So Kinnersch,
der Mann vom Amt hat mir das Ganze nochmal kurz erläutert. Prinzipiell ist jeder seinen direkten Angehörigen per Gesetz unterhaltspflichtig. Ab dann wird es immer undurchsichtiger! Verschiedene OLG haben unterschiedliche Urteile verfasst, ergo richten wir uns in meinem Fall ans OLG Frankfurt, andere OLG´s sind für mich uninteressant. Einzig der BGH ist übergeordnet!
Da ich hier in meinen Posts vergessen hatte zu erwähnen, daß meine Tochter nicht von der Mutter meiner Söhne ist, kann es sein,daß es hier zu leichten Irritationen bezüglich der Verteilung gekommen ist!!
Der Verteilungsschlüssel bei meinem besonderen Fall ist folgender: Gegenüber den Jungs bin ich Barunterhaltspflichtig mit einem Selbstbehalt von 1080€. Mein bereinigtes Nettoeinkommen von 2020€ stuft mich normalerweise in die 3. Verdienstklasse sowie Altersstufe 3.
Hier wird mir zugute gelegt, daß ich gegenüber drei Kindern unterhaltspflichtig bin, somit werde ich in die 2. Verdienstklasse herabgstuft!!!
Beim Selbstbehalt ändert sich gar nichts, denn meine Tochter bekommt von mir Betreungsunterhalt und somit habe ich meine Unterhaltspflicht gegenüber ihr abgegolten.Da mir in Hessen nicht zweimal per Gesetz Unterhalt zusteht, gibt es also keinen besonderen Zuwand mehr.. Meine Tochter muß sich nun quasi an ihre Mutter wenden,ist dort nichts zu holen, besteht nur die Möglichkeit zur Klage oder eine geringe Chance etwas vom Sozialamt zu bekommen.
Es findet keine finanzielle Gleichstellung mit den Jungs statt!
Sollte eine Mutter z.B. mehr als der KV verdienen und leben die Kinder bei der Mutter, ist dies auch unerheblich. Der Vater muß den vollen Barunterhalt ,den er erbringen kann, leisten.
Da im BGB die Unterhaltspflicht nur grob geregelt ist, stützt sich das Ganze System auf Urteile des BGH und für die jeweiligen Länder sind die OLG´s zuständig ,wobei es zu regionalen Unterschieden kommen kann. Und da jeder Fall quasi ein Einzelfall ist, kann auch nur immer speziell zu diesem Fall sich geäußert werden. Ist man mit diesen Entscheidungen unzufrieden, bleibt nur das Recht zur Klage. Hier ist natürlich wieder fragwürdig ,ob dann zu meinen Gunsten geurteilt wird.
Ich hoffe, ich vermag einige Geister zu erhellen,die vielleicht eine ähnliche Lebenssituationen wie ich begleiten.
Gruß ecco :strahlen