Beiträge von Kleene-Kleene

    Ich revidiere: Der Sohn ist ja schon 5, die Trennung ist 1 3/4 Jahr her! Vielleicht erkennt er seinen Papa ja doch wieder und möchte, wenn er ihn sieht, Zeit mit ihm verbringen (falls es zu diesem Treffen kommt)? Dann kannst du die beiden ja immer noch allein lassen. Aber gegen den Willen des Sohnes würde ich das auf keinen Fall tun, und ich kann dich gut verstehen, dass du da keinen Nachmittag abhängen möchtest, dieesen Standpunkt kannst du guten Gewissens vertreten.

    Ne, mein Kind ist 4. Er wird erst 5.


    Trennung war eigentlich exakt zum 3. Geburtstag von unserem Kind.



    dev76: Danke. Ich werd einfach schauen und sicher spontan entscheiden.


    Ich denke nämlich eher das, wenn ich dabei bleibe, der KV mehr mit mir reden wird/möchte als mit unserem Kind etwas zu machen. Das war nämlich bei unseren letzten Treffen (es gab nur drei) auch so. Ich fände es eben schöner für unseren Sohn wenn sein Papa eben nur mit ihm was machen würde, bzw. das Papa sich komplett auf Sohn konzentrieren muss.


    Er hatte ihn vor 14 Monaten mal an einem Vormittag abgeholt und kam nach 2,5 Stunden völlig entnervt wieder mit der Aussage "er rennt rum wie Wild West und hört nicht und wollte ständig zu dir zurück". Das war auch das einzigste und letzte Mal das er ihn abgeholt hatte. (Der Tag als er ihn mal zum Sport gefahren hatte zähle ich jetzt nicht mit)
    Das unser Sohn eben so reagiert hatte konnte er gar nicht nachvollziehen. Er war völlig überdreht und ich konnte ihn nach dem Treffen auch kaum runter kriegen.

    Bis vor einem halben Jahr wohnte ich ja noch in der selben Stadt wie KV. Dann sind wir weggezogen.
    Auch das erste Jahr nach der Trennung so gut wie nie Kontakt - obwohl selber Wohnort.


    Ich muss auch sagen das KV Weihnachten ein Paket geschickt hat. Zum Geburtstag will er wohl auch etwas schenken.


    Ich könnte mir schon vorstellen das er seinen Sohn (wird 5) sehen mag. Nur mein Kind fragt schon gar nicht mehr nach ihm, oder reagiert auch nicht groß wenns um Papa geht.


    Ich kann mit KV auch ganz normal reden usw, nur möchte ich beim Treffen nicht dabei sein.


    @Vorschlag mit Freundin: Das machen meine Freunde sicher nicht - die sind nicht ganz so gut auf KV zu sprechen. (lange Geschichte wegen Trennung und was alles so vorgefallen ist)


    Mein Kind fragt ja auch schon bald täglich wann wir endlich hinfahren und er seinen Kumpel wieder sieht und eben die Freunde die wir besuchen wollen. Er freut sich total drauf alle wieder zu sehen.

    Hallo,


    auch ich muss mich jetzt mal mit einer Frage an euch wenden.


    Kurze Eckdaten: getrennt seit knapp 1 3/4 Jahr. Umgang mit KV seit dem so gut wie nie. Der letzte Umgang war vor 6 Monaten für so 1,5 Stunden. (da hat er Kind zum Sport geschafft)


    Jedenfalls plane ich Anfang nächsten Jahres ein verlängertes WE in meinem alten Wohnort wo ich Freunde besuchen möchte. Der KV wohnt auch dort.


    Ich möchte natürlich auch Umgang ermöglichen sofern KV es möchte - es bietet sich ja an wenn ich gerade dort bin.
    Nun bin ich mir aber sicher das mein Kind nicht mit ihm alleine mitgehen wird, sondern nur wenn ich dabei bleibe.


    Ich selber möchte aber keinen Nachmittag mit KV verbringen - bzw. ungern.


    Jedenfalls stelle ich mir grad die Frage wie ich das regeln könnte wenn KV an dem WE Zeit hat und er sein Kind sehen möchte.
    Kind trotzdem alleine mitgeben auch wenns gezeter gibt? (stelle ich mir aber nicht förderlich für den Umgang vor).


    Habt ihr Vorschläge oder Ideen?


    Bin da grad doch etwas planlos da Umgang bis jetzt nie groß stattfand. Oder ich male grad den Teufel an die Wand und Kind geht ohne Probleme mit KV mit :hae:

    Bei uns wurde nach der Hochzeit auch das Kindergeld eingestellt, weil die wissen wollten ob ich oder mein Mann Kindergeldberechtigter/r sein wird. Und nun wurde wieder das Kindergeld eingestellt, weil ich einen Kindergeldantrag für meine mittlerweile volljährige Tochter gestellt habe - und da fehlt noch die Unterschrift vom leibl. Vater ( die nie kommen wird) dass ich das Kindergeld erhalten darf bzw. dass sie ab Volljährigkeit das Geld auf ihr Konto bekommt. Solange Ex nicht unterschrieben hat, geht nix, hier stockt alles, auch das Geld von den Kleinen die bei uns wohnen.


    Oh. Ich nahm an das es sich bei euch mittlerweile geklärt hat! Mache nochmal Druck. Denn das die 2 jüngeren Kinder auch eingestellt wurden ist für mich nicht nachvollziehbar, da es ja nur um deine große Tochter geht. Ich hoffe bei dir klärt es sich schnell.

    Die Kindergeldkasse hat in diesem Falle die Eheurkunde verschlampt?


    Vielleicht auch mal in Betracht gezogen das einiges auch auf dem Postweg wegen irgendwelchen Umständen verloren gehen kann? Ne, sowas passiert der Post ja natürlich überhaupt nicht !!!!


    Und meine Aussage bzgl. dem Schindluder - schön wenn die dann wieder völlig anders ausgelegt wird und die Worte einem quasi im mund verdreht werden!


    Und wo bitte schrieb ich das dies die Grundeinstellung wäre?


    Und ich schrieb auch nirgends das alles feherlos ist! Es gibt keine einizige Behörde der nicht mal ein Fehler unterläuft. Und nur weil es auch einige "Insider" gibt die EInblicke haben wie die Abläufe sind und auf welchen Grundlagen dort Entscheidungen getroffen werden finde ich es nicht ok sofort los zu wettern das Rechtsverstöße vorliegen usw.


    Ich selber hüte mich solche Aussagen über Behörden zu äußern wo ich die Arbeitsweise und Abläufe nicht kenne.



    Und im übrigen sollten wir hier alle nicht vergessen das wir nur auf der Grundlage was hier geschildert wurde vermuten können was genau war, bzw. wir wissen ja auch gar nicht was der Bearbeiter in dem hier genannten Fall alles gemacht hat um sich dann zu entscheiden die Zahlung vorerst zu stoppen und eine Prüfung durchzuführen. Das sind ja nur Spekulationen die wir hier machen! Letztendlich erfahren wir das eh nicht warum der Bearbeiter so gehandelt hat.



    Ich finde es am wichtigsten das Celcite alles schnell klären konnte und das Kindergeld wieder gezahlt wird.

    Man könnte es auch anders sehen: Sie haben den Mist, den sie vorher gemacht haben, schnell unter den Teppich gekehrt und alles wieder in Ordnung gebracht.

    Wo hat die Fam-Ka in dieser Konstellation wie es hier ist Mist gemacht?


    Wenn die Änderungsmitteilung nicht ankam, kann dafür die Familienkasse ja auch nichts.




    Aber ich finde es immer wieder interessant zu sehen das sobald irgendwas schief läuft auf den Behörden sofort diese Schuld an allem sind und die Außenstehenden auf die Behörden meckern.
    Das aber auch einige Kindergeldberechtigte Schindluder treiben - sowas will dann aber keiner sehen. (damit meine ich jetzt nicht die Threaderstellerin)



    Egal, Thema ist beendet (für mich) und Celcite bekommt wieder das ihr zustehende KG ausgezahlt.

    Hat ja jeder seine eigene Ansicht dazu.


    Ich will mich nicht streiten! Nur ich arbeite dort selber und weiß wie die Bearbeitungsweise ist bzw. die Bearbeitungsschritte.


    Und ich habe bei diesem Fall wie hier geschildert auch eine Vermutung weshalb eingestellt wurde, obwohl es für mich nicht nachvollziehbar wäre (sollte es so sein)

    Es besteht nur Grund für eine Überprüfung, wenn Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht. Ansonsten hat eine Heirat nicht die Bohne mit Kindergeldbezug zutun. Der ist nicht vom Familienstand abhängig. In euer Konstellation ist es günstig, wenn der KiGeld bezieht, der die meisten Kids angeben könnte. Dann gehen die Beträge für die 3-X nach oben ...


    Die Ki-Geldkasse hat übrigens, da es sich um monatliche Zahlungen handelt, innerhalb eines Monats zu bearbeiten.


    Eine Einstellung der KiGeldzahlung kann nur erfolgen, wenn entweder eine Unregelmäßigkeit vermutet wird oder aber der andere Elternteil das KiGeld beantragt hat. Sieht also sehr ominös bei dir aus. Steht im Schreiben nicht noch mehr?


    das ist nicht ominös. So bearbeitet die Familienkasse! Logo das es geprüft werden muss. Denn der Ehemann hätte schließlich auch Anspruch seit der Heirat.




    Wobei ich mal davon ausgehe das der Ehemann der Threaderstellerin ja den Folgeantrag wegen einem weiteren Kind auch unterschrieben hat. Schon allein diese Tatsache wäre für mich als Bearbeiterin ausreichend gewesen um die Zahlung nicht einzustellen da mit der unterschrift der andere Elternteil ja schon sein OK gibt.


    Celcite: es gibt online so einen Vordruck wo der andere Elternteil damit einverstanden ist das das Kindergeld an den anderen Elternteil ausgezahlt werden soll. Ich würde den ausfüllen und hinschicken und mir den Neuantrag sparen.

    Normalerweise hätten die das schon prüfen müssen nach der Heirat. Aber ich denke, das ist bei der Bearbeitung einfach unter gegangen und wurde übersehen. Nun durch das 5. Kind ist es eben aufgefallen. Sowas kann schonmal passieren - sind ja alles nur Menschen dort.


    Mein Tip: Sprich, wenn es für dich möglich ist direkt bei der Kindergeldkasse vor. Dann geht es meist schneller als per Telefon.



    Dennoch ist die Kindergeldkasse in der Pflicht den Berechtigten zu prüfen, da genauso gut dein Mann auch Kindergeldberechtigt ist ! Hat dein Mann zufällig auch Kinder aus einer ersten Beziehung! Falls ja, Zählkindvorteil beachten.

    Was für eine Situation lässt sie denn so ausflippen? Was passiert denn da vorher bei euch?


    Ein Streit mit der Schwester? Hast du in dem Moment mit dem Ausraster etwas zu tun oder bekommst du den Frust letztendlich nur ab?


    Meine Tochter meint, weil ich nicht zuhöre tut sie das, dabei hört meine Tochter nie zu.



    </ben>

    Dieser Satz blieb sofort bei mir hängen.
    ich kenne dich und deine Vorgeschichte nicht, aber vielleicht kann ich dennoch mit meinen Worten etwas helfen bzw. einen Denkanstoß geben.



    In welcher Situation sagt deine Tochter da du nie zuhörst? (gibt es da Beispiele?)
    In welcher Situation sagst DU über deine Tochter das sie nie zuhört? (hast du auch da ein Beispiel?)


    Dieser Satz von dir klingt für mich persönlich als hätte dies ein bockiges junges Mädchen gesagt und keine Mutter. (ich will dich damit auf gar keinen Fall angreifen und dir auch nichts böses!!!) Deine Tochter sagt das du wohl nie zuhörst und du konterst sofort das es ja deine Tochter sei die nie zuhört. Dieser Satz klingt so verbissen und festgefahren für mich.



    Spreche einmal mit deiner Tochter in Ruhe und sie soll dir sagen welche Situationen sie stören wo du angeblich in Ihren Augen nie zuhörst.


    Genauso sage auch du deiner Tochter welche Situationen es gibt wo Sie in deine Augen angeblich nicht zuhört.



    Ist es dann letztendlich wirklich so oder habt ihr in diesen Situationen einfach nur aneinander vorbei geredet und euch dadurch gegenseitig hochgeschaukelt?





    Ich habe hier mit meinem Kind 3 Regeln an der Wand hängen dir wir beide gemeinsam erstellt und aufgeschrieben haben. Seit dem klappt es hier echt sehr gut und wir halten uns beide daran. Er sagte auch immer zu mir ich solle nicht schreien, ich widerum sagte das ich von ihm nicht gehauen werden möchte. Wir hatten damals, als der eine Tag kam wor wir uns extrem hochgeschaukelt hatten und die Stimmung explodiert ist, klar darüber gesprochen was uns stört und das dann in unseren 3 Regeln festgehalten.



    Rede bitte einfach nochmal mit deiner Tochter. Ich denke ein klärendes Gespräch könnte euch beiden schon einen Schritt vorwärts bringen. :troest

    Mein alter Kiga hatte mir mal im Bezug auf dieselbe Frage geantwortet das der Vater des Kindes das Kind immer abholen darf, auch wenn er nicht auf der Liste stehe da wir das gemeinsame Sorgerecht hätten!



    Wie das in meinem neuen KiGa aussieht weiß ich nicht, aber das wird eh nicht passieren da wir zu weit weg wohnen.

    das ist aber falsch

    Alleinerziehend i.S.d. SGB V sind Versicherte, die als betroffener Elternteil faktisch alleinstehend sind, zusammen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und denen für ihr Kind jedenfalls auch - sei es allein oder gemeinsam mit einer anderen Person - die Personensorge zusteht. Das ergibt die mangels Definition im SGB V erforderliche Auslegung des § 45 Abs. 2 S. 1 SGB V nach Zweck, Entstehungsgeschichte, Systematik und Wortlaut. (bpl)


    BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 33/06 R


    Wie soll ein GSR-Elternteil das 300 km entfernt lebt, die Kinderkranktage nehmen können

    Naja, jeder AG macht sowas ja anders. Reine Willkür war das bei meinem alten AG !
    Jedenfalls wohnte der andere ET ja damals noch im selben Ort. Daher dann auch diese Begründung.


    Nun wohnen wir ja 200km auseinander - daher denke ich werde ich das Problem jetzt nicht mehr haben.

    Wie lief denn das letzte Weihnachten ab? Da wart ihr ja auch schon getrennt.

    Ihr müßt unterscheiden.


    Manch AG zahlen 10 Tage weiter Lohn - das ist nett und eine Vereinbarung im Arbeits/Tarifvertrag.
    Das andere ist die Erstattung der GKV - die steht jedem zu - und da sind es bei AE 20 Tage.


    Ich hatte dennoch nur die 10 Tage (die von der KK dann gezahlt werden) da die Begründung meines AG lautete: Sie haben das gemeinsame Sorgerecht! Den war es wurscht das ich Alleinerziehend bin.
    Ich kann nur so schreiben wie es bei mir war. Und ich habe durchaus so einiges durch was die Kind Krank Tage betrifft.

    Also in meiner alten Firma hatte ich trotz das ich Alleinerziehend war nur 10 KK Tage!


    Mit der Begründung das wir geteiltes Sorgerecht hätten und der Vater genauso aufs Kind aufzupassen hat.
    Die Übernahme der 10 KK Tage gabs nur auf Antrag und dann wurde je nach Fall entschieden! Letztes Jahr in dieser besagten Firma wollte man mir diese nicht geben.


    Jetzt in meiner Firma....keine Ahnung. Habe aber nur 6 Tage bis jetzt weg dieses Jahr. Aber ich weiß das mein neuer AG da kulanter ist und mir die 10 Tage vom Vater des Kindes auch überträgt wenn ich sie benötige.
    Muss ich mich mal erkundigen wie es nächstes Jahr ist.

    Also wenn ich das so verfolge könnte man schon annehmen das dein Kind etwas belastet und das ganze eben dadurch "raus kommt".


    ABER..... mein Kind hatte letztes Jahr Ende November auch einen ganz bösen Magen-Darm Virus. Das Ende vom Lied war das er 5-6 Wochen qualen hatte weil sein Magen-Darmtrakt dadurch völlig aus der Bahn geworfen wurde. Wir waren oft beim Arzt. Ich war im Dezember so gut wie nicht auf Arbeit dadurch.


    Der letzte Arzt der uns dann endlich hefen konnte hat mir das auch noch erklärt das es durchaus vorkommen kann das die Kinder danach so reagieren wie mein Kind damals. Ich hatte auch sehr mit ihm gelitten, schon allein wegen den dollen Bauchschmerzen die er über Wochen hatte und es immer schlimmer wurde. Und 2-3 Tage vor Weihnachten und dem besagten Arztbesuch war der Spuk dann endlich vorbei. Als wir dann damals aus dieser Praxis raus sind sagte er zu mir "Mama, meinem Bauch geht wieder gut. ich habe riesengroßen Hunger" Das war der Moment wo ich fast geheult hätte.


    Zwischenzeitlich habe ich auch gedacht das es bei meinem Kind psychisch ist - aber so war es dann nicht.



    Ich hoffe für euch das es bei deiner Tochter endlich aufhört mit diesen Problemen und irgendein Arzt endlich sagen kann was los ist bei euch. Sei es nun organisch oder psychisch - letztendlich geht es nur darum das deinem Kind geholfen wird und endlich wieder alles gut wird.

    Hat sie ja, da war sie aber noch 17 und es ging nicht. Nun soll erst geklärt werden, wer das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag erhält und danach wird erst der Abzweigungsantrag bearbeitet.
    Bis zu ihrem Auszug aus dem Wohnheim hat das Jugendamt in der Wohnheim-Zeit das Kindergeld bekommen. Nach dem Auszug aus dem Wohnheim in die eigene Wohnung, da war Kind noch 17, hat Kind nen Kindergeldantrag gestellt und ne Ablehnung bekommen, das könnten nur die Eltern beantragen. Und da hängts jetzt leider fest wegen der fehlenden Unterschrift von Ex. Denn sowie ich als Kindergeldberechtigte eingetragen wäre, könnte Kind gleich darauf nen Abzweigungsantrag stellen, der dann nur noch von mir alleine unterschrieben werden muß. Egal wie man es dreht, Ex muß unterschreiben - sonst geht nix.


    Ex muss nicht unterschreiben! Sobald du einen Anspruch stellst indem DU einen KG Antrag einreichst, prüfen die grad in eurem Falle nur den Unterhalt ans Kind.




    Gehe doch einfach mal heute auf die für dich zuständige Kindergeldkasse und sprich dort vor bzw. reiche Beschwerde ein wegen den 3 anderen Kindern! Sag das es dringend ist und sprich das mit den anderen drei Kindern an. Ich denke die FamKa kann dich vor Ort besser darüber aufklären was bei euch nun Sache ist und warum die Zahlung eingestellt wurde. (Und die Bearbeiter können den Antrag/die Vorsprache als eilig an den Sachbearbeiter weiterleiten)


    So wie du es gerade hier schreibst ist es für mich nicht nachvollziehbar was eure anderen drei Kinder damit zu tun haben! Aber ich kenne den ganzen Fall nicht und kann nur aus deiner Erläuterung hier ableiten!


    Aus meiner eigenen Erfahrung heraus (das hat jetzt rein gar nichts mit dir zu tun) steckt da meist mehr dahinter wenn plötzlich alle Gelder eingestellt werden nur wegen einer fehlenden Unterschrift des KV des ältesten Kindes! Und ich hab durchaus schon so einiges erlebt/gesehen in meinem Job dort.

    Wenn keiner Barunterhalt zählt, steht dem Kind das Kindergeld selber zu- sie muss nur den Antrag selber stellen!

    Das Kind darf Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen stellen! Und so wie ich das hier lese sind diese Voraussetzungen in dem Fall hier nicht gegeben! Also kann es hier nur KM oder KV erhalten. Die Kinder selber dürfen nur unter strengen Voraussetzungen selber beantragen und die Familienkassen prüfen diese Fälle sehr genau.


    Wenn Kind als Begründung angibt " meine Eltern können sich nicht einigen" oder "ich bin mit meinen Eltern verstritten" dann zählt das nicht.



    @WeTogehter: wenn ihr beide dem Kind kein Unterhalt zahlt und das Kind nicht mehr in euerem HAushalt wohnt ist es so, das ihr Eltern euch untereinander einigen müßt wer nun das KG bezieht. Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann wird es über das Familiengericht entschieden was mit hohen Kosten (für euch) und Wartezeit verbunden ist.