Die seinerzeit errechneten 314 € bei Berücksichtigung des damaligen Ausbildungsgehaltes erscheinen mir auch viel zu hoch.
Wer hatte das denn errechnet? Der Anwalt des Vaters? Ob da nicht "zu Gunsten" des Mandanten ( = Vater) gerechnet wurde???
Für mich wäre es kein akzeptabler Betrag..
Wenn sie derzeit keine Ausbildung oder Schule macht, kann sie eigentlich keinen Unterhalt verlangen.
Geht sie im neuem Schuljahr wieder in die Schule oder fängt Ausbildung an dann besteht wieder Unterhaltspflicht.
Ich würde jetzt erstmal warten was SIE ( und sie muss SELBST, nicht der Vater) nachweist ! und genau dann noch von Euch als Eltern will.
Eigentlich brauchst du erst einen Anwalt wenn sie zu einem geht , der dich anschreibt, oder vor Gericht.
Warum solltest du jetzt zahlen wo noch so wichtiges unklar ist?
Ja eben das muß erstmal geklärt werden.
Die seinerzeit errechneten 314 € bei Berücksichtigung des damaligen Ausbildungsgehaltes erscheinen mir auch viel zu hoch.
Wer hatte das denn errechnet? Der Anwalt des Vaters? Ob da nicht "zu Gunsten" des Mandanten ( = Vater) gerechnet wurde???
Für mich wäre es kein akzeptabler Betrag..
Ja genau das glaube ich nämlich auch daß das zugunsten des Mandanten ausgerechnet wurde sprich Anwalt des Vaters und ein Ausbildungsgehalt gabs ja auch noch nicht weil meine Tochter jetzt zum 1.9. Erst die Lehre angefangen hätte.
Die seinerzeit errechneten 314 € bei Berücksichtigung des damaligen Ausbildungsgehaltes erscheinen mir auch viel zu hoch.
Wer hatte das denn errechnet? Der Anwalt des Vaters? Ob da nicht "zu Gunsten" des Mandanten ( = Vater) gerechnet wurde???
Für mich wäre es kein akzeptabler Betrag..