Hi,
ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen.
Also nicht von meiner Insolvenz oder so, aber mein Ex hatte eine gemacht sowie eine Freundin. Wir waren damals bei der Verbraucherzentrale gewesen. Die hatten auch super geholfen beim Schriftverkehr usw.
Probleme bei Konten hatten wir keine. Es gab ein Guthabenkonto.
Wobei ich glaube auch gelesen zu haben, das die Banken verpflichtet sind ein bestehendes Girokonto bei einer vorliegenden Pfändung als P-Konto umzuwandeln. Also der Kontoinhaber muss es ja beantragen.
Ansonsten musste mein Ex und meine Freundin eben Gehaltsnachweise einreichen, infos geben bei einem evtl. Arbeitgeberwechsel usw.
Man hat aber auch genau gemerkt wie genau die Insolvenzanwälte gearbeitet haben. Also man merkte damals den Unterschied. Der bei meiner Freundin war sehr genau und total hinterher und der von meinem Ex war nicht so. Also der wollte nicht ständig alles wissen.
Ich selber würde bei dieser Summe versuchen die Insolvenz zu vermeiden. Allen Gäubigern Vergleiche anbieten und eben die Raten gering halten.
Und ich würde dir auch Raten auf jeden Fall nochmal eine andere Beratungsstelle aufzusuchen.
Wobei ich es mir für dich auch sehr schwer vorstelle wenn du vom geringen ALG2 noch Schulden tilgen sollst.
Ich wünsche dir aber viel Glück in der Sache und das du gut aus dem ganzen raus kommst! Kopf hoch - du schaffst das!