Alles anzeigendanke.
Aber Celcite sagt, dass genau das hier
nicht stimmt....
Die Wahrheit liegt zwischen "kann", "auf Antrag" und "vorsätzlich". Die Versagung der
Restschuldbefreiung unterliegt keiner Automatik. Das müssen sich Leute bewegen.
Und noch eine Frage: kann laufender Unterhalt gepfändet werde, wenn der Schuldner während der Inso den laufenden Unterhalt nicht zahlt? Geht laufender Unterhalt VOR Gläubigerbefriedigung?
mmm
Ja, laufender Unterhalt kann gepfändet werden. Unterhaltsverpflichtungen sind immer vorrangig zu bedienen. Das kann sogar dazu führen das die
anderen Gläubiger (kreditgebende Banken etc.) dann nichts mehr aus den laufenden Einnahmen des Schuldners erhalten. Das geht dann (für die anderen Gläubiger) nach Pfändungstabelle, wobei
der Pfändungsfreibetrag mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten steigt.