Beiträge von blaubeerblau

    :troest bekomme einen richtigen Kloß im Hals beim Lesen.


    Ich denke es wäre hilfreich jetzt erst mal eins nach dem anderen zu beschreiten.
    Erst mal kommt das Gespräch morgen. Und wenn du deinen Vater nicht im Raum haben willst dann besteh auf dein Recht. Es geht um deine Tochter und dich!!!!! Dein Vater hat da gar nichts zu wollen. Ich finde den sowas von unmöglich und daneben. Da bekommt man richtig Wut. Wünsche dir ganz viel Kraft ihm die Stirn zu bieten!!!
    Der Schlüssel ist per es mal raus zu geben. Das geht einfach gar nicht.


    Je nach dem wie das Gespräch morgen läuft siehst du dann weiter mit dem Thema Unterhalt. Sprich die SB vom Jugendamt doch mal drauf an die rechnen dann im Bedarfsfall für dich. Momentan ist deine Tochter beim Opa zu Besuch. Da bleibt alles wie es ist,da kann er noch so kamellen. Hast du beim Einwohnermeldeamt dort zur Sicherheit mal angerufen? Glaube zwar nicht das er sie dort einfach anmelden kan aber wer weiß.


    Ach Grace... alles wird irgendwie gut. Ich drück dir ganz fest die Daumen!!!

    Beim FSJ im Ausland würde ich mich mal bei den Trägern informieren wie da die Modalitäten sind. IdR haben die FSJler in den Einrichtungen Kost und Logis frei. Dann wäre es mE darstellbar.


    Ansonsten gilt bei Studium außerhäusig das vorrangig Bafög beantragt werden muss um die Familienkasse zu entlasten. Das wird dann neben dem Kindergeld vom Anspruch (670€) abgezogen und der Rest je nach Einkommen der beiden Elternteile gequotelt. Ansonsten stehen dem Studenten auch im Ausland mM nur 670€ zu. Allerdings fällt hier ggf das Kindergeld weg. Einen Rechtsanspruch auf ein Auslandsstudium kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.


    Ach so zum Thema Zimmer freihalten, das könnte beim Auslandsaufenthalt fürs Kindergeld im Ausland wichtig sein.

    Du willst tatsächlich wegen einmalig 62€ und monatlich 4€ Zeit investieren :kopf
    Wegen der 62 € noch meinethalben aber für 4€ wäre es mir das im Leben nicht wert. Ich empfinde dich da als sehr kleinkariert, sorry!

    Purzelchen... Tut mir leid aber wie willst du einem Kind einen Urlaub schmackhaft machen den du selber nicht gut heißt. Btw. warum überhaupt, wo ist dein Problem damit?
    Ich wäre froh wenn mein Kind einen Urlaub machen könnte und dann noch weiter weg mit Flug. Kann sich heutzutage ja auch nicht jeder leisten.


    Du kannst mir nicht weiß machen, das euer Kind dein Unbehagen nicht spürt. DAS ist der Aufschrei ihrer Seele - um bei deiner Formulierung zu bleiben. Nämlich ihr Loyalitätskonflikt in den du sie bringst.

    Hallo blaue fee, im Falle einer Bankbürgschaft bürgt die Bank quasi für dich. D.h. im Falle eines Auszuges aus der Wohnung würde der Vermieter sich evtl. Renovierungs- bzw. Instandhaltungskosten bei der Bank wieder holen. Du bezahlst für die Bürgschaft eine sog. Avalprovision idR 4% der Bürgschaftssumme solange wie die Bank für dich bürgt - also bis zum Auszug. Du sparst also nichts an sondern zahlst eine Gebühr dafür dass die Bank für dich bürgt. LG

    Hallo Sammy,


    ich bin beruflich mit dem Thema Kreditkündigung und Zwangsverwertungen beschäftigt.


    Wenn die Bank euch das Angebot gemacht hat die Raten weiter zu bezahlen nach Kündigung scheint es eine recht anständige zu sein. Nach Kündigung ist nämlich der Gesamtbetrag fällig. Das sie von der Kündigung zurück treten kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Eher das ihr halt den gekündigten Kredit in Raten zurück zahlen dürft.


    Wie stellt ihr euch das mit dem Haus denn weiter vor? Das wäre mE erst mal grundlegend. Könntest du das alleine stemmen? Momentan schaut es ja nicht danach aus. Vielleicht müsst ihr beide euch damit anfreunden euch zeitnah eine neue Wohnung zu suchen.


    Die Bank wird wenn ihr jetzt den Kopf in den Sand steckt das Zwangsversteigerungsverfahren beantragen. Günstiger wäre es für euch wenn ihr vorher einen freihändigen Verkauf anbietet. Momentan ist die Lage am Immobilienmarkt recht Verkäuferfreundlich.


    Suche das Gespräch mit der Bank. Schildere ihnen was du dir so vorstellst, was machbar ist finanziell. Ihr werdet dann eine gemeinsame Lösung finden. Wie gesagt im Zweifel ohne das Haus zu behalten. Aber das kann auch durchaus befreiend sein.

    Ich würde den Vater ansprechen und mir anhören wie es aus seiner Sicht war. Halte nicht so viel davon sich ausschließlich auf das Gesagte vom Kind zu stützen und dann seine Meinung zu bilden. Ich habe einfach zu oft die Erfahrung gemacht das sich manches dann doch anders dargestellt hat wie vom Kind vermittelt. Wenn ihr noch zusammen wäre würdest du das bei deinem Partner doch auch ansprechen, oder?

    Hallo Hexenmama, ja ich bin die Frau vom KV. Hoffe ich werde jetzt nicht gesteinigt ;-)


    Heißt ja oft was "die Neue" sich immer einmischen muss. Letztendlich entscheide ich selber auch nichts, erlebe aber nunmal hautnah alles mit. Muss den jungen Azubi mit hier auffangen der enttäuscht ist das seine Mama sein Gehalt anrechnet. Ihm sagen das sie ihn trotzdem bestimmt lieb hat. Mit ihm selbst spricht sie nicht darüber, nur mit dem Vater der dann dem Jungen das verkaufen soll.


    Ist nicht immer einfach so eine Rolle als Zweitfrau und Stiefmama. Aber das ist hier ja nicht das Thema ;-)


    Och... Also auf streiten haben wir echt keine Lust.
    Ab 18 bekommt Schülersohn UH vom Vater direkt überwiesen. Ob er das Kindergeld von der Mutter bekommt... Keine Ahnung. Denke eher nicht. Ist dann aber seine Baustelle.

    Ah, ok das erklärt die Anrechnung des Schüerverdienstes.


    Hast du schön geschrieben, man KANN sich streiten oder auch nicht.


    Nachdem ich mich furchtbar geärgert hab ist es nun so wie es ist. Papa zahlt UH für Sohn 2, Mama für Sohn 1 entweder voll oder mit Abzug. Das was sie meint abziehen zu müssen muss dann Sohn 1 beim Papa halt abgeben zum Leben. Fertig.


    Für so einen Zinnober sind mir meine Nerven zu schade.


    Danke für eure konstruktiven Meinungen.

    Hallo Hexenmama,


    Kind 1 (15) Ausbildung wohnt bei Papa
    Kind 2 (17) Schüler wohnt bei Mama


    Wenn du schreibst das bei Kid 1 der KU wegfällt wegen Zuverdienst dann ist das wirklich genau unser Thema.
    Die Mutter meint aber, das der Zuverdienst des Schülers nicht den KU mindert wohl aber das Azubigehalt ihren Zahlbetrag.


    Oder ändert sich das mit dem Zuverdienst des Schülers ab 18? Hab da was im Internet gelesen zu.

    Hhm, das kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Der eine verdient früher weniger (weil es ihm angerechnet wird) und später weniger (idR zumindest weil du mit Studium nun mal einen anderen Gehaltseinstieg hast).


    Manch einer ist ja auch eher praktisch veranlagt und weniger für Abitur und Studium. Der wird dann durch so eine
    Regelung benachteiligt.

    Ja das Leben ist gefühlt nicht immer fair, da gebe ich dir recht ;-)


    Ich denke dann ist einfach noch mal ein Gespräch fällig mit dem abziehenden ET. Das Azubikind wollte eh das Gespräch suchen und hat um Unterstützung dazu bei uns schon angefragt. Nur muss dann der abziehende ET einfach auch klar kommunizieren, das er eben weniger überweist weil er das Azubigehalt anrechnet. Nicht a la Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass... Ich überweise weniger aber dafür verantwortlich möchte ich nicht sein das Azubikind den Teil nun beisteuern muss.


    Danke für dein sachliches und dennoch mitfühlendes Feedback!

    *lach* du wirst es nicht glauben! wir sind inzwischen auch so weit das wir hin und her überweisen wollen ob der besseren Verständlichkeit. Zumal das Schülerkind bald 18 wird und das Geld dann nicht mehr einfach verrechnet werden kann.


    Vieles von dir kann ich gut annehmen. Was mir allerdings nicht in den Kopf möchte ist, das ein Kind in Berufsausbildung anders behandelt wird als ein Kind in Schulausbildung/Studium. Dem Berufsschüler wird Geld abgezogen dem anderen "normalen" Schüler nicht.
    Da geht der Berufsschüler für 2,84€ die Stunde und der andere für 7,20€ die Stunde arbeiten. Dem einen wird es angerechnet dem anderen nicht.


    Die Aussage des abziehenden ET war dass das Geld in deren Haushalt benötigt wird. Insofern gehe ich nicht davon aus dass hintenrum dem Kind das wieder zugesteckt wird.


    Und rein formal hat Haushalt 1 mit Schüler eigentlich mehr Geld zur Verfügung.


    HH1: 184€ KG, 334€ Unterhalt, 400€ Zusatzeinkommen Schüler= 918€
    HH2: 184€ KG, 179€ Unterhalt, 400€ Ausbildungsgehalt = 763€


    Da kann man als Azubi doch schon etwas frustriert sein. Immerhin geht er 40Std die Woche arbeiten während der andere seine Ferien verbringt.

    Hallo Tina, danke für deine Antwort.


    Beide Kinder sind noch minderjährig.


    Ich gebe dir Recht das sich der Unterhalt nicht aufhebt. Aber rein praktisch könnte es Sinn machen bevor einer dem anderen jeweils 334,- überweist.


    Nun ist es so, dass das KG an die jeweiligen Eltern geht. Zzgl. zum jeweiligen Unterhalt.
    Neu ist ab 1.8. folgendes:


    ET 1 mit Kind in Schulausbiildung:
    184€ KG
    334€ Unterhalt
    = 518€



    ET 2 mit Kind in Berufsausbildung:
    184€ KG
    179€ Unterhalt (400€ Ausbildungsvergütung - 90€ berufsbedingte Aufwendungen=310:2= 155€ Abzug des Unterhaltszahlenden ET)
    = 363€


    Wen man nun davon ausgeht, das der Bedarf eines Kindes nach DDT iHv. 334€ besteht wo soll der Differenz ertrag denn dann herkommen?


    Vielleicht noch erläuternd zu unserer Situation: der ET welcher dem Kind nur 179€ überweist möchte jetzt nicht als Buhmann/frau dastehen weil er/sie ja weniger überweist aufgrund der Tatsache das er/sie das Ausbildungsgehalt anrechnet. Nämlich weil der ET bei dem das Kind in Ausbildung lebt gesagt hat, wenn der andere ET angerechnet muss das Kind den Teil abgeben. Wir können ja nicht noch drauf zahlen.


    Wie gesagt, wir hatten uns das alles einfacher vorgestellt. Man man man...


    Ach so... Ich schreibe Geschlechtsneutral um nicht vielleicht vorweg schon zu polarisieren :-)

    Hallo, ich bräuchte mal ein paar Meinungen von außen.


    Zur Situation: ein Kind lebt beim Vater, eines bei der Mutter. Soweit so hebt bislang eine Unterhaltszahlung die andere auf. Nun beginnt eines der Kinder eine Ausbildung. Nach den Richtlinien der DDT bleiben 90€ anrechnungsfrei. Der darüber hinaus gehende Teil wird hälftig auf beide Elternteile verteilt und mindert die Unterhaltspflicht für das Kind in Ausbildung. Was der betreuende ET mit seinem Anteil macht bleibt ihm überlassen.


    Jetzt zur Frage: ist es rechtens das der Elternteil bei dem das Kind in Ausbildung lebt sich den Anteil um den der andere Elternteil seinen Unterhalt kürzt vom Kind geben lässt? Immerhin bedeutet ja die Möglichkeit der Anrechnung der Ausbildungsvergütung, dass davon ausgegangen wird, dass das Kind damit zum Lebensunterhalt beiträgt. Wozu gibt es die Anrechnung sonst?


    Meine persönliche Meinung dazu: warum kann es nicht so einfach sein... Jeder ET hat ein Kind zu versorgen. Die Ausbildungsvergütung wird gespart für Auto, Führerschein, eigene Wohnung... Zumal in unserem Fall das zweite Kind welches noch zur Schule geht und nebenbei jobbt (ca. 300-400€mtl.) sein Einkommen ohne Anrechnung komplett behalten darf da überobligatorisch.


    Aber das wäre wahrscheinlich zu einfach :ohnmacht: