Beiträge von hepp

    Nochmals Danke an Euch.
    Habe heute mit dem JA telefoniert. Die Dame wollte mich dann an eine andere weiterleiten
    die für die Ausstellung des Titels zuständig ist und erstmal Termine vergibt. Habe dann aber im groben der ersteren Dame
    kurz den Zusammenhang und meine Einkommensverhältnisse geschildert, worauf Sie mir mitteilte, daß egal welche Summe ich angebe, der Titel rechtswirksam ist sobald ich ihn unterschreibe. Unter diesen Umständen
    soll ich dann besser doch keinen Termin mit der anderen Dame machen, sondern mir erst mal


    eine Anwältin oder Anwalt für Familienrecht hinzuziehen oder alternativ

    die Anwältin der Kindesmutter anschreiben und ihr nochmal klar machen, daß ich auf ihre Forderung nicht eingehe und absolut nicht bereit bin aufgrundmeines Alters noch eine weitere zusätzliche Arbeit aufzunehmen. Die unheimlich nette Dame hat mir natürlich stets klar gemacht, daß ich falls es mein Wunsch ist jederzeit einen Titel ausstellen lassen könnte. So kann es gehen, wenn man mit sehr viel Freundlichkeit und Ruhe Auskünfte einholt.
    Fand ich für meine Situation einfach toll.
    Werde also jetzt das Schreiben für die Anwältin aufsetzen und abwarten wie sie reagiert. Sollte Sie dann immer noch klagen wollen,
    werde ich mir natürlich einen Anwalt/tin nehmen.

    Ja, sie fordert den Mindestunterhalt.


    Mit der KM ist kein Gespräch möglich, sie lehnt das schriftlich ab, weil sie bei mir nicht zu Wort kommt.
    So jetzt mal was zum Lächeln. Sie ist Sizilianerin und wenn sie 58 Minuten redet und ich 2, unterbricht sie
    mich nach jedem angefangenem Satz und wirft mir vor, das sie bei mir nicht zu Wort kommt. Das ist Tatsache!


    Ich werde in den nächsten Tagen zum JA gehen und mich dort auch nochmal beraten lassen. Wenn ich einen Titel
    unterschreiben sollte, werde ich den bis zum Anfang der Lehre meines Sohnes begrenzen lassen und nur eine sehr geringe
    Summe akzeptieren.

    Nochmals vielen Dank für eure gut gemeinten Ratschläge. Natürlich habe ich der Rechtsanwältin Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung usw. zugeschickt.
    Trotzdem verlangt sie von mir, daß ich eine vollstreckbare Jugendamturkunde vorlegen soll.
    Ich hatte nach der Trennung von der KM schon mal mit dem JA zu tun. Da war ich 60 und die haben damals gesagt, das sie 60 jährige nicht mehr in Mehrarbeit
    hineinzwingen. Inzwischen ist die KM verheiratet mit einem Mann, der selbst für zwei Kinder Unterhalt zahlen muß. Er scheint aber soviel zu verdienen, daß die Arge nichts zahlt. Die KM ist 48 Jahre alt und hat keine Ausbildung.Klar, sie arbeitet nicht, aber das hat momentan nichts mit meinem Thema zu tun.
    Ich werde mich einfach noch einmal beim JA erkunden, ist zwar jetzt ein anderes zuständig, da die KM verzogen ist.
    Die RAtin werde ich halt nochmal mitteilen, daß ich wegen meines geringen Einkommens nicht zu Unterhaltszahlung herangezogen werden kann.
    Meinem Sohn werde ich weiterhin das Taschengeld und die Fahrkarte zahlen. Da hat er mehr von als wenn ich die 60€ der KM zahle und ihm selbst ist das auch lieber so.

    Erst mal vielen Dank für eure Antworten.
    Mein Sohn fängt dieses Jahr eine Lehre an.
    Die Mutter ist verheiratet, geht aber nicht arbeiten.
    Mein Sohn bekommt von mir noch monatl. Taschengeld in Höhe von 40€
    und 19€ für Fahrkarte. Mehr geht leider nicht.
    Mein Sohn weiß über meine finanzielle Situation bescheid und akzeptiert sie auch.
    Seine Mutter will aber trotzdem das ihr Anspruch in einer vollstreckbaren Urkunde
    tituliert wird.
    Immobilie oder Vermögen ist bei mir auch nicht vorhanden.
    Die Anwältin der Mutter will den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
    wie gesagt, in den 930€ Gesamteinkommen von mir sind 300€ aus Erwerbstätigkeit.
    Aus euren Antworten geht nicht eindeutig hervor wie ich mich wegen der Urkunde verhalten soll.

    Ich bin Vater eines 16 jähr. Sohnes. Ich bin ein 66 jähr. Rentner mit einem Gesamteinkommen von 930 Euro. Durch einen Minijob verdiene ich mir 300 € zu meiner kleinen Rente. Diese 300€ sind in den 930€ Gesamteinkommen enthalten. Soviel ich weiß, bin ich nicht verpflichtet KU zu zahlen. Die Anwältin der Mutter will, daß ich beim Jugendamt einen Unterhaltstitel besorge. Muß ich das und wenn ja, kann dann mit dem Titel ein Gerichtsvollzieher bei mir pfänden, auch wenn ich aufgrund meines geringen Einkommens nicht zahlen muß?