hier nochmal die infos bzgl meines kenntnisstands...
die väter fallen weg, bzw vater 1 zahlt für seinen sohn seitdem er zu september diesen jahres eine stelle hat.
vater 2 studiert.
"Unterhalt, Volljährigkeit und Schwangerschaft
Die Tochter geht noch zur Schule, Hauptschulabschluss. Kaufmännische Lehre, oder Weiterbildung für den Realschulabschuss. Sie wird volljährig und dann schwanger. Hier kann es sein, daß eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern nach §§ 1602, 1610 BGB weiter fortbesteht.
Diese konkurriert aber mit der Pflicht des künftigen Vaters zur Unterhaltszahlung aus Anlaß der Geburt, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gem. § 1615 l BGB.
Nach dessen Absatz 2 kann diese Pflicht zur Zahlung von Unterhalt auch über diesen Zeitraum hinaus bestehen, “wenn dies der Billigkeit entspricht.” Wenn der künftige Vater ganz ausfällt, z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder weil er selbst noch in der Ausbildung ist, müssen aber eventuell die Eltern wieder einspringen.
Volljährigenunterhalt und BaFöG
Im Rahmen von BaFöG-Anträgen werden häufig auch die Einkünfte der Eltern abgefragt.
“Auskunftsersuchen nach § 47 Abs. 4 BaFöG i.Vb.m. § 60 SGB I.”
Unter dem Aspekt, daß BaFöG gegenüber Unterhaltsansprüchen subsidiär sein kann, kann das auch berechtigt sein. Insbesondere droht, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden (können), daß dem volljährigen Kind auch das BaFöG verweigert wird. Hier gibt es eigene Auskunftspflichten der Eltern. Wenn nach der Rechtsprechung aber klar kein Unterhalt mehr gezahlt werden muß, dann sollte dem Kind lediglich zur Vorlage beim Amt bescheinigt werden, daß dem so ist. Es kann aber auch sein, daß man zur Auskunft verpflichtet ist, selbst wenn im Ergebnis kein Unterhaltsanspruch besteht.
Kontrollrechte für unterhaltspflichtige Eltern
Solange Unterhalt gezahlt wird, haben die Eltern Kontrollrechte zur Überprüfung, ob die Ziele zur Ausbildung auch eingehalten werden, vgl. § 1605 BGB.
Zeugnisse und andere Ausbildungsnachweise müssen vorgelegt werden."
so gelesen:http://rechtsanwalt-andreas-fi…24/volljahrigenunterhalt/