Beiträge von Nähkästchen

    Und selbst wenn nix zu pfänden da ist muss er Unterhaltsschulden die VOR der Insolvenz entstanden sind nicht bedienen.
    Erst die welche mit Eröffnung der Insolvenz wieder aufgelaufen sind muss er bedienen.


    Und dort sollte man tunlichst darauf achten das die Zahlungen die erfolgen spezifisch für die neue Forderung sind und nicht für die vor der Insolvenz.

    Haben genau nachgeschaut, ist wirklich "nur" das was nach der Insolvenzeröffnung aufgelaufen ist.


    Im Antrag wird auch nach meinem Einkommen gefragt, spielt das nun ne Rolle oder nicht?

    sry mein Fehler, hatte nur die zweite Seite gelesen und meinen Beitrag schon abgeändert ^^

    kein Problem :-)


    muss er Unterhaltsschulden die VOR der Insolvenz entstanden sind nicht bedienen.
    Erst die welche mit Eröffnung der Insolvenz wieder aufgelaufen sind muss er bedienen.


    Und dort sollte man tunlichst darauf achten das die Zahlungen die erfolgen spezifisch für die neue Forderung sind und nicht für die vor der Insolvenz.

    ja da muss man genau aufs Datum achten, auch wann die das Schreiben geschickt haben mit dem was angeblich noch zurück zu zahlen ist, die verdrehen das nämlich gerne mal und dann stimmt das alles hinten und vorne nicht


    Deswegen müssen wir das jetzt am WE auch alles ganz genau durchschauen alles!

    Da müssen wir wohl erstmal mit dem Anwalt sprechen denn auf Schreiben meines Mannes reagieren die ja nicht entsprechend oder gar nicht.
    Haben auch einen guten Fachanwalt für Familienrecht jetzt empfohlen bekommen.


    Bei mir war das damals auch so dass erst das JA die Kohle haben wollte vom Vater und dann erst das Kind, scheinen die gerne so zu machen, war auch anderes Bundesland, also nicht das gleiche JA, gängige Praxis wie mir scheint.

    Aaaaalso, nun nochmal: Ja er hat den Titel beim Insolvenzantrag eingereicht, ja er hat aufgelistet was bis dahin an Unterhaltsschulden aufgelaufen war, ja der Unterhalt steht mit in der Liste, ja JA hat zu spät geantwortet, nein es wurde nicht versucht in dem Zusammenhang den Titel abändern zu lassen und stimmt, ist auch nicht die Aufgabe des Insolvenzverwalters!


    Das kann nur mein Mann machen und entweder das JA spielt mit und die KM spielt mit oder wie hier JA und KM wollen nicht dass der Titel abgeändert wird. Hab ich in ner Mail vom JA grad nochmal nachlesen können, dass die nur tätig werden wenn die KM dem audrücklich zustimmt was sie natürlich nicht macht, warum sollte sie auch....


    Habe auch gerade nochmal geschaut, JA steht mit den Unterhaltsschulden (was bis Antrag aufgelaufen war) auf der Liste der Insolvenzmasse. Da der Titel aber auf Antrag meines Mannes und "nicht wollen" der KM nicht abgeändert wurde sind weitere Unterhaltsschulden aufgelaufen - logisch

    Wie auch immer, hat sie jetzt den Titel und es gibt keine Beistandschaft, die den herabsetzen könnte...?

    genau, keine Beistandschaft, läuft alles über die Vorschusskasse

    Wenn man nichts hat, gibt es die Möglichkeit Leistungen beim Jobcenter zu beantragen
    und dann würde der titulierte und bezahlte Unterhalt berücksichtigt werden.

    nicht zwingend, wenn man vom JC nichts bekommt weil man nicht bedürftig ist, Frauchen verdient ja schließlich, gibt es auch für eine titulierten Unterhaltspflicht nix - so zumindest im JC-Berechnungsblatt - alles auf 0€


    Aber is nu auch Vergangenheit, hätte alles anders laufen müssen und man hätte es mit Sicherheit beanstanden können wenn man es zu dem Zeitpunkt gewusst hätte - sagt einem ja keiner beim Amt - logisch


    er arbeitet ja wieder, voll und in Nachtschichten damit mit am Ende mehr raus kommt (nur am Rande bevor noch aufkommt dass er ja nebenbei noch was arbeiten könnte - hab ich jetzt mehrfach bei anderen gelesen) nur reicht es nicht um Unterhalt zu zahlen

    Das liegt daran dass es tatsächlich Leute wie meinen Mann gibt die das glauben was das JA erzählt (bevor ich damit zu tun hatte habe ich das auch geglaubt). Und wenn man dann auf die Nase fällt ist es meist schon zu spät :schiel


    juwi: das ist schön geschrieben aber wenn man nix hat kann man nix zahlen - da kann man sich noch so bemühen und abstrampeln, man steht trotzdem als Preller da


    nein, sie hat sich keinen Anwalt genommen, das läuft alles übers JA, Unterhaltsvorschuss weil keine Beistanschaft eingerichtet wurde

    Ich wiederhole mich nochmals: Wenn dem Insolvenzrichter alle Unterlagen vorlagen - also auch der Unterhaltstitel -, dann muss da doch zwingend etwas zu gesagt worden sein. Die ganze Insolvenz funktioniert doch nicht mit dem titulierten Unterhalt und dem angegebenen Einkommen. Hier muss in die Akten geguckt werden. Da hilft auch erst einmal kein Anwalt ...


    Ich kann nur sagen wie es gelaufen ist, JA hat vom IV das Schreiben bekommen dass Privatinsolvenz beantragt ist mit der Frage ob auf die angefallenen Schulden verzichtet wird. Es kam keine Antwort, demnach gilt das wohl als stillschweigender Verzicht und die Insolvenz wurde eingeleitet, dann kam das Schreiben dass nicht verzichtet wird aber knapp ein Monat zu spät - hatte sich wohl niemand für zuständig gefühlt. Das läuft da immer so, man schreibt, es kommt nix, man schreibt wieder, es kommt eine Antwort die mit dem Schreiben rein gar nix zu tun hat. JA eben.....

    Eine Pfändungsgrenze zählt hier nicht.Massgeblich als Richtwert zählt die Düsseldorfer Tabelle um den Selbstbehalt anzulegen.
    Wie gesagt ist nur ein Richtwert.....Gerichte können den Selbstbehalt auch senken oder erhöhen und auch nur die und schon gar nicht das Jugendamt.

    Ich meine ja den Selbstbehalt - kenne mich mit den einzelnen Begriffen nicht so aus - sorry

    Es gibt einen Titel über 236 Euro?? Den habt ihr so lange laufen lassen...dann muss ja ein Einkommen von gut 1300 Netto vorhanden sein

    Wir bzw. mein Mann wollte den ja diverse Male abändern lassen und mein Mann war damit auch schon mal beim Anwalt wo auch nix bei rum kam und das JA einfach nix getan hat. Und nun ist es der dritte Versuch....

    Mit Ämtern sollte man auch nicht telefonisch kommunizieren, wenn es um wichtige Dinge geht. Und auf einen schriftlichen Antrag/Anfrage hat eine schriftliche Anwort zu kommen. Überlastung hin und her. Man muss nur klar sagen, was man will und womit man das begründet.


    Wenn man da einen Termin bekommen würde wäre das prima, is aber nicht der Fall!

    Aber wieso ist der Streitwert so hoch?? um welchen Betrag soll der Titel denn abgeändert werden??
    das wären ja über 200 Euro :hae:

    Ohhh das stimmt, ich habe mit dem gerechnet was im Titel steht - das ist dann natürlich falsch.
    Da er direkt an/ bzw unter der Pfändungsgrenze liegt mit seinem Einkommen würde die Berechnung auf 0€ laufen. Wie sieht das dann mit dem Streitwert aus?

    Nein, er hat den Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht, ihm wurde der Insolvenzverwalter zugeteilt, er hat alle Unterlagen eingereicht, Gericht hat entschieden und fertig, seit dem läuft das.


    Der Streitwert liegt bei 2.835€ + 139€ Gericht + 20€ Porto/Telefon + 200€ gerichtl. RA-Kosten = 3.194€
    wenn ich das so richtig gerechnet habe....


    Beim JA brauchen wir gar nicht erst aufkreuzen, die haben längst alle Schotten dicht gemacht weil die kronisch überlastet sind und man bekommt nicht mal per Mail oder Telefon eine ordentliche Antwort geschweigen denn Auskunft.

    Prima. Dann war das JA ja informiert über die Privatinsolvenz und mit einbezogen. Welche Absprachen sind denn bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlungen nach Eröffnung der Privatinsolvenz getroffen worden? Dazu müssen ja JA, Insolvenzgericht und dein Mann irgendeine Idee gehabt haben.

    JA wurde vom Insolvenzverwalter schriftlich informiert, die haben sich aber nicht gezuckt, erst als die Frist zur Bekanntgabe der Anerkennung abgelaufen war haben die sich gemeldet, da wars eh schon zu spät und haben demnach stillschweigend die Anerkennung gegeben dass sie 0,00€ hinnehmen - oder so ähnlich, hab das jetzt nicht genau im Kopf. Danach kam irgendwannn das Schreiben dass er seine Unterlagen wieder einreichen soll.


    Kann es sein, dass der Sachbearbeiter beim Jugendamt nicht die ganze Akte hat?

    davon gehe ich aus, dass da wieder drei Leute rumwurschteln und keine weiß vom anderen was er tut

    Wurde hier nachweislich schriftlich aufgefordert vom Jugendamt Unterlagen für 2013 vorzulegen???

    ja und das hat er nachweislich auch getan


    Nachdem die Unterhaltsschulden schon da waren,hätte man die Abänderung unbedingt vornehmen sollen.
    Hat euch niemand darauf aufmerksam gemacht???

    nein, da hieß es plötzlich "nee das geht ja so nicht, da kann ja jeder kommen" so nach dem Motto - mein Mann hat den Titel eh nur unterzeichnet weil ihm gesagt wurde dass er den jederzeit ändern lassen kann wenn er weniger oder mehr Verdienst hat - und plötzlich ging das nicht mehr - er fühlt sich eh schon verschaukelt

    Er soll eh schon 100€ anzahlen sonst macht die das eine Schreiben nicht mal fertig, wenn die das eine gemacht hat will sie schon 300€ haben!

    Packt alle Einnahmen/Ausgaben ein....Mietvertrag...Unterhaltstitel...Kontoauszüge und geht zum Amtsgericht eures Wohnortes und beantragt dort
    einen Beratungshilfeschein für ein Anwalt für Familienrecht.Und wie Volleybap schrieb,wird dieser dann Prozesskostenhilfe für euch beantragen.

    ja zählt denn mein Einkommen nun mit oder nicht?

    Die bis dahin angelaufenen Unterhaltsschulden sind da mit reingeflossen! Das war 2012.
    Und dann kam ja das vom JA dass er angeblich keine Unterlagen mehr eingereicht hätte für 2013 und dass die Unterhaltsschulden häufen....


    Bin echt am Rande des kleinen Wahnsinns... :schiel