Beiträge von Aileen0810

    Hallo!
    Ich bin neu hier und wollte mal schauen, ob ich vielleicht ein paar Kontakte knüpfen kann.
    Ich (31) wohne mit meiner Tochter (5 1/2) in Grebenstein und dadurch, dass ich eigentlich aus Thüringen komme, kenne ich leider nicht sehr viele Leute aus der Umgebung hier. V.a. natürlich Mütter bzw. Väter, die alleinerziehend bin.
    Ich fänd es super, wenn sich jemand melden würde, dessen Kind auch so ungefähr im gleichen Alter ist - ich selbst bin da ja nicht so festgelegt, was mein Gegenüber anbelangt. :)
    Es wäre toll, wenn man sich kennenlernen, vielleicht etwas in der Freizeit zusammen unternehmen und/oder auch Erfahrungen austauschen könnte... :thumbsup:
    Also dann... :winken:

    Vielen Dank erstmal für die vielen Rückmeldungen... Scheinbar ist das wohl doch nicht so ganz eindeutig und vermutlich Auslegungssache...
    Ich habe nochmal nach dem Ablehnungssbescheid geschaut (Widerspruch kann ich leider nicht mehr einlegen wegen Fristablauf, daher Neuantrag). Die Begründung für die Ablehnung stützt sich auf § 1 Abs. 1 Nr. 2 UHVG - die Voraussetzungen für die Gewährung liegen durch die Unterstützungsleistungen seitens des KV nicht vor.
    Ich habe bzgl. der Betreuungszeiten genau die Stundenanzahl angegeben (3 h Di + Do / Sa ab mittag bis So abend) - die zusätzlichen Zeiten beziehen sich ja lediglich auf das reine "Sehen" (z.B. wenn der KV mit zu Terminen fährt), damit ist ja keine Betreuung gemeint (aber ich glaube, das wurde unsererseits nicht explizit so angegeben - vielleicht hat das JA deshalb falsch geschlussfolgert?).
    Wir haben zwar das Sorgerecht geteilt, aber dennoch finde ich nicht, dass es nicht eindeutig ist, wo mein Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Zumal ich ja auch sämtliche Kosten trage (Kiga, Bekleidung, etc.). Sollte das nicht - bevor der Antrag einfach abgelehnt wird - vom JA genauestens geprüft bzw. abgeglichen werden?
    Ich finde es jedenfalls übertrieben zu sagen, man sei "gewöhnlichen" Alleinerziehenden nicht gleichgestellt, nur weil das Kind 2x in der Woche abends die "Scheibe Brot" nicht zuhause isst - krass gesagt... ;-) Andere haben dafür vielleicht auch die Familie in der Nähe und bekommen da mehr Betreuungssunterstützung...
    Wie gesagt, ich habe jetzt einen neuen Antrag gestellt, da die Frist zur Einlegung eines Widerspruches verstrichen war. Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn man einen Widerspruch einlegt? Wie geht es danach weiter?
    Ach so, bzgl. der Schulden des KV - eine Beistandschaft habe ich nicht eingerichtet. Habe auch noch nicht davon gehört - was ist das?

    Hallo in die Runde,


    ich habe mich gerade hier neu registriert. Daher weiß ich nicht, ob dieses Thema evtl. schonmal aufkam...
    Bei mir ist folgende Problematik: ich bin seit knapp einem Jahr alleinerziehend. Der KV zahlt keinen Unterhalt (hohe Schulden). Ich hatte daher Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt. Wir mussten beide ja angeben, wie oft er unser Kind in der Woche sieht (jeden Di und Do, die WE's im Wechsel) und - da wir uns trotz Trennung noch gut verstehen - manchmal auch öfter, wenn ich evtl. Termine und keinen Baby-Sitter habe (wir haben leider keine Familie in der Nähe).
    Das JA hat daraufhin den Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass ich anderen Alleinerziehenden nicht gleichgestellt sei, da ich durch die häufige Betreuung durch den KV entlastet wäre.
    Hat vielleicht jemand von euch schon einmal von so einem Fall gehört? Ist sowas "möglich" (in den §§ steht nirgendwo etwas über diese Variante als Ablehnungsgrund)?
    Wie soll ich mich verhalten?
    Ich habe jetzt einen neuen Antrag gestellt, da ich ja keine finanzielle Entlastung habe, wenn der KV unser Kind "nur sieht" - alles, was finanziell anfällt, trage ich allein. Ich verstehe daher diese Begründung nicht...


    Viele Grüße... :-)