Alles anzeigenHallo Pippilotta,
unfassbar was dein KV sich heraus nimmt.
Der Junge ist 12 und wird duch die die Tretmühle der Justiz gejagt.
Der KV sollte sich schämen!
Er hätte L. längst mit einbeziehen können bezüglich der Umgänge.
Dein Verständnis in allen Ehren, aber was bringt es?
Es ist nicht deine Aufgabe L. zum Umgang zu überreden.
Das kann L. selbst mit seinem Vater klären. Er kommt in die Phase,
in der Eltern uncool werden.
Ich bin selbst Scheidungskind und ich wäre sehr wütend gewesen,
wenn man mich überredet, gezwungen und vor Gericht gezerrt hätte.
Meine Umgänge verliefen prima und ich hatte ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vater.
Er besuchte mich einmal im Monat und ich sagte an welchem Wochenende ich gern zu ihm wollte.
Meine Mutter hielt sich raus, es war meine Entscheidung. Ich war nicht fremdbestimmt.
Vllt. wäre das ein Weg für L.
Hallo formentera,
Verständnis ist die falsche Bezeichnung. Verständnis bringe ich für die Handhabe meines Ex nicht auf. Es ist vielmehr eine Art Nachsicht, gepaart mit
Bedauern. In den letzten Wochen habe ich ihm gedanklich die Pest an den Hals gewünscht. L. schlug die ganze Angelegenheit im wahrsten Sinne des Wortes auf den Magen-je näher der Gerichtstermin kam, desto stärker klagte er über Bauchschmerzen und Unwohlsein, er übergab sich letzte Woche mehrfach, schlief nicht gut, verhielt sich mir gegenüber unheimlich anhänglich und gab sich nach außen hin zurückgezogen. Du möchtest nicht wissen, wie meine Gedanken in diesen Tagen aussahen.
Mein Exfreund hat meines Erachtens keinen wirklichen Zugang zu L.. Er erwartet, dass L. sich zu 100% anpasst: hat der Vater phasenweise keine Zeit oder kein Interesse an Treffen mit dem Jungen, so muss L. das akzeptieren. Erinnert sich der Vater dann wieder an seinen Sohn und möchte sich mit ihm verabreden, so hat dieser die Pflicht, an dem vorgeschlagenen Termin Zeit zu haben. So verlief es in den vergangenen 4 Jahren. Anfangs war L. damit überfordert. Ihm gefiel nicht, auf Abruf parat zu stehen, aber es schaffte es nicht, dies seinem Vater mitzuteilen-vielmehr beschwerte er sich bei mir, ich rief meinen Ex an und entweder bekamen wir uns in die Haare oder aber er zeigte sich einsichtig und ging für eine kurze Zeit mehr auf den Jungen ein. Mit der Zeit wurde L. mutiger und teilte seinem Vater zaghaft seine Vorstellungen und Wünsche mit. Dieser reagierte oftmals mit Vorhaltungen oder auch mal Versprechen, etwas zu ändern (z.B. regelmäßig anzurufen), welche er dauerhaft dann wieder nicht halten konnte. Das hatte zur Folge, dass L. sich von seinem Vater emotional entfernte. Die beiden hatten zum Schluss sicherlich kein schlechtes Verhältnis, allerdings ein distanziertes. Freunde und Hobbies haben mittlerweile Vorrang-und genau das schmeckt meinem Exfreund ganz und gar nicht. Er warf mir bei unserem letzten Telefonat vor, dem Jungen zu viel Mitspracherecht einzuräumen...ich müsse mich mehr durchsetzen und ihn dahingehend erziehen, sich telefonisch bei seinem Vater zu melden (wenn dieser mal wieder für ein halbes Jahr untertaucht :crazy ). Mit diesen Gedanken und dem Ärger über den Brief der Beistandschaft besorgte er sich dann also einen Termin beim Anwalt...
Nichts desto Trotz möchte ich nicht, dass L. aus einer Wut heraus den Kontakt abbricht-und genau das würde geschehen, würde ich mich gänzlich raushalten und ihn machen lassen. Denn zum einen wäre das nur eine Form des Davonlaufens, das "Problem" (in diesem Falle der Ärger und die Enttäuschung) wäre aber immer noch nicht gelöst. Zum anderen kann er heute die Folgen eines Kontaktabbruchs noch gar nicht überblicken (selbst viele Erwachsene können das nicht). Doch meine Meinung ist ja ohnehin nicht von Bedeutung, denn ein Gericht hat diesen Umgangsplan festgelegt. Soweit so gut-die Durchsetzung obliegt jedoch wieder mal einzig mir...und das ärgert mich ohne Ende! Ich habe sowohl dem Familienrichter, als auch zuvor schon dem Mitarbeiter des Jugendamts von L.s derzeitiger Gefühlslage berichtet, ich habe angemerkt, dass es L. seinen Vater aktuell nicht sehen möchte und auch gar nicht weiß, wie er sich ihm gegenüber verhalten soll. Einen Rat oder gar eine Hilfestellung erhielten wir nicht, lediglich die Bemerkung, dass ein Treffen im Monat zumutbar ist und den Hinweis, dass die Umgangsvereinbarung auch für den Jungen verbindlich sind. Dieser Fakt, gepaart mit meinem Wunsch, ohne Zank und Streit leben zu können, brachte mich auf die Idee, das Gespräch mit meinem Ex zu suchen.