Beiträge von F4tH3R F16URE

    aber wenn sich
    ein abgebrannter Vati mit fünf Blagen und doch mit ohne Auto meldet, ist auch wieder nicht sooo optimal, wie?!


    He, Moment mal. Auf abgebrannte Väter mit fünf Kindern habe ich schon ein Patent. Da müssen wir erst mal über meine Tantieme reden.
    Den Rest kannst du von mir aus nach Plan B durchziehen.

    Wenn das Budget das zuläßt und das Kind für ein paar Stunden bei Freunden, Grosseltern o.ä. unterkommen kann, dann
    kann auch ein Saunabesuch ganz entspannend und belohnend sein. Ich fühle mich danach jedenfalls immer wie nach einer Frischzellenkur (jedenfalls stelle ich mir vor, das die sich so anfühlen müsste :)). Ich persönlich finde es jedenfalls sehr belebend. Als Entspannungsübung mach ich gelegentlich Selbsthypnose und lasse die Vokale ein bisschen durch meinen Körper schwingen.


    Gegen depressive Stimmung hilft sportliche Betätigung am besten. Das ist medizinisch nachgewiesen und ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, daß das stimmt.


    Selber halte ich nichts davon, anhaltende Problemlagen an meine sozialen Kontakte heranzutragen. Jedenfalls nicht dann, wenn nicht zu erwarten ist, das wenigstens mittelfristig eine Änderung eintritt. Es gibt zwar einige in meinem Umfeld, die davon in groben Zügen wissen, aber die sollen sich auch nicht dauernd damit beschäftigen müssen. Die sind dann auch irgendwann genervt. Ich habe selber auch keine Lust, mir immer wieder die gleiche Litanei von jemanden anzuhören.


    Wenn ich einfach nur unter Leute gehen will, dann gibt es wöchentlich genug (Outdoor)Veranstaltungen, Kulturtreffen, Quatschbuden oder Diskussionsrunden, die z. B. im lokalen Käseblatt angepriesen werden. Ich dachte dabei jetzt allerdings nicht an die Einladung zur Haushaltsdebatte mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat als Kaffeekränzchen im Gasthaus am Ortszentrum.


    Sich schlecht fühlen ist auch legitim. Aber wie heißt es doch auch: "Hinfallen ist keine Schande. Aber Liegenbleiben." ;)


    Musikalisch könntest du das ja vielleicht auch ganz gut verarbeiten, ich finde, Musik lässt sich sehr gut dafür verwenden, mal seinen Blues rauszulassen.
    Wie wäre es zum Einstimmen mit "Behind blue Eyes" von Limp Bizkit?

    Aus dem SGB VIII.


    § 97a
    Pflicht zur Auskunft


    (1) Soweit dies für die Berechnung oder den Erlass eines Kostenbeitrags oder die Übernahme eines Teilnahmebeitrags nach § 90 oder die Ermittlung eines Kostenbeitrags nach den §§ 92 bis 94 erforderlich ist, sind Eltern, Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen sowie Leistungsberechtigter nach § 19 verpflichtet, dem örtlichen Träger über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. [..]


    http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/97a.html


    Auskünfte über das Vermögen (z. B. über Spareinlagen) müssen nur Eltern abgegeben, die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder benötigen und in entsprechenden
    Wohnformen betreut werden (§19 SGB VIII). Ich persönlich würde das so interpretieren, das du ja selbst nicht der Leistungsberechtigte einer solchen Wohnform bist und daher kein Anspruch auf
    Vermögensauskunft an dich bestehen kann. Hierzu auch aus §19 SGB VIII:


    Zitat

    Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden...


    Ich selber fülle grundsätzlich keine Fragebögen von Jugendämtern aus. Die bekommen nur meine Gehaltsnachweise. Wenn die mehr möchten als meinen Einkommensnachweis, sollen sie dafür eine Rechtsgrundlage benennen. Darauf bekomme ich nie eine Antwort.


    Der Leistungsanspruch wird nicht anhand irgendwelcher Ursachenprinzipien begründet. Deine fehlende Einsicht geht leider nicht konform mit der gesetzlichen Regelung zur Unterhaltspflicht.
    Da es der Mutter an Leistungsfähigkeit fehlt, wird das wohl an dir hängen bleiben. Mit der fehlenden Notwendigkeit der Wohnformbetreuung wirst du gegenüber dem JA nicht argumentieren können.
    Das Jugendamt unterliegt faktisch keiner Kontrollinstanz und dann müsstest du wahrscheinlich bis zum EGMR vortragen.


    Soweit ich weiß, kann Inverzugsetzung erst ab dem Zeitpunkt der Auskunftsaufforderung erfolgen. Für die Zeit davor nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte daran gehindert war (wenn z. B. die Vaterschaft nicht festgestellt werden konnte). Davon kann man hier ja wohl nicht ausgehen, da ja das Jugendamt den Unterhaltsberechtigten vertritt und zuletzt eine Vereinbarung ohne Kostenbeteiligung geschlossen wurde.


    Also da sehe ich leider recht schwarz für dich...

    Welcher Gedanke steckt hinter dieser Aussage? Dass man keine besseren Verhältnisse schafft, weil man nicht muss?


    Nein, so nicht. Das war kein Vorwurf an die Bequemlichkeit, sondern nur ein Hinweis auf die möglichen Spätfolgen, wenn man zu lange in solchen Beschäftigungsverhältnissen verharrt. Es ist ja vielleicht auch mal ganz schön, wenn die demütige Dackelei zu den Ämtern trotz Vollzeitjob irgendwann auch einmal aufhört. Wer möchte nicht irgendwann mal ohne Gängelei die Früchte seines langen Erwerbslebens geniessen? Ich kenne aber schon einige Leute, die kennen das seit Jahren nicht anders und können sich auch nichts anderes mehr vorstellen.


    Und sich für die Aufstockerei zu rechtfertigen, das war mir gar nicht in den Sinn gekommen. Das "Aufstocken" mache ich gezwungenermassen doch selber auch. ;-)


    Lanie, Madworld hat wohl recht.
    Mach da den Sack zu. Da müssen die Eltern dann selber in die Hufe kommen, auch wenn es schwer fällt. Die werden das schon noch realisieren, was da passiert, das dauert aber wegen der familiären Bande aber wohl etwas länger.
    Wirklich helfen würde vermutlich, wenn die Eltern da mal ein Ultimatum setzen. Da müssen sich die Kinder mal selber bewegen.
    Ich kenne hier auch so einen Fall, das geht seit Jahren so und die Eltern sind kurz vor der Depression, während die Beherbergten sich ein
    schönes Leben machen. Das sollte man nicht unterstützen.

    Was für eine Beurteilung möglicher Ansprüche auf Unterstützung durch die Solidargemeinschaft hier völlig fehlt, sind konkrete Angaben zu den monatlichen Belastungen und der Region, in der die Familie lebt. In Leipzig käme man ohne hohe Belastungen durch private Verbindlichkeiten sicher besser mit dem Einkommen zurecht als in München.
    Wenn die Warmmiete tatsächlich um 800 Euro herum kosten würde, schrappt die Familie mit drei Mitgliedern schon am Hartz-VI Satz, ohne Berücksichtigung der Werbungskosten für die Erwerbstätigkeit. Die Armutsgrenze lag 2014 in Deutschland bei 979 Euro für eine Einzelperson, wobei Einkommen aus Sozialleistungen zur "Armutsberechnung" bereits
    mit eingepreist waren.


    Klar kann man mit der Aufstockerei gut leben, als Konsequenz ist man aber mit einiger Wahrscheinlichkeit dann
    über das Renteneintrittsalter hinaus darauf angewiesen.


    Ohne Unterstützung hat die Familie nur zwei Schrauben, an denen sie drehen kann. Einkommen rauf, Ausgaben runter.


    Gegenwärtig gibt es natürlich vom Amt für Miete nix, weil die Familie, soweit ich das verstanden habe, mietfrei wohnt. Gerade weil sie bei den Eltern (der Eltern) wohnt, greift auch noch die sogenannte Unterstützungs- und Unterhaltsvermutung.


    Da müsste die Familie dann überhaupt erst mal leistungsrelevante Tatsachen schaffen und auch eine Wohnung beziehen.
    Da wäre es natürlich Weise, sich nicht gleich in eine Vorort-Villa einzumieten, sondern etwas im unteren Mietpreissegment zu suchen.
    Das ist aber auch schwierig, weil es ein stark umkämpfter Markt mit vielen Konkurrenten ist. Ich hoffe, die Eltern, welche die Familie aufgenommen hat, zeigen noch starke Nerven und Geduld, das können die wohl eine Weile gebrauchen.


    Die meisten UET, die ich kenne, sind sehr damit beschäftigt, möglichst emsig Kohle für die Brut ran zu schaffen und ihr Leben um die 2 WE pro Monat zu arrangieren, wo sie dann buchstäblich ... aus Scheiße Gold machen sollen.


    Es gibt eben solche Väter, die ihre Kinder gerne betreuen und in ihr Leben einbeziehen wollen, aber mitunter nicht dürfen. Und dann gibt es auch die, denen die Kinder von der Mutter quasi hinterhergetragen werden und die trotzdem nicht wollen. Es gibt Väter, die fordern bei dem Umgang nur, aber geben nichts zurück. Andere, die sich engagiert einbringen, erfahren keinerlei Wertschätzung für ihr Handeln, das ist nach Maßgabe des BET höchstens und quasi Erfüllung des Mindestmaß, eigentlich immer noch zu wenig. Aber das gibt es auf der Seite der Mütter und leider genauso.


    Es wäre für die Betroffenen Selbstbetrug zu glauben, daß alle Umgangseltern redlich sind und sich für ihre Kinder buchstäblich in Stücke reissen. Vor diesem Hintergrund kann man vielleicht froh sein, wenn sich der UET überhaupt mit seinen Kindern auseinandersetzt und es ist möglicherweise besser, wenn sie bei den Grosseltern schlafen können, als daß sie ihre Nächte im Hinterzimmer der jeweiligen Gespielin bzw. dem Buhler, oder einer Matratze neben dem Partykeller, einschliesslich der jeweiligen Lautkulisse, nächtigen müssen. Es sollte reichen, zu wissen, bzw. das Gefühl zu haben, das die Kinder im "Dunstkreis" des UET gut aufgehoben sind. Es ist ja auch unrealistisch, von einer Trantüte, die mal Teil des eigenen Lebens war, die man trotz ihrer Ecken und Kanten geliebt hat und nun Elternteil der eigenen Kinder ist, zu erwarten, das da nach der Trennung plötzlich die große Kehrtwende in der Erfüllung der Elternrolle eintritt. Mit Zwang und Druck funktioniert es erfahrungsgemäß auch nicht und wirkt eher noch konträr.

    Hi.


    Ist ja lustig, das die vom JC das immer wieder versuchen. Ich mußte mit denen erst zum Landessozialgericht, bevor die
    begriffen haben, das ich mir von dem Unterhalt, den ich den Kindern an die Mutter zahle, keine Brote schmieren kann, wenn sie mich
    am Wochenende besuchen.


    Dazu kann ich dir ein anderes Beispiel benennen.


    Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuß als Einkommen bei dem Umgangselternteil? Das geht nicht.



    und


    Zitat

    Aber auch der Unterhaltsvorschuss ist nicht anzurechnen. Zwar handelt es sich bei dem Unterhaltsvorschuss rechtlich um Einkommen der Klägerin zu 2) (vgl. § 1 Abs. 1 UhVorschG; so auch BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R -). Der Unterhaltsvorschuss stand der Klägerin zu 2) aber zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts tatsächlich nicht zur Verfügung. Der Unterhaltsvorschuss wurde an die Mutter der Klägerin zu 2) ausgezahlt. Diese hat aber ausdrücklich erklärt, zu Geldzahlungen für die Dauer des Aufenthaltes ihrer Tochter bei dem Vater nicht bereit zu sein. Es handelte sich bei dem Anspruch der Klägerin zu 2) auf anteilige Herausgabe des ausgezahlten Unterhaltsvorschusses für die Zeiten der temporären Bedarfsgemeinschaft daher nicht um sog. "bereite" Mittel, so dass sich eine Einkommensanrechnung damit verbietet (vgl. Behrend, a.a.O., JM 2014, 22, 23).


    Leider wurde gegen das Urteil durch das Jobcenter Revision unter dem Aktenzeichen B 4 AS 20/14 R eingelegt, allerdings hat es bis dahin
    schon seine Gültigkeit, um sich darauf berufen zu können.


    Urteil im Volltext: http://sozialgerichtsbarkeit.d…s1=&s2=&words=&sensitive=


    Ebenso LSG Schleswig Holstein in dem Urteil vom 17.01.2014, Az. L 3 AS 114/11, Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 23/14


    Die ganzen Bescheid kann der/die SB gleich wieder für nichtig erklären. Widerspruch einlegen und die
    Anrechnung von Einkommen der Kinder durch Kindergeld und Unterhaltsvorschuß bestreiten. Begründung hast du ja jetzt. Sonst noch Fragen?

    Meinst du wirklich das die Kinder von dieses 2 Wochenenden einen Schaden erleiden wenn sonst ihr Leben und Alltag völlig normal läuft?


    Ich kann nur für mich sprechen, aber ich fand es immer aufregend, mit meinem Vater unterwegs, bzw. hier und da zu sein. Abgeschoben fühlte ich mich nicht, zumal mein Vater ja auch etwas mit uns unternommen hat. Es ist nicht unmöglich, aber schwierig, als UET in so kurzer Zeit einen "AE"-Alltag zu leben. Man braucht ja schon fast einen oder zwei Tage, um sich nach 12-tägigem Wiedersehen erst mal wieder "zusammenzuraufen".


    Im Übrigen lief es mir die ersten zwei Jahre nach der Trennung ganz ähnlich wie dem Ex der TE. Ich selber hatte konkret keine Möglichkeiten, unsere Kinder regelmäßig bei den Umgängen über Nacht unterzubringen. Also habe ich die Kinder in wechselnder Besetzung und im Einvernehmen mit der Mutter am Wochenende 2-3 mal morgens abgeholt und abends zurück gebracht . Die Kinder haben sich darüber, im Gegensatz zur Mutter, nicht beklagt, das der Umgang quasi im Auto statt fand. Da hat mich die Mutter sogar zeitweise die Kinder bei sich in der Wohnung betreuen lassen. Das hat aber auch nicht lange funktioniert, weil es im Grunde weder Mutter noch mir behagte. und so blieb wieder nur der Umgang im Auto, bis ich eine passende Wohnung gefunden hatte.

    Für mich bleibts ein Armutszeugnis eines jeden UET`s das es nicht schafft die wenige Zeit mit den Kindern zu verbringen, sondern ausgerechnet an den Wochenenden wo sie da sind, feiern gehen zu müssen.


    Ja klar Kinder sind schon sehr, sehr einschränkend und nehmen die Freiheit. 8)


    Was soll denn jetzt diese Polemik? Soll ich als UET am Umgangswochenende den Haustürschlüssel aus dem Fenster werfen? Soll ich etwa 24/7 den Bespaßungsonkel geben? Denn viel mehr wird mir ja von meiner Elternrolle nicht mehr zuteil. Wie sieht es denn bei intakten Elternhäusern aus? Da werden doch auch Verwandte oder Babysitter heranzitiert, wenn die Eltern raus gehen, egal wofür, oder auch, je nach Alter, gleich ganz alleine gelassen. Da kräht doch kein Hahn danach. Ich habe hier den umgekehrten Fall. Ich bekomme häufig die Meldung vom BET, daß ich die Kinder erst später zurückbringen kann als vereinbart, weil sie noch "unterwegs" ist. Es ist dann piepegal, wie da meine Planung aussieht. Soll ich mir deshalb das Leben schwer machen? Ich weiss doch mittlerweile, wie das läuft und da passe ich mich an. Ich kann es nicht ändern, oder es würde zu Lasten der Kinder gehen.

    Wenn er die Kinder holt, hat er sich daran gehalten, das stimmt
    Die Kinder fühlen sich irgendwann (auch wenn sie es bei Oma schön haben) ungewollt. Weil der holt sie, dann bringt er sie wo anders hin, dann holt er sie wieder und bringt sie zur Mama usw...
    Kinder brauchen feste Strukturen und vor allem Liebe.
    Wenn dem Vater seine Saufabende aber wichtiger sind wie mit den Kindern zu spielen, vorzulesen, usw...
    dann ist es sicher keine Liebe.


    Die Kinder werden schon selber äußern, ob sie diese Art von Umgang auf Dauer akzeptabel finden. Die sind da viel flexibler und duldsamer,
    als wir Erwachsenen uns das vorstellen.


    Also mein Vater ist an den Wochenenden abends auch häufiger um die Häuser gezogen, während seine LG auf uns aufgepaßt hat oder
    hat uns mit dieser einen Tag alleine gelassen oder aber er ist gar nicht erst am Wochenende aufgetaucht, um uns abzuholen. Deshalb habe
    ich ihn nicht weniger geliebt als meine Mutter, die das sicher gerne anders gesehen hätte.


    Und ob wir an dem Wochenende auswärts übernachtet haben oder in der Wohnung, die er mit seiner LG zusammen hatte, war nur in
    soweit relevant, daß wir Sonntags in einem Stück wieder in den mütterlichen Haushalt zurückkehrten. Da muß man nicht gleich zum Helikopter mutieren.


    Meine Ex meinte auch mal, mir vorschreiben zu lassen, wer mit den Kindern "keinen Kontakt" haben darf. Das hat sie mir sogar anwaltlich mitteilen lassen. Der Treppenwitz war dann, das der Anwalt dann weiter vorgeschlagen hat, ich könnte "Dritte" in die Abholung und das Zurückbringen der Kinder per PKW mit einbeziehen, damit die Kinder nicht in zwei Fuhren abgeholt werden müssten. LOL!

    Hier muss man aber dann zum Jugendamt und eine offizielle Regelung ausarbeiten, begründen und beim Amt einreichen, damit man den Mehrplatz durchbekommt. Das hab ich mir heute erst erfragt. Und ja da musste ich auch echt etwas energisch nachfragen, sonst hätte ich eine falsche Info bekommen.
    Allerdings wird der Platz dem anderen Elternteil , sofern der auch Leistungen bezieht, dann abgezogen. Soweit die Info, die ich heute dazu bekam.


    Das ist ein Missverständnis, soweit es "Platz abgezogen" betrifft. Die KdU sind in beiden Haushalten immer eine konstante Grösse für das Kind, egal, wo es sich aufhält, das war bisher in den meisten relevanten Gerichtsbeschlüssen dazu Tenor gewesen.
    Verrechnet werden hingegen die Regelleistungen, also das Sozialgeld für das minderjährige Kind. Soweit ich das Bundessozialgericht vorletztes Jahr verstanden habe, zahlt der
    Staat maximal für 30 Tage im Monat für das Kind, egal in welchem Haushalt der jeweiligen Elternteile es sich aufhält. Leben beide Elternteile von ALGII, dann trifft man häufiger auf Rückforderungen der Jobcenter an den BET für die Umgangstage. Es ist allerdings Sache der Länder, ob die das mit der Rückforderung so umsetzen. Es gibt da keine einheitliche Vorgehensweise.


    Eine Regelung, vom Jugendamt verfasst, was die umgangsbedingten, wechselnden Aufenthalte des Kindes angeht, ist diesbezüglich auch nicht erforderlich. Es reicht eine mündliche Vereinbarung. Das ist alles durch Artikel 6 des Grundgesetzes gedeckt und nennt sich Elternrecht. Mal abgesehen davon ist man schon bei Antragsabgabe auf ALGII verpflichtet, stets warheitsgemässe Angaben zu
    leistungsrelevanten Tatsachen zu machen. Wer gibt denn da solche komischen Auskünfte?


    In meinem Fall war es z. B. so, daß das Gericht für meine "halben" "Umgangskinder" und mich die hier gültige Wohngeldtabelle plus 10 Prozent Sicherheitszuschlag als angemessene Mietpreisgrenze zugrundegelegt hat. Das lässt sich aber nicht verallgemeinern und bei einer anderen Kammer des hiesigen Sozialgerichtes, hätte man vielleicht das "schlüssige Konzept" für die Bemessung der angemessen Wohnkosten zugrundegelegt. Üblich sind jedenfalls in diesem Fall, in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, wie hier bereits genannt, die Wohnkosten des hälftigen Raumbedarfs für die 2. Person, das Kind.


    Was die "Kann"-Bestimmungen angeht, da verweise ich mal auf §22b Abs. 3, Satz 2 SGB II, der Gesetzgeber hat da schon deutlich ausgedrückt, das er bei den Kindern und ihren Eltern ein entsprechendes Ermessen der Kommunalverwaltung für die Umgangsausübung eingeräumt hat. Auch wenn die jeweilge Kommune (Stadt, Gemeinde) keine Satzung wie dort genannt hat, ist es der Wille des Gesetzgebers, das man hier dem UET und seinen Kindern, bei den Wohnkosten entgegenkommt und der kommunale Träger auch von seinem Ermessen gebrauch zu machen hat.

    generell haben kinder überhaupt keinen anspruch auf eigene zimmer.


    Das kann man, jedenfalls sozialrechtlich, generell eben nicht sagen. Es kommt sehr wohl z. B. auf Alter und Geschlecht des Kindes an. Das Kind in dem Alter des TE muß auch eine Rückzugsmöglichkeit
    haben, um z. B. Hausarbeiten für die Schule zu erledigen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen).
    Ob 50 oder sogar weniger qm reichen, hängt davon ab, ob der Zuschnitt der Wohnung für Vater und Kind passend ist und darin eben z. B. ein eigenes Zimmer für das Kind vorgehalten werden kann.
    Die anfallenden Kosten können keinesfalls das alleinige Bewilligungskriterium sein und es sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (wie eben z. B. der Zuschnitt der Wohnung).
    Ansonsten dürfen es auch mehr als 60 qm sein, wenn die Kaltmiete + die kalten Nebenkosten und die Heizkosten nicht den Rahmen der Angemessenheitsgrenze für eine 60qm-Wohnung übersteigt.

    Also, nach reiflicher Überlegung werden wir auch nicht anreisen.
    Zum Einen würde mir einer anderen (wärmeren) Jahreszeit ein Ausflug nach HH besser passen und
    da ich gerade zum Anderen mit den Kindern einen Wochendausflug in ein deutsches Mittelgebirge hinter mir habe, scheue ich doch ein
    wenig die logistische Herausforderung für sechs Personen.

    Hallo.


    im Prinzip sollte der Leistungsbescheid des Jobcenters der Bank genügen.
    Da steht im Prinzip die Art der Leistungen und anderer Einkünfte (Kindergeld etc.) schon drin, sowie die Anzahl der
    Unterhaltsberechtigten. Die Bank darf aber "berechtigte" Zweifel haben, das könnte z. B. dann der Fall sein, wenn der Sachbearbeiter
    der Bank durch den Bescheid nicht "durchsteigt".


    Du brauchst dann das Formular 850k ZPO, gibt es hier:


    http://www.die-deutsche-kredit…P-Konto_Bescheinigung.pdf


    Du kannst auch gleich diesen Vordruck ausdrucken. Den kann dir dann das Jobcenter ausfüllen.
    Es ist allerdings nicht dazu verpflichtet und die Familienkasse bescheinigt nur das Kindergeld.
    Auch eine Schuldnerberatung ist eine geeignete Stelle, das Formular bescheinigen zu lassen.
    Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte dürfen das auch, nehmen dafür aber Geld.
    Wenn das JC dir da auch nicht helfen will, dann lass dir von der Bank schriftlich geben, das sie dir
    die Freibeträge trotz Vorlage der Leistungsbescheide nicht erhöhen wollen. Du mußt dann auf eine schriftliche
    Ablehnung bestehen.


    Danach kannst du bei deinem Amtsgericht am Wohnsitz (Vollstreckungsgericht) oder der
    Vollstreckungsstelle des Gerichts einen Antrag auf Erhöhung der Freibeträge nach § 850 k Absatz 5 ZPO
    stellen. Dafür rufst du am besten direkt bei der Rechtspflege des Gerichts an und erkundigst dich
    nach den dafür notwendigen Unterlagen, die du dafür zu erbringen hast sowie nach den zu erledigenden
    Formalitäten (schriftlicher Antrag zur Freibetragserhöhung usw.).

    1. Wenn dass so ist wie du es sagst, warum sagt der vom Jugendamt dann es gäbe keine Möglichkeiten. an wenn muss ich mich wenden?
    Luna ist ja nicht bei mir gemeldet somit werde ich derzeit als Einzelperson in allen belagen berechnet


    Bei mir hat das Jugendamt auch nur mit den Schultern gezuckt. Die wissen fast nichts aus dem Sozialrecht, jedenfalls anscheinenden dann nicht,
    wenn es über das 8. Sozialgesetzbuch hinausgeht. Die Meldeadresse deines Kindes ist dafür grösstenteils irrelevant. Für die entstehenden Fahrtkosten
    bei Unterbringung von Kindern in Pflegeeinrichtungen ist übrigens eigentlich auch das Jugendamt zuständig, wenn Eltern und Kind die nicht tragen können. Das hat dein Jugendamt wohl "vergessen".


    Wenn das Kind über das Jugendamt gem. § 27 Abs. 2 i.V.m. § 33 SGB VIII bei Pflegeeltern in Vollzeitpflege untergebracht ist, sind die Fahrtkosten IMHO von dem Jugendamt als Nebenkosten zu den Kosten der Vollzeitpflege zu übernehmen.


    Du kannst eigentlich grundsätzlich davon ausgehen, das man in sozialrechtlichen Dingen fast immer verar...t wird, wenn man Auskunft von den Behörden will. Das sollte man dann zusätzlich in den einschlägigen Foren recherchieren.



    2. Bezog sich der Penner auf meine Situitaion, und zwar in dem zusammenhang dass ich jahrelang mit 140-160 euro im Monat leben soll...


    Schon gut. Wie gesagt, mach dich erst einmal kundig, welche Möglichkeiten du über Wohngeldanträge, aufstockendes ALGII, usw. hast.
    Ich habe auch einmal so gedacht wie du, komme aber heute finanziell gut zurecht.



    3. Pfändungsbetrag Kind zählt nicht weil ich nicht bei mir gemeldet.


    Wer sagt so etwas? Das stimmt nicht. Seit wann hängen Unterhaltsansprüche von der Meldeadresse der Unterhaltsberechtigten ab?
    Meine Kinder sind auch nicht bei mir gemeldet und haben trotzdem einen Unterhaltsanspruch an mich. Ich habe alle Kinder anstandslos als Unterhaltsberechtigte auf das Formular 850k ZPO meiner Bank für mein Konto eintragen lassen können. Allerdings zahle ich auch tatsächlich
    Unterhalt für meine Kinder. Bei dir fehlt es derzeit möglicherweise an einem Unterhaltsanspruch wegen mangelnder Leistungsfähigkeit. Das würde bei dir dann der Fall werden, wenn du dich an den Kosten für die Pflege beteiligen müsstest. Wie auch immer, in der Insolvenz wird nichts mehr gepfändet. Der Insolvenzverwalter allein legt die pfändbaren Bezüge fest und nur auf Antrag (eines Gläubigers) wird Arbeitseinkommen UND Sozialbezüge zusammengerechnet. Selbst wenn der Insolvenzverwalter da etwas abführen will, kannst du auf die Ausführungen des BGH zu den sozialrechtlichen
    Regelungen bei Bedarfsgemeinschaften verweisen.



    Was du da schreibst, klingt sehr intressant, ich würde da gerne mehr erfahren, denn meine Berater (insoberater/caritas, gesetzlicher betreuer) haben noch nichts in die Richung verlauten lassen.


    Von solchen Themen wissen die Schuldnerberater etc., m. M. nach auch nicht viel, jedenfalls nicht im Detail, das gehört nicht zu ihrem Tagesgeschäft.



    Es währe super wenn wir uns mal unterhalten könnten via pn vieleicht?


    Klar, kannst mir gerne eine PN schicken und was die Userin Haselmaus hier geschrieben hat, ist im Prinzip noch einmal eine gute Zusammenfassung von dem, was ich meinte.

    Die Arge würde zwar was dazu geben, dass aber wiederum würde mit gepfändet werden.


    Das ist Quark mit Käse. Sozialrechtlich würdest du mit deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden,
    wenn du es z. B. regelmässig über ein Wochenende zu Besuch hast, eben eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft.
    Der BGH hat mal beschlossen, daß man Einkommen aus Erwerbsarbeit und Sozialleistungen von Leuten, die mit anderen
    in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nicht so ohne Weiteres pfänden kann. Da der Leistungsberechtigte sozialrechtlich auch die
    anderen BG-Mitglieder mit seinem Einkommen "unterhalten" muß, wäre es unbillig, seine Bezüge (zusätzlichen) zu pfänden, jedenfalls,
    soweit sie die unterhalts-/ und sozialrechtlichen Ansprüche der anderen BG-Mitglieder decken müssen. Du hast mit einem Kind auch einen höheren Pfändungsfreibetrag als 1045 Euro für einen Single.


    Mein Insoverwalter wollte jedenfalls seit 2011 nichts von mir haben, was ich zusätzlich zu meiner Arbeit vom Jobcenter erhalte.


    Ich Frage mich wie dass alles gehen soll. Was tun kann.
    Ich arbeite bei der Stadt münchen und leben unter dem Niveau eines Hartz4 Empfängers...


    Wohnungsangebot für dich und deine Tochter suchen (unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus) und
    Antrag auf ALGII + Antrag Fahrtkostenerstattung für Umgang stellen. Unter Hartz IV Niveau soll hier niemand leben müssen.
    Ich gehe mal davon aus, das du gesundheitlich noch nicht in der Lage bist, eine 40-Stunden Woche zu bewältigen?
    Wenn es nämlich nur an deinem angekratzten Ego liegt, dann sorgt das JC schon dafür, das du das doch kannst.



    Kennt jemand die Situation und hat eine Rat für mich ?


    Ja. Kenne ich. Siehe oben.



    Wie ist es denn mit den Kosten für Die Pflegefamilie, ab welchem Gehalt muss ich die zurück bezahlen.
    Habe angst meine 6 Jahre Inso ab zu sitzen, zu leben wie ein Penner, und dann sollte ichs schaffen.
    Hab ich die nächsten Berg Schulden...


    Frage mal wieder nach, wenn jemand konkrete Forderungen dazu an dich stellt. Vorher brauchst du
    dich damit gar nicht zu belasten. Ich bin seit fast 4 Jahren insolvent und lebe alles andere wie ein Penner.
    Komme gerade aus dem Pennerurlaub zurück. Dir vielen Dank auch für solche Vorurteile.


    Die Pflegefamilie hat auch ein wirtschaftliches Interesse, das dein Kind in dessen Obhut bleibt. "Verkehrslärm"
    erscheint mir kein Argument für das Kindeswohl. Dann müssten wahrscheinlich von heute auf morgen tausende von
    Menschen umziehen. Wenn du dich psychisch stabil genug fühlst, dann klopf denen ordentlich auf die Finger.


    Das Kinder nach Umgangsübernachtungen etwas mehr oder weniger "überdreht" sind, ist absolut normal, genauso
    wie posttraumatische Belastungsstörungen durch eine Trennungssituation auftreten können.

    Hab keine Lust zu riskieren, wieder monatelang krank zu sein.


    Das hatte ich schon in Erwägung gezogen. Wenn man ggf. neu in seinem Job ist, riskiert man nicht zuviel.



    Ex ist wieder besser drauf und hat mich gefragt, wie er mich unterstützen kann.


    Bist du selber zwingend darauf angewiesen oder kannst du grundsätzlich ohne ihn planen?



    Hab ernsthaft überlegt, mir eine Einrichtung zu suchen, die vielleicht froh sind, wenn jemand mit den Bewohnern Zeit verbringt... Altenheim, Behindertenheim oder sowas... wüsste nur nicht, wie man sowas angeht. Aber das erscheint mir wenigstens sinnvoll. Fühl mich grad etwas fehl am Platz.


    Das ist mir jetzt zu hoch. Nun hast du Zeit für dich und willst die wieder für andere opfern? Hattest du nicht gerade anderswo etwas von Selbstliebe geschrieben? ;-)
    Hast du keine andere Idee, wie du dir Zeit über den Jahreswechsel totschlagen kannst, ohne dabei die Zeit auf einer ungebliebten Party "abzusitzen"? Mir würden da schon
    einige Sachen einfallen.