Beiträge von Damiana

    ....das hört sich ja richtig gut an :sonne
    Was willste denn dafür haben? Falls wir uns handelseinig werden könnte evtl. auch der Taufpate meiner Kleinen diesen nach Bayern mitbringen. Der Taufpate lebt (wie ich bis April letzten Jahres) im schönen Rodgau. Ist das bei Dir in der Nähe??
    LG, Damiana

    Hallo,
    ich bin auf der Suche nach einem günstigen DVD Player. Leider sind bei meinem die Batterien in der Fernbedienung ausgelaufen, nun kann ich das Gerät nicht mehr benutzen.
    Hat vielleicht jemand einen günstig abzugeben?
    Danke
    Damiana

    Hallo Leute,
    bei mir könnte es evlt. nun doch nicht mit Samstag auf dem W-Markt in München klappen.
    Leider bekomme ich morgen im Laufe des Tages erst meinen neuen Heizungskörper (ursprünglich sollte dies bereits heute geschehen).
    Somit kann ich evlt. erst am Samstag für die Geburtstagsfete meiner Tochter einkaufen. Töchterchen hat morgen Geburtstag (ist jedoch beim Papa) und feiert am Montag in der Kita und am Dienstag daheim mit Freunden.
    Ich werde zwar versuchen, das alles noch morgen auf die Reihe zu bekommen; Schau mer mal
    Ich habe die MobilNr. von Susa und werde mich einfach kurzfristig melden ob ich kommen kann.
    LG, Damiana

    meine kleine Große (wird am Freitag 6 Jahre alt) hatte mich heute abend im vollen Ernst gefragt, ob es das Christkind wirklich gibt, oder ob die Erwachsenen die Geschenke unter den Christbaum legen (die 11jährige Tochter der NEXT hat Sie auf den Trichter gebracht).
    Da blieb mir heute nun echt nichs anderes übrig als Ihr die Wahrheit zu erzählen. Sie hat sich alles genau erkären lassen, war aber doch traurig darüber, dass es das Christkind nicht wirklich gibt....und wieder ist ein Stück Kindheit weg :heul:heul
    Damiana

    Hallo,
    mein Töchterchen hat auch diesen Freitag Geb. und wird ab Donnerstag bei Ihrem Papa sein. Was er genau an diesem Tag mit Ihr macht, weiss ich jedoch leider nicht, da unser Kontakt eher schlecht ist.
    Am Sonntag kommt Töchterchen zurück, dann feiern wir spätnachmittag /abends noch mit Oma-Opa-Onkel und am Montag dann in der KITA und am Dienstag steigt die grosse Geburtstagsfeier mit Freunden.
    Da der KV am gleichen Tag wie Töchterchen Geb. hat, freut er sich auch, dass Töchterchen bei Ihm ist.
    Klar würde ich Töchterchen auch gerne an Ihrem Geb. sehen, aber es kommen noch sooo viele Geb. die unter der Woche sind und dann habe ich Sie wieder bei mir.
    Also soll der KV doch auch mal den Geb. mit Ihr alleine feiern können.
    LG; Damiana

    Hallo,
    ich hatte Anfang diesen Jahres diesbezüglich einen Verhandlungstermin vor Gericht.
    Da ich derzeit noch Ehegattenunterhalt (aufgestockt auf meine derzeitiges Gehalt) beziehe haben wir uns geeinigt, dass ich 50% der Fahrtkosten trage (zwischen KV um uns liegen 300km). Entfernung auf Grund meines beruflichen bedingten Umzuges.
    Der Richter deutete jedoch an, dass ich diese Kosten nur zu tragen habe solange ich noch Ehegattenunterhalt beziehe (da ich ohne Unterhalt nicht leistungsfähig wäre)
    Gruss, Damiana

    Hallo Susa,


    auch ich wünsche Dir von Herzen alles Liebe und Gute um Geburtstag.


    Geniesse Deinen Tag.


    Alles Liebe, Damiana

    Hallo,
    da meine Tochter nun wohl bei Ihrem neuen Hobby bleibt suche ich diverse Artikel zum Reiten:
    Reithose Gr. 116 / 122
    Reithelm - verstellbar
    Gerte
    Reitstiefel bzw. Chaps
    Würde mich freuen, wenn jemand was abzugeben hat.
    LG, Damiana

    Zwischen Töchterchen und KV (zum Glück) ein sehr guter und regelmässiger Kontakt (trotz grosser räumlicher Entfernung).
    Leider spricht der KV (seit dem Umzug meinerseits) nicht mehr mit mir, daher nur noch Kontakt über e-mail. Falls wir uns mal nicht vor Gericht sehen.
    Töchterchen kommt einigermassem gut mit diesem Umstand zurecht.

    Hallo,
    meiner Meinung nach muss der Unterhalt nur versteuert werden, wenn vom Unterhaltszahler die Anlage U eingereicht wird.


    Die Unterhaltsleistungen werden nur besteuert, wenn der Unterhaltszahler sie absetzt. Ansonsten unterliegen die Zahlungen beim Empfänger lt. § 22 EStG nicht der Einkommensteuer.


    Dies sind die Aussagen vom Steuerberater aus dem letzten Jahr.


    LG, Damiana

    Hallo,
    bei mir liegt der Fall ähnlich.
    Ich bin vor knapp 1,5 Jahren - allerdings aus beruflichen Gründen - wieder in die Nähe meiner Eltern gezogen. Dies bedeutet nun auch eine Entfernung von 300km zwischen Töchterchen und KV. Ich zahle jeden Monat die hälftigen Fahrtkosten (EUR 150,00) und bringe Töchterchen an den nächsten Hauptbahnhof (40km).
    Bei uns hat zum Glück der KV sehr grosses Interesse an seiner Tochter und holt Sie alle 14 Tage von Do - So.
    LG, Damiana