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Stimmt nicht. Sie muss nicht blind jeder Einladung folgen. Sie kann auch anrufen und fragen ob die Einladung ernst gemeint sei oder ob es ein Fehler ist.
Das habe ich mehrmals getan und jedes Mal hat sich der SB damals entschuldigt und gesagt dass das Schreiben ein Fehler war. Und dass ich natürlich nicht kommen brauche. Dass diese Schreiben maschinell erstellt werden und auch die Adressen maschinell hinzugefügt werden und da kann es zu Fehlern kommen wenn man im System irgendwie "falsch" eingespeichert ist.
Wenn ein SB ihr nahe legen will, das Kind in die Kita zu geben und eine Weiterbildung zu machen oder einen Teilzeitjob anzunehmen, kann er es ja gerne tun - beim jährlichen Termin zur Eingliederungsvereinbarung. Sie muss dem auch zustimmen, dann wird es in die EGV aufgenommen, von ihr unterschrieben, und dann kann der SB mit Vorschlägen kommen. Er kann es auch so tun, dem muss sie aber nicht folgen und kann absagen mit dem Verweis auf die EGV wo steht dass sie in Elternzeit ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Will sie doch früher vermittelt werden, kann sie ja jederzeit den SB anrufen und um einen Termin bitten.
Soweit zur rechtlichen Lage.
Aber mittlerweile ist der Termin ja bereits überschritten.
@TS: warst du da? Magst du verraten was der Inhalt des Gesprächs war?
Ich war nicht dort - ich habe ein Schreiben geschickt, an Service Haus Kundenreaktion uvm. Ich melde mich und berichte sobald was kommt.
VG und DANKE :blume