1. Wenn dass so ist wie du es sagst, warum sagt der vom Jugendamt dann es gäbe keine Möglichkeiten. an wenn muss ich mich wenden?
Luna ist ja nicht bei mir gemeldet somit werde ich derzeit als Einzelperson in allen belagen berechnet
Bei mir hat das Jugendamt auch nur mit den Schultern gezuckt. Die wissen fast nichts aus dem Sozialrecht, jedenfalls anscheinenden dann nicht,
wenn es über das 8. Sozialgesetzbuch hinausgeht. Die Meldeadresse deines Kindes ist dafür grösstenteils irrelevant. Für die entstehenden Fahrtkosten
bei Unterbringung von Kindern in Pflegeeinrichtungen ist übrigens eigentlich auch das Jugendamt zuständig, wenn Eltern und Kind die nicht tragen können. Das hat dein Jugendamt wohl "vergessen".
Wenn das Kind über das Jugendamt gem. § 27 Abs. 2 i.V.m. § 33 SGB VIII bei Pflegeeltern in Vollzeitpflege untergebracht ist, sind die Fahrtkosten IMHO von dem Jugendamt als Nebenkosten zu den Kosten der Vollzeitpflege zu übernehmen.
Du kannst eigentlich grundsätzlich davon ausgehen, das man in sozialrechtlichen Dingen fast immer verar...t wird, wenn man Auskunft von den Behörden will. Das sollte man dann zusätzlich in den einschlägigen Foren recherchieren.
2. Bezog sich der Penner auf meine Situitaion, und zwar in dem zusammenhang dass ich jahrelang mit 140-160 euro im Monat leben soll...
Schon gut. Wie gesagt, mach dich erst einmal kundig, welche Möglichkeiten du über Wohngeldanträge, aufstockendes ALGII, usw. hast.
Ich habe auch einmal so gedacht wie du, komme aber heute finanziell gut zurecht.
3. Pfändungsbetrag Kind zählt nicht weil ich nicht bei mir gemeldet.
Wer sagt so etwas? Das stimmt nicht. Seit wann hängen Unterhaltsansprüche von der Meldeadresse der Unterhaltsberechtigten ab?
Meine Kinder sind auch nicht bei mir gemeldet und haben trotzdem einen Unterhaltsanspruch an mich. Ich habe alle Kinder anstandslos als Unterhaltsberechtigte auf das Formular 850k ZPO meiner Bank für mein Konto eintragen lassen können. Allerdings zahle ich auch tatsächlich
Unterhalt für meine Kinder. Bei dir fehlt es derzeit möglicherweise an einem Unterhaltsanspruch wegen mangelnder Leistungsfähigkeit. Das würde bei dir dann der Fall werden, wenn du dich an den Kosten für die Pflege beteiligen müsstest. Wie auch immer, in der Insolvenz wird nichts mehr gepfändet. Der Insolvenzverwalter allein legt die pfändbaren Bezüge fest und nur auf Antrag (eines Gläubigers) wird Arbeitseinkommen UND Sozialbezüge zusammengerechnet. Selbst wenn der Insolvenzverwalter da etwas abführen will, kannst du auf die Ausführungen des BGH zu den sozialrechtlichen
Regelungen bei Bedarfsgemeinschaften verweisen.
Was du da schreibst, klingt sehr intressant, ich würde da gerne mehr erfahren, denn meine Berater (insoberater/caritas, gesetzlicher betreuer) haben noch nichts in die Richung verlauten lassen.
Von solchen Themen wissen die Schuldnerberater etc., m. M. nach auch nicht viel, jedenfalls nicht im Detail, das gehört nicht zu ihrem Tagesgeschäft.
Es währe super wenn wir uns mal unterhalten könnten via pn vieleicht?
Klar, kannst mir gerne eine PN schicken und was die Userin Haselmaus hier geschrieben hat, ist im Prinzip noch einmal eine gute Zusammenfassung von dem, was ich meinte.