Beiträge von LuAlleinZuHaus89

    hat er sich vor der schwangerschaft auch so verhalten?
    dann lässt sich ja abschätzen ob er überhaupt zu normaler kommunikation fähig ist...ich würde sonst n klaren schlussstrich ziehen und dem jugendamt mitteilen dass dieses verhalten grundsätzlich zu ihm gehört...mir konnten einige ängste vom jugendamt genommen werden als ich auch von anderen attacken vorher berichtet habe...


    letztlich kann er zur zeit nichts tun außer sich zurückhalten und auf mich zukommen.
    ohne fass er forderungen stellen kann.


    weil ich sein verhalten als für mich absolut belastend geschildert habe.

    ich hab das gefühl wir sprechen von ein und dem selben menschen...nur das alter stimmt nicht ^^


    ist er zufällig wegen der schwangerschaft abgedampft?
    und war er zufällig vorher auch davon überzeugt er könne sich keine zukunft ohne dich vorstellen?


    ihr vater will sie unter keinen umständen mitnehmen.
    und auch keine wohnung.


    leider kann ich ihn nicht verpflichten...

    bei ihrem vater wars so dass er nach ner weile auf ne regelung bestand weil ich das alles nicht mehr eingesehen habe.
    aber er hat sie immer und immer wieder untergraben.


    so wie ich das empfinde sind die beiden von der selben sorte...
    er hatte seine tochter bislang nicht mal wirklich auf dem arm,besteht aber auf kontakt sonst meint er klagen zu wollen.


    oder ignoriert uns komplett,gibt mir die schuld...


    ich will sagen...bei so einem menschen ist jede energie vergeudet.
    klar sagen einem verstand und herz was anderes...dass es klappen kann,müsste...


    aber...1.5 jahre...alles wie gehabt.


    immer wieder alles gewollt und alles wieder schleifen lassen.

    und dann?
    passiert ihm doch nichts.
    außer dass er sein kind nicht sieht.
    und das ist den meisten dann recht.
    ihrem vater zumindest.
    ich bin ja schuld,ich hab nicht gewartet,mich nicht nach ihm gerichtet.
    laut seiner argumentation.
    ist quatsch,aber leider kommt er damit durch.


    abseits...was soll das JA machen?


    die schnappen sich den kerl nicht...
    die sagen:sollte nciht so sein...


    und irgendwann verläuft sich das und feierabend.
    ich hätte mir all das sparen können...
    kostbare zeit vergeudet.

    ihr vater kommt mitterlweile nicht mehr weil ich nicht einwillige mit ihr auf der matte zu stehen wenn es ihm passt.


    keine antworten auf nachrichten,keine erkundigung nach ihr...


    ich will nicht den teufel an die wand malen aber ich würde fast raten wollen...vergeude nicht deine energie mit dem versuch das zu ordnen.
    verschwendung.
    ist meine erfahrung.

    das hört sich alles so einfach an...
    wenn ich ihren und meinen vergleiche will er sich das ganze leicht machen.
    bzw mit dem kind nicht gesehen werden.
    weil er sich ja "das kind hat andrehen lassen".


    ich weiß es letztlich immer noch nicht.
    es hat sich trotz diverser versuche zu vermitteln und zu regeln und und und,...
    nur zum schlechteren entwickelt.


    er will kommen und gehen wie und wann er will und so schätze ich den vater im falle der TE auch ein.



    hätte würde könnte,bei manchen ist das zeitverschwendung.

    ich meine es war erst so besprochen worden.
    rechtlich kann er nicht darauf bestehen,das JA sah aber zunächst keinen anlass den umgang nicht bei mir stattfinden zu lassen...
    es gab bis zum endgültigen vereinbaren der regelung ein gespräch in dem er mich verbal so in die ecke pferchte dass ich den raum verlassen musste.


    danach wurde die regelung entsprechend engepasst um eskalationen zuhause zu vermeiden.

    ich hab das auch so mitgemacht...ich wusste insgeheim er kümmert sich n s***** wenn ich nicht nachgebe.
    tja...so ist es nun auch.


    zumindest bei mir.



    aber nein,er darf es nicht einfach so.
    bzw du musst dann nicht auch noch die füße stillhalten.
    er hat sein recht verwirkt wenn er so handelt.
    du kannst dein ding machen.


    das wird nur ihn nerven,rechtlich passiert dir aber nichts.

    hah,ja bei uns war es ebenso.
    bloß nur bei mir.
    nicht raus.


    er sagt nichts dazu.
    seit 1,5 jahren.


    nicht zu mir,nicht zu anderen,nicht zum amt,nicht zum richter.


    ich empfand es als zumutung.
    irgendwann hat das JA nachgegeben und mir gestattet darauf bestehen zu dürfen den kontakt außerhalb der wohnung stattfidnen zu lassen.


    passiert ist das nie.
    vom ihm aus.


    er kam,gab zoff,schmiss ihn raus.
    er kam zu spät,ich hab anderes gemacht,sie ist eingepennt,nix wars.


    ja sollte man klären.
    muss ex aber auch wollen.


    ich hab mir 1,5 jahre die zähne ausgebissen.

    ich finde mich grade erschreckend gut in deinen ausführungen wieder.


    ex ist bei uns auch so.


    erstmal zur frage:
    mir wurde erklärt dass ich absagen darf,solange ich einen ersatz anbiete.
    negativ kann man das eigentlich meines wissens nach nicht anlasten,du bemühst dich meiner ansicht mehr als notwendig.


    das habe ich auch bis man mir erklärte dass er eigentlich derjenige ist der aktiv kontakt suchen muss.
    und vor allem an zeiten halten.


    ich gebe dir den tipp...sollte er dich hängen lassen,hab n plan b.


    kommt er ohne nachricht zu spät kannst du machen was du willst.
    musst ihm nichtmal ersatz bieten,er hat wider besseren wissens den umgang sausen lassen.


    mies dem kind gegenüber,aber du kannst dein leben und dein alltag deinem kind zuliebe nicht nach einem mann/vater ausrichten der keinerlei respekt und emphatie gegenüber eurem wohl zeigt...und es ist ein schaden den er verursacht wenn er dich bewusst und vor allem das kind bewusst und kommentarlos versetzt.


    und du wartest und wartest.



    bei ex und uns ist die regelung auf eis...
    er hat sich nämlich ähnlich verhalten.


    bislang hat er deswegen nicht beim jugendamt stellung genommen und so lange gibt es auch keinen umgang mehr.

    stimmt da hab ich mich versehen.


    allerdings wurde ich auf diese frage hin vom bafög amt dahingehend versichert.
    darum beharre ich bislang darauf.
    immerhin entscheiden die letztlich.


    es geht aber tatsächlich nur darum dass es wegen dem geringeren einkommen eine neue berechnung geben MUSS.
    und an dieser MÜSSTE sich mein vater mit eben den auskünften über den zeitraum NACH 2012 beteiligen.


    1. zur berechnung
    2. weil sein einkommen demnach auch reichen wird um sich finanziell zu beteiligen.


    3. und wichtigstens...ist es eine rechnung nach verhältnis.


    das heißt da meine mutter schon alles getan hat um mich durchzubringen,er seitdem ich 12 bin weder regelmäßig noch voll unterhalt gezahlt hat,meine mutter teilweise betreuung der kids übernimmt und mein vater nichts...


    würde das die komplette situation entschärfen.


    ist das denn so unverständlich?


    leuchtet mir nicht ein was da nun groß verwerflich sein soll.

    jaha,ich sage ja auch nicht dass ich es nicht nochmal angehe mit dem BU.
    nur steht die entscheidung KEIN BU erstmal so in den akten.
    insofern lastet das nicht auf meinem anspruch.
    und selbst wenn,dann wird es mit eingebracht.
    es wird einen drittel vom unterhalt ausmachen den er (eigene berechnung anhand seines bislang vorgelegten einkommens 13/14) ausmachen.
    kindergeld bekomme ich keins mehr.
    ich habe also 0 einkommen.


    so.


    und nochmal:


    es kann eine aktualisierung beim bafög amt beantragt werden,was ich wie schon erwähnt auch so muss,da sich das einkommen meiner mutter verringert hat.


    so.




    und diese versuche ich nun über den weg der unterhaltsklage zu bekommen weil das amt sich darum nicht kümmert und unterhalt lt. dem was ich da gepostet habe SEHR WOHL vorrangig gezahlt würde.



    und nachgewisen hat er nicht VOR zwei jahren sondern sein einkommen VON VOR 2 jahren.


    da er selbstständig ist wären allerdings alle 3 vergangen jahre anzugeben gewesen,zumindest wenn es um unterhalt geht.


    wie das beim bafög ist wenn es elternabhängig gezahlt wird weiß ich nun nicht.

    hier nochmal die infos bzgl meines kenntnisstands...
    die väter fallen weg, bzw vater 1 zahlt für seinen sohn seitdem er zu september diesen jahres eine stelle hat.
    vater 2 studiert.


    "Unterhalt, Volljährigkeit und Schwangerschaft


    Die Tochter geht noch zur Schule, Hauptschulabschluss. Kaufmännische Lehre, oder Weiterbildung für den Realschulabschuss. Sie wird volljährig und dann schwanger. Hier kann es sein, daß eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern nach §§ 1602, 1610 BGB weiter fortbesteht.


    Diese konkurriert aber mit der Pflicht des künftigen Vaters zur Unterhaltszahlung aus Anlaß der Geburt, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gem. § 1615 l BGB.


    Nach dessen Absatz 2 kann diese Pflicht zur Zahlung von Unterhalt auch über diesen Zeitraum hinaus bestehen, “wenn dies der Billigkeit entspricht.” Wenn der künftige Vater ganz ausfällt, z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder weil er selbst noch in der Ausbildung ist, müssen aber eventuell die Eltern wieder einspringen.


    Volljährigenunterhalt und BaFöG


    Im Rahmen von BaFöG-Anträgen werden häufig auch die Einkünfte der Eltern abgefragt.


    “Auskunftsersuchen nach § 47 Abs. 4 BaFöG i.Vb.m. § 60 SGB I.”


    Unter dem Aspekt, daß BaFöG gegenüber Unterhaltsansprüchen subsidiär sein kann, kann das auch berechtigt sein. Insbesondere droht, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden (können), daß dem volljährigen Kind auch das BaFöG verweigert wird. Hier gibt es eigene Auskunftspflichten der Eltern. Wenn nach der Rechtsprechung aber klar kein Unterhalt mehr gezahlt werden muß, dann sollte dem Kind lediglich zur Vorlage beim Amt bescheinigt werden, daß dem so ist. Es kann aber auch sein, daß man zur Auskunft verpflichtet ist, selbst wenn im Ergebnis kein Unterhaltsanspruch besteht.


    Kontrollrechte für unterhaltspflichtige Eltern


    Solange Unterhalt gezahlt wird, haben die Eltern Kontrollrechte zur Überprüfung, ob die Ziele zur Ausbildung auch eingehalten werden, vgl. § 1605 BGB.


    Zeugnisse und andere Ausbildungsnachweise müssen vorgelegt werden."



    so gelesen:http://rechtsanwalt-andreas-fi…24/volljahrigenunterhalt/

    grüß euch...


    mal ne frage zum thema nötigung...
    seit die klage auf auszahlung von unterhalt meinerseits MEINEN vater gegenüber läuft..


    fängt mein vater,obwohl meine eltern sonst nie kontakt pflegen,an meine mutter zu bedrängen.


    ich weiß nicht genau was er alles zu ihr sagt,weiß nur er setzt sie unter druck um mich dazu zu bewegen die klage fallen zu lassen.


    das ganze passt nun vielleicht nicht 100%ig in dieses forum...aber vielleicht mag mir trotzdem jemand weiterhelfen...
    kann ich was tun um das zu unterbinden?


    er hört nicht auf meine mutter und auch nicht auf mich in bezug auf die forderung sich nicht wieder zu melden.

    wie gesagt,ich war bei der jugendhilfe,dem zuständigen amt für unterhalt,bu usw.
    lt diesem gibt es nix.


    für mich ist aber nur am rande wichtig.
    da kann ich ja auch noch hinterher,nochmal,weil wie ich schon sagte...ich habe alle formalen schritte im vorfeld gemacht und DANN erst bin ich zur einforderung übergegangen.


    ich wiederhole mich da hoffentlich nicht ;)

    es geht um das alter meines sohnes...nicht um das zweite kind.
    das hat nichts damit zu tun dass ich es nicht bekommen habe,es ist das alter.
    ich hab die entsprechenden infos zu den bedingungen bezüglich des bezugs von BU schon lange hier im forum hinterlassen.


    aber streitet ruhig weiter übers thema hinweg...