Beiträge von thursdaynext

    Hallo Ronja,


    Jetzt musst du dich erst mal um dich und Kind kümmern! Willkommen und Glückwunsch zur Schwangerschaft.


    Ich rate dir als erstes zur räumlichen Trennung mit dem KV. Ihr tut euch im Moment nicht gut. Du merkst ja die Belastung schon durch gesundheitliche Auswirkungen in der SS.
    Solltest du einen Untermietvertrag mit ihm geschlossen haben, dann wird wohl die übliche kurze Kündigungsfrist drin stehen, sieh mal nach. Es ist kurz vor dem 31. Zeit diesen Schritt als ersten zu gehen.
    Alles Gute!

    thaga: Eins nach dem anderen!


    1. Das JA wird dir die Kinder nicht einfach wegnehmen!
    2. Du hast eine RA die sich darum kümmert!
    3.Du musst dich um deine Gesundheit kümmern! Warum arbeitest du jeden Tag, wenn du krankgeschrieben bist?
    4. Hole dir bitte Unterstützung für dich selbst! :troest
    5. Das wird schon. Aber es dauert halt...

    Also, eine schriftliche Androhung des JA gibt es zur Inobhutnahme nicht, sondern nur zur Ablehnung der Familienhilfe?


    Du meinst das JA, könne dennoch jetzt rein aufgrund des Zustands der Wohnung, wie sie auch auf den Bildern ist, die Kinder in Obhut nehmen?


    Das geht nicht.


    Wenn das, die einzigen Mängel sind, würde ich jetzt mal auf den schriftlichen Bericht des JA warten, und dann mit RA gemeinsam erneut eine Familienhilfe beantragen.


    In deiner Situation scheint mir mehr Unterstützung für dich selbst gerade dringend nötig.

    Auch die Aussage der Therapeutin des Kindes müsste das Gericht anfordern, und in eurem Fall müssten nicht nur ihr beide als Sorgeberechtigte sie von der Schweigepflicht befreien, sondern mit sieben Jahren auch das Kind.


    Umgangsaussetzung ohne klare Positionierung des Kindes gegen den Umgang halte ich für unrealistisch, wenn nicht nachweisbar eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt.
    Und das ist wiederum schwierig..

    Hier noch mal die offizielle Antwort der Bundespolizei zu der Frage ob du ein entsprechendes Papier mit dir führen musst:


    [i]Sehr geehrte XXXXX


    die deutsche Gesetzgebung sieht nicht vor, dass ein alleine mit dem Kind/den Kindern verreisendes Elternteil den Sorgerechtsstatus und damit ggf. eine Genehmigung des Mitsorgeberechtigen den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden nachweisen bzw. vorweisen muss.


    Zur Klärung ob Ihr Transit- und/oder Zielland ggf. solch eine Genehmigung verlangt, bitte ich Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung zu erfragen.




    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag





    Frankreich gehört nicht zu diesen Zielländern.


    Brauchst du also nicht.

    Ein ganz wesentlicher Punkt für Eltern im Umgang mit Pubertisten ist: Eine andere Meinung oder Weltsicht stehen zu lassen - und mag sie in meinen Augen noch so falsch sein. Und: Diese Meinung von der Person zu trennen.


    Im Grunde ja, aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. So haben sich zB Eltern aus meinem Umfeld für 1,5 Jahre von ihrem Kind trennen müssen, weil es angefangen hatte in der rechten Szene Fuß zu fassen. Damit konnten die Eltern nicht unter einem Dach leben. Wäre mir genau so ergangen.
    Stehen lassen dieser Sicht ist dann keine Option.

    Ihr habt vorher neun Jahre zusammen gelebt


    Hat die TS nicht geschrieben. Sondern als Sohn neun Jahre alt war, hat Papa den Umgang eingestellt für zwei Jahre. Das spricht nun nicht gerade für eine ganz normale Vater-Sohn-Bindung.


    Ich denke hier wäre durchaus BU zur Anbahnung angemessen gewesen.

    Wenn dem KV gelebte Elternschaft wichtig ist, sollte er begreifen, dass dies gut für's Kind ist.



    Ich weiß gar nicht, wie du nach den Ausführungen der TS auf die Idee kommst dem KV wäre gelebte Elternschaft wichtig.


    Dem Kind ist der Vater wichtig. Deshalb erduldet die TS, das der KV nach Gusto Umgang wahrnimmt. Der KV hat kein Interesse an Verbindlichkeit.


    Liebe TS, ich kann dein Verhalten nachvollziehen, aber es ist nicht gut für dich, wie du ja selbst schon merkst. Ich war acht Monate lang in einer ähnlichen Situation, KV kam zu früh, zu spät, gar nicht, und am Ende hatte nicht nur Kind keinen Rhythmus mehr sondern auch der Rest der Familie, weil alles sich nach den Bedürfnissen des KV richtete, die extrem sprunghaft waren. Geholfen hat dann nur eine klare Ansage von mir mit festen Zeiten.
    Das Verhältnis zwischen KV und mir war von da an sehr schlecht, das muss aber ja nicht sein. Ich würde den Weg auch sonst wieder so gehen, da ich tatsächlich auf dem Zahnfleisch gegangen bin nach den acht Monaten.


    Wenn das mit der Beratungsstelle nicht funktioniert, frage ihn doch mal ob er sich ab und zu an Babysitterkosten beteiligen würde.


    Vielleicht sorgt das bei ihm für einen Perspektivwechsel. Aber plane deine Dinge so wie du es brauchst, wenn er denn nur den einen halben Tag Umgang will, wirst du den Bär nicht zum Jagen tragen können, aber lass ihn auch nicht so eine große Rolle in eurem Alltag einnehmen.

    Erziehung ist schon schwer genug. Ich mag jetzt auch nicht bei jedem Konflikt mit den Kindern darüber nachdenken, was man negativ auslegen könnte.


    Dann würdest du nur noch wie auf Eierschalen tänzeln, und das Verhältnis zu deinen Kindern wäre längst nicht so gut!


    Du machst das schon richtig!

    Ich habe ihr daraufhin die Stiefel angezogen und als sie sich nicht beruhigte, jeweils eine Handfläche auf die Wange gelegt (also auf beide Wangen gleichzeitig) und mit Nachdruck gesagt, "Jetzt ist aber gut! Beruhige Dich."


    Finde ich eine völlig angemessene und gute Reaktion und wer kann denn schon immer zenmäßig Ruhe bewahren am frühen Morgen, wenn die Kinder einfach nicht in die Gänge kommen.


    Da ist es bei uns schon zu ganz anderen Szenarien gekommen.

    Das Kind kann keine zwei Hauptwohnsitze haben.



    Braucht es ja auch nicht.


    Es kann mit Nebenwohnsitz beim Vater (oder Mutter) gemeldet werden.


    Wenn die Mutter im SGB2-Bezug ist müsste sie das KG beziehen. Für das Amt wirst Du als Vater weiterhin eine Quote als Unterhalt zahlen müssen.


    Wohnungstechnisch für die Mutter ändert sich nichts. Die SGB2-Leistungen für das Kind, die die KM erhält halbieren sich.