Beiträge von Orchidee

    Es gibt Tausenderlei Möglichkeiten. Ist er ein Typ, mit dem Absprachen möglich sind? Dann besprecht, wie es für euch sich gut anfühlen würde.
    Alternativ kannst du Vorgaben machen und Ideen ihm unterbreiten. Oder umgekehrt: Du fragst ihn, wie er es sich vorstellt und was bei ihm geht.


    Ganz wichtig: Streitet nicht um Kleinigkeiten. In der Phase gehen heute Dinge altersmäßig noch gar nicht, die in wenigen Monaten problemlos gehen würden. macht euch klar. Alles, was ihr jetzt besprecht und vereinbart, hat altersbedingt eine sehr kurze Halbwertzeit. Ihr müsst für ein paar Jahre beständig im Gespräch sein und beweglich bleiben.
    Probiert ggfls. Dinge aus.



    Er würde alle zwei / drei Monate für drei Tage kommen und in einem Hotel nächtigen.


    Ist das okay so?


    Manchmal denke ich, wird mir mein Kind das irgendwann vorhalten, das ich den Papa nicht bei mir hab übernachten lassen?
    Die ersten Male hatte ich ihn bei mir untergebracht, aber wir können einfach nicht mehr miteinander zumal eben er noch empfindet für mich und so können wir nie abschließen.


    Daher Umgangsrecht hat er , also wie am Besten lösen? Klar habe ich auch ein schlechtes Gewissen, ihn in ein Hotel "abzuschieben" aber ich kann mich auch nicht um alles kümmern, oder?



    Ich frage mich nur, ob diese Umgangszeiten nicht irgendwie irgendwann mal schaden. Wenn Papa immer nach zwei drei Tagen geht usw...

    Schreib doch bitte noch ein paar Rahmendaten, dann kann man die Situation vielleicht etwas besser beurteilen. Wie alt ist das Kind, um das es geht? Um welches Ausland und welche Entfernung reden wir?


    Generell ist Umgang ins Ausland sicher ein schwieriges Thema, weil meist nicht so häufig Umgang realisiert werden kann, wie es vielleicht gut wäre.



    Er kommt aus Frankreich. Und das Kind ist 3 Monate.

    Das ABR oder Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Da Du das alleinige Sorgerecht hast, hast Du auch automatisch das alleinige ABR. Dies bedeutet, dass Du alleine bestimmen darfst, wo sich der Lebensmittelpunkt des Kindes befindet bzw. bei wem es lebt.


    Umgänge bzw. wo sich das Kind während des Umgangs befindet, sind nicht vom ABR betroffen, ebenso wenig, wohin das Kind in Urlaub fährt, wenn es mit dem Vater zusammen Urlaub macht (Ausnahmen sind z.B. Fahrten in gefährliche Gebiete).



    Umgang ist nicht mit drin? Obwohl man das alleinige hat? Das verstehe ich nicht wirklich. Denn es hat ja seinen Grund, dass man das Alleinige hat?

    Unglaublich, aber ich habe echt gedacht, es ist meine Geschichte....Ich bin wirklich froh, das es noch so Jemanden geht, auch wenn ich das Keinem wünsche, aber Austausch zu haben, hilft extrem.


    Kurz zu mir.
    Kind 3 Monate. In der Schwangerschaft die Beziehung beendet. Er kommt aus einem anderen Land (EU). Kam zur Geburt und auch jeden Monat danach. Letzte Woche erst war er hier.


    Genau gleiche Situation. Depressionen, kein Geld, dazu kommt noch, dass er in seinem Land regelmäßig kifft, also wirklich abhängig ist.
    Genauso antriebslos und keine Eigeninitiative.


    Anfangs dachte ich, ich lasse ihn bei mir wohnen. Er kommt ja nur für 5 Tage.....auch wenn es bisher nur 3x war, war ich psychisch wirklich jedes Mal am Ende. In derselben Wohnung zu leben mit dem "Ex", der immer noch nicht richtig abgeschlossen hat.


    Die zwei Mal habe ich alles in mich reingefressen und alles zu Liebe für ihn getan. Aus Mitleid, wenn er schon kommt, kein Geld hat und dazu noch so kurz sein Kind sieht, dachte ich, egal wie es mir dabei geht.....doch ich merkte, wenn er wieder weg war, ging es mir schlecht, weil ich wusste, er kommt wieder. In diesen 5 Tagen hört meine Welt auf zu drehen....Ich kann nicht rausgehen mit dem Kind,also meine gewohnten Sachen machen, wie Oma Opa besuchen, Freunde, in die Stadt gehen, auf Ämter, weil er immer dabei ist und ich möchte einfach nicht mehr das er an meinem Leben teil hat, also bleibe ich natürlich auch hier, weil ich dann auch ein schlechtes Gewissen habe, wenn ich gehe mit dem Kind und er hier ist. Alleine lassen ihn mit dem Kind geht absolut nicht.....aber das ist noch eine andere Geschichte, hierbei geht es noch um die Angst (Kindesentführung, gerade wegen Ausland).


    Nun ja, ich lies es also immer über mich ergehen. Habe extra länger geschlafen in meinem Schlafzimmer, damit ich nicht raus muss und ihn sehen...er schlief meistens bis um 12.00 Uhr, dann sagte er , er habe Hunger....Er wollte doch tatsächlich, dass ich koche..ich esse aber erst abends....Meine Wohnung hat 70 qm und es war nicht viel Platz um sich irgendwo alleine aufzuhalten. Er lief mir auch ständig hinterher, wollte dauernd reden.....entweder saß er auf der Couch rum und zockte ein Handspiel oder schlief, oder las oder rauchte (Zigaretten). Dass er mal alleine in die Stadt geht etc...kam ihm nicht in den Sinn. Nur einmal nach einem Streit ging er in die Stadt und er fand gleich Menschen, die im Park einen Joint rauchten und er schloss sich denen an....


    Jetzt letzte Woche war er da und mir ging es immer schlechter. Dazu kam noch eine Bronchitis und auch drängte er mich vor unserem Kind ein paar Mal vor dem Wickeltisch etc. weg, weil er es machen wollte....anstatt zu reden schubste er mich weg, vor dem Kind, das geht garnicht....


    Ich musste ihm sagen, das die Situation unmöglich geht das er hier lebt. Ich hatte auch das Gefühl, er kommt mehr wegen mir hier her in der Hoffnung, dass ich wieder mit ihm zusammen komme, anstatt sein Kind zu sehen.... Aber seine NULL-BOCK Phase, seine Depressionen, die mich auch runterziehen...ständig dieses Gesicht, das von Traurigkeit gezeichnet ist, anstatt von Freude, Spass und Witz.....Immer dieses "Down-Sein" das hat mich mehr als angesteckt und ich wollte das nicht mehr ertragen.


    Als ich es äusserte, dass wir eine andere Lösung brauchen, rastete er wirklich aus.....er schrie rum vor dem Kind und unterstellte mir, dass ich SEIN kind wegnehmen will und und und...ich sagte, nicht so laut, das kind hört doch alles......er schrie weiter, dann sagte ich, ich gehe zu meinen Eltern. ich hatte wirklich Angst, denn ich kenne ihn nicht, wenn er ´ausser sich´ist....


    ich packe meinen sieben Sachen, dann ging ich nochmal zurück mit der Hoffnung, ob er sich beruhigt hat, aber Fehlanzeige, er fragte mich: HAST DU EINEN JOINT ? ich sagte, wie bitte? DU weisst genau, ich habe noch nie geraucht und werde es niemals tun!!!


    Für mich war klar, wenn ich jetzt nicht gehe, dann wird es eskalieren und es wird immer zu solchen Situationen kommen..
    Ich ging, von ihm kam dann absolut nichts. Machte sich ein schönes Leben in meiner Wohnung. Ich fragte eine Freundin, ob sie abends vorbei könnte.
    Er saß auf gepackten Taschen, aber wartete natürlich ab, was von mir kommt, denn er weiß genau, dass ich das nicht übers Herz bekomme.
    Ich ließ ausrichten, das ich bei meinen Eltern bleibe noch zwei Tage, bis er fliegt und das er in der Wohnung bleiben kann. KEIN DANKE; KEIN NICHTS, KEINE REAKTION. Nur, das man mit mir nicht reden könne und ich Schuld bin. Das war schon immer so und immer konnte er mir die Schuld zuschieben er hatte ja IMMER recht.....


    Am nächsten Tag erhoffte ich eine Nachricht aber nichts.
    Ich hatte meine Freundin angerufen, ob sie um 4 kommen könnte, dann komme ich mit dem Kind, dass er sie noch ein paar Stunden hat. Als ich dann dort war, tat er so als sei nichts passiert. Lächelte ständig rum...aber ich blieb hart. Ging dann wieder und er hielt mich auch nicht auf oder sagte: hey, komm, ich geh ins Hotel und du kommst mit unserem Kind in sein gewohntes. in sein Bettchen anstatt auf der Couch. Aber nichts kam!!!


    Ich sagte nur das ich ihn am nächsten Tag abhole und zum Flughafen fahre. Er sagte OK.


    Am nächsten Tag dann holte ich ihn ab und er versuchte mich wieder einzulullen, doch ich blockte ab. Sage und schreibe zwei Sätze tauschten wir aus bis zum Flughafen..


    Morgen ist es nun eine Woche....wie es weitergeht?? weiß ich nicht, doch eins weiß ich, er kommt nie wieder hier in die Wohnung. In ein paar Jahren vielleicht wenn er bereit ist, doch jetzt schaue ich nach mir und nicht mehr nach ihm, denn ich lasse mich nicht kaputt machen.


    Er denkt IMMERNOCH ich bin NUR BELEIDIGT und das gibt sich schon wieder.....
    Aber Fehlanzeige.



    Wenn Du mir schreiben willst, gerne.

    Unglaublich, aber ich habe echt gedacht, es ist meine Geschichte....Ich bin wirklich froh, das es noch so Jemanden geht, auch wenn ich das Keinem wünsche, aber Austausch zu haben, hilft extrem.


    Kurz zu mir.
    Kind 3 Monate. In der Schwangerschaft die Beziehung beendet. Er kommt aus einem anderen Land (EU). Kam zur Geburt und auch jeden Monat danach. Letzte Woche erst war er hier.


    Genau gleiche Situation. Depressionen, kein Geld, dazu kommt noch, dass er in seinem Land regelmäßig kifft, also wirklich abhängig ist.
    Genauso antriebslos und keine Eigeninitiative.


    Anfangs dachte ich, ich lasse ihn bei mir wohnen. Er kommt ja nur für 5 Tage.....auch wenn es bisher nur 3x war, war ich psychisch wirklich jedes Mal am Ende. In derselben Wohnung zu leben mit dem "Ex", der immer noch nicht richtig abgeschlossen hat.


    Die zwei Mal habe ich alles in mich reingefressen und alles zu Liebe für ihn getan. Aus Mitleid, wenn er schon kommt, kein Geld hat und dazu noch so kurz sein Kind sieht, dachte ich, egal wie es mir dabei geht.....doch ich merkte, wenn er wieder weg war, ging es mir schlecht, weil ich wusste, er kommt wieder. In diesen 5 Tagen hört meine Welt auf zu drehen....Ich kann nicht rausgehen mit dem Kind,also meine gewohnten Sachen machen, wie Oma Opa besuchen, Freunde, in die Stadt gehen, auf Ämter, weil er immer dabei ist und ich möchte einfach nicht mehr das er an meinem Leben teil hat, also bleibe ich natürlich auch hier, weil ich dann auch ein schlechtes Gewissen habe, wenn ich gehe mit dem Kind und er hier ist. Alleine lassen ihn mit dem Kind geht absolut nicht.....aber das ist noch eine andere Geschichte, hierbei geht es noch um die Angst (Kindesentführung, gerade wegen Ausland).


    Nun ja, ich lies es also immer über mich ergehen. Habe extra länger geschlafen in meinem Schlafzimmer, damit ich nicht raus muss und ihn sehen...er schlief meistens bis um 12.00 Uhr, dann sagte er , er habe Hunger....Er wollte doch tatsächlich, dass ich koche..ich esse aber erst abends....Meine Wohnung hat 70 qm und es war nicht viel Platz um sich irgendwo alleine aufzuhalten. Er lief mir auch ständig hinterher, wollte dauernd reden.....entweder saß er auf der Couch rum und zockte ein Handspiel oder schlief, oder las oder rauchte (Zigaretten). Dass er mal alleine in die Stadt geht etc...kam ihm nicht in den Sinn. Nur einmal nach einem Streit ging er in die Stadt und er fand gleich Menschen, die im Park einen Joint rauchten und er schloss sich denen an....


    Jetzt letzte Woche war er da und mir ging es immer schlechter. Dazu kam noch eine Bronchitis und auch drängte er mich vor unserem Kind ein paar Mal vor dem Wickeltisch etc. weg, weil er es machen wollte....anstatt zu reden schubste er mich weg, vor dem Kind, das geht garnicht....


    Ich musste ihm sagen, das die Situation unmöglich geht das er hier lebt. Ich hatte auch das Gefühl, er kommt mehr wegen mir hier her in der Hoffnung, dass ich wieder mit ihm zusammen komme, anstatt sein Kind zu sehen.... Aber seine NULL-BOCK Phase, seine Depressionen, die mich auch runterziehen...ständig dieses Gesicht, das von Traurigkeit gezeichnet ist, anstatt von Freude, Spass und Witz.....Immer dieses "Down-Sein" das hat mich mehr als angesteckt und ich wollte das nicht mehr ertragen.


    Als ich es äusserte, dass wir eine andere Lösung

    Guten Morgen,



    ich habe kurz ne Frage, ich lese sehr oft, dass Ihr das ABR eingeklagt habt, oder einen Antrag darauf gestellt wurde.


    Ich bin alleinerziehend hier in Deutschland. KV wohnt im Ausland. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Muss ich dann auch einen Antrag stellen oder vor Gericht einklagen?
    Oder habe ich dann das ABR schon?



    Und noch was, was ich eigentlich nicht richtig geschnallt habe. Was bedeutet eigentlich wirklich ALLEINERZIEHEND?

    Hallo meine Lieben,


    zuerst einmal möchte ich diese Gruppe hier echt loben!!!
    Ich fühle mich hier so aufgehoben und verstanden, weil es so viele gibt, denen es genauso geht wie mir und das tut einfach gut!!!
    Danke dafür, dass wir zusammen halten!


    Ich habe eine Frage zum Elterngeld.
    Ich habe alles schön ausgefüllt, auch alles abgeschickt, was unter ANLAGEN verlangt wurde,
    heute habe ich im Briefkasten ein Brief von der L-Bank die folgendes möchte:


    - einen Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (z.B. Steuerklasse 2) erfüllen.
    (Wisst Ihr, was damit gemeint ist?) Meinen die , die Negativbescheinigung? Die habe ich nämlich mitgeschickt.


    - eine Kopie der "Meldebestätigung Familie" für mein Kind des Einwohnermeldeamtes, als Nachweis, bei welchen Familienangehörigen das Kind wohnt.
    (Was meinen die denn ?) Habe nix bekommen, vom Rathaus. Das Kind wird doch auch automatisch angemeldet, oder nicht?


    - Sofern Sie uns den Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen, noch nicht vorlegen können, wird oben aufgeführte Meldebescheinigung Familie benötigt
    ( ----> ?? <-----)



    Könnt Ihr mir da helfen? :hilfe

    Mein ehemaliger Sachbearbeiter sagte, etwa 6 Monate lang wird es akzeptiert.
    Ich lasse mir das regelmäßig zuschicken, denn WENN man es braucht, dauert das sonst Ewigkeiten, bis es aus einem anderen Bundesland mal hier eintrudelt


    Ich finds echt blöd es sollte andersrum sein dass man sich meldet wenn man nicht mehr alleinerziehend sein sollte...
    Wie bei der lohnsteuerklasse.
    Aber ständig es neu machen zu lassen nervt schon



    Muss aber immer neu beantragt werden, wenn man es mal braucht


    Yep, nennt sich "Negativbescheinigung" und gibts beim zuständigen Jugendamt.
    LG Lotta



    Ja diese negativbescheinigung habe/hatte ich denn die muss man ja immer neu ausstellen.
    Hab sie für es Elterngeld gebraucht und schon muss ich eine neue anfordern für ein Bankkonto.


    Ich glaube jedoch nicht dass sie das abr bescheinigt

    Ich war verheiratet, deswegen erst mal beide haben SR und ABR. Alleiniges ABR bekommt man nur auf Gerichtswegen, ein Elternteil muss den Antrag stellen.
    Bei Unverheirateten, hat die Mutter Beides, der Vater muß einen Antrag stellen, wenn er es haben möchte oder ich glaube auch, in diesem Fall kann man das auch mit dem Jugendamt regeln


    Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das alleinige ABR habe.


    Ich habe das alleinige Sorgerecht und KV wohnt im Ausland.
    Dann habe ich automatisch das ABR, oder?
    :amok:

    Hallo,


    ich befinde mich momentan in Elternzeit, ich dachte eigentlich es wären 14 Monate (da alleinerziehend) doch es sind ja letztendlich nur 12 Monate, da es ja schon ab Geburt zählt.
    Nun ja, meine Frage nun an Euch:


    Wenn ich nur 12 Monate nehme, danach arbeiten gehe, kann ich dann irgendwann, wenn mein Kind in die Schule kommt, noch ein Jahr nehmen?


    Ich kenne das nur so, wenn man 2 Jahre am Stück Elternzeit hatte und dann nach ein paar Jahren das 3. Jahr noch nimmt, da weiß ich, dass es geht,
    aber wie sieht es bei einem Jahr aus?


    :)

    Und wo bleibt jetzt die Frage wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Ich ziehe mal meine Schlüsse daraus: Du kannst das ABR nur bekommen, wenn Du nachweisen kannst, dass deine Tochter bei dem KV, bzw dessen Umfeld gefährdet ist oder er mit ihr in's Ausland abhauen möchte und beabsichtigt nicht mehr wiederzukommen.
    Dann bestimmst Du, wo sich deine Tochter mit dem KV treffen darf und auch mit wem.
    Was die Erziehung angeht: Das wirst Du mit deiner Tochter aushandeln müssen...aber pass auf, dass du es diplomatisch machst, sonst dreht der KV deine Tochter um und sie ist wirklich weg...ich spreche da aus Erfahrungen dritter Hand. Habe es bei einer Bekannten erlebt.


    Und wegen dem Unterhalt, da kümmert sich die Unterhaltstelle drum: Er wird angeschrieben und MUSS Nachweise erbringen, ansonsten drohen ihm Sanktionen, bzw Konsequenzen im rechtlichem Sinne




    Wo bekommt man denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Bzw. muss man das vor Gericht beantragen?
    Ich dachte dies sei von Anfang der Geburt zugesprochen, wenn man alleinerziehend ist, oder irre ich mich da?
    Das würde ja dann bedeuten, ich habe es nicht?

    Ja, ich glaube ihr habt recht und mein Frust liegt woanders.
    Eher darin, dass ich mit dem Vater nicht mehr auskomme.



    Danke für Eure Antworten

    Hallo ,


    Ich bin komplett empört und ich kann es einfach nicht glauben.


    Ist es tatsächlich wahr dass die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird vom Betrag des Unterhalts ?


    Ich kann das nicht glauben....


    Ebenfalls kann ich nicht glauben dass die Mutter auf alles aufkommen muss und der Vater kein MUSS hat zu zahlen ,
    Jedoch sein Kind immer sehen darf und auch noch Forderungen stellen darf.


    Die Mutter die Alleinerziehende Zuhause die Arbeit reduzierst das Essen kaufen muss die Pampers die Kleidung die schulischen etc. und bekommt nichts,
    Und der Vater grinst mir ins Gesicht und muss nichts zahlen....


    Übrigens er hat auch nichts und wohnt dazu im Ausland...


    Nicht falsch verstehen natürlich komme ich gerne für mein Kind auf ich finde es nur total unfair und fühle mich
    Ungerecht behandelt.



    Ist das nicht ein Fehler im System?
    Und warum wurde noch nicht dagegen abgegangen ?

    naja, das ist eine Gradwanderung - es geht nicht um das gemeinsame Bett - eher das gemeinsame Klopapier.


    Ich kenne niemand der soetwas beweisen mußte. Allerdings haben die meisten wahrscheinlich auch die Frage des Wohnraumes anders definiert - in der Schulstraße 41 können ja viele Menschen gemeldet sein - je nach Größe des Hauses - muss das nicht eine Wohnung sein.


    Ihr solltet die Gemeinschaftskosten ordentlich abrechnen und deine Mitbewohnerin nicht zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.



    Tat ich, aber so richtig konnte sie mir nicht antworten um ehrlich zu sein...
    sie meinte so, dass man es eh herausfinden würde, wenn man die Steuer macht....verstehe aber nicht, wie man das dort rausfinden sollte....

    naja, das ist eine Gradwanderung - es geht nicht um das gemeinsame Bett - eher das gemeinsame Klopapier.


    Ich kenne niemand der soetwas beweisen mußte. Allerdings haben die meisten wahrscheinlich auch die Frage des Wohnraumes anders definiert - in der Schulstraße 41 können ja viele Menschen gemeldet sein - je nach Größe des Hauses - muss das nicht eine Wohnung sein.


    Ihr solltet die Gemeinschaftskosten ordentlich abrechnen und deine Mitbewohnerin nicht zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.



    Meine Mitbewohnerin hat nichts damit zu tun, sie geht jeden Tag arbeiten und am Wochenende lebt sie ihr leben.
    Klar haben wir eine Klopapierrolle auf der Toilette anstatt zwei und die ist selbstverständlich auch nicht beschriftet.


    Es geht doch um die Unterhaltskosten, die ich für das Kind habe, wie essen, Kleidung, Hygiene, Kinderwagen, Kita, etc. und Co.


    Ich würde es unfair finden, wenn ich als Alleinerziehende nicht die Steuerklasse 2 bekommen würde, nur weil meine Mitbewohnerin ausversehen meine Dose Ravioli verspeist hat, oder?
    Findet Ihr das nicht?


    Sie zahlt ihren Teil an Essen und Kosmetik (ausser das Klopapier) dass sie auch verwenden darf und ich zahle meinen.


    Und für die Erziehung bin selbstverständlich nur ich verantwortlich.
    Ich zahle die Kita, ich reduziere meine Arbeit, bekomme somit weniger Geld etc...


    Ich wüsste wirklich nicht, wie solche Nachweise die man erbringen soll, aussehen sollen.