Beiträge von Knuffel68

    Den Versorgungsausgleich kann man auch vom Scheidungsverfahren abrennen. Da geht, wenn alle Angaben gemacht sind, dann 3 Monate verstrichen sind und ihr beide damit einverstanden seid.


    :Hm .... ich glaube, ich verstehe nicht ganz.....


    Also... Versorgungsausgleich kann unabhängig vom Scheidungsverfahren bearbeitet werden. Sind alle Angaben gemacht, beide mit einverstanden, wird der Versorgungsausgleich nach drei Monaten "verabschiedet" unabhängig vom Scheidungsverfahren. So richtig?




    Wenn der Versorgungsausgleich berechnet wurde, erhalte ich dann vorab einen Bescheid über die errechneten Daten? Sind das € - Angaben? So vön wegen Hr.Knuffel hat während der Ehe bis zum Eingang des Scheidungsantrages Rentenpunkte umgerechnet in rechnerische € von xy erarbeitet, Frau Knuffel in Höhe von xx €.
    Herr K. 100,00 € , Frau K. 30,00 € ..... Differenz von 70,00 € .... Herr K. tritt 35,00 € ab an Frau K. .....




    Und dann könnte das mit dem Vermögen verrechnet werden. Soll heißen, wir verzichten auf den Versorgungsausgleich und ich müsste ihm 35,00 € weniger auszahlen.... ?????

    Mutterschutz beginnt erst sechs Wochen vor ET bis acht Wochen nach ET
    Achja Mensch, richtig. 6 Wochen, nicht 8 - hatte ich falsch in Erinnerung. Wenn man bedenkt wie "kugelig" man da schon ist, glaube ich bin da tatsächlich nichtmehr in der Lage, meinen Kollegen anständig zu helfen..


    .... roll....roll.... roll...... das waren die Sprüche, die ich mir anhören musste...... :D .....


    Das kommt drauf an..... der (oder wohl eher die) fühlt sich fit wie ein Turnschuh, der andere hat schon im 6 . Monat zu kämpfen..... das hängt von So vielen Faktoren ab.....




    Kann ich zB auch 3 Monate vor ET sagen "So nun ist gut, nun will ich Zuhause bleiben" bzw sobald ich merke, es wird mir zu viel? Sorry für die blöden Fragen..


    Da gibt es verschiedene Möglichkeiten..... wenn's zuviel wird, mit deinem AG ins Gespräch kommen um evt. doch in Tagdienst zu wechseln oder Arbeitsunfähigkeitbescheinigung des FA.... Gründe findet man in der Schwangerschaft genügend..... also da brauchst du dir keinen Kopf machen.... wenn's nicht mehr geht, biste raus aus dem Arbeiten......




    also mit dem Alter kommts dann quasi......


    .... :bldgt: ...... was soll das denn bitte heißen.... :nawarte: ......







    Edith fragt....
    Hab ichs noch richtig in Erinnerung? 28 Jahre? :lach ..... du könntest meine Tochter sein :lgh

    Meine Ex Frau hat jeden Mückenschiss durch Ihren Anwalt mitteilen lassen und am Ende knappe 10 Riesen Anwaltskosten produziert.............wers braucht mir wars wurscht, gerade wenn man bedenkt, dass ich mich bei keinem einzigen Thema quer gestellt habe.


    Och nö, da fahr ich lieber mit in Urlaub..... mit den 10 Riesen..... die RA meines Mannes ( bzw. unsere) hat mir schon auch geraten, dass ein anderer RA die Vereinbarung einfach mal gegenlesen soll, damit ich auf der sicheren Seite bin......

    Mein Anwalt hat lediglich für den Scheidungsantrag und die Erstberatung ne Rechnung über knapp 500 Euronen geschickt. Damit war für mich der Drops gelutscht.


    Na ja, das wär ja noch ne Hausnummer, die tragbar wäre.... für ein bisschen mehr "Sicherheit".....




    Interessant wird es wenn ihr die Scheidung richtig ausfechtet.....dann wird der Streitwert eine Rolle spielen, den der Anwalt dann für seine Kostennote heranzieht.


    So..... das hoffe, ich einfach mal nicht.... nicht für mich, nicht für ihn und erst recht nicht für die Kinder..... denn letzten Endes geht's um sie..... Haus, Freunde, gewohnte Umgebung...... ich häng nicht wirklich am Haus, auch nicht an diesem Ort..... und wohnungstechnisch was finden... no way.....
    Mein Mann könnte sich auch vorstellen, dass ich den Kredit erstmal weiter abbezahle, um dann, wenn Kinder etwas größer sind zu entscheiden.... sprich..... eine Auszahlung mal noch verzögern..... nur......
    Da hängt noch ein langer Rattenschwanz dran, den es gilt zu bedenken..... ich mag nicht um jeden Euro kämpfen..... Es muss unterm Strich einfach so Pi mal Daumen gerecht sein und jeder damit leben können.... und wir müssen uns noch in die Augen sehen könner..... allein der Kinder wegen...... die lieben ihren Papa, auch wenn der jetzt seinen eigenen egozentrischen Stiefel durchzieht.....


    Er ist vön Natur aus ein ganz lieber, leider etwas stärker egozentrisch als ich anfangs für möglich gehalten haben.... er möchte mich nicht übern Tisch ziehen, er ist froh, seine große Freiheit wieder zu haben, liebt seine Kinder.... aber auch da ist er froh, wenn er sie hier abgeben kann.... das ist leider So..... damit hatte ich sehr zu kämpfen.... das war für mich eine viel größere Belastung, als jetzt die Auseinandersetzung wegen den Finanzen..... zumal..... " er bezahlt mich ja dafür..." O-Ton..... und ein schlechtes Gewissen hat er schon... das darf er auch gerne haben.... ;)

    Er hat Scheidung eingereicht.............Du nicht!

    Stimmt..... ich hab die letzten fuffzehn Jahre alles gemacht.... er saß mir deswegen schon lang im Nacken ..... nur.... ich hatte es bisher nicht eilig.....




    So lange ihr Euch bis zum Scheidungstermin tatsächlich einig seid ist alles gut....ich befürchte jedoch, wenn Du jetzt schon Kommunikationsprobleme wegen der Kohle hast, könnte es Sinn machen wenn Dein Anwalt in den Startlöchern steht und ebenfalls Anträge stellen könnte....wenn es sein muß.


    Na ja, die Kommunikationsprobleme bestehen grundsätzlich.... ist etwas besser geworden..... aber am einfachsten läufst via Email....
    Wir haben nie übel gestritten, nur.... So wirklich effektiv.... neee....




    Ein vernünftiger Anwalt wird auch kein Problem damit haben wenn DU ihm klipp und klar sagst, dass DU dich einfach nur erstmal allgemein beraten lassen willst, Du Scheidungsantrag durch ihn stellen willst und dann im weiteren Verfahren nur seine Hilfe in Anspruch nehmen willst wenn DU Hilfe brauchst.............Du gehst ja auch ins Autohaus um ne Inspektion machen zu lassen und kaufst nicht jedes Mal gleich ein neues Auto..............


    Das hoffe ich jetzt einfach mal, zumal der RA im Vorfeld sagt, dass eine einvernehmliche Lösung ihm oft lieber ist.... und er nicht um jeden Preis prozessieren möchte.....




    Och.... neues Auto wär schon nicht schlecht..... So nen schönen VW Bus.... ;) .....

    Ach Knuffel, auf dich ist Verlass.


    Um diese Zeit immer.... ;) ......

    Ich glaube nicht, dass sie sich im ersten Moment freuen werden... wirklich nicht. Erstmal darf ich mir einen Vortrag anhören wie ich mir das denn vorstelle, gerade jetzt nach dem Umzug usw, aber was solls - da muss ich eben durch....



    Ja.... So sind Eltern halt.... :ohnmacht: .... und du wirst dich noch gaaaanz oft an die eigenen Eltern erinnern, wenn Krümel mal älter ist.... ;) ..... denn dann bist DU in der Rolle der Mutter .... :lach ..... ja, ich weiss, sooooo werde ich nieeee...... :nanana ..... ne klar, ich auch nicht.... :D ..... aber..... meine Mutter ist nun schon 30 Jahre tot...... und es gibt sooooo viele Situationen, da würde ich gern vor mir selbst weglaufen .... :nixwieweg , weil ich meine Mutter höre.... :lgh




    Jetzt warts doch erst mal ab..... es gab schon genug werdende Großeltern, die sich dann doch sehr gefreut haben....
    Und mit dem Vortrag.... nun denn.... wo sie Recht haben.... ;) ..... ne, mal im Ernst,Augen zu und durch..... tief atmen...... und dann stehn se hinter dir..... :knuddel



    Thema Unterhalt:
    Kannst hier unter alten Beiträgen mal suchen und durchlesen zum Thema " bereinigtes Netto" oder noch den anderen Thread starten zu dem Thema..... dann melden sich " unsere Experten" hier aus dem Forum, die sind da richtig fit drin.....

    also Grundgehalt wäre dann ganz normal mein Nettogehalt was ich ohne die Zuschläge bekommen würde, richtig? Das sind min. 500€ weniger, da würde es bei mir schon knapp werden aufgrund div. Finanzierungen, die zwar bald weg sind, aber erst in 3-4 Monaten.. *seufz*
    Sobald dann 8 Wochen vor dem ET der MuSchu losgeht, ist es doch aber so dass ich mein Gehalt inkl. der Zuschläge bezahlt bekomme, oder?


    Ja klar, ohne den Nachtwachenzuschlag wirst du das schon merken, die anderen Zuschläge wie Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag erhälst du weiterhin....


    Habt ihr einen Betriebsrat? Oder nach was wirst du bezahlt? AVR, TVöD, privat? ...
    . Na ja, jetzt grad egal, zumal ich in den ganz aktuellen Veränderungen nicht mehr ganz "up to date" bin.....


    Ich habe für meine schwangeren MA einen sogenannten "Bestandsschutz für langjährige MA" durchgeboxt.... soll heissen, sie haben die Nacht- und Wechselschichtzulage an sich (200 € brutto), sowie die Nachtarbeitsstunden nicht mehr bezahlt bekommen, da sie ja auch nicht geleistet wurden..... dafür gab's eine monatliche Ausgleichszahlung ( Mittel der letzten 12 Monate).




    Thema Unterhalt: So viel ich weiss, wurde der Selbstbehalt auf 1.100€ erhöht..... wenn du So ungefähr weisst, was er verdient google mal nach der "Düsseldorfer Tabelle" .....
    Kindesunterhalt muss er zahlen, bis Kind selbst Geld verdient.... ( nur ganz grob, wenn Kind ewiger Student bleibt, wird auch der Unterhalt mal eingestellt.... ;) )


    Betreuungsunterhalt: rein theoretisch steht dir in den ersten drei Lebensjahren auch Betreuungsunterhalt von Seiten des KV zu.... theoretisch deswegen, weil er das Geld natürlich erst mal netto und bereinigt verdienen muss..... erst Kindesunterhalt, dann Betreuungsunterhalt, sofern KV noch über Selbstbehalt......





    Meine Eltern kommen mich Anfang Feb. besuchen, da werde ich es ihnen erzählen. Und meine Mutter erzählt mir vorhin noch fröhlich am Telefon, dass eine ehem. Schulkameradin von mir schwanger sei im 3. Monat. Ich dachte mir nur so "Wenn DU wüsstest.."



    Na dann..... die werden sich bestimmt freuen.. :love: .. und wer weiss, vielleicht könner sie dich doch irgendwie unterstützen......

    Es ist völlig ausreichend wenn du einen Anwalt hast, der für dich ebenfalls Scheidung einreicht. Dann kannst du die Zusammenarbeit ruhen lassen und weißt bei Bedarf wohin du dich wenden kannst. Sowas kostet nicht die Welt


    Aber die Scheidung wurde doch schon eingereicht..... muss ich das denn auch machen?


    Was heisst, das "kostet nicht die Welt?"...... So Pi mal Daumen? Also.... wenn ich meine RA nur mal zur Beratung bräuchte.....



    Noch hab ich ja Geld auf der " hohen Kante".... aber .... erstens ist das dann doch mal schnell weg, zweitens hab ich mit dem Haus noch einen Berg Schulden..... und brauch einfach für mich noch was in Reserve..... So als Notgroschen..... nicht für mich speziell, ich bin relativ genügsam ( das würde sogar mein Mann bestätigen, der mich zum Geldausgeben eher zwingen musste), mehr für sogenannte schlechte Zeiten.... oder die Kinder..... wie auch immer.......

    Ach so, noch ein Nachtrag zur Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Ehegatten:

    Der muss nach §7 notariell gemacht werden und muss nach §8 einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Das heißt, daß die Anrechte auch so teilbar sind und der Inhalt nicht sittenwidrig ist.


    Na gut..... das müsste uns ja dann die RA sagen können..... was wäre denn sittenwidrig? :hä ......





    :idee Ah.... :tuschel ....die Next, die es schon gab, während ich noch für ihn gekocht und gebügelt habe :lach ..... kleiner Scherz am Rande.....








    Edith meint, was hucky kann, kann ich schon lange..... doppelt posten.... :P

    Ach so, noch ein Nachtrag zur Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Ehegatten:

    Der muss nach §7 notariell gemacht werden und muss nach §8 einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Das heißt, daß die Anrechte auch so teilbar sind und der Inhalt nicht sittenwidrig ist.


    Na gut..... das müsste uns ja dann die RA sagen können..... was wäre denn sittenwidrig? :hä ......





    :idee Ah.... :tuschel ....die Next, die es schon gab, während ich noch für ihn gekocht und gebügelt habe :lach ..... kleiner Scherz am Rande.....

    Ach so, noch ein Nachtrag zur Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Ehegatten:

    Der muss nach §7 notariell gemacht werden und muss nach §8 einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Das heißt, daß die Anrechte auch so teilbar sind und der Inhalt nicht sittenwidrig ist.


    Na gut..... das müsste uns ja dann die RA sagen können..... was wäre denn sittenwidrig? :hä ......





    :idee Ah.... :tuschel ....die Next, die es schon gab, während ich noch für ihn gekocht und gebügelt habe :lach ..... kleiner Scherz am Rande.....

    @ hucky.... doppelt gemoppelt hält länger... :lgh ..... muss trotzdem nochmal nachfragen..... :bet

    Das Formular ist innerhalb von 3 Wochen beim Gericht abzugeben. Tust du das nicht, wird das Gericht dir eine weitere Frist von 14 Tagen geben mit Androhung von Zwangsgeld. Also eigentlich hast du ohne Konsequenzen 5 Wochen Zeit dafür. Bis dahin werdet ihr ein Gespräch beim Anwalt geführt haben und euch evtl. gütlich dazu einigen können. Wenn dies der Fall ist, wird der Anwalt schon das Nötige beim Gericht beantragen.


    Also.... das Formular = Fragebögen zum Versorgungsausgleich ? Das muss ich binnen vön 4 Wochen zurück geben..... ausgefüllt habe ich es schon, bis auf das eine Häckchen.... ;) ....
    Das heisst, du bist der Meinung, sollte sich mein Mann damit einverstanden erklären, den Riestervertrag aussen vor zu lassen, könnte man den " unterschlagen" bzw. könnte seine / unsere RA das bei Gericht im Nachhinein noch veranlassen.....


    Das wäre super......

    Du kannst jederzeit einen Rechtsbeistand dabei nehmen. Da gibt es keine Frist, wo man keinen mehr nehmen darf.

    Das steht jetzt im Widerspruch zu Malamuts Aussage..... und zu diesem Passus im Anschreiben des Gerichts....


    "Wenn sie einen Verteidiger stellen wollen,.....,binnen zwei Wochen..." ...... siehe vorheriger Post von mir.....



    ..... :frag momentan bräuchte ich keinen eigenen Anwalt..... nur, wenn wenn wir uns bezüglich des Hauses oder des Nachehelichen Unterhalts so gar nicht einigen könnten...... ich hab ne Menge Kohle ins Haus gesteckt (gesamte Eigenkapital + Renovierung) , leider stehen wir aber je zur Hälfte im Grundbuch...... mein Mann hat in der Theorie bisher bestätigt, dass das alles meins ist.... nur.... wenn die Demenz :lgh .... weiter fortschreitet, dann .....
    Ich kanns auch belegen.... So vön wegen Startkapital in die Ehe..... ich viel, er nix.... sogar weniger als nix.... ;) ..... aber, ich hoffe, er kann sich noch dran erinnern.... sonst wird's einfach steinig und mühsam......
    Ich kann alles zur Not belegen, habe noch alle KA meiner damaligen Depots und KA auf denen der Transfer des Geldes eindeutig belegbar wäre.... aber.... das wäre mühsam.... die handschriftlichen Aufzeichnungen von damals, die wir gemeinsam erstellt haben zum Überblick für unsere Finanzen und wie hoch ein Kredit sein müsste sind einfacher zu durchschauen... haben aber im Notfall keine rechtliche Relevanz... :bet

    Es ist auch möglich aussergerichtlich eine Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen. Ich zitiere dazu mal den §6 des Vermögensausgleichgesetzes:


    Das war So geplant..... wir setzen alles auf.... RA übersetzt alles ins Juristendeutsch und dann ab Marsch vor den Richter..... nur.... wenn eben malamuts Möglichkeit dann folgt, dass er doch bei jenem Termin den anderen Furz rauslässt und ich dann in Ermangelung eines eigenen Anwalts nicht handeln kann????


    Also.... das Risiko ist nicht sooooo gross..... mein Mann möchtern mich los werden..... das ist ihm glaube ich schon was wert.... :D

    § 6
    Regelungsbefugnisse der Ehegatten

    (1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise

    1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen,
    2. ausschließen sowie
    3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten.
    (2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.

    aha.... das wäre Punkt zwei..... Riestervertrag weglassen und nur die Rentenpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berechnung heranziehen....


    Oder Punkt 1: statt ausbezahlen fürs Haus, verzichte ich auf den Versorgungsausgleich...... hmmmm...... d.h. wir müssten den Versorgungsausgleich doch erst ausrechnen lassen, um dann zu schauen, in welchem Rahmen sich der bewegen würde..... :Hm


    Punkt 3: heisst das man könnte den Versorgungsausgleich auch erst nach der Scheidung berechnen lassen? Z.B. erst in 5 Jahren, wenn ich weiss, ob ich das Haus behalte und ihm ein Sümmchen ausbezahlen müsste....? Das wäRe ja noch besser....
    ( mir ist klar, dass trotzdem nur die erwirtschafteten Rentenpunkte während der Ehe zählen.... )


    Was ist denn aus dem Geld von seinem Vertrag geworden?
    Kannst Du das irgendwie belegen, dass es seinen Vertrag gab, bzw. er aufgelöst wurde?


    ... vermutlich gut investiert in die next.... :lgh ......


    ..... ja... hab ne Mail von ihm, in der er mir nach mehrmaligem Nachfragen schrieb, dass er den Vertrag gekündigt hat.... zudem hatte ich Kopien gemacht, bevor ich ihm die Unterlagen ausgehändigt habe.... :aetsch .....

    ... erstmal Danke ... :blume .... an alle.....



    Ich fang mit Luchsie an:

    (oder habt ihr 6 Kinder?)


    .... :wow .... :wow .... :wow ..... :nixwieweg




    a) seiner wird auch mit eingerechnet, oder
    b) Du zahlst seinen Kinderanteil (oder habt ihr 6 Kinder?) an ihn aus...


    a) seinen gibt's nicht mehr .... :tanz ..... die Next muss ganz schön teuer sein.... ;) .... also kann man den nicht mit einberechnen, that' s my problem.... 8)
    b) rein rechnerisch müsste ich nichts an ihn auszahlen, weil.... wir haben in seinen monatlich einen deutlich höheren Beitrag eingezahlt als bei mir. Dafür habe ich die Zulagen für drei Kinder bekommen. Rein rechnerisch hatte er vor einem Jahr soviel Geld in seinem Vertrag wie ich jetzt ungefähr.....


    (Gott sei Dank habe ich die Zulagen für die Kinder für mich beantragt, denn durch die Vertragskündigung mussten wir seine jährlichen Zulagen, ebenso wie die Steuervergünstigung zurück zahlen.... :ohnmacht: .....)


    ich denke, der Anwalt hat einfach gefragt, was aktuell da ist- grds. Bösartigkeit würde ich weder ihm, noch deinem Ex unterstellen- eher Gedankenlosigkeit


    Nö, die RA ist ganz o.k. ( war ursprünglich mal meine... :bldgt: ).... und nein, Bösartigkeit würd ich im nicht unterstellen, aber....


    Gedankenlosigkeit? Hm.... :Hm Na dann mach ich doch mal einen Mini-Mental-Test bei ihm, denn einen Tag bevor er die Unterlagen abgegeben und das Gespräch beim RA hatte, konnten wir uns darauf einigen..... ;) .....






    Ich konnte Sie dann beruhigen, hab den Anwalt angerufen, das geklärt und gut war.


    Hm.... hier geht es halt um den Versorgungsausgleich und ich mir da jetzt unsicher, ob er, wenn denn schon angegeben, jetzt im Nachhinein darauf verzichten darf... :Hm ......

    Ich denke halt als erstes immer: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!!!!!!!!!!


    :daumen ..... stimmt..... ich habe aber gelernt, nicht mehr meinem ersten Impuls zu folgen, sondern erst zu handeln oder das Gespräch ( Mail..) zu suchen, wenn sich meine Atemübungen positiv auswirken..... :pfeif .....


    Viel wichtiger fände ich, dass Du durch einen eigenen Anwalt ebenfalls Scheidungsantrag stellst. In der jetzigen Situation ist es der Anwalt Deines Mannes und DU bist die Beklagte. Wenn dein Mann aus welchen Gründen auch immer drei Tage vor dem Scheidungstermin den Antrag zurück zieht kannst du gar nichts machen. Wenn er kurzfristig irgendwelche Anträge stellt ebenso auch nicht. Es ist völlig ausreichend wenn du einen Anwalt hast, der für dich ebenfalls Scheidung einreicht. Dann kannst du die Zusammenarbeit ruhen lassen und weißt bei Bedarf wohin du dich wenden kannst. Sowas kostet nicht die Welt



    Eigentlich möchten wir im Vorfeld eine Scheidungsvereinbarung erstellen, damit die dann bei Gericht durchgewinkt wird.....Wenn er kurzfristig einen Antrag stellt könnte ich die Verhandlung nicht vertagen? Könnte er denn mit einer Scheidungsvereinbarung während dem Scheidungstermin noch anderes unvorhergesehenes daher bringen????


    Es war abgesprochen, dass wir es erstmal mit einem versuchen und sollte ich das Gefühl haben, zu kurz zu kommen, dann würde ich doch noch einen eigenen aktivieren.....


    Was mich beim Lesen des Schreibens vom Amtsgericht stutzig gemacht hat, war folgender Satz "wenn Sie eine Verteidigung beabsichtigen und einen RA bestellen wollen, werden Sie aufgefordert, ihn unverzüglich mit Ihrer Vertretung zu beauftragen und durch ihn innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung zur Antragsschrift Stellung zu nehmen..."


    Heißt das, wenn ich binnen zwei Wochen den RA beauftrage, könnte ich später keinen mehr um Hülfe bitten?


    Ich habe mir schon einen RA ausgesucht, aber nimmt der mich, wenn ich ihm sage, dass ich ihn erstmal nur proforma brauche und ihn beauftrage, erstmal die Zusammenarbeit ruhen zu lassen?



    bevor ihr zwei da jetzt selber hantiert oder durch getrennte Anwälte Feindseligkeiten aufkommen:.....


    .... :nawarte: ......... :amok: ...... ihr gönnte mir ja gar nichts..... :bldgt:






    Macht doch erstmal ein Gespräch beim gemeinsamen Anwalt. Dann tauscht ihr dort die Argumente aus. Wenn ihr euch einig seid, daß ihr die Riester-Verträge nicht in den Versorgungsausgleich einfliessen lassen wollt, dann gebt ihr sie einfach nicht an. Das Gericht prüft selber nicht, ob alle Angaben auch wirklich Vollständig sind. Es muss nur das der Wahrheit entsprechen, was ihr auch angebt, da das Gericht bei allen Stellen, die ihr angebt, nachfragt.


    Siehe oben.... könnte ich später noch einen eigenen RA beauftragen?



    Es gibt nur noch einen Riestervertrag, nämlich meinen... ;) ....... und den hat mein Mann angegeben, der wird im "Antrag auf Ehescheidung" erwähnt und schon mit einberechnet.....


    Könnte ich auf dem "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" bei der Frage haben Sie einen privaten Altervorsorgevertrag, z.B. Riester-Rente abgeschlossen?" tatsächlich "Nein" ankreuzen, wenn dies mit meinem Mann nochmal abgesprochen wird?

    Danach, wenn er drauf besteht, daß du ihn angibst, kannst du dir immer noch einen eigenen Anwalt nehmen. Verlieren kannst du ja dabei nichts. Bei dem Gespräch siehst du auch, was der Anwalt wirklich taugt. Ist er auf einen Kompromiss aus, wird eine für beide tragbare Lösung bei rauskommen. Wenn das, was er vorschlägt, für dich nicht annehmbar ist, dann bist du mit einem eigenen Anwalt besser beraten.

    .... in Absprache mit mir hat mein Mann kurz vor Weihnachten die Scheidung eingereicht. Wir haben uns auf einen Fachanwalt für Familienrecht geeinigt, in dem Glauben, dass wir uns einigen können. :Hm
    Da er die Scheidung eingereicht hat, vertritt der RA in erster Linie ihn.



    Nun habe ich am Wochenende eine beglaubigte Abschrift vom "Antrag auf Ehescheidung" zusammen mit dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich per Post erhalten. seither habe ich einen gaaaanz dicken Hals und Bauchweh....


    Meinem ersten Impuls, meinen Mann zusammenzufalten, habe ich unterdrückt.... und möchte euch nun um Rat fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus.....


    Wie der Versorgungsausgleich grundsätzlich berechnet wird, ist mir klar. Wir waren / sind beide berufstätig, er in VZ, ich in TZ.


    Zusätzlich habe ICH vor ca. 5 Jahren für uns beide je einen Riestervertrag abgeschlossen.


    Bei der Trennung hat er seinen Riestervertrag mitgenommen.


    Wir hatten noch längere Zeit ein gemeinsames Giro-Konto.... in der Mediation hatten wir die Vereinbarung, dass keiner ohne den anderen zu informieren, größere Geldbeträge ausgibt. Durch Zufall habe ich im Herbst letzten Jahres erfahren, dass mein Mann Anfang des letzten Jahres seinen Riestervertrag aufgelöst hat. ( über Sinn und Unsinn dessen mag ich jetzt nichts sagen....) Rein rechtlich ist nichts dagegen zu sagen. Es war ja sein Vertrag.


    Bevor er die Scheidung eingereicht hat, bin ich per Mail mit ihm ins Gespräch gegangen bezüglich des Riestervertrages. Nach meinen Bauchgefühl wäre es nun gerecht, dass ich meinen Riestervertrag für mich alleine habe, sprich das angesparte Vermögen (10.000,.. € incl. meiner persönlichen Zulage und Zulage für 3 Kinder) nicht mit in die Scheidungsmasse bzw. zum Versorgungsausgleich eingerechnet wird. Mein Mann war damit einverstanden.....
    Zudem hatten wir noch einen gemeinsamen Aktienfond, den mein Mann logischerweise vor dem Scheidungsantrag auflösen wollte. Aufgrund der Absprache mit ihm bezüglich des Riestervertrages, war ich mit allem einverstanden. Der Fonds wurde aufgelöst und gerecht durch zwei geteilt.


    Und nun könnt ihr euch schon ausmalen, was im Scheidungsantrag erwähnt wird. :engel .... mein Riestervertrag..... der nun in den Versorgungsausgleich und zu den Scheidungskosten mit einberechnet wird.
    Mann.... ich bin sowas von sauer.... :motz: .....


    Mir ist bewusst, dass rein rechtlich nichts zu machen ist. Das Geld aus seinem Riestervertrag ist weg und ich darf mein Geld mit ihm teilen..... und bin nun auf sein "Good-Will" angewiesen.... :pfeif



    Nun meine Frage.... ich muss den Riestervertrag nun im Fragebogen angeben. Sollte alles ein Versehen meines Mannes :lgh gewesen sein, ... könnte er dem Gericht oder seiner Anwältin schriftlich mitteilen, dass er auf den Versorgungsausgleich aus dem Riestervertrag verzichtet, damit dieser nicht berücksichtigt wird?
    Oder was seht ihr für Möglichkeiten?






    Ich muss erstmal meine Emotionen wieder in Griff bekommen, bevor ich weitere Schritte gehe..... zur Not muss ich mir halt doch noch einen eigenen Anwalt nehmen, auch wenn wir das eigentlich vermeiden wollten. Aber um eine einvernehmliche Scheidung hinzubekommen, sollten sich alle Beteiligten an die Absprachen halten, um den Vertrauensvorschuss nicht zu gefährden.....
    Oder er hätte mich mindestens im Vorfeld informieren können, dass er meinen Riestervertrag nun doch angegeben hat oder vielleicht auch angeben musste (????)....
    Boah, hab ich Bauchweh.....






    Danke schon mal für eure "Experten-Tipps".... :blume

    ....

    Also wegen dem AG... sehe ich das also richtig, dass ich eigtl. nichtmehr Nachts arbeiten dürfte, sobald er von der SS weiß? Auch wenn ich das will? Das macht total keinen Sinn, weil ich tagsüber ja viel schwerer heben müsste etc.. und ich kann es mir finanziell nicht leisten, in den Tagdienst zu gehen, Miete und alle anderen Kosten sind auf mein jetziges Gehalt "zurechtgeschnitten" und ohne die Zuschläge hätte ich ganz schön zu knabbern..


    Rein rechtlich schon..... nur...... wenn dein AG das Risiko trägt und du damit einverstanden bist......." wo kein Richter, da auch kein Kläger"
    ... also, wenn das so Usus ist bei euch, alle damit einverstanden sind.... :daumen


    Das schlimmste was wir mal haben ist ESBL/MRSA oder Clostridien, also Magen/Darmkeim.. eine meiner Kolleginnen weiß schon von meiner SS, die war da sehr eifrig und hat mich nichtmal in die Nähe des Zimmers gelassen, wo der Mann mit den Clostridien drin lag (ist aber mittlerweile verstorben) und ich musste trotzdem Mundschutz tragen, habe also sehr fürsorgliche Kollegen. Ansonsten hab ich schon fast einen Waschfimmel, neben der normalen Desinfektion wasch ich ständig meine Hände, selbst wenn ich vorher Handschuhe anhatte und somit nichts an meinen Händen sein kann, Hygiene hab ich also schon immer sehr ernst genommen (vllt. bin ich deswegen auch so selten krank, momentan hat es mich seit Jahren mal wieder erwischt mit Triefnase und hartnäckigem Husten ).
    Was das Heben Nachts angeht, eigtl. nur wenn mal jemand fällt und mir ihn aufheben müssen - da wir aber gegenüber noch ein zweites Haus haben wo auch noch eine Kollegin ist, könnte die zur Not kommen und helfen, sollte es für mich zu schwer sein. Lagern tun wir die schweren Leute nur zu zweit und da gehts dann eigtl. recht easy. Auf den T-Stuhl kommen nur Leute, die noch recht fit sind - ansonsten Schieber und das kann die Kollegin auch allein. Also die "Belastung" hält sich Nachts echt in Grenzen. Und ich sehe es auch so - ich bin "nur" schwanger, nicht krank. Wenn es keine Risiko-SS ist, sehe ich keinen Grund, nicht ganz normal arbeiten zu können.


    So in etwa habe ich mir das vorgestellt.... ;) ..... und Keime.... gibt es im Supermarkt, im Kino so was von sooooo vielen.... da braucht man in kein KH und in kein Stift... :lgh .......ne, mal im Ernst.... natürlich gibt es spezielle KH-Keime, aber die Menschen werden mit den Keimen entlassen und führen ein normales Leben ... den begegnest du im Supermarkt und ..... Kinder, die einen Krankheitserreger schon in sich tragen, aber noch kchtern erkrankt sind usw.....


    Ja.... Schwangerschaft ... :schwanger .....ist keine Krankheit, es ist ein Zustand, ein schöner noch dazu... ;) .....

    Hab noch was vergessen.... :ohnmacht:

    ohne diese ständigen Ängste und Zweifel - das bekommt der Krümel ja auch irgendwie mit.


    Da bin ich überzeugt von.... aus eigener Erfahrung.... deswegen annehmen.....


    Ich hatte in meiner ersten Schwangerschaft eine schwere Depression mit suizidalen Gedanken.. :flenn ... keiner konnte sich erklären wieso, weshalb, warum.... mein Großer hat alles gut überstanden :rainbow: er ist etwas ernster und nachdenklicher als andere Kinder :Hm oft in sich zurück gezogen, aber wer weiß, wofür das noch gut sein kann. Er hat Lebensfreude :lach .... Hobbies, Freunde... :love: .
    Also.... sei nicht zu streng mit dir.... nimm sie an die Aengste und Zweifel.... sei gut zu dir......

    ...spät wie immer... ;)



    Also.... deine Ängste können hier sicher viele verstehen..... das ist normal..... aber.... es ist trotz Horrorgeschichten zu schaffen.... :daumen


    Wann du deinen AG üder die Schwangerschaft informierst, ist ganz alleine deine Entscheidung. Du trägst auch allein die Konsequenzen. Anders sieht es einfach für den AG aus, selbst mit deiner Unterschrift und einer Bestätigung, dass es keine Risikooschwangerschaft ist. Hält sich dein AG nicht an die Schwangerenschutzbestimmungen, dann kannst du ihm im Ernstfall einfach an Karren pinkeln. Du kannst dich auf deine Unwissenheit berufen und behaupten, du hättest die Risiken nicht abschätzen können. Dein Arbeitgeber hingegen hat einfach die Pflicht und da kann er sich im Ernstfall nicht rausreden.
    Soweit zur rechtlichen Situation.


    Nun zu den persönlichen..... ;) .... ich sehe eine Schwangerschaft als etwas völlig "NORMALES" an, auf jeden Fall nicht als Krankheit.... und So habe ich in der ersten Schwangerschaft auch völlig normal gearbeitet. Sprich mein AG hat die Schutzrichtlinien pro Firma vorgegeben und eingehalten.... und ich hab trotzdem
    gemacht, was ich wollte... :D .. somit lag das Risiko bei mir....
    Du kennst dich selber am besten und kannst dich gut selbst einschätzen.... ebenso die Bedingungen an deinem Arbeitsplatz.....
    Kontakt mit Körpersekreten..... naja.... gibt Handschuhe... ;) ..... gut vor bestimmten Erregern würde ich etwas Abstand halten.... aber was habt ihr denn in der Altenpflege? MRSA..... da würd' ich dann die Kollegin bitten.... gibt viele Erreger, aber vor den meisten kannst du dich mit Handschuhen und konsequenter und gut !!!! durchgeführter Händedesinfektion schützen....
    Lagern.... gibt Lagerungstechniken, da geht das ohne Kraftaufwand, selbst bei großen Bewohnern ....schwer tragen... gehe mal davon aus, dass ihr die Menschen nicht des nächtens mobilisiert, na gut.. auf den T-Stuhl, aber das macht ihr wiederum auch nur bei denen, die ich einigermaßen für sind, oder?
    .. musst ich immer grinsen..... was machen denn Mütter mit mehreren Kindern?... Also meine hab ich auch mit dickem Bauch durch die Gegend getragen.... aber das musst du wieder für dich entscheiden...


    Soll heißen... als AG zeig ich dir die rote Karte, als normale Kollegin.... seh ich persönlich kein Problem.... zumal du ja jederzeit, sollte es mit zunehmender Schwangerschaft schwieriger werden, immer einen Wechsel der Arbeitszeiten in Anspruch nehmen kannst....


    Soziales Umfeld.... da du in einem Beruf tätig bist, in dem es nicht schwer sein sollte, jederzeit und überall einen neuen AG zu finden..... kommt ein Umzug in die Nähe deiner Freunde / Eltern gar nicht in Betracht?
    Ansonsten.... in Vorbereitungskursen lernst du Gleichgesinnte kennen. Ist Krümel da, gibt's Rückbildungskurse und viele Angebote für Babykurse. Ich bin kein Freund von überfüllten Terminkalendern, aber wenn man als frische gebackene Mama sein soziales Umfeld erweitern möchte, Is das die Gelegenheit..... und vielleicht lernst du dann eine andere Mutti kennen, die dich unterstützen kann.... auf Gegenseitigkeit.....
    Da gibt es eine Lösung.....


    Dass du momentan noch viele Aengste hast, Unsicherheit verspürst, ist doch klar..... durch den Zwerg wird sich dein Leben So verändern.... da bbf es So viel Neues, was man sich nicht vorstellen kann ( ganz und gar nicht negativ gemeint).... aber.... das haben schon soooooooooooooo viele vor dir geschafft, da wäRe es doch gelacht, wenn du das nicht schaffen würdest.... also Kopf hoch..... und genieße die nächsten Wochen.... die Schwangerschaft ist So schnell vorbei.....


    KV.... :daumen .... bleib dabei.... sei offen ihm gegenüber, sollte er es sich noch anders überlegen..... für Krümel..... :love: ..... er spürt noch nicht, was du seit Wochen fühlst..... da bist du eindeutig im Vorteil......




    Ich werde versuchen, mir nicht ganz so viel Panik zu machen, weil mich das gerade wirklich alles sehr fertig macht. Ich schlafe nur sehr unruhig, weil ich den Kopf nicht ausbekomme.. ich weiß, dass das dazugehört, aber ich weiß nicht, ob das noch ein "normales" Maß ist, ich will mich so gern darauf freuen.. ohne diese ständigen Ängste und Zweifel - das bekommt der Krümel ja auch irgendwie mit.


    Hm.... :Hm ..... vielleicht wäre ein Weg, dieses grobe Raster, dann vorab schon mal grundsätzlich die Betreungsmöglichkeiten im Umfeld abzuklären....
    Und.... nicht gegen die Aengste und Zweifel anzukämpfen oder zu verdrängen, sondern sie akzeptieren.... "Ja, ich habe Grad Angst, spüRe Zweifel, das gehört dazu, zu diesem großen Lebenswandel.."... die Aengste / Zweifel annehmen... gut zu dir sein..... in welcher Situation war ich schon mal ähnlich verunsichert?
    Wie hab ich das damals gemeistert? Gut!!!! Na prima, dann schaff ich das auch!!!!


    Hier im Forum mit den Usern Kontakt aufnehmen, die in einer äähnliche Situation sind..... allein und schwanger...... das kann stärken......








    Alles, alles Gute für dich und Krümel..... du schaffst das...... alles wird gut...... :blume

    Also... eigentlich wollte ich ja ins Bett :sleep .... aber.... meine Kinder stehen ab Morgen früh wieder hier..... :love: .... und dann hab ich ein selbstauferlegtes "Daddelverbot" ... :ohnmacht: .... muss ja mit gutem Beispiel vorangehen.... ;) ...... deshalb.....



    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.... :D sorry.... hatte das mit der Elternzeit überlesen....


    Gut.... musste trotzdem schmunzeln.... du bist jetzt in der 10. SSW, die Schwangerschaft dauert normalerweise rein rechnerisch noch 30 Wochen.... dann ein Jahr Elternzeit..... ;) ...... ich finde du hast noch sooooo viel Zeit..... aber nun denn.....
    Ich finde, du solltest erstmal einen Gang runter schalten.... erstmal Mama werden..... du hast jetzt noch keinen blassen Schimmer, was auf dich zukommt So als Mama mit Einem Neugeborenen...... du hast keinen blassen Schimmer davon, wie sich was entwickelt..... das ist jetzt gar nicht negativ gemeint..... mehr nach dem Motto " erstens kommt es anders, zweitens als man denkt...." vielleicht hast du gar nicht zwingend das Bedürfnis wieder im gleichen Bereich zu arbeiten.... mit Kleinkind im Nachtdienst..... :frag
    Ich kann dich verstehen, dass man gerne plant, dass man gerne wissen mag wie der eigene Weg denn weiter gehen soll..... (:tuschel ..... ich habe meinen Mann glaube ich in meiner ersten Schwangerschaft zur Verzweiflung gebracht, weil ich alles organisiert haben wollte, weil ich Ende des 4 . Monats schon fast alle Vorbereitungen erledigt hatte :ohnmacht: ...)... aber..... So rein theoretisch reicht ja vorerst mal ein grobes Raster..... So vön wegen Entbindung dann und dann, Elternzeit 1 Jahr, dann Wiedereinstieg in den Beruf..... alles andere wird sich zeigen, wenn Krümel da ist, wenn die ersten Wochen rum sind, wenn das Krabbeln beginnt oder was auch immer.... ich bin der Meinung, dass es erst dann möglich ist realistisch zu planen..... erst recht wenn man vermutlich alleinerziehend ist und wenig Kontakte hat......
    Nur meine Meinung.....


    Meine Fragen hast du beantwortet..... Dazu noch ein paar Anmerkungen......


    aber man kann ja selbst entscheiden, ob oder ob nicht. Eine Kollegin von mir hat trotzdem bis zum 7. Monat weiter Nachts gearbeitet, musste sich eben ausdrücklich dazu bereit erklären und schriftlich was vorlegen.

    Eindeutig NEIN..... Es sei denn, es hat sich in der Rechtssprechung seit ich nicht mehr in Leitungsfunktion tätig bin was geändert. Arbeitsverbot heisst Arbeitsverbot..... das hat nichts mit selbst entscheiden zu tun.....
    Sollte du weiterhin im Nachtdienst mit Wissen deines AG arbeiten und du bekommst gravierende Schwangerschaftsprobleme (vorzeitige Wehen, Blasensprung, Blutungen, Abortus..... was alles nicht sein muss, aber.....) kann dein Arbeitgeber grosse Schwierigkeiten bekommen, da ist das Schriftstück, das du ihm unterschreibst nicht mal die Tinte wert :lach ...... ich habe meine Kollegen immer gebeten mir erst vön einer Schwangerschaft zu erzählen, wenn sie auch bereit waren die arbeitsrechtlichen Konsequenzen mitzutragen..... kein Reflo, keine Blutabnahmen usw.....ich weiss, das Arbeiten macht dann kaum mehr Spass..... je nachdem in welchem Bereich du arbeitest, kann das ganz schön öde werden..... oder je nach Mentalität des AN auch schön, die Kollegen könner ja rennen... ;)
    Nachtdienst..... bist du alleine, kann dich jemand unterstützen, was ist wenn du zmitts in der Nacht kleine Komplikationen bekommst?....
    Nicht falsch verstehen..... ich habe wochenlang Bauch eingezogen, grösste Klamotten angezogen, um den Bauch zu verstecken....war kein Problem, hatte ja vorher schon Bauch.... :lgh :lgh :lgh ......

    Ich wollte nach 1 Jahr Elternzeit mit 25h/Woche wieder einsteigen, ja.
    Ich wüsste wahrsch. auch am WE arbeiten.. dafür bräuchte ich dann wohl, wiegesagt eine "Nanny" o.Ä... dürfte dann ein WE im Monat sein.

    ..s.o. evt. auch den Bereich wechseln, die Arbeitszeiten.... manches ist mit AG aushandelbar.... neues Arbeitszeitmodell mit Kernzeit....
    Klar.... Schichtzulage bzw. Nachtdienstzuschlag ist ein gewichtiges Argument..... aber mit Kleinkind ändern sich evt die Bedürfnisse und Prioritäten.....




    Den Kontakt zum KV habe ich abgebrochen. Die Beziehung war vorher schon sehr "instabil" und er hat mir einfach nicht gut getan, hat sich vom vermeindlichen "Traummann" schnell zum Albtraum entwickelt und von mir verlangt, dass ich abtreibe, obwohl er angeblich auch einen Kinderwunsch hegt (nur eben nicht jetzt, ahja..). Er sagte, ich ruiniere sein Leben damit und er kann und will sich darauf nicht freuen oder je etwas mit dem Kind zu tun haben. Als er mir dann das Ultimatum stellte "das Kind oder ich", war für mich entgültig klar, dass ich diesen Menschen nichtmehr in meinem Leben haben möchte. Er weiß es seit dem 21.12. und ich habe ihm auch Zeit gelassen, darüber nachzudenken, hatte in der Zeit keinen Kontakt zu ihm. Ich denke also, mit seiner Unterstützung kann ich nicht rechnen und das will ich ehrlichgesagt auch nicht. Da seine Eltern ebenfalls weiter weg wohnen und ich nichtmal weiß, ob er es ihnen erzählt hat, kann ich da auch nix erwarten (und will es ebenso wenig, wie von ihm).


    ähm ja, kann dich verstehen, dass du den Kontakt zum KV abgebrochen hast..... und nun wieder ein ABER.....


    * es könnte auch sein, dass der KV in den nächsten Wochen und Monaten seine Meinung ändert....
    * oder wenn das Baby da ist.... wenn er es vielleicht auch nicht mit Begeisterung zum ersten Mal sieht, aber.... sein Herz mit Wärne und viel Liebe zu diesem Wurm durchströmt wird......
    STOP.... Luft anhalten...... sag niemals nie.... 8-) ..... und das Baby, EUER Kind hat ein Recht auf seinen Vater, auch wenn er es im ersten Moment vielleicht sogar abtreiben wollte.....
    Dessen musst du dir bewusst werden, egal was jetzt zwischen euch war, es geht nicht um dich, nicht um ihn, es geht um euer Kind.....


    Vielleicht ändert sich alles zum Positiven....sein erster Schock verschwindet, er verliebt sich in Klein-Krümel und wird ein fürsorglicher Vater.... nur du musst das auch zulassen..... und dann entpuppen sich seine Eltern als Traumgroßeltern, die dich unterstützen.....



    Lass dem Werdenden Vater mal Zeit, selbst wenn er sich jetzt auch ganz abwendet.... spätestens wenn Krümel da ist, solltest du ihn (auch schweren Herzens) informieren..... na ja.... und dann gibt's ja noch das Thema Unterhalt.....




    Genieße die Schwangerschaft und frei dich auf Krümel....



    ... du bist jetzt wenn ch s richtig gelesen habe, in der 10. Woche.....
    Dazu ein paar Fragen, sofern du die beantworten magst.....


    1. Weiss dein AG schon, dass du schwanger bist? Weil... eigentlich gibt es dann ein arbeitsverbot ab 20.00 h .....
    2. Rein theoretisch gibt es einen Kindsvater.... nagut... momentan noch Erzeuger.... kannst du mit ihm rechnen? Oder seinen Eltern?
    3. Gibt es Elterngeld...... möchtest du zusägleich zum Elterngeld die 25 h / Woche oder 25 h / Monat arbeiten?



    Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt einen Teil der Kosten für eine Tagesmutter. Entweder dort erkundigen oder eine Userin hier aus dem Forum, die als Tagesmutter arbeitet kann dir darüder Auskunft geben......


    Es gibt tatsächlich auch ganz flexible Tagesmutter..... es gibt auch regional sogenannte Kinderhotels, die für berufstätige Eltern im Schichtdienst 24 h geöffnet haben.....

    Ich weiß ja, dass Männer so völlig anders ticken als wir Frauen auch was das Beantworten von SMS anbelangt. Frau hätte schon längst reagiert und Mann eben noch nicht. Entweder steht er nun völlig unter Schock oder er weiß nicht wie er reagieren soll, oder es kommt gar keine Reaktion. Boah und das Warten ist gerade auch total blöde irgendwie!


    Ich muss mich outen.... :scared .... bin ne Frau, anscheinend mit viiiielen männlichen Hormonen.... :nixwieweg
    .... mein Händy ist nie da, wo ich bin... oder die SIM-KARTE ist verrutscht und somit kommen keine SMS an... bis ich das merke.... :ohnmacht: ....ich wunder mich dann eher, dass sich So gar niemand bei mir meldet... :bldgt:






    :troest ...Morgen ist auch noch ein Tag......