Beiträge von primat

    und wollen wir hier bitte beim thema bleiben??
    schickt euch doch ne pm um eure differenzen zu lösen- also ehrlich!!


    so, zurück zum thema!


    liebe ts: sind deine fragen soweit befriedigend beantwortet?


    übrigends: wenn man den harz4 satz für einen erwachsenen beachtet- wie soll man dann über 1000 euro ausgaben für ein kind rechtfertigen?
    kann man machen- ponnyhof mieten zb. aber das geht doch an der realität vorbei..
    ansonsten ist die Düsseldorfer tabelle ein guter (und äusserst grosszügig ausgelegter standart) anhaltspunkt für den bedarf eines kindes. und den zahlt idr der UET.

    ich kann mich meiner vorschreiberin so nicht wirklich anschliessen..


    ja, der barunterhalt soll (besser sollte) alle kosten decken. bei fremdbetreuung wird auch der BET zur kasse gebeten, da er ja in diesem fall keine betreuung leistet (also 50:50 für kiga zb.)


    also ich bin der meinung das die gute "düsseldorfer tabelle" den bedarf (geld) ermittelt.
    und dies wird dem UET schliesslich "abgeknöppft".


    in diesem fall zahlt also der UET für die kinder, während der BET seine leistung durch erziehung und pflege der kinder erbringt.


    dem BET entstehen somit keine kosten zusätzlich. und bei vernünftiger haushaltsführung kann man sogar noch seinen neuen damit durchfüttern (meine erfahrung) ;-)


    natürlich- wenn UET nicht leistungsfähig, pech gehabt..


    aber ich bin jetzt neugierig: welchen stundenansatz nimmt man denn für erziehung und pflege?
    würd gern der KM eine rechnung schicken... LOL

    hey, das ist doch der vorteil vom internet- anonym zu sein..
    klar, keine details, keine namen, keine fotos.


    aber ob dir hier wirklich geholfen werden kann?


    du scheinst mir eher greifbaren kontakt zu brauchen.
    eine beste freundin vieleicht?
    gibt es noch jemand für dich, dem du vertraust?
    dann rede mit ihm!


    "DAS WORT DAS DIR HILFT KANNST DU DIR SELBST NICHT SAGEN" (afrikanisches sprichwort)


    in jeder grösseren stadt gibt es caritative stellen, die haben auch seelsorger.
    ruf doch dort einfach mal an- schaden wird es nicht!

    also da möchte ich mich auch gerne einmischen!


    glaubst du, das jugendamt hat aufgrund einer denunzination seitens deines ex keine handhabe auch nur irgendetwas zu unternehmen, geschweige denn einen kontrollbesuch zu machen?!
    sage diesen leuten klar und deutlich das du nicht gewillt bist, auch nur eine minute für diesen blödsinn zu verschwenden.


    ich würde die erst gar nicht rein lassen, erst gar keinen termin vereinbaren!


    falls du betrunken mit kindern in der stadt auffällig wirst, oder gar im auto besoffen unterwegs bist- ja, dann hat das jugendamt eine handhabe.


    aber unter diesen vorraussetzungen haben sie kein recht dich zu belästigen!
    sie mögen sich doch bitte an das familiengericht wenden, wenn sie bedenken haben..


    im übrigen wunder ich mich nur über diese reaktion des JA. da scheint wohl jemand übereifrig..


    meine meinung..

    nun, wenn einer mutter für einen schönen samstag mit kind ein "fröhlicher putztag mit dem neuem lebensgefährten und dem kind" einfällt- welche qualität ist dann für den sonntag zu erwarten?
    also den status quo gilt es zu verbessern. und vieleicht auch ohne den neuen?? kinder haben sowieso eine grosse anfälligkeit für einen loyalitätskonflikt- da muss man sehr sensibel sein.
    sensibilität sehe ich hier nicht: das ist mein neuer freund, der gehört dazu, fertig!


    und ob das kind gerne auch mal einen sonntag mit der mutter verbringen möchte?
    davon bin ich sogar überzeugt! mit der mutter!
    nur leider ist da jemand mit dem es in direkter kongurenz steht..


    und wie deutlicher, bitte, muss sich ein kind denn noch äussern?
    was kann dieser kleine mensch denn machen, wohin soll es sich wenden?
    nicht einmal hier wird dieser aufschrei wahrgenommen- da werden "jaklarwennsnurrosinentagebeimpapaerlebt" kritiken geäussert!
    gib dem kleinen zeit!!


    grüsse von einem vater, der daher kommt..

    und warum bitte soll jetzt die umgangszeit vom vater beschnitten werden??
    jedes zweite wochenende, ja klar..
    na euch möchte ich mal hören wenn ihr euer kind nur jedes 2. wochenende sehen dürftet!
    und rosinenzeit- so ein blödsinn!! gerade am wochenende müssen kinder unterhalten und beschäftigt werden!


    also ich finde, wenn die ts meint am samstag putzen zu müssen- und dazu noch mit ihrem freund- dann braucht sie sich nicht wundern das der kleine da keinen bock drauf hat!
    vieleicht wäre das kind ja mal froh am samstag etwas mit der mutter unternehmen?
    ich finde den umgang vernünftig- wenn man was daraus machen würde..

    es gibt einen selbstbehalt. einfach einen betrag den jemand zum überleben braucht. verdient jemand weniger als diesen, kann er zusätzlich sozialhilfe beantragen. verdient er mehr, ist er über diesen betrag entsprechend leistungsfähig.
    verdient er also 69 euro mehr als diesen selbstbehalt, hat er diesen auch zu zahlen. da das aber nicht zumutbar für das kind ist, stockt die unterhaltskasse etwas auf.
    gehst du zum jugendamt wird im zuge der beistandschaft seine zahlungsfähigkeit geprüft (und glaub mir, die pressen ihn aus wie eine zitrone, darin sehen die nämlich ihren job).
    leider läuft das eben nur über das jugendamt..
    und die wird ihm auch ein fiktives einkommen unterstellen- und somit wieder in die haftung bringen. ich hoffe, er hat einen guten anwalt!!
    viel glück!

    hab jetzt schon eine kontaktiert.


    also beim telefongespräch schien sie schon fachlich überrascht beim thema ungleiches wechselmodell..
    und zum thema titel ist ihr eingefallen zu sagen: aber sie sind doch der vater, da werden sie den titel nie los werden..


    naja, ich lass mich aber gerne überraschen!


    vieleicht kommt eine "abänderung von vergleichen und urkunden" (glaub §238 famfg?) in betracht? wäre eine gute basis..
    so mein gedanke als laie..

    es geht doch auch etwas flexibler, oder?


    ich habe noch nicht von einer kindergartenpflicht gehört.
    warum also soll der KV nicht unter der woche einen schönen tag mit sohnemann verbringen anstatt ihn in den kindergarten zu bringen?
    und vieleicht mag das kind ja auch mal dort schlafen, dann kann KV ihn ja am nächsten morgen in kiga bringen?


    wenn da nicht die sache mit dem betreutem umgang wäre...
    ist das (warum auch immer) befriedigend geklärt?


    also grundsätzlich gibt es natürlich einen wohnvorteil der angerechnet werden kann- ist aber meiner erfahrung nach eher ein symbolischer betrag. (ca 200,-)
    auf der seite des KV ist da ein gemeinsames kind mit seiner lebensgefährtin, ebenfalls unterhaltberechtigt, das wird den wohnvorteil sogar überwiegen.


    die entfernung hat natürlich mit dem unterhalt erstmal nichts zu tun.
    (ja, manchmal können umgangskosten angerechnet werden, aber hier nicht. sei denn, du musst das kind hin-und herfahren, und das können erwachsene menschen auch ohne gericht klären..)
    erschwert nur die "umgangslogistik".


    eine umgangsvereinbarung kann helfen.
    aber wenn das kind in die schule kommt sieht es wieder anderst aus.
    vieleicht findet der KV auch einen job in einer kantine.
    vieleicht versteht sich das kind gar nicht mit der next, vieleicht findet er sie ja ganz toll..


    das leben ändert sich doch ständig, und genauso muss man den umgang flexibel gestalten.
    eben je nach wille und möglichkeit aller beteiligten.
    kommunikATION VORRAUSGESETZT WIE BEKOMM ICH JETZT WIEDER DIE GROSSSCHRIFT RAUS?? HILFE!!

    hey du!
    es ist nicht leicht mit 2 kindern, ich spreche aus erfahrung..
    ich habe zwar gut reden, schliesslich habe ich ja auch eine liebende KM zur hand mit der ich mehr oder weniger die erziehung abstimmen kann.
    aber gerade bei 2 ist es eine besondere herausforderung- aus erfahrung heraus muss man alle 5 minuten ein salomonisches vaterwort sprechen.


    aber wir männer können das genauso besser ;-)


    ich bin sicher wir werden uns noch öfter hier treffen, wenn unsere kids in die pupertät kommen- in der sorge und kummer ecke!
    wird eine lustige zeit werden bis wir die kids endlich aus dem haus scheuchen können!!


    willkommen und grüsse, jörg

    es brennt schon in den augen nur beim lesen..
    die arme maus..
    natürlich erstmal umgang absetzen- weil sie es nicht will.
    und überlege dir morgen nach dem schlafen wie es weitergeht.


    als erstes mach dir keine sorgen- kein beamter wird dir dein kind gewaltsam aus der wohnung tragen um umgang zu pflegen.


    siehst du potential das papa dem kind in zukunft gut tun könnte?
    dann unterstütze ihn dabei ein besserer vater zu werden.


    es zerreist gerade auch mein inneres, wenn ich das so schreibe , aber ich denke das ich recht habe:


    haare können wieder wachsen, kinder können schnell vergeben.


    aber wenn dem kv jetzt eine anzeige ins haus flattert wegen körperverletzung, werdet ihr in 20 jahren nicht die elternebene erreicht haben.


    auch wenn du ihm im moment am liebsten ein todesschwadron ins haus schicken möchtest: in ein paar (vielen) tagen sieht es vieleicht anderst aus..


    ich fühle mit dir, aber ich rate dir vor übereilten aktionen gegen den kv ab.


    zum wohle des kindes!

    tja, eine typische spirale..
    zahl ich unterhalt, hab ich kein geld für den anwalt, geh ich statt dessen zum anwalt werd ich gepfändet.
    aber lassen wir das, kann ja noch mein auto verkaufen..


    lasst uns doch mal ein gedankenspiel machen:


    die mutter will die kinder auf ihre neue adresse anmelden.
    ich verweigere meine zustimmung mit der begründung, das die kinder in der regel 4x bei mir schlafen und sie bei mir ihren lebensmittelpunkt haben.
    (sollte ich das gleich über meinen anwalt an das familiengericht herantragen? wäre doch etwas voreilig, oder?)


    also wird kindsmutter gleich auf das jugendamt rennen.
    die werden ihr sicherlich gleich sagen- dann müssen sie das gerichtlich regeln. (oder sind die befugt sich da einzumischen??)
    also wird sie sich an ihren anwalt wenden.


    so: und wie wirds nun weitergehen?

    tja, es kam wie es gewarnt wurde:


    jetzt will sie plötzlich auch am wochenende zeit mit den kindern verbringen..


    nun, ich denke das geld für den unterhalt ist erstmal besser beim anwalt angelegt.


    danke für den link- hab schon 2 rausgesucht!!


    jemand nen tip was der anwalt als erstes tun sollte?
    hab nämlich nicht die absicht für januar unterhalt zu zahlen..


    kann ich eigentlich schadenersatz einfordern beim jugendamt?
    die haben doch schliesslich seit der letzten umgangsvereinbarung, die dort geschlossen wurde,
    kenntniss davon das der umgang (gemäss damaliger umgangsvereinbarung) 50:50 war.??

    hallo, suche noch nette kontakte für gelegentliche aktivitäten- wir sind m,40, m,3 1/2, w, 6.
    weils dann noch mehr spass macht..
    wir sind gerne drausen, lieben radeln, grillen, wasser natürlich, und auch schnee, solange er nicht kalt ist;-)

    nun, ich fürchte mit gutem zureden und erklären ist es bei der frau nicht getan.
    wie gesagt: wenns um geld geht hört es bei ihr auf- und freiwillig wird sie nie auf den unterhalt verzichten!


    nun ist sie wieder umgezogen.
    und muss die kinder neu ummelden!


    tja, diesmal wird es keine duldung geben- und wenn ich mich auf §11 BGB beziehen muss..!
    ist mal ein anfang jedenfalls..