Beiträge von F4tH3R F16URE


    Was ich eindeutig lernen muss, ist mir nicht immer alles so zu Herzen zu nehmen. Geht es den Menschen schlecht, die ich liebe, dann geht es mir damit auch schlecht. Meine Empathie und Sensibilität sind Segen und Fluch zugleich, denn einerseits werde ich dafür geschätzt, andererseits bin ich leider ein Mensch, der Emotionen adaptiert und sich schlecht abgrenzen kann, weshalb mich auch EX Zustand enorm belastet hat.


    Ah. Ok. Das liess sich für mich nicht erahnen, weil mir vermutlich ein Grossteil meiner Empathie im Laufe meines Lebens flöten gegangen ist. Ich bin zu viel mit dem Kopf unterwegs. Da kann ich mich also nicht so gut einfühlen.
    Aber dann kennst du ja quasi schon deinen "therapeutischen Ansatz".



    Sport ist mal grundsätzlich eine gute Idee, aber an körperlicher Betätigung mangelt es mir ganz und garnicht. Körperlich geschafft bin ich ohne Ende - der Geist kommt viel zu kurz. Nichtsdestotrotz warte ich nur darauf, mir eine Sportmatte bestellen zu können, da ich für die Arbeit einen starken Rücken benötige und gerne wieder mit Pilates und meinen Kraftübungen beginnen würde. Im Frühjahr war ich sehr lange krank und musste damit aufhören. Danach hab ich keine Muße mehr gefunden und Zeit ist nunmal auch knapp. Da lagen meine Prioritäten dann eher bei meiner Gitarre oder dergleichem. Und auch das kommt viel zu kurz.


    Ist auch nachvollziehbar. Habe meine Gitarre bis auf Weiteres wieder in die Ecke gestellt, weil ich derzeit immer nur Paragrafenzeichen statt Violinschlüssel sehe. Instrumentenspiel ist aber auf jeden Fall Harmonie von Körper
    und Geist schlechthin.



    Im Frühjahr werde ich dann auch wieder joggen gehen und hatte auch vor, meinen Kerl da mit einzuspannen. In der Stadt gibt es ein großes Gewässer, dort laufen viele Jogger. Da freu ich mich definitiv drauf.


    Sehr löblich. Warum erst im Frühjahr? Wir haben keine 20 Grad Minus. Angst vor vor dem Ausgleiten auf unsicherem Boden? Wenn wir mit der Lauftruppe Sonntags die 9 Kilometer runter haben, gibt's einen schönen heissen
    Tee in geselliger Runde.



    Die Wohnungsbaugesellschaften haben derzeit auch nichts, an die habe ich mich gewendet.


    Schade. Das war bei mir allerdings auch so, das ich in 6 Monaten nichts von denen gehört habe. Mußte auch ein paar Wochen den Markt abklappern. Mehrkindfamilien sind auch nicht gerade so beliebt
    bei Vermietern. Allerdings habe ich hier das Glück, das die Gegend hier sehr mietpreisgünstig ist. Provinz eben, aber gute Infrastruktur. Die Wohnung ist eigentlich auch ein energetischer Sanierungsfall, aber das ist für den Fliegensch.... an Miete
    hinzunehmen. Da drücke ich mal die Daumen für das neue Jahr.


    Wann hört das denn auf? Wann nimmt die Erschöpfung ab? Und was kann ich gegen diese verdammte Gleichgültigkeit tun?


    Du bist anscheinend antriebslos. Kenne das aus eigenem Erleben, man funktioniert nur noch. Das kann durchaus ein Signal für eine depressive Verstimmung sein. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen!
    Da wäre ich mit meinen Vorrednern auf einer Linie.


    Sport treiben könnte helfen. Habe ich während einer mittelgradigen depressiven Episode mit Jogging angefangen und tue das heute noch. Ich bin nie auf Medikamente angewiesen gewesen.
    Körpereigene Endorphine (anderswo auch "Runners High" genannt ;-)) gibt's dabei kostenlos und sind besser als Johanniskraut oder Chemie auf Rezept. Die Sportart ist im Prinzip egal, man muß sich
    nur dabei verausgaben können. Es muß also nicht zwingend Laufen sein. "Hab' keine Zeit" oder "bin müde" gibt es nicht. Die Zeit muß man sich eben nehmen und auch seinen inneren Schweinehund
    überwinden. 20 Minuten hier, 40 Minuten da oder eine Stunde dort, da lässt immer etwas regeln oder improvisieren. Nimm deinen "Kerl" am besten gleich mit.
    Mit ein paar Freunden/Bekannten etc., geht das noch leichter, wegen der gegenseitigen Motivation und die Zeit bekommt man schneller herum. Sport ist ein prima Ausgleich zu einem stressreichen
    Tagesprogramm.


    Eventuell solltest du auch noch mal deine Prioritäten prüfen. Bevor du anderen selbstlos deine Hilfe anbietest, solltest m. E. du die Situation in deinen eigenen 4 Wänden im Griff haben.
    Du läufst sonst eventuell Gefahr, anderen "Herausforderungen" den Vorzug zu geben und dich denen vor der eigenen Haustür nicht zu stellen, weil du meinst, das du die nicht mehr meistern kannst (oder
    unbewußt gar nicht erst meistern willst). Ausserdem könnten das auch andere erkennen und das für sich und damit dich selber, ausnutzen.


    Tu dir selbst gelegentlich etwas Gutes und tue das bewußt. Lasse das aber nicht Teil des Alltags werden. Du mußt dich darauf freuen können. Was man jeden Tag hat, ist nicht mehr unbedingt ein Grund
    zur Freude.


    Echte Freunde verstehen das auch, wenn man ihnen erklärt, daß man mal ein paar Tage, Wochen oder auch Monate braucht, sich mal nur um die eigene Herdstelle zu kümmern, wenn Not am Mann, ääähhh, an der Frau ist.
    Echte Freunde helfen und unterstützen einen auch (auf Anfrage/Angebot) dabei und packen auch mit an, anstatt sich nur mit der Rolle des seelischen Mülleimers zufrieden zu geben. Besonderes bei Letzteren muß man sich auch mal fragen, ob die einem nicht gerade die Zeit stehlen, nur weil man meint, irgendwelchen selbst auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen entsprechen zu müssen.


    Auch die Grösse des Haushalts ist dabei nicht so maßgeblich, die Haushaltstechnik ist ja nicht im 18. Jahrhundert stehengeblieben. Ich z. B. habe auch eine sehr grosse Wohnung und einen Garten und einen riesigen gepflasterten Hof, die, bzw. den ich neben meinem Vollzeitjob in Schuß halten muß. Es erwartet aber niemand, das ich Wunder tue und ich meine Wohnumgebung täglich komplett in Neuzustand versetze. Also lieber regelmässig immer ein wenig Zeit dafür opfern, als hinterher vor einem riesigen Berg zu stehen und schon gedanklich dabei zu kapitulieren. In die Betreuung meiner fünf Kinder bin ich auch sehr umfangreich eingebunden, Magen-Darm-Grippe hatten wir hier auch. Daher muß ich meinen Tagesablauf schon strukturieren. Stress mit der Ex gibt's bei mir auch regelmässig und hinter mir stapeln sich die Prozessakten für den 3. Weltkrieg mit dem Jobcenter. Trotz allen "Belastungen" habe ich noch Zeit, mir regelmässig auszusuchen, ob ich jetzt ins Fitnesstudio gehe, oder in die Sauna oder einfach nur faul auf der Couch herumlümmle. Aber ohne ein Kontrastprogramm, bei mir also ohne Sport, würde ich das auch nicht schaffen.


    Wieso ist die Wohnungssuche für dich so schwierig? Du bist ja wenigstens schon seit September damit zu Gange? Hast du dich schon bei den Wohnungsbaugesellschaften deiner
    (Ziel)Stadt registrieren lassen?

    Da kann man nix machen. Vor allem nicht, wenn der Papa oder die Mama vor der Trennung auch schon geraucht hat.


    Kammergericht Berlin: Auch Raucher haben Umgangsrecht


    https://openjur.de/u/283899.html


    Nach bisheriger höchstrichterlicher Meinung sind die Dampfer jedenfalls nicht so schädlich,
    das der Handel unterbunden werden musste. Auf diese Dinger sind nicht mal die Tabakverordnung oder
    die Brandschutzverordnung anwendbar, weil sie eben nicht brennen und auch nicht wirklich Tabak enthalten.


    Ich persönlich bin davon überzeugt, dass die gezielte Suche nichts bringt und mir ist es wichtiger, mein Leben durch die Pflege meiner sozialen Kontakte zu bereichern. Insofern "verplempere" ich keine Zeit, um Leute kennenzulernen, denen ich auf normalem Weg vermutlich nie begegnen würde. Das nimmt mir den Druck, ein gewisses Ziel erreichen zu müssen - und bewahrt mich vor Frustation, wenn das (wieder einmal nicht? gelungen ist.


    So handhabe ich das selber seit einiger Zeit auch. Es ergibt sich eben, oder auch nicht. C'est la vie.


    Unter anderem dazu dienen ja solche Fragen. Niemand möchte den Hobbypsychologen für unverarbeitete Dinge aus der Vergangenheit seines Partners spielen. Wenn man solche Fragen stellt, heißt das nicht unbedingt, dass man seine alte Beziehung noch nicht überwunden hat. Ich bin überzeugt, dass wir alle unsere Vergangenheit mit uns herumtragen, für die einen ist es leichtes Gepäck, für die anderen eine schwere Last. Und ich möchte nicht unbedingt an solche Menschen geraten, die aus solchen Gründen ständig im Gestern leben, weil sie für das Jetzt und ihre Zukunft nicht offen sind.


    Da bin ich ganz bei dir. Ich hätte auch keine Lust, irgendwelche "Altlastenproblematik" aufzuarbeiten. Im Umkehrschluß kann ich das natürlich auch nicht vom Gegenüber erwarten, das will ich auch gar nicht. In der Konsequenz bin ich da auch immer ganz offen gewesen (bin es immer noch) und die paar Damen, mit denen ich mich bisher getroffen habe, sind meistens recht schnell wieder gegangen, wenn ich mal kurz die gegenwärtigen Lebensumstände angerissen habe. Ich finde das bisher signalisierte Verhalten der Damen sehr gut, denn dann weiss ich gleich, woran ich bin und wir müssen beide keine Lebenszeit verplempern.

    Ansonsten müsste der Unterhaltspflichtige klagen. Dazu wird er verpflichtet, wenn er Hartz beantragt ... Das wird spannend. Eine Prozesswelle könnte anlaufen.


    Nein, klagen muß er nicht. Das Bundessozialgericht hat das bereits 2010 verneint (Az. B 4 AS 78/10 R) . Auch die Bundesagentur für Arbeit hat in ihre fachlichen Hinweise v. 20.06.2012 aufgenommen, das Unterhaltspflichtige nicht mehr zur Abänderung eines bestehenden Titels aufzufordern sind.
    In meinem Fall habe ich den Segen der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen, das Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle Stufe II, als Absetzbetrag bei der Festsetzung
    der Leistungshöhe auf ALG II bei dem Unterhaltsverpflichteten zulässig ist. Dem "Teufelskreis" würde ich aus diesem Grunde entschieden entgegentreten.


    tanimami73:


    Es ist eigentlich genau umgekehrt. Unterhalt soll Bedürftigkeit in dem Haushalt mildern, in dem die Kinder sich gewöhnlich aufhalten. In dem Fall wird über eine sozialrechtliche
    Vorschrift in Kauf genommen, das der Unterhaltspflichtige sozialrechtlich bedürftig wird (§11b Abs. 1, Satz 7 SGB II). Dies wird mittlerweile von immer mehr unterhaltspflichtigen
    Eltern in Anspruch genommen und nun versucht die Familiengerichtsbarkeit, mit der Erhöhung der Selbstbehalte diesem Mechanismus entgegenzuwirken. Das kann natürlich tatsächlich
    dazu führen, das die Kinder als Konsequenz sozialrechtlich hilfebedürftig werden, wenn der Betreuungselternteil zu wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat mit dem er zu dem
    Unterhalt der Kinder beitragen kann.


    Andi, alwayshope:


    Vielleicht wird die Bemessung des Selbstbehaltes jetzt klarer:

    Zitat

    Beim Kindesunterhalt orientiert sich dieser Betrag an dem Einkommen, welches einem Empfänger von Sozialleistungen zumindest zur Verfügung steht (notwendiger Unterhalt). Der Unterhaltspflichtige darf durch die Unterhaltszahlung nicht selbst auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein


    und

    Zitat

    Besondere Bedeutung hatte diesmal die Bemessung der Wohnkosten, da diese aufgrund der bundesweit stark abweichenden Mieten kaum eine sinnvolle Pauschlierung zulassen. Es bestand Einvernehmen, dass höhere Kosten zu einer Anhebung des Selbstbehalts führen sollen,soweit sich diese im Rahmen des Angemessenen halten


    Quelle: Deutscher Familiengerichtstag


    http://www.dfgt.de/index.php?tid=52


    Die konkrete Berechnung, bzw. Zusammensetzung des SB findet man in tabellarischer Form hier:


    http://www.dfgt.de/resources/E…ung_Selbstbehalt_2015.pdf


    Erwerbstätige erhalten einen Freibetrag von 200 Euro als Erwerbsanreiz "on Top". Nur mal so nebenbei: Der Erwerbstätigenfreibetrag im SGB II beträgt bei einem Einkommen
    von 1500 Euro brutto 330 Euro für einen ALGII-Empfänger mit einem Kind, also 130 Euro mehr.

    Der Text meiner Urkunden lautet wortgleich wie der von andi0383, nur das die Zahlbeträge anders sind und das die Fälligkeit der monatsdritte ist.
    Diese Titel, 2010 errichtet, basieren auf Stufe II der DDT, wobei das in der Urkunde nirgends erwähnt ist.
    In der Abänderungsurkunde von Ende 2013, die als Versäumnisbeschluss ohne Begründung ausgestellt wurde, steht nur: "schuldet (Name Kind) ab dem xx.yy.zzz. (Betrag)....".
    Die letzte Unterhaltsfestsetzung ist also erst 1 Jahr her und eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse liegt nicht vor.


    Also meinst du, die Voraussetzungen würden nur bei einem dynamischen Titel vorliegen? Da habe ich noch nie gehört, das es automatisch nach unten geht, nur weil
    der SB erhöht wurde. Darum heisst es ja so schön:"Rauf geht's immer, nach unten nimmer."


    andi0383, das liegt daran, das die Erwerbstätigenfreibeträge im SGBII höher sind als die von Unterhaltsschuldnern. Damit soll verhindert werden, das Pflichtige massenweise
    Hartz IV Anträge stellen, weil sie nach Tätigung der Unterhaltszahlungen mit ihrem restlichen Einkommen unter dem Selbstbehalt landen.

    Zitat

    In der Praxis bedeutet dies für Unterhaltsempfänger an der Grenze zum Selbstbehalt bzw. wo Minderleistung erfolgt, dass der volle Betrag von 80 Euro ab 1. Januar weniger fließen könnte - es kommt auf die Formulierung im "Titel" an.


    Wie müsste eine solche titulierte Formulierung denn konkret lauten, damit dieser Fall eintritt?

    Kommt darauf an, wie die finanzielle Situation der Ex einzuschätzen ist. Du schreibst ja selber, das du glaubst, daß sie blank ist.
    Wäre sie denn überhaupt in der Lage, mit ihrem Einkommen den lfd. KU und die Kreditrate zu bezahlen? Wenn der Kredit nicht an eine Hypothek gebunden
    ist, kann sie ganz locker in die Insolvenz gehen und du bleibst auf dem Rest sitzen. Ich würde ggf. über eine Umschuldung mit dir als alleinigem Kreditnehmer
    nachdenken, das könnte natürlich unter den gegebenen Bedingungen schwierig werden. Ich denke nicht, das du damit für die Zukunft planen kannst, das du von der Ex
    diesbezüglich regelmässig und zeitnah etwas zu erwarten hast. Für jede ausfallende Rate ein Mahnverfahren zu betreiben, kann ja auch nicht zielführend sein. Das wird
    über kurz oder lang auch zum finanziellen Kollaps führen.


    Man sollte nicht gleich bei der ersten absage den kopf einziehen, sondern weiter kämpfen!


    Ich habe drei Jahre lang gekämpft und tue es immer noch. Jedes Jahr mindestens zwei Verfahren vor dem Sozialgericht.
    Mir reicht's. Ich habe auch noch einen Vollzeitob, eine grosse Wohnung und einen Garten, den ich in Schuß halten muß und regelmässig die Kinder dabei.
    Jetzt muß ich denen wahrscheinlich sogar (schon wieder) einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, weil
    sie die Prozesskosten nicht bezahlen wollen, die sie verursacht haben. Dabei sind die Verfahrenskosten sogar noch ein Schnäppchen, weil ich nicht
    durch einen Rechtsanwalt vertreten war, sondern durch einen Sozialverband.


    Die schaffen es wirklich, jemanden erwerbsunfähig zu machen! Mission accomplished, kann ich da nur sagen.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Erstausstattung zu bekommen.


    Man bezieht z. B. Arbeitslosengeld II.


    Die Einzelheiten sind in diesem Fall in dem §24 Abs. 3 Satz 1 SGB II geregelt.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html


    Habe selber damals darauf verzichtet und mir alles vom Sperrmüll oder "Zu Verschenken" oder für kleines Geld bei ebay Kleinanzeigen geholt. Meine Küche ist 7 Jahre alt, sieht noch top aus und hat inkl. Geschirrspüler 100 Euro gekostet. War mir zu anstrengend über das Amt, weil ich jeden Antrag über das Gericht ausfechten mußte. Gestern besorgte ich einen Schuhschrank für 12 Paar Schuhe aus dem Nachbarort. Sieht aus wie neu. War umsonst, 30 Euro, die Ikea jetzt nicht bekommt. Bei uns gibt es übrigens auch nur Gutscheine für das Sozialkaufhaus. Die Armutsverwaltung ist hier einer der grössten Arbeitgeber.


    Um auf die Frage der TE zurückzukommen: Natürlich kannst du aus deinem/eurem Regelbedarf oder deinem Schonvermögen bei der Hausratbeschaffung zuschiessen. Nicht so geschickt, wäre, sich dafür woanders etwas zu leihen.


    Nachtrag: Ich sehe gerade, der Faden ist ja schon etwas betagter...

    Hallo aus NDS. Hätte auch Interesse, müsse mal meine persönlichen sozialen Kontakte etwas ausbauen und würde gerne
    meine alte Heimat HH besuchen (Grüsse an die Norderstedter.)
    Allerdings habe ich an den benannten Wochenenden im Januar die Kinder und ich bekomme die nicht alle in meinen Fünfsitzer.
    Selbst wenn ich unseren firmeneigenen 7Sitzer ergattern könnte, bliebe die Frage, wo und wie ich die Wichte unterbringe und ob
    ich dann überhaupt noch Gelegenheit habe, an dem Abend mit anderen Leuten zu sprechen?
    Tja, wie sagt mein Chef doch immer gleich scherzhaft? "Auf Einzelschicksale wird wie immer keine Rücksicht genommen."

    Ich kenne keinen einzigen Fall, wo Betreuungsunterhalt unbefristet erteilt worden ist.


    Da helfe ich gerne nach. BGH in Az. XII ZR 202/08 v. 06.10.2010 oder Az. XII ZB 650/11 v. 13.3.2013.
    Es geht dort allerdings nicht speziell um Betreuungsunterhalt, sondern um nachehelichen. Der Zusammenhang
    mit der Kindererziehung ist aber durchaus gegeben.
    Spätestens mit der Gesetzesänderung zum §1578b BGB mit Inkrafttreten zum 1.03.13 ist nachehelicher Unterhalt mit
    unbegrenzter Dauer möglich. Voraussetzung: Ehedauer von mind. 10-15 Jahren.

    Das ist ja die verzwickte Sache: Ich beziehe erst seit Oktober Alg II, habe meinen Anteil also fast garnicht aus dem Regelsatz Alg II, sondern dem Einkommen das ich davor hatte zugeschossen.
    Da frag ich mich, ob das wie eine Nachzahlung an Lohn oder sowas angerechnet und als Einkommen verrechnet werden darf.
    Hätte ich die Beträge die ganze Zeit schon aus dem Alg II Regelsatz bestritten wäre die Sache ja relativ eindeutig.


    Seufz.... danke für eure Geduld! :rotwerd


    Dann sehe ich schwarz. Das ist dann wie eine Steuererstattung. Hättest du die Rückzahlung im September bekommen, wäre es Vermögen gewesen. Aber da der
    Zufluss im ALGII Bezug stattfindet, ist es, soweit es das Gasguthaben angeht, Einkommen und wird damit auf den Bedarf angerechnet.

    Stromguthaben kannst du behalten. Gasguthaben bekommt das JC zurück. Es ist so: Du bekommst quasi zunächst ein "Budget"
    für das Heizen vom JC lt. Bescheid. Nach der Abrechung wird der Verbrauch dem Budget gegenübergestellt. Hast du weniger verbraucht,
    musst du die Differenz zum budgetierten Betrag zurückzahlen. Hast du mehr verbraucht, hast du ggf. Anspruch auf eine Erstattung vom JC.
    Wenn das JC mehr wiederhaben möchte, als dir für die Heizung bewilligt wurde, würde ich Ärger machen. Das Bundessozialgericht hat vor fast einem Jahr
    entschieden, das nur Guthaben für Unterkunft und Heizung rückzahlungspflichtig sind, sofern das Guthaben auch aus den Mitteln des JC
    aufgebaut wurde. Wenn du selber aus deinen Regelleistungen "zugeschossen "hast, ist dieser Teil nicht an das JC zu erstatten.


    Die Rechnung kann man sich hier anschauen:
    Bundessozialgericht in Az. B 14 AS 83/12 R vom 12.12.2013


    https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=169481

    Die Erstattung von Guthaben für die Heizung bekommt das anteilig JC wieder zurück, den Anteil für Strom nicht. Es sei denn, darin sind auch
    Bestandteile für Heizstrom oder die Betriebskosten der Heizung enthalten. Das jeweilige Guthaben für Strom und für Heizung müsste sich aus der Abrechnung ergeben.
    Ansonsten kann man ja die (anteiligen() Abschläge dem (anteiligen) Verbrauch gegenüberstellen und dann hat man ja im Ergebnis den Überhang für die Überzahlung.
    Das Durchrechnen übernimmt jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Anwalt und auf Beratungsbeihilfe schon gar nicht.

    gibt es hierfür nen §§?


    Es gibt mehrere dazu:
    BGB §§ 1603, 1629 Abs. 3; FamFG § 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 50, 263; SGB II (idF bis 31. März 2011) § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7; SGB II § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7


    Die rechtliche Schlußfolgerung des BGH in XII ZB 39/11 v. 19.06.2013 war konkret:

    Zitat


    Vielmehr kann durch die Titulierung des Unterhalts und den dadurch ermöglichten Abzug nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II aF (§ 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II) die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht erhöht werden.


    Von der Einsetzbarkeit teilweise anrechnungsfreien Einkommens unterscheidet sich die vorliegende Fragestellung dadurch, dass der Unterhalt schon bei der Ermittlung der Sozialleistungsbedürftigkeit des Unterhaltspflichtigen Berücksichtigung findet. Insoweit muss also zunächst geklärt werden, welches Einkommen dem Unterhaltspflichtigen nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zur Verfügung steht. Zur Vermeidung eines Zirkelschlusses kann dies nur ohne Berücksichtigung einer wegen des Unterhalts erhöhten Sozialleistung durchgeführt werden.


    https://privatelink.de/?http://lexetius.com/2013,2508


    Wenn schon ein Titel besteht, kann der Pflichtige durchaus über ALGII aufstocken, auf Basis ALGII kann allerdings kein neuer errichtet werden, der die Möglichkeit der
    Aufstockung dabei zugrundelegt. Im Endeffekt heißt das m. M. auch nichts anderes, das es keine Pflicht gibt, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Wäre das so,
    wäre jedweges ausgeurteilte fiktive Einkommen der sofortige und direkte Griff in die Staatskasse. Insofern sehe ich auch keinen Sinn darin, eine ALGII Berechnung
    für den Pflichtigen durchzuführen.