Beiträge von F4tH3R F16URE

    Ab heute Abend habe ich unsere beiden Mädels bei mir zu Hause bis Monatsende. Der Mutter geht mit unseren vier Kids und dem Mädel

    mit meinem Nachfolger langsam die Puste aus und das kann man auch verstehen. Ich bin dann im Homeoffice.

    Habe vorsorglich ein Upgrade für meinen Internetvertrag durchführen lassen.
    Mit 6 Mbit Download und 0,5 Mbit Upload, da geht nicht viel. Meistens kommt bei einer Videokonferenz auf der anderen Seite nur

    noch Stottern an. Für mich alleine hat das lange Zeit so gereicht.

    Dem Lehrer Bescheid gegeben, dass Junior heute nochmal operiert wird und wir den Wochenplan vermutlich nicht schaffen werden. "Danke für die Rückmeldung "... ok... ich hätte ein "Gute Besserung" oder "Alles Gute" okay gefunden... scheint im momentanen Stress nicht drin zu sein. Was eine blöde Zeit...

    Ich drücke die Daumen für die OP, alles Gute. Ja, ein bisschen mehr Empathie von dem Lehrer wäre schön gewesen.

    F4tH3R F16URE : besteht denn überhaupt einen Anspruch auf ALG2, wenn es nicht ergänzend ist zu einem bestehendem Arbeitsverhältnis?

    Ja. Man kann Elterngeld mit Hartz IV aufstocken, wie alle anderen auch, deren Einkommen nicht an das eines ALGII Empfängers heranreicht.

    Das Elterngeld wird auch nur teilweise auf ALGII-Leistungen angerechnet. Da ist der Staat ausnahmsweise mal so nett und stellt die elterliche

    Betreuung vor die finanzielle Eigenverantwortung. Alleinbetreuende Eltern von Kleinkindern werden vom Jobcenter auch nicht in Vollbeschäftigungen gegängelt, siehe § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Zu beachten ist, daß es dem ALGII vorrangige Sozialleistungen gibt, wie eben Elterngeld oder auch Unterhaltsvorschuß, die zuerst beantragt werden sollen. Das sagen die einem bei einem Jobcenter aber auch oder fordern den Nachweis solcher Bemühungen bei der Antragstellung auf ALGII. Natürlich kommen auch die Unterhaltspflichtigen dann mit ins Boot und werden dann mal "abgeklopft", ob die Unterhaltszahlungen für die Kinder, bzw. und ggf. auch für Trennungsunterhalt, noch auf der Höhe der Zeit sind.

    Ich würde mit einem Wohngeldantrag anfangen. Wenn der abschlägig beschieden wird, beantragt man ALGII mit dem Hinweis auf

    den Wohngeldantrag. Der Wohngeldantrag wird dann umgedeutet in einen ALGII Antrag. Das heißt, das du keine Fristen versäumst und

    dir das ALGII rückwirkend mit dem Datum der Antragstellung für das Wohngeld gezahlt wird. Dir geht also nichts durch die Lappen, wenn du erst

    Wohngeld beantragst und erhältst entsprechend eine Nachzahlung auf das ALGII.

    Moin.


    Du mußt vielleicht erst mal wieder unter Leute. Treffen oder Veranstaltungen, mit oder ohne Kind, wenn möglich. Es gibt haufenweise regionale und überregionale Whatsappgruppen für Interessenaustausch und Freizeitaktivitäten in fast allen Alterskategorien. Findet man z. B. über ebay Kleinanzeigen.
    Ist mit realen Treffen zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu Coronazeiten. Ich bin früher jedenfalls so oft wie möglich raus gegangen unter Leute, eigentlich egal wo. Irgendetwas ergibt sich fast immer, vielleicht auch nur ein kurzes Gespräch mit irgendwem. Auch das sind einfache soziale Aktivitäten, die einem das Gefühl geben, Teil von etwas zu sein und nicht das familienamputierte Etwas, auf das man zunächst mal zusammengestutzt war. Du kannst das ja selber organisieren und die Leute einsammeln, die einen guten Eindruck auf dich machen. Such dir ein paar Gleichgesinnte, finde ein paar Kumpels und stellt zusammen was auf die Beine. Der Rest ergibt sich dann meist von selbst. Für den Job würde ich als Kontrastprogramm auf Bewegung und Entspannung setzen. Ich gehe in meiner freien Zeit oder auch mit den Kids z. B. zum Wandern. Das hat etwas Meditatives und man füllt den Kopf mal mit neuen Eindrücken aus der Natur oder mit Geschichte. Achtsamkeitsübungen, Meditation hilft mir auch, zu entspannen. Dafür gibt es Handyapps.

    Moin Marc,


    erstmal Glückwunsch zu der anstehenden Restschuldbefreiung. Ich gehe mal davon aus, das dir da keiner mehr kurz vor der Zielgeraden Knüppel zwischen die Beine wirft. Das wird in den allermeisten Fällen schon viel früher gemacht. Ich bin selber seit 2017 damit durch und am 1. Januar 2022 dürfte auch der Schufaeintrag dazu getilgt sein.

    Das Problem hier ist, daß man niemanden für etwas bestrafen oder belangen kann, was er noch nicht gemacht hat. Erst wenn es bei solchen Leuten so richtig notorisch wird, kann es sein, daß eine zeitweise psychatrische Zwangseinweisung erfolgt, um diese Leute vor sich selbst und andere zu schützen.

    Du kannst tatsächlich nur konsequent Strafanzeigen stellen, wenn dir solche Handlungen bekannt werden. Zur Not gegen unbekannt, wenn nicht ersichtlich ist, wer sich in deinem Namen Leistungen erschlichen oder Produkte gekauft hat. Ruhiger wird es oft erst, wenn die Leute ein oder zweimal "eingefahren" sind. Vorher denken die eben, daß sie immer mit ihrer Masche durchkommen.



    Ich gehe davon aus, dass die 3% in den meisten Fällen beim Verkäufer bleiben.

    Ist was dran. Bin gerade dabei, die ganzen ERP Systeme für die Umstellung vorzubereiten. Da gibt es einige, die mit Bruttopreisen arbeiten und die

    nicht möchten, daß die Preise umgestellt werden. Damit verbleibt die Entlastung beim Händler und wird nicht an den Endverbraucher weitergegeben.

    Auch ist es fast so sicher wie das Amen in der Kirche, daß die Preise für Verbrauchsgüter, insbesondere für Babynahrung und Bekleidung, zum Auszahlungstermin mal eben um ein paar Prozentpunkte steigen. Es wollen ja alle was davon haben.

    Und was ist dann mit UET die keinen Unterhalt zahlen. Muss man denen trotzdem die Hälfte überweisen?

    In dem verlinkten Dokument von Overtherainbow steht, daß der Unterhaltszahler nur dann einen Anspruch auf Beteiligung hat, wenn er mindestens hälftig betreut oder Mindestunterhalt bezahlt. Unterhaltszahler, die nur z. B. 40 % Betreuen und ihre Mangelfallunterhaltsquote berappen, fallen da durch

    das Raster.