Beiträge von dovo79

    Hallo Ihr Lieben,



    ich habe Anfang des Jahres für meine 3,5 jährigen Zwillingsmädchen einen Antrag auf Feststellung eines Mehrbedarfes zum Kindesunterhalt beim Jugendamt gestellt und am Freitag dazu endlich die Antwort erhalten.


    Ausschlaggebend war für mich dabei ein Artikel in der Zeitung, nachdem die Mehr-Kosten für den Ganztagsbesuch der Kita anteilig von beiden Elternteilen zu tragen sind, da der Regelunterhalt nur die Kosten für einen Halbtagsplatz deckt.


    Nun kommt der für mich nicht nachvollziehbare Teil, der Kindsvater hat ein Einkommen von 1700 Euro netto + Steuererstattung - Fahrkosten (306 Euro!!!) = 1450 Euro bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt von 900 Euro verbleiben als Verteilermasse = 550 Euro.


    Dazu schreibt mir das Jugendamt nun, dass der Kindsvater nicht leistungsfähig ist, da er für zwei Kinder je 281 Euro Unterhalt zahlt.


    Nur bekommen die Kinder keine 281 sondern 199 Euro Unterhalt (abzgl. hälftiges Kindergeld)!!!


    Nun meine Frage - müßte nicht entweder der tatsächlich gezahlte Unterhalt angerechnet werden, so dass für beide Kinder noch 152 Euro (550 - 2 x199) zur Verfügung ständen bzw. wenn nicht das hälftige Kindergeld mit angerechnet werden???


    Der durch beide Elternteile aufzuteilende Betrag pro Kind beläuft sich auf ca. 60 Euro.


    Da ich in etwa gleich viel verdiene, müßte der KV maximal ca. 30 Euro pro Kind Mehrbedarf leisten.


    Beim Jugendamt bekomme ich frühestens in 6 Wochen einen Termin, um mir die ganze Berechnung erklären zu lassen, dann sind aber die Einspruchsfristen abgelaufen!


    Und ich frage mich, warum ich leistungsfähig bin und für beide Kinder den vollen Betrag allein zahlen muss bei fast gleichem Einkommen!


    DAnke für Eure Antworten.


    Lg


    dovo79

    Hallo Iceshine,


    nachdem der KV per sms mitteilte, dass er "aus persönlichen Gründen keinen Kontakt mehr wünscht", habe ich mir einen Termin beim JA geben lassen und dort vorgesprochen, auch wegen dem alleinigen Sorgerecht.


    Die Aussage der Sachbearbeiterin war sehr ernüchternd: "Wir können den Kindsvater ja nicht dazu zwingen seine Kinder zu sehen.
    Das wäre zudem auch nicht für die Kinder gut."


    Und ganz ehrlich - ich persönlich sehe das auch so! Für die Kinder habe ich es aber immer gewollt, dass der Kotakt zum KV besteht.


    Ich muss dazu sagen, dass seit der Trennung im April 06 bis Sep 07 sehr viel passiert ist (angefangen von Bedrohungen, nächtlichen Telefonterror, wissentlich falsches Anschwärzen beim Amt u. Gericht, Unterhaltsverweigerung, betreuter Umgang etc)


    dovo79

    Danke für eure Antworten.


    Bisher wollte ich das alleinige Sorgerecht nicht beantragen, weil ich den Stress mit dem KV vermeiden wollte und auch vor den Gerichtskosten Angst hatte.
    Und bis auf die Regelung mit den Krankentagen habe ich eigentlich auch keine Probelem gehabt, die im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts zu klären gewesen wären.
    Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt sagte mir nachdem KV Kontakt abgebrochen hat, dass ich ohne Zustimmung des KV nie das alleinige Sorgerecht bekommen würde.
    Nur so langsam frag ich mich auch, warum er noch ein Sorgerecht braucht, kümmern und interessieren tut er sich sowieso nicht.


    Meine Mädchen hatten Freitag ihren 3. Geburtstag.
    Heute lagen zwei Gutscheine im Briefkasten, mit einem Textmarker war jeweils der Name des Kindes raufgeschrieben - keine Karte, keine Erklärung.
    Ich vermute mal es kam vom KV...
    Tut mir auch am 3. Geburtstag ohne KV immer noch weh irgendwie.


    Zur KK - die Sachbearbeiterin erklärte mir, dass jede KK das anders händelt.
    Im Formular meiner KK steht eindeutig die Frage nach dem alleinigen Sorgerecht drin...



    Kennt jemand in etwa die Kosten für eine Sorgerechtsverhandlung bei Gericht? Brauche ich dafür einen Anwalt???


    dovo79

    Ich hätte noch eine weitere Frage.


    Leider sind meine Zwillinge ziemlich häufig krank und da ich zwar "alleinerziehend" bin, wir aber das gemeinsame Sorgerecht haben, bekomme ich für jedes Kind nur 10 Tage durch die KK bei Krankheit derKinder bezahlt.
    Andernfalls soll mein Ex seine 2 x 10 Tage abtreten, das hat er mir im letzten Jahr verweigert und ich mußte meine Kinder mehrmals mit auf Arbeit nehmen bzw. mich selber krank schreiben lassen.
    Gibt es daher die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht zu beantragen bzw. damit auch durchzukommen?
    Eben auch weil er den Kontakt "aus persönlichen Gründen" zu seinen Kindern eingestellt hat und seit über zwei Jahren keinerlei Interesse an ihnen zeigt?


    dovo79

    Danke für eure Antworten.
    Wenn es so einfach wäre, hätte ich ihn natürlich danach gefragt...


    Seine Handynummer existiert nicht mehr, von seiner Arbeitsstelle ist er wohl entlassen worden und mich hat er über meinen neuen Lebensgefährten per SMS (über s Internet verschickt) über den Bankwechsel informiert.


    Die Post ging seit seinem Auszug vor zwei Jahren an die Adresse seiner Mutter, die dort auch nicht mehr lebt!


    @ volleybap
    Über eine Gehltsüberprüfung hab ich noch gar nicht nachgedacht.
    Danke für den Tip - aber wird dann nicht das Einkommen des letzten Jahres zugrunde gelegt???


    @ mazil
    Meine Bank befindet sich auch in Berlin und ich wohne an der Ostsee!
    Von Ostsee bis München bzw. Umland kann es aber wohl kaum die gleiche Bank sein!!!

    Hallo,


    habe vor gut einem Jahr hier schon mal gepostet...
    Der KV meiner Zwillinge hat damals den Kontakt komplett zu seinen Kindern abgebrochen - per Sms an ihrem zweitem Geburtstag!


    Nun steht der dritte Geburtstag vor der Tür und ich erhalte von ihm die Nachricht (seit dem letzten Geburtstag gab es keinerlei Kontakt), dass er diesen Monat gleich zweimal Unterhalt gezahlt hat, weil er die Bank gewechselt hat und ich mir nun überlegen darf, ob ich einmal Unterhalt zurück überweise oder gleich für Oktober behalte...


    Soweit, so gut, habe mir nun seine neuen Kontodaten angeguckt und überraschend festgestellt, dass sich seine neue Bank nicht mehr im Norden Deutschlands sondern in München befindet.


    Nun zu meiner Frage, auch wenn er den Kontakt abgebrochen hat, ist er nicht wenigstens verpflichtet, mir seinen Umzug bzw. neue Adresse mitzuteilen? Und wenn nicht mir, dann dem Jugendamt zwecks Unterhaltstitel???
    Wir haben (zumindestens auf dem Papier) das gemeinsame Sorgerecht.


    LG
    dovo79

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe eine Frage an euch zur Neuberechnung des Unterhaltsanspruches ab dem 01.01.2008.


    Ich bin seit 2006 alleinerziehende Mama von 28 Monate alten Zwillingsmädchen.
    Habe vom Jugendamt einen Unterhaltstitel (177 Euro je Kind) für beide Kinder seit 2006.
    Zum 01.07.2007 habe ich eine Kopie des Schreibens des JA an den Kindsvater bekommen, dass er ab 01.07. 2 Euro je Kind weniger Unterhalt zahlen muss lt. Berliner Tabelle.


    Berliner Tabelle gibt es nun ja nicht mehr.
    Und der Kindsvater muss nach Düsseldorfer Tabelle defintiv mehr zahlen.
    Eigentlich 202, wahrscheinlich bei seinem Einkommen sogar die 216 Euro je Kind.


    Muss ich dem Kindsvater dies nun mitteilen?Oder eine Neuberechnung beim Jugendamt beantragen???
    Eigentlich dachte ich, dass das Jugendamt auch zum 01.01.08 automatisch Neuberechnungen durchführt.


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Liebe Grüße
    dovo79