Hi ihr alle,
heute war der große Showdown, und ich muss sagen, dass ich noch immer unter Schock stehe über das, was vorgefallen ist.
Der Vater steht wirklich mit dem Rücken zur Wand, und befindet sich unverschuldet (!) finanziell und emotional in einer sehr schlimmen Lage.
Mir ist tatsächlich körperlich schlecht, wenn ich mir das alles durch den Kopf gehen lasse.
Vorweg muss ich sagen, dass ich nicht vorhabe, eine Straftat zu begehen in Form von Personenstands- oder Urkundenfälschung oder gar den Sozialstaat hintergehen. Werde ich niemals tun.
Aber:
Es wird mit dem Gedanken gespielt, notariell beglaubigen zu lassen, dass ich den Kindesvater von allen (!) finanziellen Forderungen im Namen meines Kindes (inklusive Erbteil etc) freistellen lasse, inklusive aller Schlupflöcher. Das wurde so in den Raum gestellt von einer dritten, unbeteiligten, professionellen Person. Nun ist die Frage, ob das denn überhaupt MÖGLICH ist?!
Vorab: er ist einer wirklich schlimmen Situation, und nimmt diesbezüglich auch professionelle Hilfe in Anspruch. Es ist nicht so, dass er nicht zahlen WILL, aber wenn er es täte, hätte es für ihn UND sein Kind aus erster Ehe, das bei der "Mutter" lebt, de facto SEHR SCHLIMME Folgen.
Ich bin mir wohl bewusst, welche hammerharten Konsequenzen eine notarielle Beglaubigung - vermutlich - für mich hätte, angefangen bei 'kein Unterhaltsvorschuss'.
Frage 1:
GINGE sowas rein theoretisch überhaupt, mich per notarieller Beglaubigung dazu verpflichten, niemals Unterhalt einzufordern?
Oder wäre es rein theoretisch (!) überhaupt möglich, dass mein Kind vom Vater auch aus den Erbansprüchen etc entbunden werden kann?
Wäre ich selbst finanziell besser gestellt, würde ich das ohne Zögern sofort machen, da der Weg zum "Vater für mein Kind" über 'Freiheit' läuft. Wäre er von dieser gewaltigen Unterhaltssorge befreit, könnte er ganz anders an die Sache rangehen, und mein Kind hätte die reelle Chance, irgendwann mal was von seinem Vater zu sehen. Er IST der liebevollste Vater, den ein Mensch sich vorstellen kann, aber ist auch sehr verzweifelt.
Frage 2:
Um wieviel Unterhaltsvorschuss handelt es sich überhaupt, wenn man vom Miniminiminimindestbetrag ausgeht?
Frage 3:
Wie ist denn der Selbstbehalt für den Vater im Falle einer Unterhaltsforderung? Ist das mit den 1000€ fix in jedem Fall, oder gibt es auch da Unterschiede?
Frage 4:
Dass ich eine Rechtsberatung brauche, ist denke ich offensichtlich. Aber selbst hier frage ich mich, WER der richtige Ansprechpartner ist für meine Fragen:
Wie oben geschrieben: ich habe definitiv nicht vor, irgendeine Form von Rechtsbruch zu begehen!!
Aber ich habe die starke Vermutung, dass man nicht jede Institution alles fragen kann, ohne sich irgendetwas zu verbauen, dass die falsche Frage an den Falschen Ansprechpartner verheerende Konsequenzen hätte.
- Kann Pro Familia/Donum Vitae eine Art Rechtsberatung leisten?!
- Gleich ein Notar?
- Anwalt?
- Jugendamt?
- Wer sonst?!
Ich muss ja dazu sagen, dass die Entscheidung FÜR mein Kind nicht nur konkret eine Entscheidung FÜR das Kind war, sondern GEGEN Abtreibung. Dies zu tun, hätte MICH umgebracht. Alleine der Gedanke ... . Auch eine panische Todesangst (das meine ich so, wie ich das schreibe) vor der einen Entscheidung kann Grund sein, eine andere Entscheidung zu fällen ... auch wenn diese Entscheidung ... . Boah, ich befinde mich in einem riesigen Zwiespalt. Um ehrlich zu sein, habe ich konsequenterweise sogar daran gedacht, das Kind zur Adoption freizugeben .......................... . Und tue es aktuell wieder, weil mich das Ganze hier massivst überfordert ....................... . Es gibt so viele Eltern da draußen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein Kind.
Frage 5:
Gesetz den Fall, ich würde Unterhaltsvorschuss beantragen und bekommen: endet das dann einfach so nach besagten 72 Monaten, oder tritt das Jugendamt dann automatisch wieder an den Vater ran? Und nein, ich habe immernoch nicht vor, Sozialleistungen zu erschleichen.
Frage 6:
Könnte ich theoretisch den Unterhaltsvorschuss für eine bestimmte Zeit beziehen, und dann aus freien Stücken verzichten, weil ich's eventuell nicht mehr bräuchte? Sollte wohl möglich sein, Vater Staat wird danken. Und hört das dann einfach auf? Oder wird dann wieder an den Vater rangetreten?
Frage 7:
Vorausgesetzt, es wäre tatsächlich möglich: Beträfe eine solche notarielle Beglaubigung noch andere Bereiche außer Unterhaltsvorschuss und Erbrecht?
Mir raucht das Hirn, mir ist übel, und ich bin fix und fertig und wäre SEHR dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet! :hilfe:anbet:hilfe
Viele liebe traurige verwirrte Grüße mit sehr viel Angst,
Harakiri