Beiträge von ecco amaro

    « Volleybap


    Ihr könnt es mir gern noch hundertmal vorrechnen....es ist so ,daß meine Tochter nur den Naturalunterhalt bekommt!!!!


    Sei doch bitte so gut, wenn Du scheinbar näher am OLG Frankfurt und dessen Urteilen sitzt ,als der Mann vom Amt ,
    mir die genauen Informationen zukommen läßt , damit ich dem Mann vom Amt, dies auch stichhaltig unterbreiten kann.


    Leider schreibst Du und AlwaysHope immer nur, daß der Mann vom Amt sich verrechnet hat- mag vielleicht sein, aber soll ich am Montag dann sagen, ich kenn da zwei außem Forum ,die haben mehr Ahnung wie Du??


    Also nun mal Futter bei die Fisch : Legt mal nachweisbare Fakten auf den Tisch, Urteile oder Gesetzestexte , mit denen ich dann am Montag das halbe Jugendamt meiner Stadt in den Wahn treiben kann, weil nur mit Geschwätz komm ich nicht weit. :amok:



    Die Mutter meiner Tochter lebt selbst von Harz4 ,sie wird also nie Barunterhalt zahlen .

    @ AlwaysHope


    Prima Ausführung :anbet
    nur hat das für mich aus mehreren Gründen keinen Sinn. In meiner Neuberechnung des Unterhalts vom JA bin ich z.Z nur 1€ unter dem Selbstbehalt. Wenn ich meine Tochter als gleichberechtigt mitrechne bleiben uns 1400€ + Kindergeld !
    Ende März wird der große 18 ,fällt u.U je nachdem wie hoch das Jobcenter seinen Bedarf rechnet entweder mit 113€ zu Buche oder fällt wegen eigenem Einkommen ganz raus.
    Dann wird im April sowie alles neu gerechnet.




    Habe jedoch auf der Grundlage seiner Berechnung den einen Titel neu beglaubigt bekommen, ergo hab ich ja dann nun geloost ;( .


    Auf jeden Fall lass ich mir noch das Urteil über die Naturaleinstufung aushändigen.

    AlwaysHope


    Und genau das ist es!!


    Der hat mir das so mitgeteilt,daß die Rechnung nicht wie bei Volleybab vorgenommen wird.Ich krieg nix für meine Tochter!!


    Dann stelle mir doch bitte mal das betreffende Urteil zu Verfügung und dann geh ich am Montag hin und frag ,ob er mich verarscht!!


    Nur kann ich nicht mit dem ausgedruckten Thread hier kommen und brauch schon mal was Gescheites.
    Weil ,wenn bisher alles stimmt was er mir mitgeteilt hat,warum soll er sich dann bei der Berechnung vertun? Ich hab ihm ja mehrmals darauf angesprochen sogar schriftlich den Umstand in Bezug meiner Tochter liegt dem JA vor.



    Aber mir ging es nur um diese Verrechnung bzw.Erhöhung meine SB,weil ich ja mehr Geld haben möchte!!!

    Was heißt akzeptieren??


    Wenn ich es zweimal vom Mann im Amt erklärt bekomme und ich keine Möglichkeit habe dies irgendwo nachzulesen, dann glaub ich das erstmal.


    Sind denn die Kinder alle von einer Mutter??Deines KV´s??


    Und wie bereits geschrieben ,wenn ihr besser informiert seid ,habe ich ja eben schon mitgeteilt ,daß mir jeder Hinweis, natürlich was handfestes (Urteil,Gesetzestext) willkommen ist.
    Deswegen habe ich ja auch die beiden Threads eröffnet , um mit Euch darüber zu sprechen.
    Ich habe bisher nur das wiedergegeben,was mir so mitgeteilt wurde.
    Die Zahlen entsprechen denen der mir schriftlich zugesandten und betitelten Unterlagen.

    @ keks3


    Eben nicht!!


    volleybab sagt vereinfacht alle Kinder bekommen von mir den gleichen Unterhalt, ergo bereinigtes Nettoeinkommen - SB = Unterhalt durch 3Kinder.


    Bei mir wird meine Tochter nicht gerechnet ! Nur berücksichtigt als 3 Kind zugunsten der tieferen Einstufung in der DDT.


    Wie gesagt Naturalunterhalt, fertig mit Tochter. Naturalunterhalt wird auch nicht mit Barunterhalt verrechnet.


    Mein SB wird nicht erhöht!!

    @ AlwaysHope


    Meine Tochter bekommt von mir nur Naturalunterhalt und ist somit abgegolten!!Sie hat lt. Mann vom Amt und Gesetz keinen weiteren Anspruch gegenüber mir!
    Barunterhalt hat ihre Mutter zu erbringen! Hat die Kein Einkommen,zahlt nicht und stelle ich somit auch den Barunterhalt(sie lebt ja dann von meinem Geld), dann kann ich diesen Umstand nicht gegenüber meinen Söhnen geltend machen!!


    Mehr isses nicht.


    Somit ist meine Eingangsfrage eigentlich geklärt lt. Mann vom Amt.
    Das hab ich heut Mittag auch so geschrieben!


    Lediglich das Wort Betreuungsunterhalt habe ich anders gemeint, ergo Naturalunterhalt.


    Wenn Du jedoch meinst , daß meine Tochter mitgerechnet wird,erkläre mir diesen Umstand bitte nochmal!

    AlwaysHope @ Yogi


    Lest ihr auch das was ich schreib???


    Meine Tochter, die nicht von der Mutter meiner Söhne stammt, bekommt Naturalunterhalt.
    Berechnet wird mir vom JA nun mein bereinigtes Einkommen - SB ,ergibt 3. Einkommensgruppe abzüglich 3 Unterhaltspflichtige Kinder = Einstufung in die 2.Einkommensgruppe. Ergibt 356€ pro Junge gemäß 3.Altergruppe.


    Meine Eingangsfrage in diesem Thread war,ob ich einen höheren Selbstbehalt (weil ich mit ihr zusammen lebe) geltend machen könnte.
    Dies ist nicht möglich!


    In Hessen ist es auch nicht möglich, Naturalunterhalt gegen Barunterhalt oder umgekehrt aufzurechnen( Also das Naturalunterhalt zb.334€ Barunterhalt z.B. ergibt)!
    Dies hätte das OLG Frankfurt in einem Urteil festgestellt.

    « AlwaysHope


    Das mit dem Betreuungsunterhalt hatte ich eben geklärt.....weglassen ...heißt auf Deutsch ,was ich meine Naturalunterhalt.


    Fakt: Explizit danach gefragt,ob ich denn nicht auch den Barunterhalt als sagen wir mal Freibetrag bekomme, wurde dies vehement verneint mit dem Hinweis, daß das OLG Frankfurt dies nicht gestatte. Mit dem erbrachten Naturalunterhalt ist meine Unterhaltspflicht gegenüber meiner Tochter erbracht.
    Ich kann nicht meinen SB + sagen wir mal mit 334€ ( Dies wäre der Betrag den die Kinder lt. Mangelfallberechnung jeder bekommen würde!) zusammenrechnen und davon wird dann der Unterhalt gegenüber den Jungs ermittelt.


    Leider muß ich die Aussagen des Mannnes vom Amt erstmal so hinnehmen, habe auch kein aktuelles Urteil zur Überprüfung zur Hand, denke aber nicht das es ihm an Fachkompetenz nach 20 Jahren im Beruf fehlt.


    Falls Du jedoch seine Aussagen widerlegen kannst, wäre es echt Klasse, denn so müßte ich ja viel weniger Unterhalt zahlen. Würde mich freuen ,wenn Du mir mit weiterer Fachkenntnis helfen könntest.

    @ keks3


    Unterhaltszahlungen an 2 Kinder als AE mit 1 Kind?



    Schau hier rein ,hier sind meine aktuelle Rechnungen.


    Du mußt im Geiste zwei Sachen trennen. Zum einen haben die Kinder nur bedingt etwas miteinander zu tun und zum anderen die jeweiligen Berechnungen. Dies habe ich in meinem Beitrag 24 ausführlich geschildert.


    Kurzum kann man festhalten, daß ich mit meinem SB von 1080€ + Kindergeld erstmal auskommen muß ,wenn kein Unterhalt von der Mutter kommt.
    Alternativ geht nur was auf dem Sozialamt, wo ich einen Mangel für meine Tochter geltend machen kann. Dort wird dann nach Prüfung des Einkommens entschieden ,wie hoch ein evtl. zusätzlicher Bedarf angerechnet wird. Denke mal das man Schulreisen oder besondere Ausgaben geltend machen kann.
    Bedenke jedoch, daß bei Harz4 die mtl. Zuwendungen auch unter dem SB liegen :S

    Hallo keks3,


    Genauso ist es hier in Hessen. Betreuungsunterhalt wird nicht mit Barunterhalt aufgerechnet. Meine Tochter kann sich nun nur an die Mutter oder ans Amt wenden. Dort kann sie sich evtl. was holen ,so ne Art Aufstocker. Jedoch wird dann mein Einkommen dann auch wieder genommen und mehr als Harz 4 kriegst nicht. Auch als AE mit einem Kind bekommst Du nicht mehr Geld vom Amt.


    Fakt ist halt ,daß Geldtechnisch meine Tochter nix mit den Jungs zu tun hat.



    Mir, obwohl ich beides Leiste ,wird NICHTS angerechnet ,außer eine Stufe tiefer in der Verdiensttabelle.

    So Kinnersch,


    der Mann vom Amt hat mir das Ganze nochmal kurz erläutert. Prinzipiell ist jeder seinen direkten Angehörigen per Gesetz unterhaltspflichtig. Ab dann wird es immer undurchsichtiger! Verschiedene OLG haben unterschiedliche Urteile verfasst, ergo richten wir uns in meinem Fall ans OLG Frankfurt, andere OLG´s sind für mich uninteressant. Einzig der BGH ist übergeordnet!


    Da ich hier in meinen Posts vergessen hatte zu erwähnen, daß meine Tochter nicht von der Mutter meiner Söhne ist, kann es sein,daß es hier zu leichten Irritationen bezüglich der Verteilung gekommen ist!!


    Der Verteilungsschlüssel bei meinem besonderen Fall ist folgender: Gegenüber den Jungs bin ich Barunterhaltspflichtig mit einem Selbstbehalt von 1080€. Mein bereinigtes Nettoeinkommen von 2020€ stuft mich normalerweise in die 3. Verdienstklasse sowie Altersstufe 3.
    Hier wird mir zugute gelegt, daß ich gegenüber drei Kindern unterhaltspflichtig bin, somit werde ich in die 2. Verdienstklasse herabgstuft!!!


    Beim Selbstbehalt ändert sich gar nichts, denn meine Tochter bekommt von mir Betreungsunterhalt und somit habe ich meine Unterhaltspflicht gegenüber ihr abgegolten.Da mir in Hessen nicht zweimal per Gesetz Unterhalt zusteht, gibt es also keinen besonderen Zuwand mehr.. Meine Tochter muß sich nun quasi an ihre Mutter wenden,ist dort nichts zu holen, besteht nur die Möglichkeit zur Klage oder eine geringe Chance etwas vom Sozialamt zu bekommen.
    Es findet keine finanzielle Gleichstellung mit den Jungs statt!


    Sollte eine Mutter z.B. mehr als der KV verdienen und leben die Kinder bei der Mutter, ist dies auch unerheblich. Der Vater muß den vollen Barunterhalt ,den er erbringen kann, leisten.
    Da im BGB die Unterhaltspflicht nur grob geregelt ist, stützt sich das Ganze System auf Urteile des BGH und für die jeweiligen Länder sind die OLG´s zuständig ,wobei es zu regionalen Unterschieden kommen kann. Und da jeder Fall quasi ein Einzelfall ist, kann auch nur immer speziell zu diesem Fall sich geäußert werden. Ist man mit diesen Entscheidungen unzufrieden, bleibt nur das Recht zur Klage. Hier ist natürlich wieder fragwürdig ,ob dann zu meinen Gunsten geurteilt wird.


    Ich hoffe, ich vermag einige Geister zu erhellen,die vielleicht eine ähnliche Lebenssituationen wie ich begleiten.


    Gruß ecco :strahlen

    Hihi :-D ,



    kaum muß ich arbeiten , schon wird hier fleißig geschrieben.
    Leider muß ich feststellen, daß mir bisher keiner genau sagen konnte , wie hoch mein Selbstbehalt mit einem Kind gegenüber zwei anderen barunterhaltpflichtigen Kindern ist.
    Vielleicht morgen ,aber bestimmt nächste Woche werde ich Euch darüber informieren können. Da sich die Kontonummer ändern ( Bisher zahlte ich immer ans JA-ab der nächsten Woche direkt an die Mutter) und ich das noch telefonisch mitgeteilt bekomme, werde ich die Chance ergreifen und explizit mir diesen Sachverhalt erläutern lassen.


    Und der Witz..es ist fast alles für die Katz, weil der eine Bub bald 18 wird und es somit wieder eine ganz andere Neuberechnung gibt,aber das dann in meinem anderen Thread :idee

    @ dea03


    Nein ,ich bekomme keinen Unterhalt ,nur die 184€ Kindergeld. :S





    @ yogi



    Ich weiß zwar nicht, was Du mit dem erwachsenen Kind als hast :-D ! Lass das mal wech und denk nochmal über meine Frage nach: Wie hoch ist mein Selbstbehalt ,mit einem bei mir im Haushalt lebenden Kind?
    Was in sechs Wochen ,wenn ´s Bubbele 18 ist ,ist erst mal zweitrangig ,weil dann eh alles wieder neu gerechnet wird :radab .
    Dennoch lieben Dank für Deine bisherigen Ausführungen, nur weiß ich immer nicht ,ob zu den 1080€ noch der rechnerische Barunterhalt aufgerechnet wird.