Hm, als die Ex meines Mannes damals nicht mehr klar kam und das bei ihr lebende gemeinsame Kind in Obhut gegeben werden sollte, weigerte sich das Jugendamt mit den Worten " erst wenn der Vater auch nicht kann, dann wird das Kind in Obhut genommen " . So kam mein Stiefkind zum Vater und der bekam auch ganz schnell gemeinsames Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kind ist immer noch bei ihm. Als es meinem Mann zwischendurch nicht gut ging und die Überlegung kam, Kind für kurze Zeit in Pflege zu geben ( wir waren da noch nicht zusammen, er war alleinerziehend ohne jegliche Unterstützung und keine Familie vor Ort ) zumindest übergangsweise, kam vom Jugendamt die Antwort " erst muß überprüft werden, ob das Kind nicht zur Mutter solange kann oder zu anderen Verwandten, erst wenn das nachweislich nicht geht, ginge eine zeitweise Inobhutnahme" ( und die Mutter hatte da kein ABR mehr ) . Das erste mal war ein Jugendamt in Brandenburg involviert, das zweite mal eins in Niedersachsen.
LG B.