... erstmal Danke ... :blume .... an alle.....
Ich fang mit Luchsie an:
(oder habt ihr 6 Kinder?)
.... :wow .... :wow .... :wow ..... :nixwieweg
a) seiner wird auch mit eingerechnet, oder
b) Du zahlst seinen Kinderanteil (oder habt ihr 6 Kinder?) an ihn aus...
a) seinen gibt's nicht mehr .... :tanz ..... die Next muss ganz schön teuer sein.... .... also kann man den nicht mit einberechnen, that' s my problem....
b) rein rechnerisch müsste ich nichts an ihn auszahlen, weil.... wir haben in seinen monatlich einen deutlich höheren Beitrag eingezahlt als bei mir. Dafür habe ich die Zulagen für drei Kinder bekommen. Rein rechnerisch hatte er vor einem Jahr soviel Geld in seinem Vertrag wie ich jetzt ungefähr.....
(Gott sei Dank habe ich die Zulagen für die Kinder für mich beantragt, denn durch die Vertragskündigung mussten wir seine jährlichen Zulagen, ebenso wie die Steuervergünstigung zurück zahlen.... :ohnmacht: .....)
ich denke, der Anwalt hat einfach gefragt, was aktuell da ist- grds. Bösartigkeit würde ich weder ihm, noch deinem Ex unterstellen- eher Gedankenlosigkeit
Nö, die RA ist ganz o.k. ( war ursprünglich mal meine... :bldgt: ).... und nein, Bösartigkeit würd ich im nicht unterstellen, aber....
Gedankenlosigkeit? Hm.... :Hm Na dann mach ich doch mal einen Mini-Mental-Test bei ihm, denn einen Tag bevor er die Unterlagen abgegeben und das Gespräch beim RA hatte, konnten wir uns darauf einigen..... .....
Ich konnte Sie dann beruhigen, hab den Anwalt angerufen, das geklärt und gut war.
Hm.... hier geht es halt um den Versorgungsausgleich und ich mir da jetzt unsicher, ob er, wenn denn schon angegeben, jetzt im Nachhinein darauf verzichten darf... :Hm ......
Ich denke halt als erstes immer: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!!!!!!!!!!
:daumen ..... stimmt..... ich habe aber gelernt, nicht mehr meinem ersten Impuls zu folgen, sondern erst zu handeln oder das Gespräch ( Mail..) zu suchen, wenn sich meine Atemübungen positiv auswirken..... :pfeif .....
Viel wichtiger fände ich, dass Du durch einen eigenen Anwalt ebenfalls Scheidungsantrag stellst. In der jetzigen Situation ist es der Anwalt Deines Mannes und DU bist die Beklagte. Wenn dein Mann aus welchen Gründen auch immer drei Tage vor dem Scheidungstermin den Antrag zurück zieht kannst du gar nichts machen. Wenn er kurzfristig irgendwelche Anträge stellt ebenso auch nicht. Es ist völlig ausreichend wenn du einen Anwalt hast, der für dich ebenfalls Scheidung einreicht. Dann kannst du die Zusammenarbeit ruhen lassen und weißt bei Bedarf wohin du dich wenden kannst. Sowas kostet nicht die Welt
Eigentlich möchten wir im Vorfeld eine Scheidungsvereinbarung erstellen, damit die dann bei Gericht durchgewinkt wird.....Wenn er kurzfristig einen Antrag stellt könnte ich die Verhandlung nicht vertagen? Könnte er denn mit einer Scheidungsvereinbarung während dem Scheidungstermin noch anderes unvorhergesehenes daher bringen????
Es war abgesprochen, dass wir es erstmal mit einem versuchen und sollte ich das Gefühl haben, zu kurz zu kommen, dann würde ich doch noch einen eigenen aktivieren.....
Was mich beim Lesen des Schreibens vom Amtsgericht stutzig gemacht hat, war folgender Satz "wenn Sie eine Verteidigung beabsichtigen und einen RA bestellen wollen, werden Sie aufgefordert, ihn unverzüglich mit Ihrer Vertretung zu beauftragen und durch ihn innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung zur Antragsschrift Stellung zu nehmen..."
Heißt das, wenn ich binnen zwei Wochen den RA beauftrage, könnte ich später keinen mehr um Hülfe bitten?
Ich habe mir schon einen RA ausgesucht, aber nimmt der mich, wenn ich ihm sage, dass ich ihn erstmal nur proforma brauche und ihn beauftrage, erstmal die Zusammenarbeit ruhen zu lassen?
bevor ihr zwei da jetzt selber hantiert oder durch getrennte Anwälte Feindseligkeiten aufkommen:.....
.... :nawarte: ......... :amok: ...... ihr gönnte mir ja gar nichts..... :bldgt:
Macht doch erstmal ein Gespräch beim gemeinsamen Anwalt. Dann tauscht ihr dort die Argumente aus. Wenn ihr euch einig seid, daß ihr die Riester-Verträge nicht in den Versorgungsausgleich einfliessen lassen wollt, dann gebt ihr sie einfach nicht an. Das Gericht prüft selber nicht, ob alle Angaben auch wirklich Vollständig sind. Es muss nur das der Wahrheit entsprechen, was ihr auch angebt, da das Gericht bei allen Stellen, die ihr angebt, nachfragt.
Siehe oben.... könnte ich später noch einen eigenen RA beauftragen?
Es gibt nur noch einen Riestervertrag, nämlich meinen... ....... und den hat mein Mann angegeben, der wird im "Antrag auf Ehescheidung" erwähnt und schon mit einberechnet.....
Könnte ich auf dem "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" bei der Frage haben Sie einen privaten Altervorsorgevertrag, z.B. Riester-Rente abgeschlossen?" tatsächlich "Nein" ankreuzen, wenn dies mit meinem Mann nochmal abgesprochen wird?
Danach, wenn er drauf besteht, daß du ihn angibst, kannst du dir immer noch einen eigenen Anwalt nehmen. Verlieren kannst du ja dabei nichts. Bei dem Gespräch siehst du auch, was der Anwalt wirklich taugt. Ist er auf einen Kompromiss aus, wird eine für beide tragbare Lösung bei rauskommen. Wenn das, was er vorschlägt, für dich nicht annehmbar ist, dann bist du mit einem eigenen Anwalt besser beraten.