Beiträge von Nimak

    Ich glaube auch dann sollte Mann/Frau bei einer Entfernung von 450 km unterscheiden zwischen Personen im täglichen Leben des Kindes und dem engeren Umfeld.Wozu zum Letzteren in meinen Augen mit Sicherheit das UET gehört.
    Aber wer sich diesen Schuh anziehen möchte....
    Gleichwohl wird mein Eindruck dahingehend bestärkt,das manche sich hier persönlich angegriffen fühlen und das Kindeswohl und die eigentlich recht "banale" Erkrankung in den Hintergrund getreten sind.

    Es macht gerade den Eindruck,als würden übereifrige Väter sich gerade persönlich angegriffen fühlen.
    Fakt ist ja nun mal das das Mädchen in seinem gewohnten Umfeld erkrankt ist.Und zu dem zählen auch die Großeltern,die gerade das Kind betreuen.Vater wohnt 450 km weg und da beißt die Maus keinen Faden ab,gehört somit nicht zum "Alltag" des Kindes.
    Wenn alle Parteien mal das Kindeswohl in ihren Fokus rücken würden,was spräche denn dagegen,wenn sie sich bei den geliebten Großeltern auskuriert ,was ja nun augenscheinlich so ist und die ausgefallenen Tage egal wann nachgeholt werden.
    Ich möchte niemandem zu Nahe treten aber Expartner(egal ob männlich oder weiblich)die 450 km entfernt wohnen gehörennun mal nicht zum persönlichen Umfeld des Kindes.Wenn Kind egal wo erkrankt sollte es bis zur Genesung auch dort bleiben und sich nicht noch zusätzlich um die gekränkten Befindlichkeiten der Erwachsenen sorgen müssen.

    Hallo,
    Da du das alleinige Sorgerrecht hast,darf der Arzt dem KV gar keine Auskunft geben.Es sei denn du entbindest ihn schriftlich von deiner Schweigepflicht.Ich würde mir trotzdem nachträglich einen Krankenschein ausstellen lassen.So bist du auf der sicheren Seite und kann ihn ggf beim Jugendamt vorlegen.
    Bei 450 km Fahrtstrecke würde ich keine Kompromisse eingehen und das Kind solange zu Hause behalten solange Fieber besteht+2 Tage.Sollte es sich um eine Sommergrippe handeln wird sie das auch zur Genesung brauchen.Und das in ihrem gewohnten Umfeld.


    VG

    Vielleicht muss ich mal aus dem Nähkästchen der letzten 5 Jahre plaudern um nicht als histerische Mutter abgestempelt zu werden.die letzten 5 Jahre waren keineswegs ohne Vorkommnisse nur ebend welche die nicht polizeilich erfasst wurden.
    30.12.2009 suizidversuch mit psychopharmaka,er hat mich kurz vor der Bewusstlosigkeit angerufen und ich den Notarzt es war ein Hilferuf von ihm.es folgten Tagesklinik und Rehaaufenthalt beide gingen einher mit Alkoholmissbrauch


    Im März 2011 fuhr ich 2x mit ihm 800 km an einem Tag nach nrw um dort Gespräche mit der Heimleitung seines Sohnes zu führen,da dieser dort gewalttätig geworden ist,ich fuhr alle Touren alleine,da KV keinen Führerschein hatte (wegen Alkohol am Steuer eingezogen)bei der letzten Rückfahrt war er mit den Geschehnissen so überfordert,das er sich mit Kräuter auf der Rücktritt betäubte.auf der Autobahn zog er mir dann irgendwann mit Tempo 130 den Zündschlüssel raus...ich habe nur noch geschrien und gefleht er möge den Schlüssel wieder reinstecken.dannach folgten 3 Monate Trennung


    Im Juni 2012 war er so unter Druck das er im nüchternen Zustand die Hand bzw. die Faust gegen mich erhob.hätte ich nicht im letzten Moment gedroht das ich ihn anzeigen würde wenn er zuschlägt wäre diese Faust direkt in meinem Gesicht gelandet.seine Reaktion darauf....mit dem Auto wegfahren sich selber im Gesicht mit kratzspuren verletzen zum Arzt zu fahren die Verletzungen aufnehmen zu lassen und bei der Polizei gegen mich Anzeige zu erstatten...ich falle bis heute in Gedanken an diese Situation vom Glauben ab.als einen Tag später bei mir am Brustkorb Hämatome sichtbar wurden erstattete ich gegenanzeige.ich weiß das mir bei der Polizei und auch so geglaubt wurde,aber rechtlich stand Aussage gegen Aussage


    Auch dannach habe mich nochmals breitschlagen lassen,mich auf eine Therapie mit ihm einzulassen...immer mit dem gleichen Fazit : ich bin an allem schuld ,- die einzige,die an der Situation gearbeitet hat war ich....


    Als Dank das ich irgendwann dicht gemacht und Grenzen gezogen habe hat er das alleinige ABR beantragt und mich dermaßen versucht in den Dreck zu ziehen...das einem schlecht werden kann


    Sorry,aber wenn ich dann lese ich würdé nicht genügend für die Kommunikation tun....

    Hm...ich muss mal grundsätzlich etwas loswerden.ich weiß nicht wie oft ich schon mit KV in irgendwelche Paartherapien oder andere Wege inklusive dritter gegangen bin.ich bin diejenige gewesen,die immer wieder auf ihn zugegangen ist und das positive hervorgeholt hat,die immer wieder ihre ganze Kraft in seine Genesung gesteckt hat.vielleicht bringe ich es auch nicht deutlich genug rüber.ein bipolarer Mensch,der über viele Jahre den Alkohol quartalsweise als Problemlöser benutzt hat ist ständig auf der Flucht und hat keine Freunde,denen er absolut vertraut.ich war in der Beziehung sein Halt und habe ihn mit der Trennung in seinen Augen verraten,weil ich mit unserem Sohn gegangen bin.das letzte was er jetzt will ist eine Freundschaft mit mir.ich bin sein Feind Nummer eins,der es verhindert,das er täglichen Zugang zu seinem Sohn hat.man braucht schon ne Menge Erfahrung um so psychisch Kranke ein Stück weit in ihren Handlungen zu verstehen.aber eines weiß ich mit 100%iger Sicherheit,auf sein Wort ist kein Verlass.und die Worte,das er sich seinen Jungen holen wird sind nicht einfach dahergesagt.
    Beziehungsinsolvenz ist dann ein guter Weg,wenn es sich um einen gesunden Menschen handelt,ich habe mich in der Vergangenheit sooft zurückgenommen das reicht für drei Trennungen ...


    Bipolare Depressionen sind nicht heilbar.umso schlimmer noch wenn kein Umgang sondern ignorieren der Erkrankung vorliegt.hinzu kommt der Alkoholkonsum ,auch hier fand nie eine Therapie oder Entzug statt.quartalstrinker können über einen längeren Zeitraum abstinent leben bis der Körper sein Recht wieder einfordert.das macht diese Art von Abhängigen so schwer therapierbar.umso schlimmer wenn in keiner Weise Einsicht da ist.
    Die Großeltern sind um die 80 und werden sich hüten sich ihm in den Weg zu stellen wenn er getrunken hat.manie und Alkohol...absolute Hemmungslosigkeit.

    Es gab im September 2013 eine Einigung vor Gericht im Umgang di+ Do und jeden zweiten Samstag von 10 bis 18 Uhr.jetzt hat er seine Forderung di+Do von 15 bis 18 Uhr,jedes zweite woe von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18 Uhr ,3 Wochen in den Sommerferien ,1 Woche Herbstferien ab nächstem Jahr,in den winterfesten 1 Woche und bei Feiertagen den jeweils zweiten Tag mit Übernachtung zum nächsten Tag 18 Uhr.kneift mich ,aber ich denke auch eine Richterin ,die hier im Ort als sehr kinderfreundlich gilt,verfolgt einen Plan wenn sie der kompletten Forderung des Vaters nachgibt.das Urteil ist Anfang Juli gesprochen worden und wird mit dem 10.8. rechtskräftig.das erste Übernachtungswoe fand am 17.7. statt. Dieses woe das zweite.nächsten Samstag würden die drei Wochen beginnen.kann es sein,das die Richterin das nicht ohne Grund so arrangiert hat um ihn unter Druck zu setzen? Ich denke jugendamt,beistand fürs Kind und Richterin haben von mir den Eindruck,das ich resolut genug bin einzuschreiten wenn ich das geringste Problem erkenne,bzw. mir zu Ohren kommen würde.ich habe unseren Sohn sensibilisiert wenns Papa nicht gut geht,er zu Freunden von mir um die Ecke geht oder ehemaligen Nachbarn von mir,die 2 Häuser weiter wohnen...
    Ich weiß nicht ob ein Eilverfahren etwas ändern könnte.natürlich habe ich sofort an Widerspruch gedacht,meine Anwältin wollte gleich einen Vorschuss von 300 Euro und nahm mir quasi jede Aussicht auf Erfolg.das Jugendamt machte ebensowenig Hoffnung auf Erfolg am OLG,da diese selten ein Urteil vom Amtsgericht kippen.ich muss jetzt schon 1500 Euro von der letzten Verhandlung Zahlen und würde dann nochmal die ganzen Verfahrenskosten zur Hälfte tragen müssen.

    Danke für deine Antwort Antje77.wir haben mittlerweile überhaupt keine Kommunikation mehr,weil ich durch seine ewigen Lügen und dieses Worte im Mund verdehen kein Wort mehr als nötig mit ihm reden wollte.vielleicht kennt jemand dieses Gefühl,du hast Jahre deine Kraft in etwas gesteckt,geredet,gemacht,getan und mittlerweile ist so viel Luft raus,das ich nicht eine Silbe mehr mit ihm wechseln mag.nur dann habe ich annähernd meine Ruhe.
    Wir wohnen im selben Ort ca. 2km Luftlinie entfernt.
    Davon gehe ich aus,das er sich betrinkt/mit Alkohol betäubt wenn es im zu viel wird...
    Ich war anfangs auch total entsetzt über das Urteil,denke aber (nach Rücksprache mit JA und Erziehungsberatung) das dieses urteil für KV zur Falle wird.dem Gericht blieb nach Aktenlage nichts weiter übrig als so zu entscheiden,da er polizeilich nicht auffällig war die letzten 4 Jahre.es interessiert kein schw.... das er vor zwei Jahren seine dritte MPU gemacht hat,alle wegen Alkohol am Steuer...
    Ich bin gerade dabei meinen Anwalt zu wechseln.mir fehlte einfach ein bisschen die Bissigkeit von ihr.es gab Verhandlungen,da habe ich mich eher alleine verteidigt als das sie etwas von sich gegeben hätte.im Nachhinein erklärte sie mir das es fürs Gericht gut wäre an manchen Stellen Emotionen zu sehen.
    Mir raucht gerade der Kopf,nächsten Samstag würde er ihn abholen.wenn ich meine Hausärztin dazu bekommen würde ihn ihn für eine Woche krankzuschreiben wären es nur noch zwei Wochen.aber was mache ich mit unserem Sohn die ganze Woche?kann ihn ja nicht die ganze Zeit ins Haus sperren.laut Gesetz könnte der Vater ihn ja betreuen trotz Erkrankung.es sei denn Kind ist bettlägerig.oder?!
    Ich kann ja noch Nichteinhaltung irgendwo mit ihm hinfahren.dann fragt KV ihn und unser Sohn erzählt ihm ganz stolz,ja wir waren da und da

    Das wäre bei uns nicht umsetzbar.unser Sohn liebt seinen Papa abgöttisch,nicht zuletzt weil er ihm alles ermöglicht ,sich immer von der Sonnenseite zeigt.ich hoffe eigentlich das diese drei Wochen zeigen,das Papa im Alltag ebend auch nicht nur toll ist und ich, so blöd es auch klingt,eine Chance bekomme meine Aussage damit,das es definitiv einen Rückfall geben wird,bestätigen kann.
    ich hätte durchaus gegen dieses Urteil Einspruch erheben können,nur genutzt hätte es mir wohl nichts...
    Achso,meine Anwältin gab mir noch den Tip,das Kinder bei Krankheit den Umgang nicht antreten könnten...hm...finde ich sehr kurzsichtig gedacht....Versuch mal einem 5 jähriger einzureden das er jetzt mal ebend krank ist und deshalb nicht zu Papa darf und dem dann noch erzählen solle das er krank war :ohnmacht:

    Es liegt ein Abschlussbericht von der Tagesklinik mit Diagnose bipolare Depressionen mit Tabletten und alkoholmissbrauch von 4/2010 vor.das Gutachten von 2011 kenne ich nur als Zeuge von der Gerichtsverhandlung,das vom Gericht eingefordert wurde ihn aber damals vor dem Gefängnis bewahrte.da er nicht bereit ist über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu erteilen und für das familiengericht diese nicht greifbar sind,weil er die nicht raus rückt, und in den letzten vier Jahren ja nichts passiert ist,außer seine Trunkenheitsfahrt,musste das Gericht dem KV den vollen Umgang gewähren.so sind die Gesetze.gespräche mit jugendamt und erziehungsberater bestätigten dies noch,das es vom Gesetz her keine Handhabe gibt ihn in der jetzigen Situation zu einem Gutachten zu zwingen.sollte jetzt etwas passieren,sähe die Sache anders aus....
    O-Ton von der SB vom Jugendamt "die deutschen Gesetze sind nicht immer gerecht,die Richterin hatte vom Gesetz her keine andere Wahl...es muss wirklich erst ein Grund vorliegen bis wir einschreiten können.uns sind hier die Hände gebunden..."
    Nur um irgendwelchen Kritikern den Wind aud den Segeln zu nehmen,Umgang fand immer regelmäßig statt nur ebend ohne Übernachtung.es ist mir auch sehr wichtig das geregelter Umgang stattfindet,nur ist es ebend wie oben beschrieben meine Sorge,das 3 Wochen mit dieser weiteren psychischen Belastung ein immenses Problem beim KV darstellt.
    Volleyball:der Umgang wurde im Juli vom Gericht neu beschlossen,nachdem KV diesen eingeklagt hatte.

    Hallo,ja die gab es in der Tat....während des Umganges ist der KV mit unserem Sohn betrunken Auto gefahren.leider habe ich an dem Tag nicht die Polizei gerufen,so hatte meine Aussage diesbezüglich keine Relevanz vor Gericht. Und es musste ihm rechtlich so der Umgang mit Übernachtung gestattet werden.
    ob der Junge im Gefängnis zu dem Zeitpunkt sitzt oder nicht hat in sofern einen Einfluss,das der KV (der Gutachten seines Gesundheitszustandes ignoriert und dementiert)durch diese Situation massiv in seinem Gesundheitszustand beeinflusst wird.ich denke nach 8 Jahren Beziehung kann ich ganz klar diese Behauptung aufstellen.
    Umgang fand bis vor zwei Wochen ohne Übernachtung statt....

    Hallo,
    Ich versuche mal die Situation kurz und knapp zu schildern und bitte um eure Meinungen.
    Wir sind seit ca. 1 Jahr getrennt und KV ist bipolar mit quartalstrinkerei.sein 20 jähriger Sohn,der in seinem Leben schon mehrere Sonderschulen und Heime hinter sich hat (inklusive erziehungscamp)wohnt seit einem Jahr bei ihm.seine Mutter und Familie kamen mit ihm nicht mehr klar.also Umzug zum KV von nrw nach meck-pom.mit in dem Haus von KV wohnen noch die Großeltern.der junge Mann hat alles an Ausbildungen,welche ihm angeboten wurden hingeschmissen und sitzt den ganzen Tag/Nacht am pc.sozialstunden,die ihm gerichtlich auferlegt wurden hat er aus Faulheit nicht wahrgenommen.eine zweite Chance vom Gericht diese abzuleisten ließ er verstreichen.
    Nun erzählte mir unser 5 jähriger Sohn ,das der xxx angeblich bei seiner Mutter in nrw ist und ersteinmal nicht wiederkommt.ich gehe eher davon aus,das er im Gefängnis sitzt wegen seinen sozialstunden.das würde ihm damals angedroht.nun soll unser 5 jähriger Sohn das erste Mal laut Umgangszeiten 3 Wochen zum KV.ehrlich gesagt raufe ich mir die Haare und bin natürlich sehr verunsichert was das wohl unseres Kindes in diesen drei Wochen betrifft....wie soll ich nur damit umgehen???
    Um Missverständnissen vorzubeugen,ich habe KV immer in seiner Arbeit mit dem Jungen unterstützt was Heime,jugendamtsgespräche etc. betrifft.ich war aber immer vor Ort und konnte eingreifen.das ist jetzt nicht der Fall und drei Wochen sind für einen fünfjährigen eine lange,lange Zeit....

    Hallo Purzelchen,
    Ich bin in einer fast identischen Situation wie du,nur das mein Sohn erst 5 ist.Wenn deine Tochter mit 10 Jahren die Aussage trifft nicht zu dem KV ziehen zu wollen,wird weder ein Gericht noch ein Jugendamt dafür plädieren,das sie dort hinziehen muss nur weil KV das so will.Konzentriere dich auf dein Verhältnis und Vertrauen zu deiner Tochter dann passt das schon.
    Ich weiß das ist leichter gesagt als getan,auch ich mir kommen die Drohungen,das er sich "seinen Jungen " holen wird immer wieder hoch.Ich versuche mich dann mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln abzulenken,damit die Angst nicht die Übermacht erhält.Denn eines ist sicher " was du denkst das kommt " also " deine Gedanken in die richtige Richtung lenken" das macht dich stark und ein stückweit selbstbewusster.Viel Kraft dafür :winken:

    Hallo Johanne,


    Unser Sohn ist gerade vor einer Woche 5 geworden.da steht ein Handy noch nicht zur Diskussion.es geht ihm im Umgang soweit gut,nur das vieles einfach laufen gelassen wird.damit meine ich den täglichen Umgang mit Medien etc.
    Was ich natürlich dann wieder ausbaden und gerade rücken darf.aber es ist ok,bei mir geltenklare Regeln und unser Sohn kommt da einigermaßen schnell wieder rein..
    Der Termin beim Jugendamt steht morgen früh an.Es hatte sich bei einem Termin vor der GV der anwesende andere SB dazugesetzt um die Lage zu besprechen.dort meinte er,das er vollkommen nachvollziehen kann warum ich meine Bedenken habe und er persönlich würde seinen Sohn auf keinen Fall unter diesen Umständen zur Übernachtung dort lassen.Genau diese SB war stellvertretend bei der GV und gab sein ok für den Umgang mit Übernachtung....

    Hallo,
    Ich werde auf jedenfalls Beschwerde gegen das Urteil einlegen.Wenn ich richtig informiert bin bekomme ich dadurch "Aufschub ",weil bis zur endgültigen Klärung die alte Umgangsregelung gilt.Sehe ich das falsch?Morgen früh habe ich einen Termin beim Jugendamt.Es kann doch nicht sein das meine Bedenken hinter verschlossenen Türen,damit meine ich auch das Jugentamt als gerechtfertigt angesehen werden und vor Gericht so getan wird als gäbe diese Fakten nicht nur weil noch nichts "gravierenderes" passiert ist als eine Trunkenheitsfahrt inklusive Kind.
    Deine Tipps finde ich gut,es tut mir nur in der Seele weh unser Kind für den Notfall zu trainieren,weil der Vater sein Leben nicht in den Griff bekommt.Aber ich glaube das ist jetzt wohl das kleinere Übel :rolleyes2:

    Hallo,


    Ich bin gerade sehr erschüttert und enttäuscht.Ich hatte in der Vergangenheit schon geschrieben,das KV bipolare Depressionen hat und Quartalstrinker ist.Zu beidem fehlt ihm die Einsicht,obwohl ihm mehrfach beides diagnostiziert vor vier Jahren sogar ein Gutachten darüber erstellt wurde.nun ist er in m Januar während des Umgangs mit unserem Sohn Auto gefahren.meine Familie,die dies mitbekommen hat,schrieb eine Stellungnahme.Es interessiert bei Gericht einfach Niemanden.Im Juni beantragte KV den Umgang auszuweiten also mit Übernachtung.was soll ich sagen,jetzt hat er zu Dienstag und Donnerstag jedes zweite woe von Freitag bis Sonntag in den Sommerferien 3 Wochen am Stück.ich mag mir gar nicht vorstellen,was ist wenn ihn die Situation überfordert und Freund Alkohol das Zepter übernimmt...
    Wie kann man als Richterin solch eine Entscheidung treffen???In meinen Augen ist dieses Urteil ein Freibrief für seinen Alkoholkonsum während des Umgangs.

    2männerhaushalt,ich bin nur noch am klare Grenzen setzen.gerade darum hatte ich auch diese Befürchtungen,das sich bei mir im Kopf etwas entwickelt,das sooo gut nicht ist. ich glaube ich sollte mich mal locker machen und zurücklehnen,das Leben und die Sonne genießen.
    Das ständige Rechtfertigen und klarstellen bringt nur Verspannungen ;)

    Nun Lena_1977 es stört mich schon,wenn ich unseren Sohn z.b. Um 8 Uhr in der Kita abgebe und der Papa eine Stunde später dort aufschlägt Kind während der materialarbeit etc. stört.für mich ist das eine Unterbrechung des kitaablaufes und wenn es zur Gewohnheit wird finde ich das alles andere als gut.
    Eine gemeinsame Feier kann es in meinen Augen nur mit der nötigen Ehrlichkeit und dem Respekt geben.dies ist beides nicht gegeben.und eine Feier auf krampfige Art und Weise fürs Kind durchzustehen halte ich nicht sinnvoll,da die Kinder ja im allgemeinen immer den Eltern ein Stück voraus sind und das Prozedere sofort durchschauen.dann lieber getrennt und jeder kommt auf seine Kosten :)