Beiträge von phinemuc

    Bei uns ist Brot auch nicht so der Hit. Bevor ich es am Abend wegwerfe, gebe ich lieber keins mit. Wenn sie Brot mitbekommt, dann meist mit Salami drauf oder Bärchenwurst (aber meist mag sie es einfach nicht essen).


    Bei uns kommt gern ein Obstriegel rein, ein Fruchtquetschi auch gern mal oder ein Würstchen oder ein Ei. Wir haben hier aber auch Reis- oder Maiswaffeln, die gehen ganz gut weg. Auch mal diese Knusperwaffeln von den Frechen Freunden. Obst oder Gemüse darf sich der Zwerg selbst aussuchen. Meist sind es Tomaten oder Paprika. Erdbeeren zur Erdbeerzeit und Himbeeren oder Heidelbeeren gehen bei uns auch immer. Hin und wieder gebe ich einen Fruchtzwerg oder soetwas mit. Bei Halloween gab es ein paar Tage auch die Süßigkeiten mit.


    Getränke hat sie bei mir ausschliesslich Wasser dabei, aber auch nur am Waldtag, weil sie da im Wald frühstücken. Ansonsten steht ja immer was zum trinken da.


    Ich weiss ja was ich mitgegeben habe und dem entsprechend kann ich anpassen, was es daheim noch gibt bzw. an den anderen Tagen der Woche.


    Vom Kindergarten gibt es verschiedene Säfte, Tees und Wasser zum trinken. Sie haben immer Äpfel und/oder Birnen da. Verboten sind Nutellabrote. Nichtmal Honig darf man auf die Brote tun. Actimel wird den Kindern weggenommen!


    In der Krippe gab es ein Frühstücksbuffet, das fand ich deutlich besser. Mein Zwerg isst morgens nix und Buffet ist ja immer toll für Kids, selbst was aussuchen ist immer besser, als was essen zu müssen, was man dabei hat.


    Mein Zwerg isst zum Beispiel gern am Nachmittag noch das Obst/Gemüse aus der Brotzeitbox, weil dann nochmal Hunger kommt und es leider dann nichts mehr zu essen für die Kinder gibt.

    Ich habe auch aufgehört mich dem KV unterzuordnen. Wenn er damals ne neue Flamme hatte, musste immer gleich der Zwerg hergezeigt werden. Macht ja einen guten Eindruck, wenn man sich als Vater um sein Kind "kümmert".


    Inzwischen gibt es eine klare Umgangsregelung mit Hilfe einer Caritas-Beratungsstelle. Diese hat mein KV aber auch erst nach einem Jahr zäher Verhandlungen über die Anwälte gemacht. Vorher gab es nur Ausflüchte.


    Seit ich klare Regeln aufgestellt habe und auch klar gemacht habe, dass kurzfristig absagen nicht geht, klappt es besser. Er hat gemerkt, dass ich nicht sein Spielball bin und das Kind auch nicht wahllos einfach mal genommen werden kann und mal nicht. Wenn der Umgang dann nur einmal im Monat stattfidet, dann ist das die Sache des KV und nicht mehr meine. Ich gewährleiste den Umgang alle zwei Wochen. Wenn er ihn so nicht wahrnimmt, dann ist das sein Problem. Dem Zwerg ist es zum Glück fast egal, der hat sich dran gewöhnt. Natürlich wäre mehr Papa super, aber ich kann den Papa nicht zwingen und das sage ich dem Zwerg auch. Lügen für Papa habe ich nämlich auch aufgehört, weil sonst nur ich die Dumme irgendwann bin, bringt ja auch nix.


    Organisiere dich ohne den KV! Mache mit Hilfe der Beistandschaft eine feste Umgangsregelung aus, anderenfalls erwartest du auch wieder den höheren Unterhalt. Wenn er sich nicht daran hält, kannst du dir aber nicht vorwerfen, dass du zu wenig getan hast. Und wenn dein Sohni alt genug ist, kann er den Schriftwechsel selbst lesen und kann sich eine eigene Meinung bilden.

    Ich kann dich verstehen!


    Ich fänd es auch zu eng. Allerdings seid ihr nicht allein mit ihm dort, sondern seine Mutter ist ja da. Zu ihr hat ja dein Sohn einen Bezug, wenn etwas passiert wird er zu ihr gehen. Auch wenn in dieser Kultur Kinder geschlagen werden, muss es ja nicht so weit kommen.


    Zum Notting Hill Carnival (war ich schon, kann verstehen das du hin willst) kannst du ja gehen. Tagsüber ja mit dem Zwerg, wenn das geht (ich hatte damals noh keine Kinder, kann mich also nicht erinnern ob da auch welche waren, weil ich nicht darauf geachtet habe) und abends gehst du halt erst wieder, wenn er schläft, da kann dann nicht so viel passieren, in Bezug auf Schläge.


    Ich würde schon deshalb den Urlaub nicht absagen, weil du dann aus Angst nachgibst. Das solltest du nie tun!

    also ich hatte dem kv dem umgang aufgedrängt......aber wir waren auch knapp 2 jahre nach der geburt noch zusammen.


    jetzt hat mein zwerg einen bezug zu ihm und geniesst die zeit. ich lüge aber auch nicht mehr, in bezug darauf, warum der kv jetzt gerade mal nicht in der lage ist, seinen umgang so wahrzunehmen, wie es das kind gern hätte.


    aktuell ging es um seinen geburtstag, den er lieber allein mit seiner flamme verbringen wollte, statt mit seinem kind oder auch mit beiden. da hatte ich erklärt, dass der papa sie zu seinem geburtstag nicht sehen wollte und wir das leider so akzeptieren müssen. mehr als den papa fragen kann ich nicht, entscheidungen trifft der papa in dieser beziehung selbst. mit 4 verstehen die das schon.

    Am Essengeld muss der KV sic nicht beteiligen. Und wenn er keinen Umgang will, kann man ihn nicht zwingen. Selbst wenn er gerichtlich festgelegt ist und der KV sich weigert, passiert ja ncihts. Das wäre zwar eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bussgeld belegt ist. Aber meist passiert nichts....


    Lange hat es mich auch genervt, dass ich mich immer nach ihm richten mußte. Nun organisiere ich mich größtenteils allein. In den Ferienzeiten nehme ich, was ich an Unterstützung kriegen kann, auch vom KV.


    Ich freue mich inzwischen wenn was klappt, wie ich insgeheim gehofft hatte. Dann organisiere ich mich drum herum. So lebt es sich leichter.

    Wir teilen das nicht. Dafür ist ja der Unterhalt da und der KV macht auch immer wieder mal was mit dem Zwerg.


    Ich würde ihn auch nicht nach einer Beteiligung daran fragen, weil er es eh ablehnen würde.

    Der KV hat ein Recht auf, aber auch die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind. So ist es seit dem 19.5.2013 geregelt und das ist auch gut so.


    ABER:
    Ein unbegleiteter Umgang geht nur, wenn das Kind auch einen Bezug zu seinem Vater hat. Für deinen Zwerg ist der Vater eine fremde Person! Ich kann voll verstehen, dass du keinen unbegleiteten Umgang möchtest.


    Ich rate dir auch: geh zu einer Beratungsstelle. Die bauen im Notfall auch den Kontakt zum KV auf und machen Termine aus. Dort wird alles dokumentiert und du kannst dir nicht vorwerfen lassen, dass du den Umgang verweigerst. Bei uns dauerte es 1 Jahr und kostete viel Geld bis der KV solch eine Beratung mitgemacht hat. Nun haben wir zumindest eine einigermassen vernünftige Umgangsregelung. Bei mir hatte das Kind aber auch einen Bezug zum Vater, es war also kein Problem das er den Zwerg auch ohne mich bekommt.


    Ich wünche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen!


    Mal abgesehen davon muß man sich wirklich überlegen, ob man sich ob der Ersparnis von 20 Euro im Monat so ein Gerichtsverfahren mit Anwaltspflicht antun möchte. Im ungünstigsten Fall wird das kostenpflichtig abgebügelt und von den dann anfallenden Kosten für Gerichtskasse, Anwaltsvertretung und Kosten der Gegenseite hätte man dann wahrscheinlich diesen Betrag mindestens drei Jahre lang an Unterhalt zahlen können. Dann haben die Kinder wenigstens noch etwas davon. Wer so etwas dennoch macht, der tut das wohl eher aus verletzter Eitelkeit, weil er den Kick braucht, weil er nicht rechnen kann oder ihm seine psychische Gesundheit egal ist.

    Bei uns wird es genau darauf hinauslaufen. Bin gespannt wie sich die Anwältin des KV da wieder rausreden will. Der Beitrag für den Kindergarten steigt ja auch.....

    Wir fahren auch einfache Strecke um die 30 Minuten zum Kindergarten. Einfach weil wir hier in Wohnortnähe gar keinen Patz bekommen hatten. Nun ist sie in Arbeitsplatznähe. Hat Vorteile, aber auch Nachteile....Aber unzumutbar ist das nicht, auch nicht mit Kleinkind....leider.


    Ich weiss nicht ob es reicht bzw. ob die Begründung "30 Minuten einfache Strecke" ausreicht....ich wünsche dir Glück!

    Nun, da aber die Mütter dann auch verpflichtet sind arbeiten zu gehen, wenn es zu einer Trennung kommt, relativiert sich das wieder....


    Was ich nur nicht ganz verstehe: wenn es doch egal ist, wo das Kind wohnt, weil es bei beiden Eltern gleich gut aufgehoben ist, wieso sollte das Kindswohl unter dem eigenen stehen? Und warum stelle ich mein Wohl über das Wohl meines Kindes, wenn ich möchte, dass sie bei mir wohnt (bei uns will das der Vater übrigens auch, was ich als Glück empfinde, weil wir sonst wohl vor Gericht gelandet wären).


    Hm, wie drücke ich es aus, das ich richtig verstanden werde......Ich kann nur nochmal das hier schreiben: Ich kann mir niemals vorstellen mein Kind nicht bei mir zu haben. Das ist meine Meinung.


    So und nun genug damit. Eine Grundsatzdiskussion wollte ich nicht vom Zaun brechen, weil sie nicht nötig ist und am Thema vorbei führt. Hauptsache den Kindern geht es gut, egal bei wem sie aufwachsen bzw. leben und sie werden nicht als Werkzeug gegen den jeweils anderen Elternteil benutzt.

    Stimmt.


    Ich kann mir aber niemals vorstellen mein Kind nicht bei mir zu haben und frage mich auch immer, wie Mütter auf ihr Kind verzichten können.


    Manchmal ist es besser für das Kind, wenn es beim Vater ist. Wenn es der Mutter zB gesundheitlich nicht gut geht oder es anderweitige Probleme gibt. Wenn dem aber nicht so ist und es das Kind gleichgut bei Mutter bzw. Vater aufgehoben wäre, frage ich mich immer, warum das Kind dann zum Vater soll.


    Das klingt jetzt etwas schräg, aber ich weiss nicht wie ich es besser schreiben soll.

    Da habt ihr mich, wie es scheint, falsch verstanden....


    Es gibt nichts daran auszusetzen, dass ein Kind beim Vater wohnt, auch wenn ich das bei mir tatsächlich ausschliesse.


    Ich gehe halt nur immer davon aus, dass ein Kind vorrangig bei der Mutter bleibt und wollte nachfragen, wie Gotteshand darauf kommt, dass das Kind bei ihm wohnen wird.

    Wieso sollte das Kind bei dir wohnen??


    Wie alt ist das Kind??


    Wenn du ihr Unterhalt zahlst, dann zählt dieser zu ihrem Einkommen dazu. Ich verstehe den Sinn nicht ganz, warum du das tun möchtest. Damit sie dir das Geld dann wieder zurückgibt wegen dem Kind?? Kann man sich das nicht sparen?? Klingt irgendwie eh nach Mangelfall und demnach nur nach Mindestunterhalt.

    Ich sag jetzt mal was aus der Sicht der Mutter:


    Bitte kümmere dich unbedingt um den Umgang mit deinem Sohn. Auch wenn es deiner Ex nicht passt.....


    Für deinen Sohn ist es wichtig euch beide zu haben. So kann auch er die Trennung besser verkraften. Mit 9 ist er auch alt genug, um mit ihm drüber zu reden, warum es letztendlich zur Trennung gekommen ist. Natürlich nicht bis ins letzte Detail, aber ein bisschen was kann er schon wissen. Für ihn ist es auch wichtig zu wissen (wenn vielleicht auch nur von dir), dass er nicht schuld an der Trennung ist, dass er aber auch nichts machen kann, um euch wieder zusammen zu bringen.


    Ich bin selbst eine Mutter, die seit der Trennung vor zwei Jahren um regelmäßigen Umgang kämpft. Bei uns scheitert es angeblich am Dienstplan des KV. Wobei ich lange genug mit ihm zusammen war, um zu wissen, dass da sehr wohl Spielräume sind. Inzwischen wünschte ich mir, dass ich weniger gekämpft hätte, einfach weil ich dann Ruhe vor ihm hätte und ihn nicht ständig sehen müßte.....ABER: ich bin hier nicht der ausschlaggebende Punkt. Meine Tochter ist das und nur für sie ist der Umgang wichtig. Sie liebt ihren Vater und das soll auch so lange wie möglich so bleiben.


    Wir sind bei einer Familienberatung bei der Caritas, die ist kostenlos und die Leute sind sehr engagiert. Allerdings müssen beide Partner einen solchen Mediationsversuch auch wollen. Auch ein Familiengericht kann niemanden zwingen zu einer Mediation zu gehen. Ein Rechtsstreit diesbezüglich ist sehr zeit- und kostenintensiv. Und auch dort werdet ihr auf das Münchner Model verwiesen, was eine solche Mediation vorsieht. Dann kann man es auch erstmal ohne Gericht probieren und falls sie nicht mitmacht, kannst du immernoch vor Gericht gehen, dann muss sie sich der Entscheidung des Richters beugen, weil sie ja nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bereit war.


    Nutze deine Rechte als Vater, auch wenn es hart für dich wird und wenn dein Sohn angeblich was anderes will. Du hast ein Umgangsrecht, aber auch die Umgangspflicht seit dem 19.5.2013!

    ja ich weiss. Solange mein Anwalt nicht der Gegenseite alles zuschustert :-).


    Bei uns geht leider das "Briefchen wechsle dich"-Spiel bereits mal wieder ein gutes halbes Jahr. Und jetzt wo Sommerferien sind, wird es ja nicht besser. Ich hatte gehofft es vorher erledigt zu haben. Gerichtstermine gibt es derzeit nämlich auch keine....ist ja nicht eilig

    Verpflichtet ist er nicht eine Steuerklärung zu machen als Arbeitnehmer. Oder doch? Selbst mein Anwalt sagt, dass er nicht dazu verpflichtet ist.


    So wie du das schreibst, könnte er ja dann GAR NICHTS abrechnen vom Netto, nicht mal die Fahrtkosten, wenn er keine Steuererklärung macht..... Hm, jetzt bringst du mich ins grübeln :hae:


    Ich fürchte aber an die Steuererklärung komme ich nur ran, wenn ich tatsächlich vor Gericht gehe. Seine Anwältin blockt immer wieder diesbezüglich ab. Ich werde wohl doch ma wieder meinen Anwalt nerven....vielleicht passiert ja mal was.

    Danke für die Abkürzungserklärung :thumbsup:


    Also ist der Mehrbedarf nicht abziehbar, klingt gut. Wenn ich jetzt noch beweisen könnte, dass er eine Steuererklärung gemacht hat und was raus bekommen hat, würden wir wieder auf dem Stand sein, den mein Anwalt eh schon ausgerechnet hatte. Altervorsorge hat er keine, er findet sowas unnötig. Und zum Glück ist das Einkommen der neuen Frau unerheblich! Sie ist mit ihm eh genug gestraft :lach , das weiss sie nur noch nicht.


    Ich weiss, es klingt so, als würde ich den Vater schröpfen wollen. Dem ist nicht so. Ich möchte nur das, was meinem Kind zusteht. Ich erwarte keine Beteiligung an Sportvereinen oder später Schulfahrten oder sowas, wohl aber Beteiligung an Behandlungskosten z.B., wo er sich auch weigert.

    Klar wird der Mehrbedarf anteilig für beide fällig. Wir teilen den ja auch....zumindest bisher. Darum geht es ja. Eigentlich ist der Mehrbedarf nämlich nicht abziehbar, wenn ich das richtig verstehe. Seine Anwältin sagt nun, dass er den Mehrbedarf nur deshalb zahlt, weil er abziehbar ist. Und sie will ihn nicht mehr zahlen lassen, wenn er nicht abziehbar ist (es gibt bereits einen Titel für den Mehrbedarf, also gibt es da eigenltich nichts mehr drüber zu reden....).


    Ich weiss nicht ob seine neue Frau Eigentum hat. Sie wird aber nicht so blöd sein und eine Zugewinngemeinschaft mit ihm gemacht haben, falls sie geheiratet haben. Ich war mit ihm zum Glück nie verheiratet.


    Und nein, ich habe keine Kopie der Anlage für die Steuererklärung. Ich habe aber auch nicht unterschrieben. Mein Steuerberater riet mir davon ab. Weiss denn einer ob er darüber auskunftsverpflichtet ist? Er behauptet ja, dass er keine Steuererklärung gemacht hat.


    Und irgendwie komme ich noch nicht mir euren Abkürzungen zurecht....was ist denn KUH, BET und UET??