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Beiträge von Sticker78
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und :respekt zu der Aktion mit dem VW Bus :brille
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mhmm... die sind halt doch bisschen schrullig, die BWler
Im Thread, wo besprochen wird, ob man mal was macht sagen sie nix, aber hier bei einer Vorstellungsrunde -
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Hallo,
ich bin euch noch eine Antwort schuldig. Leider habe ich es vorher nicht geschafft.
Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind. Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten.
Quelle: http://de.m.wikipedia.org/wiki/AufenthaltsbestimmungsrechtZu den alltäglichen Situationen werden all die gerechnet, die ohne großen Aufwand wieder rückgängig zu machen sind, wie die Teilnahme an Sportveranstaltungen, Mitgliedschaft in Vereinen, Besuche von Großeltern oder die Annahme von Geschenken.
Quelle: http://www.elternforen.com/Fac…haltsbestimmungsrecht.htmEigentlich hatte ich eine andere Quelle angeben wollen, diese finde ich leider nicht mehr. Das war ein Kommentar zu BGB 1687.
Man kann "Mitgliedschaft in Vereinen" in diversen Webseiten finden.
Viele Grüße
Sticker... der trotz seiner nochmaligen Wortmeldung keine Grundsatzdiskussion los treten möchte :brille
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Tztztz
Das ist ja fast wie bei den Hessen (termintechnisch) -
Ich weiß, Löwe, aber dort im Thread tut sich auch nix...
Wir baden-württemberger müssten doch mal was hin bekommen.... Oder? -
Immer ich, Zana.... Tztztz... :hae:
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*anschups*
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Ja..... netzwerken wir hier noch??
Machen wir mal was? Wie wäre es in der Stadt mit der Residenz? Oder in der Stadt mit der Fabrik?
Elternabend? Kindertag? -