Hallo
Meinst Du mit festen Regelungen gesetztliche Vorgaben?
Meines Wissens nach gibt es das nicht. Üblich ist bei 14 tägigen Wochenenden, dass der zweite "hohe" Feiertag dem UET zusteht. Geburtstage werden beim BET gefeiert. Andere Feiertage verteilen sich halt auf die 14-tägige Wechselwochenenden.
Im Fall des Wechselmodells würde ich davon ausgehen, dass man nimmt, wie es eben fällt. Eventuell würde ich versuchen, die hohen Feiertage wie Weihnachten und Ostern abwechselnd zu teilen. Also ein Jahr bekommt X Ostersonntag und Y Heiligabend / 25.12, im nächsten Jahr dann wechseln. Die Ferien betreffend würde ich davon ausgehen, dass das normale Modell weiterläuft. Absprechbar wäre, ob man gegenseitig die Zeit bündelt, also zum Beispiel jeder drei Wochen am Stück Sommerferien bekommt.
Gruß