Beiträge von F4tH3R F16URE

    Ich war just mit 5 Kindern auf einem Reiterhof urlauben und ein oder zwei von denen im Alter von 4 bis 13 war immer woanders,
    wo ich sie gerade nicht sehen konnte. :-D Für die jüngeren habe ich Walkie-Talkies besorgt (25 Euro, 4 KM Reichweite) und das jüngste Kind konnte ich auch mal
    eine Stunde unter die Aufsicht der Gastwirte oder der anderen Urlauber stellen, die da auf dem Hof herumliefen, während die Kinder durch das Heu, über
    den Spielplatz oder durch die Stallungen tollten. Man hat sich da gegenseitig unterstützt.


    Wenn man das 24/7 alleine wuppen muß, ist das nach einiger Zeit nervig und auch nicht erholsam. Genau aus diesem Grund fahre ich dort immer wieder hin,
    weil es da diese schöne Lastenverteilung gibt, die aber alle Urlaubsgäste gerne mitmachen.
    War auch mal im Campingwagen mit den Kids in der Nebensaison und auf dem Platz war nichts los. Das war doch schon anstrengend. Aber wegen einem
    Kind würde ich mir nicht so einen Kopf machen, wenn man einschätzen kann, was es kann und was nicht (z. B. Zelt wiederfinden)

    Ich habe mir nochmal hier Gedanken zu dem Thema gemacht. Eigentlich dachte ich am Anfang das richtige wäre schon zu Anfang geschrieben worden. Aber der Gedanke, daß man Geld und Umgang trennen muss hat mich dann doch beschäftigt. Erst dachte ich, daß es eigentlich in der Sache zu spät ist, diese Themen hier trennen zu können. Aber ich habe eine andere Formulierung für eine Antwort gefunden, die dies doch beherzigt:

    Ich würde es noch kürzer formulieren. Es klingt für mich ein bisschen nach Spott und Häme, wenn man an das Alter der Adressatin denkt. Die Aufforderung,
    die Mutter zu verklagen, ist auch nicht wirklich konstruktiv.


    "Über eine Beteiligung meinerseits an deinem Urlaub würde ich gerne mit dir in einem persönlichen Gespräch unterhalten. Komm doch mal in den nächsten Tagen zum Essen (oder auf ein Eis) vorbei und wir reden darüber."


    Das wäre vielleicht meine Formulierung. "Unverschämt und drohend" ist in der Sache zwar richtig, würde m. E. aber gegenüber dem Teenie wieder "oberlehrerhaft" wirken. Das der Ton die Musik macht, kann man dann während des Treffens mit der richtigen Mimik und Gestik anbringen (sofern denn eines stattfinden sollte).
    Diese wichtigen Komponenten fehlen sonst bei einer schriftlichen Mitteilung und das Kind kann es ggf. nicht richtig einordnen, bzw. würde bei der ausgesprochenen Einladung möglicherweise ein ablehnendes Verhalten bei dem Kind bestärken.

    Wenn wie hier nur "Unterhaltskontakt" besteht, würde ich überhaupt nicht antworten.
    Auf diesem Level würde ich in eine Kommunikation gar nicht
    erst einsteigen wollen. Die Kontaktmöglichkeiten über soziale Netzwerke lassen sich heute
    technisch problemlos einschränken. Dann wird es auch nervenschonender. Papier ist geduldiger
    und die Adresse des Vaters wird das Kind ja wohl noch kennen. :-)
    Briefe, die sich mit familienrechtlichen Themen beschäftigen und üblicherweise immer Freitags eintreffen,
    um einem das Wochenende zu versauen, liest man grundsätzlich erst Montags.

    Mir als UET reicht Kleidung für fünf Tage. Die Oberbekleidung muß ja nicht zwingend täglich gewaschen werden.
    Dann braucht es noch Schuhwerk, Regenjacken, Freizeitgerät wie etwa Unterhaltungselektronik, Schwimmsachen und Zubehör.
    Die meisten Sachen für den Alltagsgebrauch habe ich mittlerweile selber angeschafft, wie etwa Fahrradhelme oder dergleichen.


    Früher musste ich mehrmals hin- und herfahren, nur um die Kleidung der Kinder abzuholen. Durch diesen Berg wolllen heute weder
    ich noch die Mutter uns wühlen. Wenn Not am Mann ist, kann man ggf. auch noch ein Teil von einem Textildiscounter besorgen und
    bei den Temperaturen kann man ein paar erschwingliche Sandalen besorgen, falls mal bei den Schuhen der Zeh rausguckt.


    Letztes Mal haben wir einen Schuh von Töchting vergessen, den hat Ex-Schwiegerpapa nachgebracht. Sind ja nur 25 km, Kids haben sich gefreut
    und Opa bekam einen Pott Kaffee zur Belohnung und wir haben noch n' bisschen geschnackt.

    Bisherige Umgangsregelung vor dem Familiengericht schriftlich fixieren lassen mit Ordnungsgeldauflage bei Nichteinhaltung, wenn die Mutter den Umgang boykottiert oder nicht auf die Kinder einwirkt den Umgang wahrzunehmen ("Du mußt nicht zum Papa fahren, wenn du nicht willst" oder "Mama ist unglücklich, wenn du nicht da bist"): Ordnungsgeld bis 25.000 Euro.
    Ist zwar eine Kann-Regelung aber irgendwann hat ein Gericht auch keinen Ermessensspielraum mehr.

    Dann hat die Rechtspflege den Bausparer beim letzten Mal wohl nicht so genau zur Kenntnis genommen
    oder sie hatten keine Gelegenheit dazu.


    Das ist zwar kein Trost und auch kein Plan, aber ich mußte meinen Bausparvertrag auch für die Verfahrenskosten platt machen.

    Ich kenne das auch. Bei mir ist es allerdings so, das ich durch die Trennungsfolgekosten
    noch viele Jahre mit dem Existenzminimum auskommen muß. Außerdem wird der nächste Lebensabschnittspartner
    durch ein mögliches Zusammenleben mit in die Unterhaltspflicht meiner "Altlasten" genommen.
    Das ist einem potentiellen neuen Partner gar nicht zumutbar und eine Beziehung "undercover" will ich nicht führen.
    Ich spiele da meinem Gegenüber stets mit offenen Karten und damit hat es sich in 99 % der Fälle auch gleich wieder
    erledigt. Das ist auch in Ordnung. Da wissen beide gleich, woran sie sind.
    Natürlich habe ich auch Befürchtungen, erneut mit einer Beziehung zu scheitern, vor allem, wenn das weitreichende
    Folgen hat. Das es in der Vergangenheit einiges nicht so gut gelaufen ist, empfinde ich heute nicht mehr als tragisch.
    Aber es prägt wohl bei der Wahrnehmung von weiteren Beziehungsanbahnungen.


    Erfreulicherweise habe ich ein ausreichend grosses soziales Umfeld, damit gelegentliche Zeiten des Einsamkeitsgefühls
    erträglicher sind.


    Man muß sich zwingend sich von den alten Erfahrungen frei machen. Ansonsten verankern sich diese
    "defensiven" Mechanismen im Unterbewußtsein und dann wird ohne bewußtes Zutun ein Programm abgespult. Wer ein potentieller Partner nicht in das Raster der
    Matrix paßt, dann wird er ausgesiebt. Dann kann der innere Konflikt zwischen dem Wunsch nach Nähe, aber auch Distanz wollen,
    sehr verheerende Auswirkungen haben, bis hin zu psychosomatischen Beschwerden. Dann ist man eigentlich schon ein Fall für einen
    Seelenklempner. Ganz im Ernst, aus vermeidendem Verhalten kann sich durchaus eine Angsterkrankung entwickeln, das sollte man
    nicht unterschätzen.


    Bei mir überwiegen heute rein rationale Gründe, keine neue Partnerschaft einzugehen.

    Wir haben als Eltern keine schriftliche Vereinbarung über den Umgang. Wir brauchen da auch
    viel Flexibilität, weil wir eine Mehrkindfamilie sind.


    Die Kinder verbringen jedes 2. Wochenende und 5 Wochen ihrer Ferienzeit im Jahr bei mir (2 Wochen im Sommer).


    Zusätzlich zum geleisteten Barunterhalt betreue ich die Kinder morgens 2 Stunden im Haushalt der berufstätigen Mutter und bringe die jüngsten dann zum Kindergarten, wenn die anderen zur Schule gehen. Danach fahre ich zur Arbeit.
    Ursprünglich wollte die Mutter, das ich ihr eine Betreuungskraft bezahle, um Betreuungslücken zu decken. Das habe ich abgelehnt und hätte ich auch finanziell nicht leisten können.


    Wenn eines oder mehrere Kinder krank sind, besteht die Mutter stets darauf, das ich mich mit den Kindern krank schreiben lasse.
    Sie könne das nicht übergebührlich in Anspruch nehmen, das würde ihren Arbeitsplatz gefährden. Mein Arbeitgeber hat aber auch kein Verständnis für die Belange des Arbeitgebers meiner Exfrau.
    Ich habe als Alternative vorgeschlagen, das meine Mutter die Kinder dann bei sich zuhause betreuen könnte. Das lehnt die Mutter immer ab, weil sie meine eigene Mutter nicht leiden kann. Das ist aber kein Problem der Kinder (die meine Mutter durchaus mögen und das auch bekundet haben) und auch nicht meines. Eine Betreuungsmöglichkeit wäre jedenfalls grundsätzlich gegeben.
    Dann muß sich die Mutter hier eben selber helfen.


    Wenn ich mal Freitags länger arbeiten muß, was nicht so oft vorkommt und die Kinder dann erst eine Stunde später abholen kann als sonst üblich, dann teile ich das frühzeitig vorher mit. Dann bekomme ich eine SMS-Mitteilung mit der Antwort "Idiot.". Grund für die verbale Entgleisung ist dann, das die Mutter ein Kind zu einer wöchentlichen Therapiesitzung bringen muß, was ich sonst gemacht hätte.


    Eine passende Antwort darauf erspare ich mir, wenn die Mutter mir per SMS mitteilt, das ich die Kinder am Ende des Umgangswochenendes später als üblich zurückbringen soll. Ich liefere die Kids dann an dem genannten neuen Termin ab, weil vorher sowieso niemand anzutreffen ist.


    Manchmal kann ich schon verstehen, warum sich Väter nicht engagieren.

    Ein sehr interessanter Faden. Ich könnte einen Roman darüber schreiben, aber wem nützt es? Meine Eltern haben
    1 1/2 Jahrzehnte einen erbitten Rosenkrieg geführt und uns drei Kinder dabei massiv geschädigt. Das übersteigerte Helfer-Syndrom,
    das mein älterer Bruder und ich dabei entwickelt haben, hat später die Grundsteine für das Scheitern unserer eigenen Beziehungen gelegt.
    Gelernt habe ich dadurch, das ich die Erfahrungen als Scheidungskind nicht für alle Belange der Gegenwart und der Zukunft
    als Entschuldigung heranziehen kann. Das war der Moment, an dem ich mich für mich selber verantwortlich fühlte.
    Vorher war ich zu oft für andere verantwortlich. Danach habe sehr spät noch einmal in der Schule durchgestartet, mit
    Fachabitur, Berufsausbildung und Studium. In meinen eigenen Beziehungen und später in die er Ehe wollte ich natürlich
    alles anders und besser machen, als ich das selber im Elternhaus erlebt habe. Das Ergebnis war katastrophal.
    Ich mußte ewig überlegen, ob ich überhaupt fähig und Willens bin, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
    Schliesslich habe ich mich doch entschieden, es doch zu versuchen. Auch wenn ich sonst wenig Wert auf die Meinung meines
    Vaters legte, in einem Punkt hatte er Recht, nachdem er meine zukünftige Frau kennengelernt hatte.
    "Junge, die Frau ist nicht ehrlich und die bringt dich ins Armenhaus". Da hat er tatsächlich mal Recht behalten, hätte ich
    nicht gedacht. Damals, als er das sagte, habe ich ihn allerdings dafür ausgelacht.

    Das mag sein. Das Endergebnis dürft aber in etwa das Gleiche sein wie bei nicht schwarz erwirtschafteten Einkommen. Ob der Unterhalt nun real oder fiktiv ausgeurteilt wird, kann dem Empfänger doch völlig Schnurz sein.

    Schwarz,also illegal verdientes Geld kann man nicht zum Einkommen rechnen und dadurch mehr Unterhalt einfordern.Zumindest hat das ein sehr liebenswerter Richter vor langer Zeit mal dem Anwalt meiner Exfrau erklärt. :D



    Anderer Ansicht: OLG Brandenburg, Az.: 9 UF 292/11. Vater ohne Berufsausbildung und ohne "offizielle" Erwerbstätigkeit zu Unterhalt verurteilt.


    Dort heisst es u. a.:


    Zitat

    Antragsteller hat unter Offenlegung seiner Quellen einen konkreten Einsatzzeitpunkt für die Aufnahme der Schwarzarbeit angeführt, die ausgeübte Tätigkeit näher beschrieben, eine konkrete Höhe der verfügbaren Einkünfte mitgeteilt und zudem substanziierte Anknüpfungstatsachen für einen konkreten Auftraggeber benannt.

    Konkret: Er hat damit geprahlt.



    und


    Zitat

    Bei der Bemessung des fiktiven Einkommens kann aber durchaus auf die bisher schwarz verdienten Einkünfte zurückgegriffen werden, weil der Antragsgegner hinreichend deutlich hat erkennen lassen, dass er einen solchen (Brutto-)Verdienst zu erzielen offenkundig auch trotz fehlender abgeschlossener Berufsausbildung in der Lage ist.


    sowie


    Zitat

    Es liegt auf der Hand, dass daraus auch bei Erfüllung aller Abgabenverpflichtungen (Steuern und Sozialversicherungen) ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen erzielt werden kann, aus dem der Mindestunterhalt für den Antragsteller, jedenfalls aber der hier ohnehin nur in Höhe von 109,00 EUR titulierte Unterhaltsbetrag aufgebracht werden kann.

    Ich würde zum OLG gehen. In der gegenwärtigen Situation ist doch schon vorgezeichnet,
    das Schulden auflaufen werden. Da kommt es auf die paar Euro doch auch nicht mehr an.
    Man kann ja erst mal PKH beantragen und dann kommt es darauf an, ob die bewilligt wird, oder nicht.
    Wenn nicht, dann kann es immer noch lassen.

    Oh, wuppetaler das klingt nicht gut. Die Symtome könnten eine Depression sein. Bitte geh zum Arzt und lass dir ne Überweisng zum Psychologen geben.
    Ich glaube du brauchst jemand zum Reden um wieder klarer zu sehen. Auch Männer dürfen sich beim Psychologen ausquatschen

    D'accord. Kann das gut nachvollziehen und habe die Situation vom TE schon durch. Unbedingt ärztliche Hilfe bei diesen Symptomen in Anspruch nehmen, das ist keine Schande. Es ist nach meiner Erfahrung aber fast unmöglich, kurzfristig einen Termin bei einem Psychologen zu bekommen. Da gibt es Wartezeiten von 6 Monaten oder länger. Ggf. kann man auch darüber nachzudenken, für ein paar Wochen aus der Tretmühle auszusteigen, vielleicht eine kurze stationäre Reha über 3 Wochen in einer Klinik für Psychosomatik oder so etwas. Geht über die KK und das auch recht schnell, kommt auf den Grad der depressiven Episode an.
    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das dies helfen kann, sich wieder zu sortieren und neue Perspektiven zu erschliessen.


    @Volleypab, das Jobcenter hat sich hier nicht zurückzuhalten. Der Grundsicherungsträger ist nicht die Exekutive des Amtsgerichts und hat den Titel hinsichtlich der Absetzung anzuerkennen, wie höchstrichterlich schon festgestellt wurde. Der TE erfährt gerade die übliche Abwimmelungstaktik eines JC.


    Einen schriftlichen Bescheid wird es nach 2 Wochen ja wohl kaum geben. Auch wenn der TE jetzt die Empfehlung vom Arbeitsamt bekommen hat, sich einen Nebenjob zu suchen, so gilt der Antrag als gestellt und muß auch beschieden werden. Der übliche Turnus bis zu einer Entscheidung ist vier Wochen. Ansonsten, wenn es finanziell untragbar wird, einen Antrag auf einen Vorschuß stellen.


    Was sagt der Anwalt? Hält er eine Berufung vor dem OLG für aussichtsreich?


    Ich glaube, das grösste Problem ist jetzt wohl eine verstärkte Antriebslosigkeit. Das sollte umgehend mit ärztlicher Hilfe angegangen werden.

    Die Versicherungspauschale ist eine abstrakte Rechengrösse zur Berechnung des ALGII-Anspruchs und
    wird überhaupt nur bei Einkommen des Bedürftigen gewährt.
    Es handelt sich nicht um einen Auszahlungsbetrag oder eine Regelsatzerhöhung. Die Pauschale wird lediglich
    von dem auf ALG-Leistungen anrechnungsfähigen Einkommen abgezogen.


    Bei Kindern wird die Pauschale nur dann einkommensmindernd abgezogen, wenn sie ihren
    Bedarf aus Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuß decken können und die Versicherung
    notwendig ist, was man von einer Krankenversicherung sicher behaupten kann.


    Aber wie man die Paragraphenexperten aus der Grundsicherung kennt, gibt es hier keine Notwendigkeit, da
    der unterhaltspflichtige Vater sehr wohl die Beiträge zu übernehmen hat. Also wird es da möglicherweise
    eine neue Baustelle beim Amt geben.


    Und du willst jetzt allen Ernstes von einem Rechtsstreit wegen der Krankenversicherung für das Kind Abstand nehmen,
    weil alle, einschließlich der SB seiner ehemaligen Krankenkasse, vor dem Vater eures Kindes Angst haben? Nur, weil er in einem
    großen Unternehmen einen Sessel breitsitzt?


    Das würde ich auf keinen Fall von dem Scheidungstermin abhängig machen. Wenn bis dahin z. B. die Rentenversicherungszeiten
    nicht geklärt sind, oder der Zugewinnausgleich ungeklärt bleibt und so weiter etc. pp., dann kann das mit der Scheidung noch lange dauern.
    Abtrennung von Scheidungsfolgesachen aus dem Scheidungsverbundverfahren mögen Familiengerichte überhaupt nicht so gerne.
    Ich mußte zwei Jahre warten, bis meine Ex sich endlich mal bequemt hat, ihre Akte mit den Beitragszeiten zur Rentenversicherung bei
    Gericht einzureichen. Da hat nicht mal das vom Gericht verhängte Ordnungsgeld mehr Tempo reingebracht.

    Die Versicherungspauschale ist unabhängig davon zu gewähren, ob eine Versicherung besteht oder nicht.


    Wer aufstockend zu seinem Einkommen Sozialleistungen bezieht, erhält für 100 Euro Bruttoeinkommen einen
    Erwerbstätigenfreibetrag in gleicher Höhe. Darin ist die Pauschale bereits enthalten.


    Wer kein eigenes Einkommen hat und ALGII-Leistungen bezieht, muß die Versicherung aus dem Regelsatz zahlen.


    Bei dem Kind kann die Pauschale bei dem Einkommen von Kindergeld abgesetzt werden.
    Allerdings setzt das voraus, das die Versicherung notwendig und angemessen ist. Allerdings wird man sich
    voraussichtlich mit der Grundsicherung darüber streiten müssen, was notwendig und angemessen ist.


    Mal abgesehen davon: Wieso muß die Krankenversicherung des Kindes privat finanziert werden?
    Geht das nicht als Mitglied der Familienversicherung oder über den Grundsicherungsträger?

    Naja, bestraft direkt nicht. Also es wird jedenfalls und mit Sicherheit weder eine
    Geldbuße noch ein Strafvermittlungsverfahren geben. Aber es ist durchaus denkbar,
    daß das Jobcenter der Auffassung ist, das ALGII nicht für Leute gedacht ist, die von dem
    (vermeintlichen) Unterhaltspflichtigen keinen Unterhalt bekommen.


    Da wird möglicherweise auf Seiten der Grundsicherungsträger auf die Mitwirkungspflicht aus
    §2 Abs. 1 SGB II verwiesen. Als Folge der Nichtmitwirkung kann dann gem. §60 SGB I die
    Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung (z. B: Aufforderung des Ex zur Einkommensauskunft zwecks
    Festlegung der Unterhaltshöhe) eingestellt werden.


    Der Auftakt dieses Prozederes liegt ja nun wohl in Form des umfangreichen Fragebogens vor.


    Da solltest du eben wahrheitsgemäß angeben, warum du keinen Unerhalt gefordert/erhalten hast.
    Kann ja keiner erwarten, das jedermann Experte für Unterhaltsrecht ist. Das Jobcenter hat ja schliesslich
    auch eine Aufklärungs- und Beratungspflicht.


    Auch tritt ein Grundsicherungsträger einer alleinerziehenden und mittellosen Mutter ja nun nicht gleich mit aller Gewalt und
    von Amts wegen vor das Schienenbein. Ich gehe mal davon aus, das das Jobcenter jetzt erst einmal in Vorleistung
    geht und dann den Ex anschreibt, um sich das Geld von ihm wiederzuholen. Parallel wirst du wohl aufgefordert werden, den Trennungsunterhalt
    umgehend und falls nötig auch gerichtlich, geltend zu machen. Einfach aus dem Grund, damit dich die Grundsicherung möglichst zügig wieder los wird, oder sie wenigstens weniger Geld zuschiessen muß.

    Mich wunde das Verhalten der FamH auch. :hae:

    Ich sehe das so wie mein Vorposter. Diese Person ist dazu da, die Probleme im Haushalt der Mutter zu lösen,
    Ich wüsste nicht, welche Erkenntnisse sich aus einer Wohnungsbesichtigung bei dem UET erschliessen sollten, um zu dieser
    Lösung beizutragen.


    Sofern GSR vorliegt, würde ich folgende Gegenfragen an die Familienhilfe stellen:


    Wie viele Stunden ist die die Hilfe gewährt?
    Welches Ziel hat die Familienhilfe?
    Was ist die Begründung für die Hilfe?
    Wie
    viele Stunden ist die Familienhelferin tatsächlich in der Familie? Sind Fahrzeit etc., dokumentiert?
    Wie oft und wie viele Stunden ist sie im Haushalt der Mutter zugegen?
    Ist sie in der Lage, in diesem Zeitfenster entsprechende Zustände zu erkennen?
    Was sind die konkreten Hilfemaßnahmen?
    Ist ausreichend Kontaktmöglichkeit mit den Kindern gegeben, Entwicklungsverzögerungen zu erkennen?


    Den Fragekatalog natürlich nicht als Misstrauensvotum unterbreiten, sondern als wohlgemeintes und
    aufrichtigtes Interesse am Kindeswohl und weitreichende Unterstützung hierzu anbieten.


    Normalerweise ist der sorgeberechtige Umgangselternteil an den Gesprächen zu dem Familienhilfeplan zu beteiligen. Schliesslich hat er
    hierfür auch zu unterschreiben und Anspruch auf ein Protokoll (§36 SGB VIII)

    Also zwangsgeschieden wird man vom JC nicht. Ich habe zwar schon in Foren gelesen,
    das die das mal versucht haben, aber das kommt auf den Einzelfall an. Dort war es so,
    das die Frau nach der Trennung unbekannt verzogen war. Der Mann hatte Schwierigkeiten,
    eine Trennung glaubhaft zu machen. Da hat das JC vorgeschlagen, die Scheidung einzureichen,
    was der Mann aber erst mal gar nicht wollte (zumal die Trennung von der Frau ausging).
    Wäre aber für das JC einfacher gewesen, ein Stück Papier zu haben. Eine Vermisstenanzeige
    hat das JC aber dann auch nicht so beeindruckt.


    Letztlich muß man eben eine Trennung glaubhaft machen. Wie ist die derzeitige Wohnsituation?
    Vater und Mutter haben jeweils eine Wohnung für sich? Oder leben alle noch unter einem Dach?

    Also meine Erfahrung hierzu war:


    Hatte noch mit Steuerklasse 3 titulieren lassen, weil ich blauäugig davon ausging, das ich mit der Mutter
    nach Wegfall der Steuerklasse über neuen Titel reden kann. Als es dann soweit war, wollte die Mutter nichts davon wissen.


    Mir blieben dann nach Unterhaltszahlung 700 Euro übrig, wovon ich meine Miete und meine Lebenshaltungskosten + Umgang bestreiten mußte.
    Also forderte ich die Mutter erneut schriftlich auf, den Titel herzugeben und einen neuen zu erstellen. Keine Reaktion.
    Dann habe ich sie anwaltlich anschreiben lassen. Keine Reaktion. 6 Monate nach der ersten Aufforderung habe ich dann
    Abänderungsklage erhoben. Zwischenzeitlich war ich gesundheitlich am Ende, so das ich das erst später in Angriff nehmen konnte.
    VKH wird vom Amtsgericht abgelehnt. Das Einkommen sei durch den Steuerklassenwechsel nicht
    so stark abgesunken. Ich kann den Umgang nicht mehr finanzieren. Dann wird mir doch VKH bewilligt.
    Das Verfahren ging 2x durch 2 Instanzen und hat fast 2 Jahre gedauert, weil die Mutter immer wieder
    Rechtsmittel eingelegt hat. In der Zwischenzeit habe ich den Unterhalt brav weitergezahlt und beim Jobcenter angeklopft,
    weil weder ich noch die Kinder während der Umgangszeiten
    etwas zu brechen oder beissen gehabt hätten. Die Mutter meinte, die Umgangsfinanzierung sei allein mein Problem.


    Ich bekomme vom JC nichts und muß auch noch vor das Sozialgericht und bekomme schliesslich Recht. Das hat mit dem Herumgeier mit dem Jobcenter zusammen
    15 Monate gedauert.
    Im Unterhaltsverfahren schreibt dann der Anwalt von der Ex, das er die Leistungen vom Jobcenter an mich für die Umgangsfinanzierung auch noch gerne für den
    Unterhalt an die Kinder hätte. Das Amtgericht lehnt das ab. Mutter beschwert sich beim OLG. Das OLG verweigert der Mutter VKH
    und kippt den ganzen Unfug und das Verfahren geht wieder zum Amtsgericht.


    Die Mutter verzichtet auf weitere Rechtsmittel, erscheint nicht zur Verhandlung und es wird Versäumnisbeschluß erlassen.
    Es wird festgestellt, das fast 2 Jahre zuviel Unterhalt bezahlt wurde. Der ist natürlich verbraucht und die Unterhaltsgläubiger entreichert,
    weil ich es versäumt hatte, parallel eine Schadensersatzklage (ungerechtfertige Bereicherung) anzustrengen.


    Der neue Titel wird niedriger festgestetzt, weil erhöhte Wohnkosten durch den Kindesumgang anerkannt werden. Erwerbsaufwändungen,
    ganze 11 Euro monatliche Altersvorsorge, wurde vom Richter alles gestrichen. Dafür gibt es
    fiktives Einkommen für Sachbezüge oben drauf, die den Wohnkostenbetrag wieder gegen Null saldieren. Ich darf im Endeffekt
    Jobcenterkunde bleiben.