F4tH3R F16URE : besteht denn überhaupt einen Anspruch auf ALG2, wenn es nicht ergänzend ist zu einem bestehendem Arbeitsverhältnis?
Ja. Man kann Elterngeld mit Hartz IV aufstocken, wie alle anderen auch, deren Einkommen nicht an das eines ALGII Empfängers heranreicht.
Das Elterngeld wird auch nur teilweise auf ALGII-Leistungen angerechnet. Da ist der Staat ausnahmsweise mal so nett und stellt die elterliche
Betreuung vor die finanzielle Eigenverantwortung. Alleinbetreuende Eltern von Kleinkindern werden vom Jobcenter auch nicht in Vollbeschäftigungen gegängelt, siehe § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Zu beachten ist, daß es dem ALGII vorrangige Sozialleistungen gibt, wie eben Elterngeld oder auch Unterhaltsvorschuß, die zuerst beantragt werden sollen. Das sagen die einem bei einem Jobcenter aber auch oder fordern den Nachweis solcher Bemühungen bei der Antragstellung auf ALGII. Natürlich kommen auch die Unterhaltspflichtigen dann mit ins Boot und werden dann mal "abgeklopft", ob die Unterhaltszahlungen für die Kinder, bzw. und ggf. auch für Trennungsunterhalt, noch auf der Höhe der Zeit sind.