch, das in der Kilometerpauschale bereits die Anschaffungskosten für das Auto einbegriffen sind, auch wenn diese geleast oder anderweitig finanziert sind.
Bei uns geht es genau um 192 pro Jahr, die uns aber sehr helfen würden. Ich bin mir schon bewusst, das es für einen Anwalt wenig Anreiz gibt. Allerdings hat er auch schon einiges an Geld bekommen....
Ich bin soweit, dass ich wirklich wegen diesen 16 Euro im Monat vor Gericht ziehe, dort dann den Mehrbedarf dann auch gleich noch berechnen lasse. Dann hat jemand Recht gesprochen und alle müssen sich fügen, wie auch immer das dann ausgeht.
Wie immer ist es nur schade, das 16 Euro im Monat mehr zu monatelange Streit führen, auch wenn es dem KV wirklich nicht weh tun würde finanziell und er immer sagt, das unser Kind ihm mehr Wert ist, als alles Geld der Welt. Immer irgendwie das gleiche.....und ich bin wirklich eine Mutter, die es super findet, dass die Rechte der Väter gestärkt wurden. Mein KV nutzt das aber leider aus und wirft Gebirge in den Weg wo er nur kann.