es geht doch auch etwas flexibler, oder?
ich habe noch nicht von einer kindergartenpflicht gehört.
warum also soll der KV nicht unter der woche einen schönen tag mit sohnemann verbringen anstatt ihn in den kindergarten zu bringen?
und vieleicht mag das kind ja auch mal dort schlafen, dann kann KV ihn ja am nächsten morgen in kiga bringen?
wenn da nicht die sache mit dem betreutem umgang wäre...
ist das (warum auch immer) befriedigend geklärt?
also grundsätzlich gibt es natürlich einen wohnvorteil der angerechnet werden kann- ist aber meiner erfahrung nach eher ein symbolischer betrag. (ca 200,-)
auf der seite des KV ist da ein gemeinsames kind mit seiner lebensgefährtin, ebenfalls unterhaltberechtigt, das wird den wohnvorteil sogar überwiegen.
die entfernung hat natürlich mit dem unterhalt erstmal nichts zu tun.
(ja, manchmal können umgangskosten angerechnet werden, aber hier nicht. sei denn, du musst das kind hin-und herfahren, und das können erwachsene menschen auch ohne gericht klären..)
erschwert nur die "umgangslogistik".
eine umgangsvereinbarung kann helfen.
aber wenn das kind in die schule kommt sieht es wieder anderst aus.
vieleicht findet der KV auch einen job in einer kantine.
vieleicht versteht sich das kind gar nicht mit der next, vieleicht findet er sie ja ganz toll..
das leben ändert sich doch ständig, und genauso muss man den umgang flexibel gestalten.
eben je nach wille und möglichkeit aller beteiligten.
kommunikATION VORRAUSGESETZT WIE BEKOMM ICH JETZT WIEDER DIE GROSSSCHRIFT RAUS?? HILFE!!